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Unfall bei "rechts vor links" Schuldfrage und Schuldanerkennung

Themenstarteram 15. Januar 2008 um 17:06

Hallo zusammen,

 

meiner Frau ist heute ein dummer Unfall passiert. Sie hat in einer 30er Zone rechts vor links nicht beachtet...

Eigentlich sollte die Schuldfrage ja damit geklärt sein, aber sie ist nicht in den von rechts kommenden Wagen reingefahren, sondern der Wagen hat sie hinten rechts getroffen (ab Hälfte Hinterreifen).

 

Weiters hat es der Gegner geschafft, mit einem kleinem Peugeot 107 nen schweren Alfa 156 um 180 Grad zu drehen...

 

Was mir nun komisch vorkommt, ist diese Drehung (zu schnell gewesen in einer 30er Zone?) und der Treffer hinten rechts (mangelnde Sorgfalt beim Fahren bei "rechts vor links"?).

 

Achso, noch was komisches... Da der Unfall in der NAchbarschaft passierte, hat sie gleich ihren Sohn geholt der dann Fotos gemacht hat. Meine Frau wollte die Polizei rufen, doch dann sagte der Sohn, daß das nur Bußgeld kostet... Eine Stunde später stand die Frau bei uns in der Tür und hielt eine Schuldanerkennung in der Hand...

 

Gut, daß ich da war, wurde natürlich nicht unterschrieben.

 

Da es eine ältere Dame ist, will ich mal nicht an einen provizierten Unfall denken, aber ich kenne sie und weiß wie sie so fährt.

 

Bleibt die Frage, ob es wirklich zu 100% nur unser Schaden ist, oder sie eine Teilschuld trägt, denn der Schaden an unserem Alfa ist ja auch nicht unerheblich und wir haben leider nur eine Teilkasko.

 

Gruß, Sven

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9 Antworten
am 15. Januar 2008 um 19:18

Gut, ich kann dir jetzt nichts zu schuld sagen, weil ich auch kein rechtsexperte bin.

Die polizei hätte ich in dem moment geholt, wenn ich vermute, dass der unfallgegner mit viel zu hoher geschwindigkeit unterwegs war. Dann wäre eventuell eine teilschuld bei eurem unfall gegner mit drin gewesen.

Da aber rechts vor links war, sieht es meiner meinung nach leider so aus, dass deine Frau den unfall durch missachtung der Vorfahrtsregelung verursacht hat. Auch wenn er deine frau nicht vorne erwischt hat, ist das in meinen augen nicht zwangsläufig mangelnde sorgfaltspflicht bei rechts vor links. Bei rechts vor links braucht man wirklich nur nach rechts schauen weil man gegenüber dem von links kommenden ja vorrang hat. Schaust du noch nach links, kommt das fast dem gleich, auf einer vorfahrtsstraße bei einmündenden straßen langsamer zu fahren, weil ja vielleicht jemand kommen könnte (obwohl der ja keine vorfahrt hat)

ich fürchte aus einer gesamtschuld am unfall ist jetzt sehr schwer rauszukommen.

am 16. Januar 2008 um 13:10

Also, eins vorab... bei Deiner Schilderung ist, ohne einen Zeugen, der Zug, dem Gegner im Nachhinein eine Teilschuld nachzuweisen, wohl leider abgefahren.

Das ist ärgerlich, zumal, wenn es sich so zugetragen hat wie erwähnt, ich der Meinung bin, dass die Hauptschuld schon fast bei der Clio Fahrerin zu sehen ist und ein Verkehrsunfalldienst der Polizei dieses so auch aufgenommen hätte.

Allgemein gilt die Regel rechts vor links, das ist klar. Aufgrund der Anstossstelle und der Wucht (der herumgedrehte Wagen) kann man davon ausgehen, dass die Geschwindigkeit des anderen der Verkehrssituation nicht angemessen war.

Denn es gilt weiterhin die Regel, dass man ungeachtet der speziellen rechtlichen Situation, allgemein einen Unfall zu vermeiden hat, wenn man dazu in der Lage ist. Und aufgrund Deiner Schilderung gehe ich eindeutig davon aus, dass die alte Dame durchaus in der Lage gewesen sein müsste das zu verhindern, wenn sie in angemessenem Tempo und ausreichender Aufmerksamkeit, sowie einem technisch einwandfreien Auto unterwegs gewesen wäre.

Der Sohnemann der Gegenerin hat, auch wenns sch*** klingt, die Situation schnell erkannt und m.E. schamlos ausgenutzt und Euch den Schaden allein aufgedrückt.

und zum Statement von FighterOne; selbst bei Rechts vor Links hat man trotzdem die Pflicht sich nach Links abzusichern. Das Schauen nach Links bedeutet ja nicht, dass Du die Vorfahrtsregelung nicht in Anspruch nimmst. Nur ein Blick nach rechts, wenns frei ist und dann reinzufahren ist nicht ausreichend und vor allem absolut riskant! Falls von links ein Irrer angerast kommt geh ich fürsorglich immer in die Bremsen, aus reinem Selbstschutz!

am 16. Januar 2008 um 16:15

Zum reinen selbstschutz zu gucken gebe ich dir recht.

Aber selbst Fahrlehrer habe ich schon von Freunden gehört (meiner hat es nicht gesagt): was guckst du nach links? du hast vorfahrt. Von daher besteht keinerlei gesetzlich verpflichtung sich links abzusichern.

Das heisst natürlich auch nicht,dass man in die kreuzung reinrasen kann, man kann nur so schnell fahren, dass man selbst noch die vorfahrt des von rechts eventuell kommenden garantieren kann...

am 16. Januar 2008 um 16:17

PS, ich glaube nicht dass du eine allein schuld des anderen fahrers hättest jemals rausholen können, auch wenn der viel zu schnell war, vorfahrtsregeln sind da maßgeblich. Ne teilschuld wäre möglich!

am 16. Januar 2008 um 16:49

Fau-Säcks hat vollkommen recht!

Wenn der andere wegen zu hoher

Geschw. den Unfall nich vermeiden konnte, d.h.

bei erlaubter Geschw. durch bremsen den Unfall hätte

vermeiden können, würde ich hier sagen ,er hat eine klare

Teilschuld!

Fakten wie Schaden seitlich im Kofferraum und

Umdrehen des gegnerischen Unfallautos sprechen klar dafür!

Ich würde mal bei der Polizei oder deiner Versicherung anrufen!

PS: Fahrlehrer die bei Vorfahrt stur nicht nach links schauen, weil sie

ja meinen Vorfahrt zu haben, sind sofort aus dem Verkehr zu ziehen!!!!!!!!!!!!!

am 16. Januar 2008 um 18:06

Wie dem auch sei, habe gerade mal bei einem polizisten nachgefragt...

das beste was rauskommen kann ist ne teilschuld... und dann auch nur mit langem gerichtsprozess und vom richter abhängig.

Grundsetzlich hat der von rechtskommende vorfahrt...

mit dem nach links schauen machen ich auch, aber generell liegt mein augenmerk auf der rechten seite, links gucke ich erst wenn ich schon fast auf der kreuzung bin

am 18. Januar 2008 um 21:05

Zitat:

Original geschrieben von FighterOne

Wie dem auch sei, habe gerade mal bei einem polizisten nachgefragt...

das beste was rauskommen kann ist ne teilschuld... und dann auch nur mit langem gerichtsprozess und vom richter abhängig.

Grundsetzlich hat der von rechtskommende vorfahrt...

ja nun, ist müßig darüber weiter zu diskutieren. Leider wurde der Unfall nicht aufgenommen. Das einzige was man daraus lernen kann ist, dass bei ungeklärter Schuldfrage oder bei einem leisesten Zweifel ob alles mit rechten Dingen zugeht man die Kollegen rufen sollte. Da zahl ich eventuell eben ein Bußgeld, aber ich hab zumindest eine objektive, gerichtsfeste Darstellung der Geschehnisse. Was dann mein Anwalt daraus macht steht in den Sternen, aber zumindest kann er etwas machen und ich hab zumindest die Chance mein Recht zu bekommen.

und Fahrlehrern, die den Leuten mit diesen Ratschlägen das Autofahren beibringen sind m.E. nicht tragbar. Da hat SAM69 auch absolut recht. Die grundsätzlichste Regel im Straßenverkehr lautet doch immer noch: "Immer mit der Dummheit der anderen rechnen!" oder?

am 19. Januar 2008 um 12:45

Klar mit der dummheit anderer Rechnen und niemand ist frei, selbst keine fehler zu machen.

am 19. Januar 2008 um 15:17

Wenn ihr euch nicht einig werdet, wird vielleicht ganz gut sein einen Gutachter einzuschalten. Grade wenn Fotos gemacht wurden können Gutachter aus Fotos und aus den Unfallautos jede Menge herauslesen )z.B. Aufprallgeschwindigkeit und Winkel usw.). Daraus lässt sich viel rekonstruieren. Kostet natürlcih was - da ist doch finde ich eher die Frage: erkennt man seine Schuld an (denn Fakst ist ja: wenn deine Frau die Vorfahrt beachtet hätte wäre gar nix passiert) und lässt das die Versicherungen regeln oder will man sich auf eine rechtliche Auseinandersetzung einlassen die ggf. viel Geld kostet.

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