Unfall - Exorbitant teurer Feuerwehreinsatz - Rechtliches

Hallo,

vorneweg - Leider haben wir hier kein Rechtliches Forum, da hätte das besser reingepasst. Wenn ihr der Meinung seid, das passt woanders besser rein, verschiebt es bitte.

Ich hatte Anfang Juni einen schweren Motorradunfall, bin geradeaus in einem Baum gefahren. Die Ursache ist ungeklärt, ich kann mich an den Unfall nicht mehr erinnern deshalb konnte die Polizei weder Fremdverschulden ausschließen noch Eigenverschulden bestätigen (man dachte dabei an Gegenverkehr, der die Kurve geschnitten und mich zum ausweichen gezwungen haben könnte).
Nun, die freiwillige Feuerwehr ist mit 21 (!!) Mann/Frau angerückt, Zwei haben die Straße gesperrt, Einer hat die ausgelaufene Kühlflüssigkeit weggeputzt. Die anderen 18 haben rumgestanden und zugesehen.

Jetzt ist mir eine Rechnung der Gemeinde ins Haus geflattert. Die wollen den Gegenwert eines halbem Autos für den Feuerwehreinsatz von mir haben! Selbst wenn meine KFZ Haftpflicht nachträglich (das Motorrad ist natürlich inzwischen abgemeldet, weil Totalschaden) diesen exorbitant übertriebenen Betrag übernehmen sollte seh ich das ehrlich gesagt überhaupt nicht ein.
Sicher, wahrscheinlich war ich selbst schuld und kann froh sein, dass es Leute gibt die sich um solche Dinge kümmern aber bei der Abrechnung misse ich ein wenig die Verhältnismäßigkeit. Ich war ja keine 5 ineinander verkeilte Autos aus denen ein Verletzter rausgeschnitten werden musste!! Nur ein Motorrad, ein 1,2L Kühlwasserfleck und eine einzelne gesperrte Straße.

Hat irgendjemand Rechtliche Erfahrung damit, hierbei Widerspruch einzulegen? Rein rechtlich wenn ich mich nicht irre darf die Gemeinde einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr nur in Rechnung stellen, wenn ein Verursacher feststeht oder?

Vielen Dank schonmal,
wePsi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 30. Juli 2016 um 13:06:58 Uhr:


Und wie soll man sich das in Zukunft vorstellen ? Soll die Feuerwehr erstmal anfragen, mit wieviel Leuten sie anrücken soll?

Erstmal kommt ein 1- Mann- Vorauskommando und nimmt die Situation auf. Der arbeitet dann einen Kostenvoranschlag aus. Dieser wird dem Unfallopfer unterbreitet... Das Unfallopfer kann dann annehmen, feilschen oder andere Rettungsdienstleister anfragen 😛 😉

Ist das finanzielle geklärt, rückt die ausgehandelte Rettungsmannschaft aus. Wenn sich dabei Unvorhergesehenes ergibt (erforderliches zus. Spezialgerät o.ä.) muss neu verhandelt werden. Wenns um höhere Beträge geht, dann kann noch ein Anwalt und ein Notar angefordert werden.

😁 🙄 😛

200 weitere Antworten
200 Antworten

Zitat:

@gast356 schrieb am 30. Juli 2016 um 21:29:56 Uhr:


und wer nicht bezahlt, bei dem wird nicht gelöscht wenns brennt.

Und wenn das Feuer zu einem Gebührenzahler übergreifen will ?

Dann stehen die Feuerwehrleute an der Grenze und verhindern das Übergreifen um das Eigentum des "Gebührenzahlers" zu schützen.
...ließ einfach den verlinkten Artikel... der Fall ging vor ein paar Jahren durch die Medien.

Ihr weicht vom Thema, es geht um die Unverhältnismäßigkeit.

Zitat:

@gast356 schrieb am 30. Juli 2016 um 21:29:56 Uhr:


Jetzt fehlt nur noch die Rechnung, ob es wegen ein paar Menschenleben lohnt überhaupt eine Feuerwehr, einen Rettungsdienst, etc. vorzuhalten...

In der Praxis umgeht man diese unangenehmen Rechnungen, indem man Rettungsdienst- und Notarztstandorte schließt, zeitgleich aber die gesetzlichen Hilfsfristen

- also den Zeitraum, indem die Rettungskräfte ab der Alarmierung an der Einstelle sein müssen -

erhöht...

Oder anders ausgedrückt: Statt nach 8, ist der Rettungsdienst halteben erst nach 15Minuten vor Ort...

Was allerdings nichts an der Tatsache ändert, dass sich Menschenleben in Zahlen ausdrücken lassen und solche Rechnungen Alltag in den jeweiligen Geschäftsstellen und Gremien sind!

Ähnliche Themen

@Diedicke1300 ...wobei niemand in der Lage ist die Verhältnismäßigkeit vorab einzuschätzen / zu prüfen um die Einsatzkräfte exakt abgezählt rauszuschicken.

Und hinterher wird entweder -wie hier gemeckert- oder gleich Klage eingereicht und alle möglichen Leute verklagt / niedergemacht, wenns denn mal zu wenige Einsatzkräfte gewesen sind... wenn z.B. einer im 4. Stock verbrannt ist, weil die Drehleiter der Einschätzung zur Verhältnismäßigkeit zum Opfer fiel und deshalb zu Hause im Gerätehaus geblieben ist. Hätte der, der den Brand gemeldet hat schon wenigstens als Randmeberkung erwähnen können, dass das kein EFH oder ebenerdiger Bungalow ist der da in Flammen steht.

Zitat:

@gast356 schrieb am 30. Juli 2016 um 21:42:51 Uhr:


...wobei niemand in der Lage ist die Verhältnismäßigkeit vorab einzuschätzen / zu prüfen um die Einsatzkräfte exakt abgezählt rauszuschicken.

Da hat Brunolph12 schon die Lösung gepostet.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 30. Juli 2016 um 14:36:41 Uhr:


Bei uns liegt die Pauschale bei 1800, egal was für ein Einsatz, ob es Unfall oder nur Fehlalarm einer Brandmeldeanlage war, sobald die FW ausrückt, ist die Pauschale fällig.

Eine Freundin arbeitet in einem Alten- und Pflegeheim im Rheinland (mittelgroße Stadt), wo man es seit 2 Jahren nicht hinbekommt, dass die neue Feueralarm-Anlage keine Fehlalarme mehr produziert.

Dann rückt jedes Mal ein Zug (innerstädtisch) bestehend aus 3 Fz + RTW an: Kostet € 650,00, das ist immer der gleiche Tarif.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 30. Juli 2016 um 21:43:59 Uhr:


...dass die neue Feueralarm-Anlage keine Fehlalarme mehr produziert.

Lass mich raten - die üblichen Klassiker...

-Rauchmelder im Raucherraum (bei dem man aus versicherungstechnischen Gründen die Fenster nicht öffnen kann)
-Rauchmelder im Badezimmer, direkt über der Dusche...
-Rauchmelder in der Küche, direkt über den Großbrätern bzw. Kesseln genau in dem Bereich wo die Absaugung nicht wirkt...

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 30. Juli 2016 um 21:49:32 Uhr:



Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 30. Juli 2016 um 21:43:59 Uhr:


...dass die neue Feueralarm-Anlage keine Fehlalarme mehr produziert.

Lass mich raten - die üblichen Klassiker...

-Rauchmelder im Raucherraum (bei dem man aus versicherungstechnischen Gründen die Fenster nicht öffnen kann)
-Rauchmelder im Badezimmer, direkt über der Dusche...
-Rauchmelder in der Küche, direkt über den Großbrätern bzw. Kesseln genau in dem Bereich wo die Absaugung nicht wirkt...

Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot. Aber mit Heisswasser brodelnde Kaffeemaschinen sowie Mülleimer, die Gase aussondern (das messen die Dinger wohl auch) waren schon darunter. Der Klassiker Deo-Spray in der Damen-Umkleide allerdings auch ;-). Aber wohl auch echte Fehlfunktionen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 30. Juli 2016 um 21:32:31 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 30. Juli 2016 um 21:20:55 Uhr:


Ich würde ja wirklich gerne vorschlagen, dass sich alle diejenigen User hier mit den guten Vorschlägen oder "das ist aber seltsam"-Meinungen einfach mal bei der Feuerwehr engagieren. Dann können wir gerne nochmal über die gesamte Thematik diskutieren. Aber ohne Ahnung von der Materie macht das nur bedingt Sinn...

Fein gemacht, einfach abgeschoben, " Ihr habt ja eh keine Ahnung."

Wie schon geschrieben wurde: Über solche Dinge haben sich viele Leute über Jahre Gedanken gemacht und dies in Dienstvorschriften, Normen und einiges mehr gegossen.
Als ich vor 25 Jahren in der Fw anfing hat der Gerätewart eine Ölspur alleine beseitigt und gut wars. Irgendwann kamen dann Zeiten in denen dann halt mal ein Motorradfahrer darauf ausgerutscht ist weil es halt auch nach Tagen noch etwas schmierig war und er das Schild nicht sehen wollte. Dann kamen Klagen auf die Städte und die Einsatzleiter zu. Mittlerweile bedarf es eben mind. 6 Kräften; zwei die kehren und vier die gegen den Verkehr absichern weil dir sonst die lieben Autofahrer nämlich den Allerwertesten abfahren. Eins ergibt das andere. Über grundsätzliche Einsatztaktiken, Alarm- und Ausrückeordnungen etc. müssen wir hier glaub ich nicht diskutieren. Das darf ein jeder gerne auf einem Tag der offenen Tür bei seiner Feuerwehr. Ich kann nur sagen dass alles durchdacht ist und seine Richtigkeit und Sinnhaftigkeit hat.

Dann wurde da wohl einiges falsch geplant in Bezug auf Meldertypen und Technik.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 30. Juli 2016 um 21:49:32 Uhr:



Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 30. Juli 2016 um 21:43:59 Uhr:


...dass die neue Feueralarm-Anlage keine Fehlalarme mehr produziert.

Lass mich raten - die üblichen Klassiker...

-Rauchmelder im Raucherraum (bei dem man aus versicherungstechnischen Gründen die Fenster nicht öffnen kann)
-Rauchmelder im Badezimmer, direkt über der Dusche...
-Rauchmelder in der Küche, direkt über den Großbrätern bzw. Kesseln genau in dem Bereich wo die Absaugung nicht wirkt...

Dann sind falsche Melder eingebaut. Statt thermischer Überwachung sind optische verbaut.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 30. Juli 2016 um 22:05:36 Uhr:


Dann wurde da wohl einiges falsch geplant in Bezug auf Meldertypen und Technik.

Nicht nur dort. Auch in Sachen Brandschutz wird hier kräftig am Rad gedreht. Das fängt im Dresdner Rathaus an und hört im Prestigeobjekt Berliner Flughafen auf.

Und ich bin sicher, dass Stuttgart 21 auch so ein Desaster wird.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 30. Juli 2016 um 21:43:59 Uhr:



Zitat:

@ttru74 schrieb am 30. Juli 2016 um 14:36:41 Uhr:


Bei uns liegt die Pauschale bei 1800, egal was für ein Einsatz, ob es Unfall oder nur Fehlalarm einer Brandmeldeanlage war, sobald die FW ausrückt, ist die Pauschale fällig.

Eine Freundin arbeitet in einem Alten- und Pflegeheim im Rheinland (mittelgroße Stadt), wo man es seit 2 Jahren nicht hinbekommt, dass die neue Feueralarm-Anlage keine Fehlalarme mehr produziert.

Dann rückt jedes Mal ein Zug (innerstädtisch) bestehend aus 3 Fz + RTW an: Kostet € 650,00, das ist immer der gleiche Tarif.

Das kommt beim Sparwahn raus. Kein Ansprechpartner mehr im Haus, den die Rettungsleitstelle im Auslösungsfall rückrufen kann. Da könnte im Vorfeld schonmal abgeklärt werden, ob es ein Fehlalarm war.

...aber, aber... da könnte schon um die Verhältnismäßigkeit zu wahren erstmal einer z.B. von der Leitstelle oder der Feuerwache gucken gehen... aber am besten mitm ÖPNV hinfahren, nicht dass sich hinterher noch einer wegen dem sinnlos, weil nur mit einer Person besetzten KFZ beklagt 😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen