Unfall bei Glätte und alten Winterreifen, TÜV überzogen
Hallo, meiner Schwester ist leider etwas sehr blödes passiert.
Sie kam von der Fahrbahn ab bei Glatteis und geriet ins schleudern.
Ihr Auto stoppte in einer Landwirtschaftlichen Anlage.
Polizei wurde verständigt, musste aber nicht kommen da der Geschädigte Besitzer vor Ort war und Sie sich die über Versicherung mit ihm einigen wollte. Da der Schaden sehr klein ist.
Jetzt behauptet der Geschädigte das es ein riesen Schaden ist und alles Neu zu machen kostet weit über 10.000€. Er will einen Gutachter und ich vermute meine Versicherung dann auch.
Das Auto hatte als Hinterradbereifung alte Winterreifen wo am Rand total abgefahren sind.
In der Mitte haben sie noch 3-4 mm, zu all dem kommt noch dass der TÜV einen Monat überzogen ist.
Sie hat jetzt ein riesen Problem, dass die Teilkasko-Versicherung den Schaden nicht Zahlt oder?
Also wenn z. B. ein Gutachter den PKW inspiziert.
Sollte Sie nachträglich zur Polizei und den Unfall offiziell aufnehmen?
Damit der Geschädigte nur das bekommt was ihm zusteht und nicht ungerechtfertigt sich seine Komplette Erneuerung seiner Anlage bezahlen lässt.
Beste Antwort im Thema
Alle können entspannt sein, es waren keine Drogen und Alk im Spiel, und Verletzte gab es auch nicht, daß Fahrzeug war/ist versichert gewesen als der Unfall passierte, FS war nicht eingezogen, und gültig vorhanden. TÜV juckt keinen bei einen Monat Überzug. Das Fahrzeug will unter Garantie kein Gutachter sehen. Den Schaden am eigenen Fahrzeug muss man eh selber tragen.
34 Antworten
Zitat:
@Geisslein schrieb am 6. Februar 2019 um 11:47:40 Uhr:
Wenn also nur das Hauptprofil ausschlaggebend ist, dann fragt man sich berechtigt, warum ein Reifen ein seitliches Profil besitzt ?
Du hast aber schon die Erklärung zu Kenntnis genommen, warum der TÜV-Mensch dir die Plakette vermutlich hätte verweigern können?
Die sollte auch die Frage beantworten, warum da an den Seiten auch Gummi vorhanden ist.
Und ja, in sehr geringem Maß transportiert auch das seitliche Profil Wasser weg, aber das ist nicht der Grund dafür, warum der Gesetzgeber den §36 so geschrieben hat, wie er geschrieben ist.
Im Fall eines Unfalls wird immer die Frage der Ursächlichkeit gestellt. Aber das ist eine andere Baustelle.
..ich würde immer noch gerne wissen was denn da für 10000€ genau beschädigt wurde???
Zitat:
@robert1354 schrieb am 6. Februar 2019 um 11:55:42 Uhr:
Im Fall eines Unfalls wird immer die Frage der Ursächlichkeit gestellt. Aber das ist eine andere Baustelle.
Mit ein Faktor was zur Unfallursache beiträgt sind nunmal auch Reifen, die nicht im ordentlichem Zustand sind.
Da wird dann genau hingeschaut und am Ende zählt eben der gesamte Zustand der Reifen.
Zitat:
@robert1354 schrieb am 6. Februar 2019 um 11:55:42 Uhr:
Du hast aber schon die Erklärung zu Kenntnis genommen, warum der TÜV-Mensch dir die Plakette vermutlich hätte verweigern können?
Der TÜV-Gutachter "hätte" mir nicht die Plakette vermutlich verweigern "können, sondern er hat sie "verweigert" und deshalb keine Plakette ausgestellt.
Begründung "die Reifen sind an der Schulter abgefahren und nicht mehr im verkehrssicheren Zustand"
Auch wenn hier noch keine Karkasse zu sehen war.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 6. Februar 2019 um 12:32:31 Uhr:
Mit ein Faktor was zur Unfallursache beiträgt sind nunmal auch Reifen, die nicht im ordentlichem Zustand sind.
Das kann ein Faktor sein der beiträgt, das muss aber nicht ein Faktor sein.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 6. Februar 2019 um 12:32:31 Uhr:
Begründung "die Reifen sind an der Schulter abgefahren und nicht mehr im verkehrssicheren Zustand"
Auch wenn hier noch keine Karkasse zu sehen war.
Wenn das die Begründung im Wortlaut war, dann ist doch alles gut und richtig. Denn dann hat er sich ja gar nicht auf den §36 inkl. der 1,6mm Grenze bezogen.
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Den Rest macht die Versicherung!
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Ansonsten - siehe: Auto ist nicht mehr da!