ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall! Fußgänger ausgewichen und auf andere Seite Bordstein geknallt!

Unfall! Fußgänger ausgewichen und auf andere Seite Bordstein geknallt!

Themenstarteram 27. August 2008 um 22:53

Hallo und guten Morgen an alle. Hatte heute um 2130 follgenden Unfall. Ich befuhr eine Strasse und plötzlich taucht vor mir ein Fußgänger mit Hund vormir auf. Er war sehr dunkel bekleidet und nicht zu erkennen. Ich also ausgewichen (war mitten in der Stadt, dunkler Überweg) 50 kmh, vollbremsung und nach links ausgewichen. Dort auf der anderen Strassenseite auf Bordstein. Reifen kaputt, Felge kaputt, spurstange kaputt. Wenn er versichert ist zahlt doch hoffentlich seine Versicherung meinen Schaden, oder? Schon mal was von anderen Urteilen in so einem Fall gehört? Danach ist er einfach weitergelaufen und Unfallflucht begangen, wohnte aber 500 m entfernt vom Unfallort. Kein Alkohol im Spiel. 50kmh kein Geschwindigkeitsübertritt. Ein sauberer Unfall ohne Personenschaden.

Vielen Dank für eure Antworten.

Ähnliche Themen
16 Antworten
am 27. August 2008 um 23:25

Erzähl uns doch noch mehr vom eigentlichen Vorfall, also z.b. Welche Fahrspur, kam err von rechts oder links, wie schnell war er, gibts da einen richtigten Fußgängerüberweg etc. Sonst kann man da nicht viel sagen.

 

Weglaufen darf ein Fußgänger nach einem solchen Vorfall aber nicht, das ist tatsächlich sog. Unfallflucht. Hat auf die Schadensregulierung aber grundsätzlich keine Auswirkungen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von bibopßß

Danach ist er einfach weitergelaufen und Unfallflucht begangen, wohnte aber 500 m entfernt vom Unfallort. Kein Alkohol im Spiel. 50kmh kein Geschwindigkeitsübertritt. Ein sauberer Unfall ohne Personenschaden.

Vielen Dank für eure Antworten.

Ähm, 50 km/h ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei optimalen Bedingungen, wenn es dunkel ist kann von keinen optimalen Bedingungen gesprochen werden.

Da wird dir denke ich jeder Richter in Deutschland zu Recht erklären, dass du mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren bist, und mit geringerer Geschwindigkeit die Vollbremsung und dein eigener Schaden vermieden werden konnte.

Denn so urplötzlich und unerwartet kann in einer Stadt nicht plötzlich jemand auftauchen. Da liegt die Vermutung nahe, dass du selbst nicht aufmerksam genug warst, und zusätzlich mit nicht angepasster Geschwindigkeit in dieser Verkehrsbedingung gefahren bist.

Zitat:

Original geschrieben von bibopßß

Ich befuhr eine Strasse und plötzlich taucht vor mir ein Fußgänger mit Hund vormir auf. Er war sehr dunkel bekleidet und nicht zu erkennen. Ich also ausgewichen (war mitten in der Stadt, dunkler Überweg)

Dunkler Fußgängerüberweg ? Dann würde ich die Finger ganz still halten, sonst könntest du wegen nicht angepasster Geschwindigkeit und Gefährdung im Strassenverkehr noch selbst einen verbraten bekommen.

am 28. August 2008 um 6:12

Unabhängig von der Schuld und Haftungsfrage.

Ob er versichert ist, scheint mir erst einmal völlig egal. Er muss für den Schaden aufkommen, wenn er ihn schuldhaft verursacht hat - so oder so.

Eine Versicherung hilft ihm, weil sein Geldbeutel nicht unmittelbar belastet wird.

Sie hilft dir, weil du dich nicht mit einer Person rumschlagen musst, die vielleicht nicht nur nicht zahlen will, sondern vielleicht auch nicht kann.

Ob du die Person überhaupt haftbar machen kannst und nicht selbst vielleicht - zumindest ein kräftiges Maß - an Teilschuld angelastet bekommst: Ist nicht mein Fach, denke aber in Richtung Vorschreiber.

Gruß situ

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von bibopßß

Danach ist er einfach weitergelaufen und Unfallflucht begangen, wohnte aber 500 m entfernt vom Unfallort. Kein Alkohol im Spiel. 50kmh kein Geschwindigkeitsübertritt. Ein sauberer Unfall ohne Personenschaden.

Vielen Dank für eure Antworten.

Ähm, 50 km/h ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei optimalen Bedingungen, wenn es dunkel ist kann von keinen optimalen Bedingungen gesprochen werden.

Da wird dir denke ich jeder Richter in Deutschland zu Recht erklären, dass du mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren bist, und mit geringerer Geschwindigkeit die Vollbremsung und dein eigener Schaden vermieden werden konnte.

Denn so urplötzlich und unerwartet kann in einer Stadt nicht plötzlich jemand auftauchen. Da liegt die Vermutung nahe, dass du selbst nicht aufmerksam genug warst, und zusätzlich mit nicht angepasster Geschwindigkeit in dieser Verkehrsbedingung gefahren bist.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von bibopßß

Ich befuhr eine Strasse und plötzlich taucht vor mir ein Fußgänger mit Hund vormir auf. Er war sehr dunkel bekleidet und nicht zu erkennen. Ich also ausgewichen (war mitten in der Stadt, dunkler Überweg)

Dunkler Fußgängerüberweg ? Dann würde ich die Finger ganz still halten, sonst könntest du wegen nicht angepasster Geschwindigkeit und Gefährdung im Strassenverkehr noch selbst einen verbraten bekommen.

würde ich pauschal nicht so sagen wollen. man braucht erstmal mehr details. fakt ist: wenn es bürgersteige gegeben hat und der fußgänger trotzdem mit seinem hund mitten auf der strasse rumspaziert ist und diese nicht nur überquert hat, könnte es anders aussehen. narrenfreiheit hat man auch als fußgänger nicht ;)

am 28. August 2008 um 8:47

Vielleicht sollte man beim Fußgänger die gleichen regeln einführen wie beim Wildunfall: stur draufhalten und bremsen!

Aber ist schon recht ungünstig derart heftig auszuweichen :(

Zitat:

Original geschrieben von FighterOne

Vielleicht sollte man beim Fußgänger die gleichen regeln einführen wie beim Wildunfall: stur draufhalten und bremsen!

Du lockst hier wieder welche raus...... :D:D:D

am 28. August 2008 um 13:16

:D war natürlich keine absicht, siehe signatur :D

Zitat:

Original geschrieben von FighterOne

Vielleicht sollte man beim Fußgänger die gleichen regeln einführen wie beim Wildunfall: stur draufhalten und bremsen!

So verhindert man zumindest die Unfallflucht :)

am 28. August 2008 um 15:39

:D ähhh,... ja genau!!

am 28. August 2008 um 15:40

:D ähhh,... ja genau!! Und dann guckst du direkt mal in seine Brieftasche und nimmst daraus die 10 euro für den krankenwagen ;)

Zitat:

Original geschrieben von FighterOne

:D ähhh,... ja genau!! Und dann guckst du direkt mal in seine Brieftasche und nimmst daraus die 10 euro für den krankenwagen ;)

Wieso Krankenwagen????

Wenn die selben Regeln wie beim Wildunfall gelten informiere ich den zuständigen Jagdpächter,................ ;)

Themenstarteram 28. August 2008 um 16:00

Hallo. Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Wird sich wahrscheinlich eh erledigt haben, weil der Mann höchstwahrscheinlich ALG II bekommt und ich wohl nichts sehe. Das einzige an Versicherung was er hat ist eine Hundehaftpflichtversicherung. habe aber noch ein nettes Urteil gefunden:

OLG Bamberg v. 17.02.2004:

Der Fahrzeugverkehr hat auf der Fahrbahn Vorrang und ein Fußgänger darf die Fahrbahn nur mit besonderer Vorsicht überqueren. Er muß sich vor Betreten der Fahrbahn vergewissern, daß kein Fahrzeug naht und bei Annäherung eines Fahrzeugs warten.

 

Trotzdem Verklagen , wenn er zu geld kommt , kommst du irgendwann zu deinem Geld.

Oder der Hund hat ihn auf die Fahrbahn gezogen.

am 28. August 2008 um 19:59

Hab ich irgendwas verpasst wenn ich fragen darf?

Der Mann begeht unfallflucht und du weißt das er vermutlich Hartz IV bekommt.

Hast du ihn dir jetzt doch geschnappt oder nicht?

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall! Fußgänger ausgewichen und auf andere Seite Bordstein geknallt!