Unfall Fahrerflucht als Geschädigter
Unfall Fahrerflucht als Geschädigter?
Moin,
als ich gestern früh meine Freundin in Hamburg zur Arbeit fuhr, ist bei einer zweispurigen Straße bei einer Kurve ein Auto von der rechten Seite in meiner Spur reingefahren und somit hat er (SUV) mein Kotflügel, meine Stoßstange und meine Felge mitgenommen. Man konnte ein lauten Knall hören, dabei hat sich sogar mein Auto bewegt und ich wäre beinah in die Leitplanke gefahren aber zum glück habe ich für Stabilität gesorgt. Sofort danach wurde die Straße grade und wir fuhren auf der selbe höhe. Wir haben Blickkontakt mit dem Fahrer des anderen Fahrzeugs aufgenommen genauso meine Freundin auch. Ich gleich leicht abgebremst und bin in seine Spur reingezogen, sodass ich ihm hinterher fahren kann, bis er eine Anhalte-Möglichkeit findet. Ich habe kurz Warnblinker angemacht und Lichthupe auch. Wir fuhren paar hundert Meter weiter und er hielt nicht an. Bei der nächsten Kreuzung ist er rechts abgebogen und auf der rechten Seite befand sich eine Bushaltestelle. Ich habe Blinker rechts angemacht und dachte er würde da reinfahren, doch er hat beschleunigt und fuhr weiter. Ich bin aber erstmal bei der Bushaltestelle stehen geblieben, weil ich ihn nicht durch die Stadt jagen wollte, vor allem nicht mit einer erhöhten Geschwindigkeit durch die Stadt. Danach habe ich mein Schaden festgestellt und mir seine Kennzeichen aufgeschrieben, weil ich sie mir gemerkt habe. So ich bin ein Fahrer seit 3-4 Jahren und bin schon durch ganz Europa mehrmals in den Urlaub gefahren und habe 200tkm Fahrerfahrung, aber sowas ist mir noch nie passiert und ich weiß es nicht ob ich richtig vorgegangen bin, außerdem bin ich noch ein Azubi und dank meiner Nebenbeschäftigung in der Selbstständigkeit und Ersparnisse konnte ich mir ein Neuwagen vor paar Monaten kaufen. Bin gestern Abend in eine Werkstatt und sie haben den Schaden grob auf 10-15 Tausend Euro geschätzt. Falls von Innen was beschädigt ist, sogar über 15 Tausend. Ich bin nach dem Unfall zur Polizei gegangen und habe das ganze gemeldet. Meine Freundin ist meine Zeugin gewesen. Wir haben die Kennzeichen der Polizei bekanntgegeben und haben sowohl den Fahrer auch das Fahrzeug beschrieben. Mein Wagen ist leider nur teil Kasko versichert, was vielleicht blöd war ihn Teil Kasko zu versichern. Hat einer Ahnung und kann mir detailliert sagen was auf mich vielleicht jetzt zukommt und wie kann ich noch handeln um mein Geld zu bekommen. Vielen Dank im Voraus.
27 Antworten
Ist mir nur aufgefallen. Möglicherweise wurde der Text ja in mehreren Foren gepostet. 🙂
Ihr seid da was ganz großen auf der Spur! 😁
Und wenn man bei MT bereits einen Beitrag ohne Anmeldung schreiben kann und erst beim Absenden aufgefordert wird, sich zu registrieren, dann ist das in knapp 2 Minuten für einen versierten Internet Nutzer kein Problem....
Da stellt sich dann jetzt die Frage wer hier wegen was überführt worden ist und warum überhaupt solche Zweifel öffentlich im Thema geäußert werden müssen.
Das Verhalten schreckt einfach nur neue Nutzer ab.....
Wäre eine mögliche Erklärung, auf die man als langjähriger MT-user vermutlich garnicht so schnell kommt. Braucht man also auch nicht öffentlich rumrüffeln. So lernen wir alle was dazu. 😉
Um das hilfreiche Beiträgeschreiben zu ergänzen: der Tipp zum Anwalt kam zwar schon und ist selbstverständlich korrekt. Ohne eigenen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für eine sichere Schadensermittlung am Fahrzeug, wird der TE hier aber wohl auch nicht so ganz zu einem vollständigen Ersatz seines Schadens kommen. Da er hier nachfragt, kennt er selbst sich in der Materie offensichtlich nicht aus. Dann sollte er sich proefessionelle Hilfe zur Seite nehmen. Also viel Erfolg mit der Abwicklung des leidigen Vorfalls.
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Wer bezahlt denn den Sachverständigen, wenn man den Unfallverursacher nicht ermitteln kann?
Der, der ihn beauftrag hat.
Zitat:
@steini111 schrieb am 12. Oktober 2022 um 09:51:01 Uhr:
Das Verhalten schreckt einfach nur neue Nutzer ab.....
Noch abschreckender als der Kinderkram ist eigentlich dass es bis hierin nur einen einzigen hilfreichen Beitrag gab:
https://www.motor-talk.de/.../...t-als-geschaedigter-t7354914.html?...
Der Hinweis auf die Verkehrsopferhilfe ist so wertvoll wie der auf die Kirche des fliegenden Spaghettimonsters.
Und Bernd* in der einmillionsten Reinkarnation macht auch in diesem Thread den einmillionste Nebenkriegsschauplatz auf.
So geht ein Forum vor die Hunde und über weite Strecken ist es das schon.
Dem TE sei wie vorn geraten sich an den Zentralruf zu wenden um den Versicherer festzustellen. Anschließend führt kein Weg an Anwalt und nach Absprache mit diesem an einen Gutachter vorbei. Andernfalls ist er chancenlos in dieser Konstellation.
Zitat:
@LKunz2022 schrieb am 12. Oktober 2022 um 13:20:01 Uhr:
Der Hinweis auf die Verkehrsopferhilfe ist so wertvoll wie der auf die Kirche des fliegenden Spaghettimonsters.
Hab ich doch schon lange selber korrigiert.
War ein erster, zu schneller Gedanke, der aber falsch war. Tut mir leid. Ich bin nicht perfekt.
Zitat:
@LKunz2022 schrieb am 12. Oktober 2022 um 13:20:01 Uhr:
Dem TE sei wie vorn geraten sich an den Zentralruf zu wenden um den Versicherer festzustellen. Anschließend führt kein Weg an Anwalt und nach Absprache mit diesem an einen Gutachter vorbei. Andernfalls ist er chancenlos in dieser Konstellation.
Der TE kann den Schaden melden.
Aber das wird ihm recht wenig bringen.
Der TE hat soweit jetzt erst mal alles gemacht, was ohne Rechtsschutz sinnvoll ist:
Er hat den Schaden der Polizei gemeldet.
Jetzt kann er nur abwarten, ob die das gegnerische Fahrzeug und den Fahrer ermitteln können.
Alles andere ist, einfach ein unnötiges Kostenrisiko.
Gerade der Gang zum Gutachter.
Wenn die Polizei nichts ermittelt kann, dann bleibt der auf den Kosten sitzen.
Sein Auto ist fahrbereit. Somit sollte er einfach 1-2 Tage abwarten, was bei den polizeilichen Ermittlungen rauskommt.
Um den Schaden (und damit auch die Auslagen) ersetzt zu bekommen reicht es aber nicht, den Fahrer zu ermitteln.
Es muss auch die Versicherung, spätestens aber das Gericht vom Unfallhergang überzeugt werden. Es wurde hier ja schon angesprochen, dass der Fahrer möglicherweise eine völlig andere Geschichte erzählt als der TE und seine Begleitung.
Möglicherweise wäre es sogar besser, wenn der Halter den Fahrer nicht benennt. Dann muss seine Versicherung trotzdem bezahlen, aber die Unfallschilderung des TE bleibt erstmal unwidersprochen. (Wenn der Halter nicht eine unverschuldete Schwarzfahrt einwendet...)
Das Fahrzeug (und damit die Versicherung) sollte ja über das Kennzeichen schnell zu ermitteln sein, und die Unfallspuren werden in so kurzer Zeit auch nicht verschwunden sein.
Zitat:
@LKunz2022 schrieb am 12. Oktober 2022 um 13:20:01 Uhr:
So geht ein Forum vor die Hunde und über weite Strecken ist es das schon.
Das Forum geht vor die Hunde, weil hier eine Anwalts- / Gutachterlobby unterwegs ist, die nichts anderes zu tun hat, als Werbung für ihren Beruf zu machen.
Siehe Beitrag von Berlin-Paul.
Wenn ich jemanden rate, in eine Werkstatt zu fahren, weil sein Wissen nicht ausreicht um seinen Wagen zu reparieren, gehöre ich dann auch zur Werkstattlobby?
Aber sicher.
Noch besser ist, du meldest dich als Martin Müller zum 1001 mal neu an um deinen eigenen Stuss schön zu finden und zu kommentieren.
Oder als Klaus+TSI damit wirklich keiner drauf kommt.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 11. Oktober 2022 um 23:03:52 Uhr:
für eine Neuanmeldung wurde der Text flott geschrieben:Über kapier877889
StatistikRegistriert seit:
11. Oktober 2022 um 12:52 Uhr
Letzter Beitrag:
11. Oktober 2022 um 12:53 Uhr
ja und? neu angemeldet und Text vorher geschrieben?