Unfall durch Radfahrer (suizidversuch) auf der Autobahn

Hi,
ich hatte im Juni 2011 einen Unfall auf der A9 verursacht durch einen Radfahrer.
In Kurzfassung:
Ich fuhr auf der linken Spur als der PKW vor mir plötzlich sehr stark bremste und danach sehr schnell auf die mittlere Spur auswich.
Ca. 40 Meter vor mir kam mir ein Radfahrer entgegen.
Ich hatte also nur die Wahl den Radfahrer umzusemmeln oder auch auf die mittlere Spur auszuweichen.
Ich entschied mich natürlich dazu auszuweichen.
Problem war nur das dort ein anderer PKW fuhr.
Der schaden beider Fahrzeuge hielt sich allerdings in Grenzen, beide noch fahrbereit. Der Radfahrer war unverletzt.
Die Schuldfrage war kurze Zeit später geklärt, der Radfahrer war natürlich uneingeschränkt schuld.
Da die Autobahnmeisterrei schon vor Ort und die Polizei in Sichtweite war hatte ich gute Zeugen.

Jetz mein Problem:
Bevor das ganze vor Gericht kam hat es der Radfahrer doch noch iwie geschafft sich umzubringen.
Jetz sagt mir meine Versicherung das ich in der Haftpflicht hochgestuft werde (da ich dem andern reingefahrn bin) und in der Vollkasko.
Zudem kommt mein Eigenanteil von 500€, die Lackangleichung für 250€ (wird bei Kaskoschäden nicht übernommen) und kein Leihwagen für den Reparaturzeitraum (wird bei Kaskoschäden auch nicht übernommen) hinzu.

Dh ich soll unterm Strich un über die Jahre gesehen ca 7000€ zahlen für einen Unfall an dem ich nicht schuld bin?!
Kann das meine Versicherung wirklich mit mir machen?!

Mir is klar, dass das Geld iwo her kommen muss aber warum wird das jetz ALLES über meine Versicherung und vorallem mich abgewälzt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von GTS_Benny


Ich fuhr in der Haftpflicht und Kasko auf 30%, weiter runter gehts bei meiner Versicherung nich.
Der Wagen ist auf meinen Vater als Zweitwagen versichert weshalb er die Prozente meines Opa´s übernehmen konnte der kein Auto mehr fährt.
Da ich allerdings als Hauptnutzer eingetragen bin ist der Beitrag bei einen aktuell 21 Jährigen mit 230PS Auto erwartungsgemäß hoch 😉
Wenn ich das alles mal Überschlage bis ich wieder bei 30% bin, hab ich ca 7000€ mehr bezahlt.

Sorry, aber als 21jähriger Fahranfänger stehen dir definitiv keine 30% Prämie zu. Ich weiß nicht, was ihr da herum getrickst habt aber allem Anschein nach weiß die Versicherung nichts davon, dass da ein 21jähriger mit diesem Auto und diesen Rabatten herum fährt.

Man kann maximal den Rabattsatz übernehmen, den man sich selbst in diesem Zeitraum hätte erfahren können.

Aber vermutlich bist Du dir darüber im Klaren und fragst deswegen nicht bei deiner Versicherung nach sondern versuchst, hier im Forum Lösungen zu finden.

Ich habe keine!

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Ist zwar bitter, aber sowas läuft mitunter auch unter Betriebsgefahr und gerade deswegen hat man ja u.a. eine Vollkaskoversicherung.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Ist zwar bitter, aber sowas läuft mitunter auch unter Betriebsgefahr und gerade deswegen hat man ja u.a. eine Vollkaskoversicherung.

Leider...

Aber ich will es einfach nicht unversucht lassen an mein Geld zu kommen.

Wenn mein Auto nen höheren Wert hätte fänd ich es nicht sooo schlimm aber der hat ja gerade mal noch nen Wert von 6900€...

Ich schlag mich seit 9 Monaten damit rum, so langsam nervts einfach nur noch.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Ist zwar bitter, aber sowas läuft mitunter auch unter Betriebsgefahr und gerade deswegen hat man ja u.a. eine Vollkaskoversicherung.

Hätte ja auch ein Ast oder nen Wildvogel oder nen Ufo den Vorderman und dich zum Ausweichen "nötigen" können.

Fakt ist, du hast einen Unfall verursacht! Der Auslöser mag ein Anderer gewesen sein.

Deine Versicherung wird wohl auf jeden Fall erst mal belastet und du darfst auf dem zivilrechtlichem Weg zusehen, wie du da wieder halbwegs schadenfrei raus kommst.

Es wurde ein Unfall vermieden und in der Folge ein Unfall verursacht.
Ob die Versicherung des Radlers oder dessen Angehörige haften, lässt sich lediglich über 2 unterschiedliche Zivilprozesse klären.
Wenn es dumm läuft, ist bereits nach Ende des 1. Prozesses das Ende der Fahnenstange erreicht.
Von daher das Ganze mit einem Anwalt besprechen und mit ihm durchziehen.

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Zitat:

Original geschrieben von GTS_Benny


Sry aber ich würd dir empfehlen erstmal nachzudenken bevor dus Maul so weit aufreißt.
Bei solchen Unterstellungen könnt ich einfach nur ausrasten😠😠😠

Ein wenig Gelassenheit würde dir gut tun.. Nicht alles so persönlich nehmen... Ist halt eine ungeschriebene Forumregel, dass man zuerst den Themenstarter das Wort im Munde umdreht und um den Sachverhalt feilscht... Hinterher kommen aber auch gute Antworten heraus.... Meistens jedenfalls 😁

Zum Thema:

Der BGH hat mal einen ähnlichen Fall entschieden... Da wich der AUtofahrer bei einem Überholvorgang allerdings aus, weil bei einem vor ihm fahrenden Radfahrer ein Pedal gebrochen ist und dieser in die Mitte der Fahrbahn rutschte. Der BGH hat -wenn richtig in Erinnerung- höhere Gewalt angenommen und die Haftung des Autofahrers verneint (für die durch Ausweichen verursachten Schäden).

Hier könnte das ja so ähnlich sein... Die Frage ist, ob man mit einem Radfahrer auf der Autobahn zu rechnen braucht...😕😕😕 Das der Radfahrer der Verursacher ist steht wohl außer Frage...

Zur Privat-Haftpflichtversicherung des "Unfallverursachers": Diese wird ganz sicher nicht einspringen. Falls eine solche besteht ist mit Sicherheit ein Ausschluss von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vereinbart.

Ob die Erben einspringen ist eine andere Sache. Könnte mir vorstellen das es hierbei darauf ankommt ob die Erben für deliktische Ansprüche einstehen müssen oder ob solche nicht auf die Erben übergehen...

Zitat:

Original geschrieben von GTS_Benny



Zitat:

Original geschrieben von Herm


Ob die Privat-Haftplicht bei einem Suizidversuch bezahlt ?
Hatte er leider nicht...

Wie dem obigen Beitrag zu entnehmen ist, hatte der verursachende Radfahrer

keine

Privat-Haftpflicht-Versicherung.

Somit bleiben für eine Forderung wirklich nur noch die Erben übrig.

Eine Möglichkeit wäre noch, die eigene Privathaftpflicht in Anspruch zu nehmen.... Hier müsste allerdings eine Forderungsausfalldeckung beinhaltet sein (bieten heute so gut wie alle besseren Tarife), ohne Ausschluss von KFZ-Schäden (das bieten widerum nur eine Hand voll Anbieter an).

Für die muss man aber idR seinen Schädiger erfolgreich verklagt haben und dieser dann nicht solvent sein. Oder gibt es da inzwischen besserer Regelungen?

.....ich bin ehrlich gesagt überfragt, ob man gegen einen Toten einen Titel erwirken kann!

Aber auch hier würde die Haftpflichtversicherung des TE bestimmt weiter helfen, sofern der Schaden gedeckt ist 🙂! Ich würde auf jeden Fall den Schaden melden; mehr als Nein sagen können sie ja nicht!

das is ja mal sowas von egal wer/wie/was/wieviel % hat...es geht ja nur um die frage ob man vom dem toten radler was holen kann. die frage finde ich allerdings sehr interesant.

u.u. bleibt man dann wirklich auf den kosten sitzen. unser azubi hat auch vor monaten einen selbstmörder aufs korn genommen auf eine 2 spurigen strasse. der obdachlose hat sich auf die strasse geworfen. geschickterweise konnten aber alle autos ausweichen bzw eben in die leitplanke brettern. wiegesagt der typ hats unverletzt überlebt. da aber bei ihm weder haftpflicht noch sonstige vermögenswerte bestehen hat unser azubi eben gelitten.

ich finde die frage deshalb so interesant weil: wen was passiert mit radlern/fussgängern einen unfall veruracht und er keine haftpflicht/vermögen hat. muss ja nicht gleich tot sein der verursacher.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


ich finde die frage deshalb so interesant weil: wen was passiert mit radlern/fussgängern einen unfall veruracht und er keine haftpflicht/vermögen hat. muss ja nicht gleich tot sein der verursacher.

Der Geschädigte bleibt auf dem Schaden sitzen. Das gleiche kann auch passieren, wenn die gegnerische KH leistungsfrei ist…

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


.....ich bin ehrlich gesagt überfragt, ob man gegen einen Toten einen Titel erwirken kann!

Also wenn du so fragst, dann natürlich nicht. Aber gegen die Erben kann man dann einen Titel erwirken und notfalls in die Erbschaft vollstrecken, wenn man einen wirksamen und durchsetzbaren Anspruch gegen den Erblasser hat. Du kannst also direkt gegen die Erben Klagen. In einigen Fällen ist das allerdings ausgeschlossen. Zum Beispiel bei höchstpersönlich zu erbringender Leistung des Schuldners... Beispielsweise Kindesunterhalt, etc....

Stirbt der Schuldner während des Prozesses gilt § 239 ZPO:

(1) Im Falle des Todes einer Partei tritt eine Unterbrechung des Verfahrens bis zu dessen Aufnahme durch die Rechtsnachfolger (das sind die Erben) ein.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


.....ich bin ehrlich gesagt überfragt, ob man gegen einen Toten einen Titel erwirken kann!

Gegen einen Toten kann man natürlich keinen Titel erwirken, aber sehr wohl gegen die Erben, sofern vorhanden.

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