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Unfall bei der Fahrprüfung - 2 Jahre Sperre ?

Themenstarteram 18. August 2010 um 12:06

Guten Tag.

Der Bruder meiner Freundin hatte heute morgen seine Führerscheinprüfung der Klasse B (Auto).

Leider hatte er einen Unfall an einer Kreuzung indem er gleich 2 Fahrzeuge auf einmal erwischte. (Genauere Details kenne ich momentan nicht)

Nun hat er gesagt das ihm der Rollerführerschein (Klasse M) entzogen wurde und ihn zusätzlich höchstwahrscheinlich eine Sperrzeit von 2 Jahren für den PKW Führerschein erwarten würden !!??

Ist diese Aussage zutreffend ?

 

Danke im Vorraus.

Beste Antwort im Thema
am 18. August 2010 um 12:09

Zitat:

Original geschrieben von HemiV8

Guten Tag.

Der Bruder meiner Freundin hatte heute morgen seine Führerscheinprüfung der Klasse B (Auto).

Leider hatte er einen Unfall an einer Kreuzung indem er gleich 2 Fahrzeuge auf einmal erwischte. (Genauere Details kenne ich momentan nicht)

Nun hat er gesagt das ihm der Rollerführerschein (Klasse M) entzogen wurde und ihn zusätzlich höchstwahrscheinlich eine Sperrzeit von 2 Jahren für den PKW Führerschein erwarten würden !!??

Ist diese Aussage zutreffend ?

 

Danke im Vorraus.

eigentlich dürfte ihm garnichts passieren

schliesslich war der Fahrschullehrer daneben und hätte bremsen müssen

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Zitat:

Original geschrieben von HemiV8

So gerade den Anruf bekommen das alles nur ein Scherz war !!!:mad::mad::mad::mad::mad::mad:

Ist mir ehrlich gesagt jetzt sehr peinlich, allerdings bin ich jetzt umso wütender auf die die diesen Mist in die Welt gesetzt haben !!

Die werden von mir noch einiges zu hören bekommen.

Da hört der Spaß auf, zumal behauptet wurde das sogar ein Krankenhausaufenthalt und diverse Verletzungen im Spiel waren.

:D:D:D

wenns um prüfungsergebnisse geht glaube ich nie das erste wort, was mir vertickert wird;)

sportlich nehmen und einmal herzhaft drüber lachen:cool:

btw: ich war damals bei meiner prüfung "doppelt bestraft" - hatte diese am 1. april - erstens hats mir nur der geringste teil geglaubt dass ich die prüfung habe und nicht gelgaubt, dass ich bestanden habe. :rolleyes: :D dafür habe ich nun aber den 01.04. im ausweis stehen ;)

und selbst wenn der vorfall wie geschildert passiert wäre - es wäre einzig die prüfung nicht bestanden, höchstens bei grober fahrlässigkeit könnte dir eine sperre oder entzug auferlegt werden. wobei bei einer prüfungsfahrt stets auch eine mindestens kleine teilschuld auf den fl geht, da der prüflich nach wie vor noch nicht im besitze des regulären lappen ist.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Nein ist er nicht, denn die Ausbilung ist abgeschlossen, welches mit der Ausbildungsbescheinigung dokumentiert ist.

Wenn er durchfallen ist, dann wird er wieder zum Schüler.

Genau so ist es und nicht anderes, popeye174 ist ja auch einer vom fach ;) :D.

Gruss

Maik

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