Unfall auswärts-Schuldfrage unklar-wie sinnvoll weiter vorgehen?

Hallo,

bisher habe ich alle Unfälle in der Familie (weil die Schuldfrage immer klar war, niemals Eigenverschulden) selbst souverän über die Bühne bekommen.
Jetzt ist mir aber zum ersten mal die weitere Vorgehensweise etwas unklar.
Zur Situation:
Meine Tochter war mit dem ihr überlassenen Auto meiner Frau auf dem Weg von ihrem Studienort zu uns nach Hause.
Auf der Autobahn musste sie einem PKW mit Anhänger ausweichen, der nach ihrer Aussage viel zu knapp vor Ihr einen Spurwechsel nach links machte und bei diesem Ausweichmanöver hat sie die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und ist in die linke Leitplane gekracht-Totalschaden.
Als Zeugen gibt es nur die zwei Insassen des spurwechselnden Fahrzeugs (die natürlich angeben, es hätte doch noch massig Platz gegeben und das Ausweichmanöver wäre unnötig gewesen) und meine Tochter mit der oben angegebenen Schilderung des Hergangs. Schuldfrage also unklar.
Das Auto steht jetzt auf dem Hof eines Abschleppunternehmers ca. 150km von uns weg.
So, jetzt die Fragen dazu:

1. das Fahrzeug hat die Ford-Assistance Garantie, welche bei einem Unfall eigentlich die Abschleppkosten zum nächsten Ford-Partner übernimmt. Diese war aber telefonisch längere Zeit nicht erreichbar und das Auto musste ja weg von der Autobahn. Also hat ein von der Polizei verständigtes Abschleppunternehmen dies übernommen und auf den eigenen Hof gebracht (kein Ford-Partner). Haben wir eine Chance, diese Abschleppkosten von der Ford-Assistance erstattet zu bekommen, da diese ohne unser Verschulden nicht erreichbar war?

2.Unfallmeldung an die eigene Versicherung ist klar. Aber muss ich jetzt, da ja die Schuldfrage unklar ist, der weiteren Abwicklung (Sachverständiger, Anwalt) durch meine Versicherung zustimmen? Bei den bisher unverschuldeten Unfällen war mir klar, dass ich einen selbst ausgewählten Sachverständigen und Anwalt hinzuziehen konnte.

3. da die Schuldfrage unklar ist, wäre es sinnvoll, vor weiteren Maßnahmen der Versicherung erst mal einen Anwalt einzuschalten? Wer trägt die Kosten?

Nebenbei noch eine Bemerkung:
Es gibt ja immer wieder Diskussionen über die rechtliche Zulässigkeit von Dashcams. Die vor Ort anwesenden Polizisten gaben meiner Tochter die dringende Empfehlung, sich so eine Dashcam zur künftigen Beweissicherung anzuschaffen.

VG
Günter

Beste Antwort im Thema

Ganz recht, die Versicherungen denken an manchen Stellen ganz anders als wir laienhaften Fahrzeugbesitzer.

Vor allem denken sie bei nicht ganz trivialen Unfalllverläufen gern, dass beide Beteiligten schuld sind, und verweigern vollständigen Schadenersatz. Habe ich bei meinem aktuellen Unfall gerade durch. Da kamen nur zwei Drittel des Geldes. Es brauchte dann eine böse Mail von meinem RA (Verkehrsrechtsspezialist), und zack war der Rest da.

Das dauerte tatsächlich nur einen Tag von der Mail bis zum Geldeingang bei mir, was mich genau zu dieser Vermutung führt: Man kürzt Ansprüche grundsätzlich erst mal auf gut Glück und speist die Leute mit Textbaustein-Begründungen ab. Denn wenn die Versicherung eine substantielle Begründung gehabt hätte, dann hätten Sie den Einwand meines RA garantiert nicht sofort akzeptiert, sondern erst mal ihre Rechtsabteilung in Marsch gesetzt.

Mein persönliches Fazit ist ganz klar: Nie wieder Unfallabwicklung ohne RA. Und: Widerstand lohnt sich.

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Hallo, Lemonshark,

Deine Begründung klingt logisch und ich selber sehe es genauso.

Die Versicherungen, Gutachter und Rechtsanwälte interessiert diese Meinung aber nicht im Geringsten, denn sie haben mir immer wider bestätigt, dass es da keine Wertminderung gibt, egal, ob ich eigene Anwälte oder Gutachter bei eigenen unverschuldeten Unfällen gefragt habe oder ob ich Versicherungssachbearbeiter gefragt habe, mit denen ich dienstlich zu tun hatte und die Frage mal nebenbei mit eingebracht habe.

Viele Grüße,

Nachteule

Ganz recht, die Versicherungen denken an manchen Stellen ganz anders als wir laienhaften Fahrzeugbesitzer.

Vor allem denken sie bei nicht ganz trivialen Unfalllverläufen gern, dass beide Beteiligten schuld sind, und verweigern vollständigen Schadenersatz. Habe ich bei meinem aktuellen Unfall gerade durch. Da kamen nur zwei Drittel des Geldes. Es brauchte dann eine böse Mail von meinem RA (Verkehrsrechtsspezialist), und zack war der Rest da.

Das dauerte tatsächlich nur einen Tag von der Mail bis zum Geldeingang bei mir, was mich genau zu dieser Vermutung führt: Man kürzt Ansprüche grundsätzlich erst mal auf gut Glück und speist die Leute mit Textbaustein-Begründungen ab. Denn wenn die Versicherung eine substantielle Begründung gehabt hätte, dann hätten Sie den Einwand meines RA garantiert nicht sofort akzeptiert, sondern erst mal ihre Rechtsabteilung in Marsch gesetzt.

Mein persönliches Fazit ist ganz klar: Nie wieder Unfallabwicklung ohne RA. Und: Widerstand lohnt sich.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 11. Oktober 2017 um 11:08:19 Uhr:


Man kürzt Ansprüche grundsätzlich erst mal auf gut Glück und speist die Leute mit Textbaustein-Begründungen ab. Denn wenn die Versicherung eine substantielle Begründung gehabt hätte, dann hätten Sie den Einwand meines RA garantiert nicht sofort akzeptiert, sondern erst mal ihre Rechtsabteilung in Marsch gesetzt.

Mein persönliches Fazit ist ganz klar: Nie wieder Unfallabwicklung ohne RA. Und: Widerstand lohnt sich.

Ja, das hatte ich bei meinen letzten beiden (unverschuldeten) Schäden auch. RA hat interveniert und den Rest raus geholt. Da ging es u. A. darum, dass angeblich der Stundensatz zu hoch angesetzt war (Stundensatz der Markenwerkstatt) und dieser von der gegnerischen Versicherung auf den Satz einer freien Werkstatt gekürzt wurde. Dank des Nachweises eine lückenlosen Serviceheftes der Markenwerkstatt wurde aber dann der höhere Stundensatz akzeptiert. Ich wusste bis dahin auch nicht, dass es bei einer Unfallentschädigung eine Rolle spielt, ob das Auto in einer Markenwerkstatt oder in einer freien Werkstatt gewartet wurde.

VG
Günter

Zitat:

@uhu110 schrieb am 11. Oktober 2017 um 10:47:41 Uhr:


Hallo, Lemonshark,

Deine Begründung klingt logisch und ich selber sehe es genauso.

Die Versicherungen, Gutachter und Rechtsanwälte interessiert diese Meinung aber nicht im Geringsten, denn sie haben mir immer wider bestätigt, dass es da keine Wertminderung gibt, egal, ob ich eigene Anwälte oder Gutachter bei eigenen unverschuldeten Unfällen gefragt habe oder ob ich Versicherungssachbearbeiter gefragt habe, mit denen ich dienstlich zu tun hatte und die Frage mal nebenbei mit eingebracht habe.

Dann erzählen sie dir einfach irgendwelchen Unsinn.

Vom Bundesverband der KFZ-Sachverständigen gibt es eine eigene Richtlinie zur Ermittlung der merkantilen Wertminderung:

https://www.google.de/url?...

Die Richtlinie hat man bestimmt erstellt, weil es keine Wertminderung gibt, oder?

Außerdem kann ich dir versichern, dass ich schon genug unverschuldete Unfälle hatte, bei denen im Gutachten immer eine Wertminderung ausgewiesen war. Und obwohl die Versicherungen inzwischen an allen möglichen Positionen im Gutachten herummäkeln, war die Wertminderung nie ein Thema.

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Zitat:

@uhu110 schrieb am 11. Oktober 2017 um 10:47:41 Uhr:


Die Versicherungen, Gutachter und Rechtsanwälte interessiert diese Meinung aber nicht im Geringsten, denn sie haben mir immer wider bestätigt, dass es da keine Wertminderung gibt, egal, ob ich eigene Anwälte oder Gutachter bei eigenen unverschuldeten Unfällen gefragt habe oder ob ich Versicherungssachbearbeiter gefragt habe, mit denen ich dienstlich zu tun hatte und die Frage mal nebenbei mit eingebracht habe.

Du solltest mal Fachleute fragen die NICHT für die Versicherung arbeiten. 😉

Wir reden über eine merkantile Wertminderung, keine technische. Die merkantile Wertminderung legen letztlich Laien mit ihrem Kaufverhalten fest. Da stehen zwei gleiche Autos auf dem Hof, einer mit, einer ohne Unfallschaden. "Geb ich dir 200€ weniger für Kiste mit Unfall" -> 200€ merkantile Wertminderung. Egal ob technisch wieder einwandfrei hergestellt oder nicht.

Bei einer 10 Jahre alten Kiste, TÜV-fällig und schon zig Dellen und Kratzer rundum - da interessiert eine getauschte Stoßstange oder ein anderer kleinerer oder mittlerer Unfallschaden am Markt irgenwann nicht mehr.

Hallo, Lemonshark, hallo, Moers,

zu eurer Beruhigung: Da ich quasi an der Quelle sitze, habe ich die Frage nach der Wertminderung auch Anwälten und Gutachtern gestellt, die nicht für die Versicherungen arbeiten und deren Antworten oben wiedergegeben.

Nehmen wir mal folgende Schäden an:

Zitat:

1 leichte Schäden mit Ersatz von Anbauteilen (Stoßstangen u.ä.) und Lackierarbeiten ohne
Richtarbeiten 0 bis 0,5 %

Sprich: z. B. leichter Auffahrunfall, eine neue Stoßstange, ein Kotflügel oder meinetwegen auch zwei.

angenommener Sachschaden: zw. 2000 und 5000.- €

Wie hoch ist da die Wertminderung?

Jetzt kommt folgendes:

Zitat:

Untere Grenze
Um eine sinnvolle Ermittlung eines Wertminderungsbetrages zu ermöglichen wird
empfohlen, als untere Grenze einen Betrag von EURO 100,00 anzusetzen. Bei rechnerisch
unter diesem Betrag liegender Wertminderung sollten keine Beträge einer merkantilen
Wertminderung mehr zuerkannt werden.

Was wird nun an den Geschädigten an Wertminderung ausgezahlt?

Liest man sich den verlinkten Beitrag durch, wird eine Wertminderung erst gezahlt, wenn das Fahrzeug so stark beschädigt wurde, dass ganz erhebliche Reparaturen erforderlich sind und da gebe ich zu, dass ich bei solchen Schäden nicht nachgefragt habe, denn ich würde nie und nimmer mit so einem Unfallwagen fahren wollen, sondern den Schrott verkaufen.

Viele Grüße,

Uhu110

Zwei Fehler in der Rechnung: für die Wertminderung ist der Wiederbeschaffungswert maßgeblich, nicht die Reparaturkosten. Und beim Tausch von Kotflügeln bist du nicht mehr in Klasse 1.

Hallo, Lemonshark,

nicht, dass wir uns missverstehen: Ich bin kein Experte im Versicherungsrecht, sondern kann nur weitergeben, was mir bei eigenen Unfällen und bei anlasslosen Gesprächen von unabhängigen Gutachtern und Rechtsanwälten sowie von Sachbearbeitern der Versicherungen mitgeteilt wurde.

Laut deren Aussage gibt es Wertminderungen bei Gebrauchtfahrzeugen, die schon ein paar Jahre oder älter sind nur recht selten.

Wenn Du selber diesbezüglich Glück gehabt hast, dann herzlichen Glückwunsch (ist ehrlich und nicht ironisch gemeint).

Viele Grüße,

Uhu110

Mein Gott, glaub halt einfach, was du willst. Ich habe hier nicht Gutachten der letzten 20 Jahre herumliegen. Wenn du also meinst, es hätte mit "Glück" zu tun, dass ich bei jedem unverschuldeten Unfall eine Wertminderung erhalten haben, lasse ich dich gerne in deinem Glauben.

Hallo,

mal ein kleiner Zwischenstand:
Immer noch kein Geld da.
Polizeiprotokoll enthält keinerlei Angaben zum Unfallgegner.
Laut Aussage meiner Tochter war die Polizei nur ständig dabei sie unter Druck zu setzen, dass sie(!) dafür sorgt, dass der Unfallwagen möglichst schnell von der Straße kommt.
Keine Befragung des Unfallgegners, keine Datenaufnahme, nichts!
Einzige Info zum Unfallgegner ist das österreichische Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, das meine Tochter selbst notiert hatte, selbst das war im Unfallprotokoll der Polizei nicht vermerkt.
Der Anwalt und wir sind einigermaßen schockiert über diese schlampige Unfallaufnahme durch die Polizei.

VG
Günter

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