Unfall gehabt, seit 2 Monaten kein Fortschritt.

Hallo Liebe Nutzer,

dies ist mein erster Beitrag hier im Forum und ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könnt.

Zunächst zu mir: Ich befinde mich noch in der Ausbildung und bin dementsprechend finanziell schlecht aufgestellt. Ich kann nicht mal eben eine größere Summe vorstrecken.

Nun zu der Sachlage: Ich hatte am 01.02 einen Unfall bei dem mir nach einem Bremsmanöver eine Dame ungebremst hinten rein gefahren ist. Die Sachlage war klar: klassischer Auffahrunfall, so auch von der Polizei aufgenommen.

Ich habe mir sofort einen Anwalt genommen und habe ein Gutachten erstellen lassen bei dem ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt wurde. Ich hatte dann in der Zwischenzeit einen Leihwagen von der Versicherung gestellt bekommen, da ich aber auf mein Auto angewiesen bin haben die zwei Wochen natürlich nicht gereicht. Seitdem steht alles still. Der Anwalt meint wir müssten auf die Polizeiakte warten. Kann das wirklich so Lange dauern?

Ich bin dankbar für jeden Ratschlag 🙂

20 Antworten

Zitat:

@Maxi245 schrieb am 4. April 2023 um 10:22:19 Uhr:


Das ganze kann auch typisches verzögern und "weichkochen" von der Versicherung sein, damit Du wenn die ein Angebot machen bzw. eine Zahlung zusagen, diesen Betrag auch so annimmst wie er vorliegt.

Wichtig ist und das behalte immer im Hinterkopf... WENN du keinerlei Mitschuld am Unfall hast, darf dir durch einen solchen Unfall keinerlei Wirtschaftlicher/finanzieller Schaden entstehen, das heißt du bist zwar in der Pflicht die Kosten so gering wie möglich zu halten, aber jegliche nicht abwendbare Kosten, muss die gegnerische Versicherung tragen. Selbst solche Kleinigkeiten wie die Zulassung deines neuen Fahrzeugs. Alles andere muss dein Anwalt durchsetzen und dazu muss er entsprechend Druck machen und aktiv sein.

Ich musste über mehrere Jahre gegen die A.....z klagen, nachdem jemand in mein geparktes Auto gekracht und es dadurch ebenfalls in einen Totalschaden verwandelt hat. Am Ende bekam ich vollumfänglich Recht und die Versicherung musste "richtig" zahlen INKLUSIVE Zinsen ectr.

Interessant, dass werde ich mal im Hinterkopf behalten!

Zitat:

@GT_12 schrieb am 3. April 2023 um 12:46:20 Uhr:


Hallo Liebe Nutzer,

dies ist mein erster Beitrag hier im Forum und ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könnt.

Zunächst zu mir: Ich befinde mich noch in der Ausbildung und bin dementsprechend finanziell schlecht aufgestellt. Ich kann nicht mal eben eine größere Summe vorstrecken.

Nun zu der Sachlage: Ich hatte am 01.02 einen Unfall bei dem mir nach einem Bremsmanöver eine Dame ungebremst hinten rein gefahren ist. Die Sachlage war klar: klassischer Auffahrunfall, so auch von der Polizei aufgenommen.

Ich habe mir sofort einen Anwalt genommen und habe ein Gutachten erstellen lassen bei dem ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt wurde. Ich hatte dann in der Zwischenzeit einen Leihwagen von der Versicherung gestellt bekommen, da ich aber auf mein Auto angewiesen bin haben die zwei Wochen natürlich nicht gereicht. Seitdem steht alles still. Der Anwalt meint wir müssten auf die Polizeiakte warten. Kann das wirklich so Lange dauern?

Ich bin dankbar für jeden Ratschlag 🙂

Wenn anddre Betroffene (z.B. mehrere Unfälle im Zusammenhang mit dem Auslöser) ebenfalls Akteneinsicht beantragt haben, kann sich sowas rein faktisch hinziehen. Ohne Verkehrs-Rechtsschutz und ohne eigenes Polster bleibt da nicht viel anderes übrig als zuzuwarten. Der Anwalt wird die gegnerische HP auf die Situation hingewiesen haben und damit ist das was geht dann auch getan. Frag ggf. deinen Anwalt nochmal wg. dem längerem Nutzungsausfall und lass ihn seinen Job machen.

Die Kernfrage ist doch zuerst ob die Eintrittspflicht als solche bezweifelt wird oder "nur" verzögert wird oder die Schadenhöhe kleingerechnet werden soll.

Das Risiko auf ein paar Zinsen hängenzubleiben ist IMHO weit niedriger als bei Mietwagenkosten. So Gedanken darum was bei Teilschuld ist, was man dann selber zahlen muss usw.. würde ich mir ggf. schon machen sofern die generelle Eintrittspflicht der Versicherung noch nicht klar ist. Im Rahmen der Schadenminderungspflicht bleibt es auch ein Abwägen zwischen Zinsen und Mietwagenkosten, irgendwann kann man schon erwarten dass man sich um Ersatzbeschaffung kümmert und nicht irgendwann Mietwagenkosten in Höhe des Wiederbeschaffungswertes produziert.

Für die HP steht der Sachverhalt noch nicht fest. Nicht mehr und auch nicht weniger.

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Also, wenn ich kein Geld für Ersatzbeschaffung hätte, würde ich mir bei ein oder zwei Banken eine schriftliche Kreditablehnung holen, diese vom Anwalt an die Versicherung schicken lassen und dementsprechend Nutzungsausfall für die ganze Zeit (Monate?) zahlen lassen.

Meine Freundin hatte da mal den Fall, dass der gezahlte Nutzungsausfall am Ende genauso hoch war, wie der eigentliche Schaden.

Musst halt nur rechtzeitig klar machen, dass du keine Mittel hast, die Schadensbehebung vorzufinanzieren.

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 4. April 2023 um 18:14:36 Uhr:


Also, wenn ich kein Geld für Ersatzbeschaffung hätte, würde ich mir bei ein oder zwei Banken eine schriftliche Kreditablehnung holen, diese vom Anwalt an die Versicherung schicken lassen und dementsprechend Nutzungsausfall für die ganze Zeit (Monate?) zahlen lassen.

Bei meinem letzen Unfall (>10 Jahre her) hat der Anwalt das ganz automatisch gemacht. Ist vielleicht auch ein Mittel um die Unfallversicherung zu bewegen.

Gruß Metalhead

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