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Unfall durch nicht angegebenen Fahrer - HUK24

Themenstarteram 23. März 2008 um 19:21

Liebe Forumsmitglieder,

am 13.03. wurde mein Fahrzeug von meiner Nichte gecrasht, Blechschaden auf der linken Seite

(Kotfflügel, Motorhaube, Stoßfänger, Beleuchtung).

Das Fahrzeug, außerdem noch der Zweitwagen, ist seit Jahresbeginn bei der HUK 24 versichert.

Der Schaden ist mittlerweile behoben, die Schadensabwicklung über die HUK24 mit einer Vertragswerkstatt

ging zügig über die Bühne.

Der Unfall wurde unverzüglich in einer Filiale der HUK gemeldet, der Auftrag zur Schadensbehebung wurde

von der HUK erteilt.

Nun zum eigentlichen Problem.

Zu Beginn des Vertragsabschlusses hatte ich keine weiteren Fahrer angegeben, so daß nur ich und meine Frau

das Fahrzeug fahren dürfen.

Leider hat meine Nichte den Unfall verursacht, sie ist aber erst 19 und damit sozusagen Führerscheinanfängerin,

obwohl sie den Führerschein durch betreutes Fahren mit 17 erlangt hat.

Besonderheit an der ganzen Sache: Ich saß hinten im Auto, da ich gerade aus dem Urlaub kam, ca. 30 Std.

unterwegs und völlig übermüdet war. Das Auto stand die ganze Zeit bei meinem Bruder in Wiesbaden, netterweise

hatten sich beide gedacht, dann holen sie mich, außerdem noch meine Frau und einen Freund, direkt mit dem Auto in Frankfurt ab,

so daß die Koffer verstaut sind. Wir wollten nach Wiesbaden fahren, dort noch einen Kaffee trinken, uns etwas ausruhen und

danach entspannt nach Köln fahren. Leider kam es ganz anderes.

Nun droht mit lt. Vertragsvereinbarungen aber eine Vertragsstrafe. Lt. telefonischer Anfrage bei HUK24 soll diese

der Differenzbetrag eines normalen Jahresvertrages zu meinen reduzierten Vertrag sein.

Der Mitarbeiter erschien mir aber nicht sehr kompetent, da er mehrmals Rücksprache halten mußte.

Da nun diese Ungewißheit droht, der Schaden ist mittlerweile behoben, meine SB habe ich bezahlt, möchte

ich ganz gerne wissen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat, vielleicht auch mit der HUK, und

in welchem Rahmen sich die Vertragsstrafe befand.

Grüße,

Bernd

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30 Antworten
Themenstarteram 27. März 2008 um 17:04

Die Huk24 hat mir heute einen Nachtrag zum Kraftfahrt-Versicherungsschein geschickt.

Änderung der Tarifierungsmerkmale vom 13.03.2008 - 01.01.2009, zusätzlich:

Mein Kind und weitere Personen fahren das Fahrzeug. Das Fahrzeug wird auch von

Personen unter 25 Jahren gefahren.

Gesamtbeitrag: 205,94 €

Habe ich noch weitere Forderungen zu erwarten?

Grüße,

Bernd

Zitat:

Original geschrieben von Tio-Bento

Die Huk24 hat mir heute einen Nachtrag zum Kraftfahrt-Versicherungsschein geschickt.

Änderung der Tarifierungsmerkmale vom 13.03.2008 - 01.01.2009, zusätzlich:

Mein Kind und weitere Personen fahren das Fahrzeug. Das Fahrzeug wird auch von

Personen unter 25 Jahren gefahren.

Gesamtbeitrag: 205,94 €

Habe ich noch weitere Forderungen zu erwarten?

Grüße,

Bernd

Hallo,

mische mich dann auch mal ein. Damit dürfte die Sache eigentlich erledigt sein. Ist eigentlich so usus in der Versicherungsbranche.

Zitat:

Original geschrieben von Tio-Bento

Habe ich noch weitere Forderungen zu erwarten?

Nein, daß war es.

Sofern das wirklich die Ausnahme war, solltest Du die angegebenen Nutzer spätestens mit Ablauf des Kalenderjahres wieder ändern.

am 20. Januar 2012 um 16:05

1) Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls: Der Versicherer ist

 

von der Verpflichtung zur Leistung frei,

Bei der HUK 24 steht immer : Ich fahre den Wagen auschliesslich "

Bedeutet :

Wenn auch nur ein einziges Mal die Freundin fährt

kann die Vrersicherung bei einem Totalschaden Volkasko die Regulierung

komplett verweigern :confused:

Dann darf man auch bei einem Verkauf , den Interessenten nicht fahren lassen

Na klar kann dieser beim Verkauf fahren, es darf nur nichts passieren.

 

Wenn der Meister aus der Werkstatt eine Probefahrt macht, ist dieser über die Handel/Handwerk Versicherung versichert.

 

 

 

am 20. Januar 2012 um 16:51

und ?

Das gilt noch auch 2012 ......

Ein Mal das geleaste Auto dem Onkel für 5 km gegeben

und für Immer runiert :eek:

Da die Versicherung die Regulierung komplett ablehnen kann

und wird , wer weiß das schon ?

Mit Beitrag nachzahlen ist es nicht getan

 

Nicht alle VR reagieren so, andere ersetzen den Schaden und verlangen für das Kalenderjahr den entsprechenden Beitrag nachträglich, der bei der Nutzung einer weiteren Person fällig gewesen wäre.

Andere VR verlangen einen Strafbeitrag in Höhe der Jahresprämie.

am 21. Januar 2012 um 6:18

Das weiß man eben vorher nicht ..... , das liegt in derem freien Ermessen

Verweigern KÖNNEN sie alle und wenn es dann passieren sollte

war man komplett ohne Versicherungsschutz

am 21. Januar 2012 um 9:40

Wie sieht sowas denn strafrechtlich aus?

Wäre das nicht Versicherungsbetrug wenn ich wissentlich einen weiteren Fahrer verschweige? Zumindest wenn dies regelmässig vorkommt.

Mfg Zille

am 21. Januar 2012 um 13:07

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Wie sieht sowas denn strafrechtlich aus?

 

Wäre das nicht Versicherungsbetrug wenn ich wissentlich einen weiteren Fahrer verschweige? Zumindest wenn dies regelmässig vorkommt.

 

Mfg Zille

Betrug wäre es wohl erst, wenn der weitere Fahrer einen Unfall verursacht und Du den Fahrer dann immernoch verschweigst und z.B. behauptest, selber gefahren zu sein.

am 21. Januar 2012 um 14:30

Das würde ja bedeuten, dass ein Verbrechen erst zum Verbrechen wird wenn man erwischt wird?

Aber der "Betrug" findet ja auch so statt. Der Versicherungsnehmer erschleicht sich ja auch ohne Unfall einen Vorteil bei den Beiträgen.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Wie sieht sowas denn strafrechtlich aus?

 

Wäre das nicht Versicherungsbetrug wenn ich wissentlich einen weiteren Fahrer verschweige? Zumindest wenn dies regelmässig vorkommt.

 

Mfg Zille

Gar nicht.

 

Ich kann ja bei Antragstellung bestimmte Situationen nicht vorher sehen (kein Hellseher) und dem zu Folge nicht jede einzelne Fahrt angeben, weil z.B. gerade Sonntag ist und der Nachbar benötigt unbedingt mein Auto, weil seines ausgefallen ist, er aber zur Arbeit muß.

Hier bei uns auf dem Dorf gibt es keine Möglichkeit (kein öffentlicher Nahverkehr am Sonntag).

 

Aber bei Antragstellung kann ich das nicht vorhersehen.

 

am 21. Januar 2012 um 16:45

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Ich kann ja bei Antragstellung bestimmte Situationen nicht vorher sehen (kein Hellseher)...

Das verlangt ja auch garkeiner.

Du sollst dich ja auch nur an das halten, was du bei Abschluss zugesichert hast. Nämlich keinen ausser dir mit dem Auto fahren zu lassen.

Und wenn dann eben der liebe Nachbar nicht zur Arbeit kommt, musst du ihm leider sagen, dass er dein Auto nicht bekommen kann, weil du als alleiniger Fahrer versichert bist. Gibst du ihm es entgegen besserem Wissen trotzdem, ist das doch Vorsatz? Oder lieg ich da falsch?

Wenn du aber nicht als böser Nachbar darstehen möchtest, musst du eben bei Vertragsabschluss angeben, dass es vorkommen könnte das Andere dein Auto fahren und dementsprechen mehr Beitrag zahlen.

Das hat nichts mit Hellsehen oder anderen paranormalen Aktivitäten zu tun.

Ich fahre z.B. fast nie Bus und Bahn und kaufe mir deswegen auch keine Fahrkarte. Wenn es nun aber vorkommt, dass ich mal zum Weihnachtsmarkt möchte, muss ich trotzdem ein Ticket kaufen. Nach deiner Aussage müsste sich der Schaffner aber damit zufrieden geben wenn ich sage "Tut mir leid, aber ich konnte ja nicht vorhersehen, dass ich heute ein Ticket brauche. Deswegen hab ich nun keins gekauft."

Mfg Zile

am 21. Januar 2012 um 19:13

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Nach deiner Aussage müsste sich der Schaffner aber damit zufrieden geben wenn ich sage "Tut mir leid, aber ich konnte ja nicht vorhersehen, dass ich heute ein Ticket brauche. Deswegen hab ich nun keins gekauft."

Der Unterschied ist, dass Du beim ÖPNV die Leistung bereits in Anspruch nimmst, und das obwohl Du dazu gemäß den Beförderungsbedingungen nicht berechtigt bist (was zudem kein Betrug wäre, sondern Erschleichen von Leistungen).

Bei der Versicherung hast Du noch keine Leistung in Anspruch genommen, wenn Du abweichend zu Vertragsangaben agierst. Zum Betrug wird's erst, wenn ein Versicherungsfall eintritt und Du Leistungen aus dem Vertrag in betrügerischer Absicht erlangst.

am 21. Januar 2012 um 19:28

Aber ich bezahle doch auch Beiträge wenn ich nie einen Unfall baue (also auch keine Leistung in anspruch nehme).

Und diese sind niedriger, wenn ich nur mich als Fahrer angebe. Ich spare jedes Jahr einen Betrag X, welchen ich eigentlich der Versicherung zahlen muss.

Im Prinzip unterschlage ich der Versicherung Prämien, weil ich eine falsche Angabe gemacht habe.

Mfg Zille

PS:

Das würde ja bedeuten, wenn ich nie einen Unfall baue, könnte ich nach Austritt aus der Versicherung meine ganzen Prämien der letzten 40 Jahre zurückfordern, weil von der Versicherung nie eine Leistung erbracht wurde. Das wäre ja dann der Umkehrschluss.

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