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Unfall Gegner begeht Fahrerflucht

Themenstarteram 11. September 2014 um 6:07

Hallo!

 

Mir ist jemand ins Auto gefahren, während ich drin saß und abgehauen.

Ich habe sofort die Polizei angerufen und das Nummernschild durchgegeben.

Die Polizei gab mir am Ende einen Bericht , wo drauf steht das der Unfallgegner Flüchtig ist.

Die Polizei sagte mir das ich diesen Bericht bei meiner Versicherung einreichen soll inklusive Angebot der Werkstatt.

Mein Auto ist Vollkasko versichert mit 150€ SB.

Meine Versicherung hat mich angerufen und gesagt ich habe eine Selbstbeteiligung von 150€.

 

Muss die Versicherung nicht die Gegnerische Versicherung auffordern den Schaden zu bezahlen?

Beste Antwort im Thema

Mir kommt dieser Fall sehr komisch vor.

1. Fahrerflucht

2. Der TE meldet den Fall seiner VK. Um sich dabei ohne eigenes Verschulden Hochstufen zu lassen?

3. Zitat des TE "Die Polizei sagte mir das ich diesen Bericht bei meiner Versicherung einreichen soll inklusive Angebot der Werkstatt."

4. Keine Kontaktaufnahme mit dem Verursacher oder dessen Versicherung

Eine Beweissicherung beim Verursacher wurde anscheinend gemacht.

Sorry aber für mich sieht das alles nach Grimms Märchenstunde aus.

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Nö.

Themenstarteram 11. September 2014 um 7:12

Also was ist jetzt zu tun ?

Ansprüche beim Gegner stellen kann nur der Geschädigte, das ist aber nicht deine Versicherung sondern Du.

Vorteil: Du hast einen Direktanspruch gegen die Kfz-Haftpflicht des Schädigers, musst dich also nicht mit diesem herumschlagen sondern kannst direkt an seine Versicherung herantreten.

Ist dir diese nicht bekannt geh über den Zentralruf der Autoversicherer und gib dort das Kennzeichen des Schädigers an.

Zitat:

Original geschrieben von SirCoupe

Ich habe sofort die Polizei angerufen und das Nummernschild durchgegeben.

Die Polizei gab mir am Ende einen Bericht , wo drauf steht das der Unfallgegner Flüchtig ist.

Du warst also auch bei der Polizei vor Ort und hast Anzeige wegen Fahrerflucht gestellt?

Seht denn das Kennzeichen vom Unfallflüchtigen auf dem Bericht der Poizei drauf?

Themenstarteram 11. September 2014 um 7:56

Ja das Kennzeichen steht auf dem Bericht der Polizei. Aber als Person steht Flüchtig.

 

Dort anrufen?

http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html?ref=zentralruf

Ja, aber sei dir im klaren darüber dass du dort bei der gegnerischen Versicherung gleich im Schadenmanagment landest. Man wird dir Gutachter, und sonstige Leistungen anbieten. Den Gutachter kannst du zb selbst wählen ;) Der Mietwagen, sofern notwendig, ist oft ohne weiteres Kostenrisiko wenn er über den Versicherer "gebucht" wird. Bei selbst organisierten Mietwagen gibt es da ab und an mal Stress wg der Rechnungshöhe.

Wenn du eh reparieren lassen magst, dann kann es oft "sorgenfreier" sein alles über die Gegnerische Versicherung zu machen.

Vorausgesetzt natürlich dass es alles beweisbar ist und der andere 100% Schuld bekommt. Ist es das nicht kann der Weg über die eigene VK der bessere sein. Ist dann zum Schluss der Gegner doch 100% Schuld, wird deine VK auch wieder entlastet.

 

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Vorausgesetzt natürlich dass es alles beweisbar ist und der andere 100% Schuld bekommt. Ist es das nicht kann der Weg über die eigene VK der bessere sein. Ist dann zum Schluss der Gegner doch 100% Schuld, wird deine VK auch wieder entlastet.

So sehe ich das auch.

Zunächst muss zweifellos festgestellt sein wer der Unfallgegener ist, momentan scheint das ja noch nicht so zu sein.

Ich würde daher vor der Generierung von Kosten zunächst abwarten, in wie weit dieser festgestellt werden kann.

Themenstarteram 11. September 2014 um 10:27

Mein Schaden wurde von der Werkstatt schon repariert :O Was soll ich dem Gutachter denn sagen?

Tja. Das ist wohl so ziemlich das dämlichste, was man in so einem Fall machen kann...

Wann war denn der Schadentag?

Hast Du dich beim Unfallverursacher überhaupt schon gemeldet?

Hast du Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet?

Zitat:

Original geschrieben von steini111

...

Ist dann zum Schluss der Gegner doch 100% Schuld, wird deine VK auch wieder entlastet.

...

Hallo Steini,

die Versicherung vielleicht, der Versicherungsnehmer aber leider nicht.

Die SF-Rückstufung bleibt bestehen, man kann lediglich Schadenersatz fordern, eventuell muss man den aber einklagen.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 11. September 2014 um 10:57

Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn

Tja. Das ist wohl so ziemlich das dämlichste, was man in so einem Fall machen kann...

Wann war denn der Schadentag?

Hast Du dich beim Unfallverursacher überhaupt schon gemeldet?

Hast du Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet?

Der Schadenstag war der 31.08.2014.

Die Anzeige wurde erstatt und ich wurde als Zeuge vernommen.

Zitat:

Original geschrieben von SirCoupe

Die Anzeige wurde erstatt und ich wurde als Zeuge vernommen.

sind denn schäden am gegnerischen fahrzeug vorhanden (& gesichert worden), die eindeutig von deinem unfall stammen - und die eindeutig den anderen als unfallverursacher ausweisen?

Themenstarteram 11. September 2014 um 11:55

ja

Mir kommt dieser Fall sehr komisch vor.

1. Fahrerflucht

2. Der TE meldet den Fall seiner VK. Um sich dabei ohne eigenes Verschulden Hochstufen zu lassen?

3. Zitat des TE "Die Polizei sagte mir das ich diesen Bericht bei meiner Versicherung einreichen soll inklusive Angebot der Werkstatt."

4. Keine Kontaktaufnahme mit dem Verursacher oder dessen Versicherung

Eine Beweissicherung beim Verursacher wurde anscheinend gemacht.

Sorry aber für mich sieht das alles nach Grimms Märchenstunde aus.

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