Unfall Bergung
Ist das noch Normal,
nachts um 4 Uhr kommt ein LKW aufgrund eines defekten Reifens zum brennen. Der Fahrer Stattelt noch ab und rettet sich und die Zugmaschine. Der Auflieger brennt komplett aus.
Vollsperrung der Autobahn in Fahrtrichtung. o.K. Muss ja gelöscht werden. Im Berufsverkehr gegen 8 Uhr 4 Stunden später ist die AB noch immer gesperrt.
Jetzt 9,30 Uhr 4,5 Stunden nach brand ist immer noch gesperrt.
Es ist ein Wahnsinns Chaos Verkehrstechnisch um diese Stelle.
Ampeln erschweren ein Weiterkommen.
Was ich nicht verstehe:
Warum kann eine Bergung so lange dauern ?
Warum wird der Verkehr an den Ampel nicht manuell geregelt um den Verkehrsfluss einigermaßen am laufen zu halten ?
Ich habe den Eindruck es interessiert sich keiner für den Verkehr und Stau der dadurch entsteht.
Warum wird ein augebrannter LKW nicht erstmal an die Seite geschoben eine Fahrspur geschlossen und das ding in der Nacht geborgen ?
Ich bekommen bei so was einen riesen Hals, da es allen Beteiligten die Verantwortung tragen scheiß egal ist was mit den anderen Verkehrsteilnehmern ist.
Sorry
Beste Antwort im Thema
Der häufigste Grund einer Bergungsverzögerung ist die freundliche Bereitschaft eine "Rettungsgasse" freizuhalten.
Das macht man so: man fährt zunächst so dicht wie möglich auf seinen Vordermann im Stau auf, dass unter keinen Umständen mehr das vordere Fahrzeug bewegt werden kann. Die Standspur muss von Leuten in Autos ab 3l aufwärts mit besonders wichtigen Terminen benutzt werden, damit die unmittelbar vor der Unfallstelle zu stehen kommen. Die sind dann auch die ersten, die später (und zwar sehr viel später) weiterfahren können.
Falls irgendwo ein Lücke im Stau entstehen sollte, ist diese unverzüglich durch Querstellen eines Fahrzeuges zu schliessen.
Sollte in der Enge des Staus versehentlich das eine oder andere Auto Schaden nehmen, sind die beschädigten Kfz zwingend an Ort und Stelle zu belassen bis die Polizei eintrifft. Auch bei Bagatellschäden muss die Fahrspur unbedingt belegt bleiben!
Ja - deshalb kann der wendige schmale Bergungskran so flink an die Unfallstelle ...
Um nicht tatenlos zu bleiben, empfiehlt es sich für den Fahrer das Auto zu verlassen und einige Kilometer voran zur Unfallstelle zu spazieren.
Ähnliche Themen
59 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ongelbaegger
Am Besten eine Abgabe einrichten, die jeder Transporteur zu entrichten hat...
Da bräuchte man nur die Autobahn-Maut etwas umwidmen....
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von ongelbaegger
Am Besten eine Abgabe einrichten, die jeder Transporteur zu entrichten hat...
Da bräuchte man nur die Autobahn-Maut etwas umwidmen....
Da würde man diejenigen aber benachteiligen, die ihre Fahrzeuge in Schuss halten, um solche Ausfälle auf der Autobahn oder sonst wo möglichst zu vermeiden. Dann bekommen die Anderen, die alles fahren, bis es auseinander fällt, ihr Handeln auch noch belohnt. "Der Schrott kommt schon irgendwie von der Bahn, ob ich das bezahle, überlege ich, wenn es so weit ist" Nee, schönen Dank!
Es wird schon seinen Grund haben warum nun genau diese Sperrung so lange dauerte, das ist ja nun auch nicht die Regel. Weil hier einer ´nen Hals gekriegt hat muß man nicht gleich das Rad neu erfinden.
Leuten die was mit Bergungen zu tun haben, geht es mit Sicherheit genau so auf den Senkel, wenn Außenstehende, die in ihrem Leben nie an einer Bergung teil genommen haben, einen dicken Max machen.
Der häufigste Grund einer Bergungsverzögerung ist die freundliche Bereitschaft eine "Rettungsgasse" freizuhalten.
Das macht man so: man fährt zunächst so dicht wie möglich auf seinen Vordermann im Stau auf, dass unter keinen Umständen mehr das vordere Fahrzeug bewegt werden kann. Die Standspur muss von Leuten in Autos ab 3l aufwärts mit besonders wichtigen Terminen benutzt werden, damit die unmittelbar vor der Unfallstelle zu stehen kommen. Die sind dann auch die ersten, die später (und zwar sehr viel später) weiterfahren können.
Falls irgendwo ein Lücke im Stau entstehen sollte, ist diese unverzüglich durch Querstellen eines Fahrzeuges zu schliessen.
Sollte in der Enge des Staus versehentlich das eine oder andere Auto Schaden nehmen, sind die beschädigten Kfz zwingend an Ort und Stelle zu belassen bis die Polizei eintrifft. Auch bei Bagatellschäden muss die Fahrspur unbedingt belegt bleiben!
Ja - deshalb kann der wendige schmale Bergungskran so flink an die Unfallstelle ...
Um nicht tatenlos zu bleiben, empfiehlt es sich für den Fahrer das Auto zu verlassen und einige Kilometer voran zur Unfallstelle zu spazieren.
War es eine dreispurige Autobahn oder eine mit zwei Spuren? Wenn es eine zweispurige Autobahn wäre könnte man es ja noch verstehen, jedoch wenn diese mehrspurig gewsen wäre kann ich die Handhabung nicht nachvollziehen. Die Linke Spur hätte man doch nach Spätestens nach 2 Stunden wenn der Brand gelöscht war für den Verkehr freigeben können
Man muss allerdings auch berücksichtigen was der Lkw geladen hatte ! Wenn es wie geschrieben Papier oder was ähnlich leicht und vorallem lang brenndes war muss die Unfallstelle erst ausreichend abgesichert werden.
Die Bergung bei solchen Fällen ist doch auch nicht ganz einfach. Je nachdem wie es aussieht muss ein Autokran plus Lkw Apschlepper anrücken ! Die Kostenfragen sind im ersten Moment egal Die Devise heisst --> Das Ding muss weg und zwar so schnell es geht !
Gruß Domi
Hallo,
auf solch eine freigabe von der Versicherung wird nicht gewartet. Solch eine Versicherung kostet mal richtig Geld.
Das Havarierte Fahrzeug muss erst mal von der Straße, wennn das die Polizei anordnet dann wird geborgen und nicht gewartet auf eine Freigabe von der Versicherung. Die Polizei hat auch schließlich das Hoheitsrecht auf den Autobahnen.
Zudem haben die Abschleppdienste einen Vertrag mit dem jeweiligen Regierungspräsidium bzw. mit dem Bundesland, und an diese Verträge muss man sich halten.
Das mit der bezahlung wird dann geregelt wenn das Fahrzeug auf dem Betriebshof steht.
Gruß
Chris
Dann kann ich mir nur Vorstellen, dass dies je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird.
Wir hatten einen Gliederzug, wo der Anhänger auf dem Standstreifen auf der Seit lag. Der war randvoll mit Music-CDs, da durfte keiner was machen, bevor der Haveriekommisar nicht da war. Ein Fahrstreifen der zweispurigen Autobahn war dann zum Umladen ca. 2std. gesperrt.
Für das aufrichten des Hängers wurde die Seite dan für ca. 1/4 std ganz gesperrt.
So was ähnlich habe ich auch schon mit Lippenstiften gehabt usw, das war jetzt ein Beispiel von vielen. Meine letzte Bergung ist 6 Jahre her, ich glaube aber nicht, dass sich bisher hier in Niedersachsen was daran geändert hat.
Beim Unfall mit Todesfolge, oder ungewißheit ob ein Unfallopfer überlebt, kommt eh erst mal der Staatsanwalt. Der muß alles aufnehmen und Beweise sichern damit er den Unfallhergang sicher nachvollziehen kann, aber auch um ein Tötungdelikt ausschließen zu können.
Das dauert oft Stunden. Selbst Leichen werden erst geborgen nachdem der Staatsanwalt die Freigabe erteilt.
Für einen Zug voll Kekse kommt der Haveriekommisar nicht. Da wird man beim bergen garantiert satt.
Zitat:
Original geschrieben von tandem11
Die Kostenfragen sind im ersten Moment egal Die Devise heisst --> Das Ding muss weg und zwar so schnell es geht !
Falsch!
Wenn Du als Abschleppunternehmer immer abschleppen gehst aber dafür nie Kohle kriegst....
Du führst doch nie eine Reparatur aus wenn die Zahlung nicht "gesichert" ist. Gerade bei Ausländern ist das ja immer so ein Problem.... Der sagt danke, die Karre wird abgeholt und dann ist die Karre weg Du kein Geld.
Das Fahrzeug beschlagnahmen ist verboten. Hier in der Schweiz darf man das Fahrzeug nicht einbehalten bis das Geld da ist. Du musst das Auto herausgeben und Rechnung stellen, oder Du machst mit Ihm vorher schriftlich Barzahlung ab dann könntest Du was heraus holen.
Zitat:
Original geschrieben von peach82
Zitat:
Original geschrieben von tandem11
Die Kostenfragen sind im ersten Moment egal Die Devise heisst --> Das Ding muss weg und zwar so schnell es geht !
Falsch!![]()
Wenn Du als Abschleppunternehmer immer abschleppen gehst aber dafür nie Kohle kriegst....
Du führst doch nie eine Reparatur aus wenn die Zahlung nicht "gesichert" ist. Gerade bei Ausländern ist das ja immer so ein Problem.... Der sagt danke, die Karre wird abgeholt und dann ist die Karre weg Du kein Geld.
Das Fahrzeug beschlagnahmen ist verboten. Hier in der Schweiz darf man das Fahrzeug nicht einbehalten bis das Geld da ist. Du musst das Auto herausgeben und Rechnung stellen, oder Du machst mit Ihm vorher schriftlich Barzahlung ab dann könntest Du was heraus holen.
Falsch !
Wenn die Polizei anordnet dass das Ding weg muss muss es weg.
Zitat:
Original geschrieben von peach82
Zitat:
Original geschrieben von tandem11
Die Kostenfragen sind im ersten Moment egal Die Devise heisst --> Das Ding muss weg und zwar so schnell es geht !Falsch!
Wenn Du als Abschleppunternehmer immer abschleppen gehst aber dafür nie Kohle kriegst....
Du führst doch nie eine Reparatur aus wenn die Zahlung nicht "gesichert" ist. Gerade bei Ausländern ist das ja immer so ein Problem.... Der sagt danke, die Karre wird abgeholt und dann ist die Karre weg Du kein Geld.
Das Fahrzeug beschlagnahmen ist verboten. Hier in der Schweiz darf man das Fahrzeug nicht einbehalten bis das Geld da ist. Du musst das Auto herausgeben und Rechnung stellen, oder Du machst mit Ihm vorher schriftlich Barzahlung ab dann könntest Du was heraus holen.
Eine blockierte Autobahn ist etwas anderes als eine Reperatur.
Als erstes mal muss die Feuerwehr den Brand löschen, oder sie lässt das ganze kontroliert abbrennen. Danach wollen Unfall Sachverständigen das ganze vor Ort ansehen, das verzögert alles die Bergung, dann kommt die eigentliche Bergung die nicht immer einfach ist, danach müssen Schäden an der Straße, Leitplanke usw gerichtet werden, und dann wird von der Polizei die Autobahn wieder frei gegeben.
Fahrzeuge beschlagnahmen darf man in Deutschland auch nicht, aber man kann sie zuparken das niemand mehr rann kommt
Zitat:
Original geschrieben von tandem11
Zitat:
Original geschrieben von peach82
Falsch!
Wenn Du als Abschleppunternehmer immer abschleppen gehst aber dafür nie Kohle kriegst....
Du führst doch nie eine Reparatur aus wenn die Zahlung nicht "gesichert" ist. Gerade bei Ausländern ist das ja immer so ein Problem.... Der sagt danke, die Karre wird abgeholt und dann ist die Karre weg Du kein Geld.
Das Fahrzeug beschlagnahmen ist verboten. Hier in der Schweiz darf man das Fahrzeug nicht einbehalten bis das Geld da ist. Du musst das Auto herausgeben und Rechnung stellen, oder Du machst mit Ihm vorher schriftlich Barzahlung ab dann könntest Du was heraus holen.Falsch !
Wenn die Polizei anordnet dass das Ding weg muss muss es weg.
Ja wenn die Bezahlung geregelt ist. Die Polizei kann mich nicht zwingen das Ding mit zu nehmen...
Zitat:
Original geschrieben von peach82
Ja wenn die Bezahlung geregelt ist. Die Polizei kann mich nicht zwingen das Ding mit zu nehmen...
Nee, kann sie nicht. Wenn der Abschlepper aber nochmal für die Polzei schleppen will, sollte er es tun.
Ja klar, nur wenn ich die halbe Zeit keine Entlöhnung erhalten würde....
Da sind wir ja wieder an dem Punkt, wo sich die Katze in den Schwanz beißt....
Wenn der Bergungsauftrag durch die Polizei veranlasst wurde, garantiert diese auch einen bestimmten Mindestsatz, den sie dann vom Verursacher zurückfordert. Das macht zwar nicht reich, aber man leistet nicht völlig umsonst. Oft genügt es, diese Möglichkeit gegenüber dem Kunden zu erwähnen, um ihn an den Tisch zu bekommen.
So war es jedenfalls bei uns, solange ich Abschleppdienst gemacht habe.