Unfall durch "falsches" Blinken des Unfallgegners

Hallo Gemeinde,

ich hatte heute den Ersten "schwereren" Autounfall in meinem Leben.
Nach ca. 250tkm unfallfreier Fahrt - einen leichten, unverschuldeten Unfall mal wegerechnet - hat es mich heut erwischt.

Ich stehe wie immer an "meiner" mir bekannten Kreuzung aus dem Wohngebiet und warte bis ich links abbiegen kann. Rechts ist alles frei, von links kommen zwei Fahrzeuge.

Fahrzeug Eins fährt an mir vorbei, Fahrzeug zwei blinkt nach rechts - ich reagiere nun so (wie so oft schon) und wohl auch wie viele andere: Ich fahre los und biege ein.

Diesmal jedoch ist alles anderes - ich spüre einen heftigen Aufprall am Heck, mein Fahrzeug dreht es um fast 180° (ich konnte nach dem Unfall ohne zu lenken wieder "vorwärts zurück" in die Nicht-Vorfahrtberechtigte Straße einfahren). Mein Kopf küsste ordentlich das Glas meiner Scheibe.
Ich habe eine Gehirnerschütterung ein ein leichtes Schleudertrauma erlitten. Die Unfallgegnerin ist nach meinen Kenntnisstand glücklicherweise unverletzt geblieben.

Nachdem ich nun viel Zeit hatte, die Formalitäten (abschleppen, informieren der Versicherung, Ersatzwagen organisieren etc.) zu erledigen, meine Fragen:

1. Ich habe leider keinerlei Zeugen - lediglich ihren Mann der zu meiner Verwunderung im Ersten PKW vor meiner Unfallgegnerin fuhr.

2. Wie gehe ich nun sachlich und überlegt vor? Die Polizei machte mir - wie ich mir ja auch dachte - wenig Hoffnung. Ich bildete mir aber das blinken definitiv nicht ein.

Nachtrag: Die Unfallgegnerin sagte sowohl mir, als auch der Polizei, dass sie "natürlich nicht geblinkt hat".

Habt ihr Tipps/Ratschläge für mich?

Euer niedergeschlagener
lostboi

Beste Antwort im Thema

Ich glaube nicht das Du eine Chance auf 80/20 hast, wenn Du die Kosten durchrechnest, liegt das nicht weit von 100 % entfernt.

Ich fahre in der gleichen Situation erst los, wenn der Blinkende im Begriff ist abzubiegen - niemals eher.

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Zitat:

@Franjo001 schrieb am 18. Dezember 2017 um 14:18:04 Uhr:


Dazu mal eine Frage:

Früher konnte man bestimmen, ob eine (Blinker-)Birne im Betrieb oder kalt zerstört wurde. Geht da bei LED auch?

Könnte man heute evtl. mit dem auslesen des Steuergerätes herausfinden. An der LED eher nicht. Man könnte jetzt wieder leide unter der Hand "Dashcam" flüstern.

Aber wie ja oben schon steht bringt es die in diesen fällen eh nix. Man hat zu warten.

Gruß tobias

Tja, da du nicht nachweisen kannst, dass sie geblinkt hat, besteht für dich quasi keine Chance. Zudem gilt: Du hättest dich versichern müssen, dass sie tatsächlich abbiegt. Hat sie beispielsweise das Tempo reduziert? Nein? Dann wäre dein Vorgehen fahrlässig. Hat sie es reduziert, hast du hier wieder das Nachweisproblem. 😉

Du wirst es drehen und wenden können, wie du willst. Du wirst hier kaum aus der 100% Schuld rauskommen, solange sie keinen "Fehler" bei den Angaben macht

....

Was kam denn raus bei dir?

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blöde frage dazu: warum sollte man mit aller gewalt aus einer 100% sache eine 80/20 sache machen? was hat man davon? die versicherung stuft einen beidemale gleich hoch. nur wegen des "reindrücken wollens" ?

Selbst wenn sie geblinkt hätte.. Evt wollte sie durchs rechtsblinken auch ein Parkplatz suchen. Oder in eine private Auffahrt einfahren..

Schön das man als vorfahrt gewährender da bei der vorfahrtsberechtigten Person die Schuld sucht....

Zitat:

@PayDay schrieb am 11. August 2018 um 14:14:26 Uhr:


blöde frage dazu: warum sollte man mit aller gewalt aus einer 100% sache eine 80/20 sache machen? was hat man davon? die versicherung stuft einen beidemale gleich hoch. nur wegen des "reindrücken wollens" ?

Beispiel: eigener Sachschaden incl. allem bei 5.000,- €. Statt 100/00 zu meinem Lasten krieg ich bei 80/20 noch 1.000,- € raus. Ohne VK wäre das also eine überlegenswerte Alternative zum gar nichts bekommen.

ohne versicherung mag das sinn machen, nicht aber bei einen richtigen unfall mit personenschaden. das lohnt privat doch nie zu zahlen...

ansonsten muss man auch mal zu seinen fehler stehen. der blinker hat halt nur einen gewissen "informationshinweis" und selbst das beweisen des blinkers wird schwer.

Wer schrieb denn was von privat zahlen?

Find ich ja richtig, zu seinen Fehlern zu stehen - ist allerdings beidseitig gewünscht. Denn auch wenn man sich auf das Blinken ohne nähere Hinweise einer Abbiegeabsicht nicht verlassen darf, mit ursächlich für den Unfall war das schon.

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