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Unfall durch nicht angegebenen Fahrer - HUK24

Themenstarteram 23. März 2008 um 19:21

Liebe Forumsmitglieder,

am 13.03. wurde mein Fahrzeug von meiner Nichte gecrasht, Blechschaden auf der linken Seite

(Kotfflügel, Motorhaube, Stoßfänger, Beleuchtung).

Das Fahrzeug, außerdem noch der Zweitwagen, ist seit Jahresbeginn bei der HUK 24 versichert.

Der Schaden ist mittlerweile behoben, die Schadensabwicklung über die HUK24 mit einer Vertragswerkstatt

ging zügig über die Bühne.

Der Unfall wurde unverzüglich in einer Filiale der HUK gemeldet, der Auftrag zur Schadensbehebung wurde

von der HUK erteilt.

Nun zum eigentlichen Problem.

Zu Beginn des Vertragsabschlusses hatte ich keine weiteren Fahrer angegeben, so daß nur ich und meine Frau

das Fahrzeug fahren dürfen.

Leider hat meine Nichte den Unfall verursacht, sie ist aber erst 19 und damit sozusagen Führerscheinanfängerin,

obwohl sie den Führerschein durch betreutes Fahren mit 17 erlangt hat.

Besonderheit an der ganzen Sache: Ich saß hinten im Auto, da ich gerade aus dem Urlaub kam, ca. 30 Std.

unterwegs und völlig übermüdet war. Das Auto stand die ganze Zeit bei meinem Bruder in Wiesbaden, netterweise

hatten sich beide gedacht, dann holen sie mich, außerdem noch meine Frau und einen Freund, direkt mit dem Auto in Frankfurt ab,

so daß die Koffer verstaut sind. Wir wollten nach Wiesbaden fahren, dort noch einen Kaffee trinken, uns etwas ausruhen und

danach entspannt nach Köln fahren. Leider kam es ganz anderes.

Nun droht mit lt. Vertragsvereinbarungen aber eine Vertragsstrafe. Lt. telefonischer Anfrage bei HUK24 soll diese

der Differenzbetrag eines normalen Jahresvertrages zu meinen reduzierten Vertrag sein.

Der Mitarbeiter erschien mir aber nicht sehr kompetent, da er mehrmals Rücksprache halten mußte.

Da nun diese Ungewißheit droht, der Schaden ist mittlerweile behoben, meine SB habe ich bezahlt, möchte

ich ganz gerne wissen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat, vielleicht auch mit der HUK, und

in welchem Rahmen sich die Vertragsstrafe befand.

Grüße,

Bernd

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30 Antworten
am 21. Januar 2012 um 22:01

Nein, warum solltest Du zurückfordern können? Die Versicherung garantiert Dir ja die Haftung (Haftpflicht) für Schäden, die Du mit dem Fahrzeug verursachst oder die durch das Fahrzeug verursacht werden.

Wenn dieser Schaden von einer (aus Versicherungssicht) nicht berechtigten Person verursacht wird, entbindet das die Versicherung nicht aus der Haftung.* Du begehst aber dennoch einen Verstoß gegen den vereinbarten Vertrag. Daraus können u.U. auch Vertragsstrafen (steht in den Versicherungsbedingungen) resultieren, mindestens musst Du aber die für eine vertragsmäßige Haftung erforderliche Beitragsdifferenz bezahlen. In der Vollkasko kann u.U. die Leistung (wg. Vertragsbruch) verweigert werden).

 

*Sonst wären wohl viele Autos täglich praktisch ohne Versicherungsschutz unterwegs

 

Betrug ist es nicht, weil Du keinen direkten Vorteil erlangst. Klar zahlst Du weniger Beiträge, riskierst aber am Ende Deinen Versicherungsschutz (in der VK) und eine Vertragsstrafe. Und wenn die VK gar nicht zahlt, hast Du u.U. lange für nichts und wieder nichts gezahlt. Für die genaue Definition was wann Betrug ist, solltest Du mal einen Juristen fragen :)

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