Unfall, Fahrzeug repariert, wie gehts weiter?

Mein Auto (Bj. 2009) wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Schuldfrage ist klar, Gegner ist schuld.

Ich habe einen Gutachter beauftragt und einen Anwalt.
Nach dem Gutachten habe ich die Schadenssumme (ohne Wertminderung) ca. 4000€ Netto von der geg. Versicherung erhalten.

Nun ist das Auto repariert, ich habe die kaputte Stoßstange selbst beim Hersteller gekauft und diese beim Lackierer lackieren lassen.
Seitenwand wurde nicht wie im Gutachten vorgegeben erneuert, ich habe mich fürs Instandsetzen entschieden, diese wurde ausgebeult und lackiert.
Insg. habe ich um die 500€ für die Reparatur inkl. Stoßstange ausgegeben.
Der Lackierer war günstig, da wir uns kennen.

Ich habe auch eine Quittung vom Lackierer vom sowie vom Händler über die Ersatzteile bekommen, also ings. ca 500€.

Kann ich die Mwst. die nachweisbar angefallen ist von der Versicherung verlangen?
Würde es irgendwelche rechtliche oder gar willkürliche Probleme mit der Versicherung geben, da die Reparatur nicht wie im Gutachten steht durchgeführt wurde und viel günstiger war?

Thx!

Beste Antwort im Thema

Nimm es mir bitte nicht übel, aber manche bekommen den Hals nicht voll.
Du hast doch schon 3,5k Reibach gemacht.
Nun fragst Du wegen nichmals 100 Euro nochmal nach, ob Du die noch abgreifen kannst ???

Es gibt eine so genannte Schadenminderungspflicht, aber am 1.1 wenn die Beiträge steigen, stehen Leute wie Du an erster Front und beschweren sich über die unverschämten Versicherungen !!!

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Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG



Zitat:

Original geschrieben von Sammens


damit ich für den Nutzungsausfall entschädigt werde.
Für was bekommt der Anwalt dann sein Geld wenn du alles selber machst 😕

Ein Nutzungsausfall, d.h. dauert der normalen Rep. in einer Werkstatt steht doch im Gutachten fest oder nicht 😕

Den Nutzungsausfall und die Mwst. wird über Anwalt verlangt, ich möchte mich hier nur vorab informieren, wie die Versicherungen mit sowas umgehen.

Im Gutachten stehen mir für 6 Tage Reparatur bedingten Nutzungsausfall.

Aso, sah so aus als würdest du dich darum bemühen müssen 😉

Zitat:

Original geschrieben von timovic



Zitat:

Was mir nicht klar ist: Weshalb stümperst du ein so junges Auto so zusammen? Du hättest ja die Möglichkeit gehabt, das fachgerecht reparieren zu lassen.

Och, da gibt es den einen oder anderen Grund.

Im Gegensatz zur Meinung von C-H gibt es auf der Welt wesentlich mehr Schattierungen zwischen schwarz und weiß, als die Jungs zugeben...
Denk mal drüber nach!
😎

Hafi

Soo, gerade mit dem Anwalt gesprochen, ich bekomme die ges. MwSt. wieder, die nachgewiesen werden kann, Nutzungsentschädigung wird auch für volle 6 Tage bezahlt, auch wenn die tatsächliche Reparatur einen Tag gedauert hat, dazu muss der Gutachter paar Fotos machen und bestätigen, dass Reparatur durchgeführt wurde.

Er sagte auch, dass es Versicherung nichts angehen würde, wie ich mein Auto repariert habe.
Man ich liebe diesen Kerl, er ist knallhart 🙂
Er hat alles rausgeholt, was möglich war, sogar ohne Cent abzug.

Diese Infos gebe ich Euch weiter, da anscheinend nicht viel soviele hier über sowas informiert sind.

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Zu Deiner Frage, ob es Probleme mit der Versicherung gibt, wenn nicht fachgerecht repariert wurde:

Nein.................. erst beim nächsten Schaden! 😁

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711


Zu Deiner Frage, ob es Probleme mit der Versicherung gibt, wenn nicht fachgerecht repariert wurde:

Nein.................. erst beim nächsten Schaden! 😁

Ich werde doch nicht der Versicherung preisgeben, wie mein Auto repariert worden ist.

Die Schäden sind sauber behoben worden und man erkennt nichts, was man mit Altschäden in Verbindung bringen könnte. Daher sehe ich es locker.

Nachbesichtung über die erfolgten Reparatur wird auch vom Gutachter gemacht, somit wird der Versicherung bestätigt, dass mein Auto wieder Intakt ist und für Zukunft bin ich auch auf der sicheren Seite, also mein Auto wurde instandgesetzt.

Zitat:

Original geschrieben von Sammens


Soo, gerade mit dem Anwalt gesprochen, ich bekomme die ges. MwSt. wieder, die nachgewiesen werden kann, Nutzungsentschädigung wird auch für volle 6 Tage bezahlt, auch wenn die tatsächliche Reparatur einen Tag gedauert hat, dazu muss der Gutachter paar Fotos machen und bestätigen, dass Reparatur durchgeführt wurde.

Er sagte auch, dass es Versicherung nichts angehen würde, wie ich mein Auto repariert habe.
Man ich liebe diesen Kerl, er ist knallhart 🙂
Er hat alles rausgeholt, was möglich war, sogar ohne Cent abzug.

Diese Infos gebe ich Euch weiter, da anscheinend nicht viel soviele hier über sowas informiert sind.

Hallo,

was die Nutzungsausfallentschädigung betrifft geht es der Versicherung sehr wohl etwas an wie das Fahrzeug repariert wurde.
Wenn dein SV eine fach- und sachgerechte Reparatur bescheinigt und dabei aber das Fahrzeug mehr oder weniger nur zusammengepfuscht wurde (bei einer Reparaturdauer von 1 Tag anstatt wie im Gutachten angegeben 6 Tage gehe ich mal einfach davon aus das es so ist) ist das wie es so schön heißt Versicherungsbetrug.
Wenn man nach Gutachten repariert dann ist die Entschädigung auch für die 6 Tage zu zahlen.
Ist dies nicht der Fall wird die Reparaturdauer normalerweise dem tatsächlichen Reparaturumfang angepasst, also gekürzt.
Ich würde ja lachen wenn der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung hier mit liest.
Dass es eigentlich nur noch heute darum geht den letzten Cent rauszuholen!?
Anscheinend kommt man heute nur noch mit bescheissen weiter.
Kein Wunder dass die Menschen hierbei dann immer noch unzufriedener werden.

Sorry Doppelposting!

Zitat:

Original geschrieben von Sammens
Man ich liebe diesen Kerl, er ist knallhart 🙂
Er hat alles rausgeholt, was möglich war, sogar ohne Cent abzug.
 
Diese Infos gebe ich Euch weiter, da anscheinend nicht viel soviele hier über sowas informiert sind.

Hier sind mehr informiert, wie du hier vielleicht glauben magst. 

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