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Unfall auswärts-Schuldfrage unklar-wie sinnvoll weiter vorgehen?

Themenstarteram 7. Oktober 2017 um 8:43

Hallo,

bisher habe ich alle Unfälle in der Familie (weil die Schuldfrage immer klar war, niemals Eigenverschulden) selbst souverän über die Bühne bekommen.

Jetzt ist mir aber zum ersten mal die weitere Vorgehensweise etwas unklar.

Zur Situation:

Meine Tochter war mit dem ihr überlassenen Auto meiner Frau auf dem Weg von ihrem Studienort zu uns nach Hause.

Auf der Autobahn musste sie einem PKW mit Anhänger ausweichen, der nach ihrer Aussage viel zu knapp vor Ihr einen Spurwechsel nach links machte und bei diesem Ausweichmanöver hat sie die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und ist in die linke Leitplane gekracht-Totalschaden.

Als Zeugen gibt es nur die zwei Insassen des spurwechselnden Fahrzeugs (die natürlich angeben, es hätte doch noch massig Platz gegeben und das Ausweichmanöver wäre unnötig gewesen) und meine Tochter mit der oben angegebenen Schilderung des Hergangs. Schuldfrage also unklar.

Das Auto steht jetzt auf dem Hof eines Abschleppunternehmers ca. 150km von uns weg.

So, jetzt die Fragen dazu:

1. das Fahrzeug hat die Ford-Assistance Garantie, welche bei einem Unfall eigentlich die Abschleppkosten zum nächsten Ford-Partner übernimmt. Diese war aber telefonisch längere Zeit nicht erreichbar und das Auto musste ja weg von der Autobahn. Also hat ein von der Polizei verständigtes Abschleppunternehmen dies übernommen und auf den eigenen Hof gebracht (kein Ford-Partner). Haben wir eine Chance, diese Abschleppkosten von der Ford-Assistance erstattet zu bekommen, da diese ohne unser Verschulden nicht erreichbar war?

2.Unfallmeldung an die eigene Versicherung ist klar. Aber muss ich jetzt, da ja die Schuldfrage unklar ist, der weiteren Abwicklung (Sachverständiger, Anwalt) durch meine Versicherung zustimmen? Bei den bisher unverschuldeten Unfällen war mir klar, dass ich einen selbst ausgewählten Sachverständigen und Anwalt hinzuziehen konnte.

3. da die Schuldfrage unklar ist, wäre es sinnvoll, vor weiteren Maßnahmen der Versicherung erst mal einen Anwalt einzuschalten? Wer trägt die Kosten?

Nebenbei noch eine Bemerkung:

Es gibt ja immer wieder Diskussionen über die rechtliche Zulässigkeit von Dashcams. Die vor Ort anwesenden Polizisten gaben meiner Tochter die dringende Empfehlung, sich so eine Dashcam zur künftigen Beweissicherung anzuschaffen.

VG

Günter

 

Beste Antwort im Thema

Ganz recht, die Versicherungen denken an manchen Stellen ganz anders als wir laienhaften Fahrzeugbesitzer.

Vor allem denken sie bei nicht ganz trivialen Unfalllverläufen gern, dass beide Beteiligten schuld sind, und verweigern vollständigen Schadenersatz. Habe ich bei meinem aktuellen Unfall gerade durch. Da kamen nur zwei Drittel des Geldes. Es brauchte dann eine böse Mail von meinem RA (Verkehrsrechtsspezialist), und zack war der Rest da.

Das dauerte tatsächlich nur einen Tag von der Mail bis zum Geldeingang bei mir, was mich genau zu dieser Vermutung führt: Man kürzt Ansprüche grundsätzlich erst mal auf gut Glück und speist die Leute mit Textbaustein-Begründungen ab. Denn wenn die Versicherung eine substantielle Begründung gehabt hätte, dann hätten Sie den Einwand meines RA garantiert nicht sofort akzeptiert, sondern erst mal ihre Rechtsabteilung in Marsch gesetzt.

Mein persönliches Fazit ist ganz klar: Nie wieder Unfallabwicklung ohne RA. Und: Widerstand lohnt sich.

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am 9. Oktober 2017 um 14:47

Zitat:

@Titanist schrieb am 7. Oktober 2017 um 10:43:13 Uhr:

Nebenbei noch eine Bemerkung:

Es gibt ja immer wieder Diskussionen über die rechtliche Zulässigkeit von Dashcams. Die vor Ort anwesenden Polizisten gaben meiner Tochter die dringende Empfehlung, sich so eine Dashcam zur künftigen Beweissicherung anzuschaffen.

Diese Aussage scheinen Polizisten immer öfter zu machen. Es wird Zeit, dass sich die Rechtsprechung in diesem Punkt ändert!

Zitat:

@Titanist schrieb am 8. Oktober 2017 um 20:08:00 Uhr:

Aktueller Stand ist, dass unsere Versicherung empfiehlt, den Schaden in Anbetracht der unklaren Schuldfrage erst mal über unsere VK abzuwickeln (mir ist klar, dass ich dann u. U. weniger Geld bekomme, weil dann z. B. die Versicherung den Gutachter bestimmt...) und dann können wir nach der anwaltlichen Beratung immer noch entscheiden, ob wir gegen den (vermeintlichen) Unfallverursacher gerichtlich vorgehen.

Das ist nicht die optimale Vorgehensweise....

Wenn zumindest eine Mithaftung des Spurwechslers im Raum steht, empfiehlt sich eine Abrechnung mit beiden Versicherung (eigene VK und HP des Gegners) im Rahmen des sog. Quotenvorrechts. Konkret bedeutet das, dass die gegnerische Versicherung im Rahmen der Mithaftung (z.B. 25%, bei einem Schaden von 10.000 Euro reden wir dann von 2.500 Euro) zunächst deine offenen Schadenspositionen, also alles, was die VK nicht übernommen hat, ganz (z.B. Gutachter, VK-Selbstbeteiligung) oder teilweise (also mit Quote, z.B. Nutzungsausfall) regulieren muss. Auf diese Weise bekommt man u.a. auch das Gutachten des selbstgewählten Gutachters bezahlt und muss nicht auf den Versicherungsgutachter ausweichen.

Themenstarteram 9. Oktober 2017 um 16:32

Hallo lemonshark,

im Großen und Ganzen decken sich deine Aussagen mit dem, was wir heute vom Rechtsanwalt erfahren haben. Allerdings kommt der Versicherungsgutachter in's Spiel, da nicht sicher ist, dass wir tatsächlich einen eigenen Gutachter bezahlt bekommen. Die Sache übernimmt jetzt auch unser Anwalt komplett.

VG

Günter

Wie alt ist das Fahrzeug, wie hoch ungefähr der Schaden?

Themenstarteram 10. Oktober 2017 um 4:02

Zitat:

@lemonshark schrieb am 9. Oktober 2017 um 22:24:42 Uhr:

Wie alt ist das Fahrzeug, wie hoch ungefähr der Schaden?

Sieben Jahre alter Ford Fiesta Titanium. Wiederbeschaffungswert (ist ja ein Totalschaden) kann ich nur grob schätzen anhand recherchierter Angebote für ähnliche Fahrzeuge, kann so zwischen 5000-7000€ sein.

(ja, ich weiß, Wiederbeschaffungswert ungleich Schadenshöhe).

VG

Günter

Ok, das ist eine wichtige Info. Beim Totalschaden fällt keine Wertminderung an (die wird im Versicherungsgutachten fehlen). Beim WBW würde ich mir auch keine so großen Sorgen machen wie bei einer Schadenkalkulation. Sprich den Gutachter mal darauf an, ob er dir den Nutzungsausfall (i.d.R. 14 Tage bei Totalschaden) reinschreibt. Und bei der Abrechnung mit dem Unfallgegner Positionen wie An- und Abmeldekosten nicht vergessen!

Als Vater habe ich mir einmal bei einem ähnlichen Fall ein Verlaufsprotokoll des Handy-Vertrags-Anbieters meines Sohnes zukommen lassen. Danach hat sich der Unfall ganz anders dargestellt.

Und ja, da werden immer noch WhatsApp beim Fahren getippt. Gelernt hat er nichts.

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 10. Oktober 2017 um 15:03:41 Uhr:

Als Vater habe ich mir einmal bei einem ähnlichen Fall ein Verlaufsprotokoll des Handy-Vertrags-Anbieters meines Sohnes zukommen lassen. Danach hat sich der Unfall ganz anders dargestellt.

Und ja, da werden immer noch WhatsApp beim Fahren getippt. Gelernt hat er nichts.

Du konntest Anhand eines "Verlaufsprotokolls des Handy-Vertrags-Anbieters" eine Nutzung von WhatsApp zu einem entsprechenden Zeitpunkt nachvollziehen? ........... Aha, sehr interessant ;)

Zitat:

@TomF31 schrieb am 10. Oktober 2017 um 15:26:00 Uhr:

Aha, sehr interessant ;)

Allerdings!

Wie das geht - würde ich auch gerne wissen...

Der Anbieter konnte mir sehr genau mitteilen, zu welchen Uhrzeiten Nachrichten gesendet und empfangen wurden. Nicht den Inhalt aber die Zeit.

Ob man das Verlaufsprotokoll oder wie auch immer nennt ist mir eigentlich egal. Wichtig war mir das während der Fahrtzeit Nachrichten empfangen und noch wichtiger gesendet wurden.

Sprich mein Sohn abgelenkt war. Auch in dem Zeitraum der von der Polizei als ungefährer Unfallzeitpunkt erfasst war.

Ich fahre selbst genug Auto und wenn man auf den Verkehr konzentriert ist verreißt man in so einer Situation normalerweise kein Fahrzeug. Anders wenn man sich erschreckt.

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 10. Oktober 2017 um 17:52:06 Uhr:

Der Anbieter konnte mir sehr genau mitteilen, zu welchen Uhrzeiten Nachrichten gesendet und empfangen wurden.

Der Anbieter hat dir ganz sicher nicht mitgeteilt, wann "Nachrichten" gesendet oder empfangen wurden, gar ob dies über Whatsapp erfolgte...

...der Netzbetreiber hat dir lediglich mitgeteilt, dass das Handy zum fraglichen Zeitpunkt "Datenpakete" gesendet/empfangen hat - ferner deren Größe!

 

Und diese Datenpakete können auch die automatische Synchronisation der Kontaktliste, des Kalenders oder das automatische Hochladen von Bildern in die Cloud gewesen sein...das geht sogar, wenn das Handy im Kofferraum unter dem Ersatzrad liegt wo der Fahrer garnicht drannkommt...

Insofern sollte man vorsichtig mit solchen Aussagen sein!

Jetzt hast du das perfekt ausgedrückt. Wenn man dann noch das Handy nimmt, sich den WhatsApp Verlauf, facebook ......... ansieht, dann hat man alles gelöst.

Und ich sag ja gar nicht das es so war, denn ich war nicht dabei. Aber wenn ich mit meinem SUV an anderen Verkehrsteilnehmern auf der Autobahn vorbeifahre, die mir schon durch unsichere Fahrweise auffallen, dann sehe ich sehr oft jüngere Menschen die ein Handy in der Hand haben und da drauf sehen.

Nicht nur jüngere aber überwiegend.

Das wäre zumindest das erste, was ich mir als Vater betrachten würde bevor ich in Betracht ziehe das andere Schuld sind.

Hallo, lemonshark,

Zitat:

@lemonshark schrieb am 10. Oktober 2017 um 09:22:48 Uhr:

Ok, das ist eine wichtige Info. Beim Totalschaden fällt keine Wertminderung an (die wird im Versicherungsgutachten fehlen).

m. W. fällt auch bei einem Sachschaden, der repariert wird, bei einem Gebrauchtwagen keine Wertminderung an.

Anlassbezogen habe ich schon etliche Sachbearbeiter von KFZ - Versicherungen, Rechtsanwälte und Gutachter gefragt, wie es sich mit einer möglichen Wertminderung verhält, wenn bei einem Auto, das schon ein paar Jahre alt ist, ein Unfallschaden verursacht wird und von allen habe ich immer wieder zu hören bekommen, dass es hier keine Wertminderung gibt.

Bei älteren Fahrzeugen (so ab 10 Jahre) müsste man sogar oft von Glück reden, dass einem bei einem Austausch von Fahrzeugteilen ( Stoßstange, Kotflügel, Türen usw.) keine Kosten auferlegt werden, weil das Auto durch diese Neuteile sogar an Wert gewinnt.

Wie gesagt: Nicht meine Aussage, sondern Aussage der Fachleute

Hallo, MagirusDeutzUlm,

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 10. Oktober 2017 um 18:11:17 Uhr:

Insofern sollte man vorsichtig mit solchen Aussagen sein!

gerichtsverwertbar dürfte diese Protokolle der Netzanbieter vermutlich nicht sein, aber sie reichen unter Umständen aus, um dem Sohn oder der Tochter ordentlich Feuer unter dem Hintern zu machen, wenn sie durch so einen (zensiert) einen Unfall verursachen (sofern man es dann noch kann).

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 11. Oktober 2017 um 00:18:26 Uhr:

Hallo, lemonshark,

m. W. fällt auch bei einem Sachschaden, der repariert wird, bei einem Gebrauchtwagen keine Wertminderung an.

Natürlich fällt bei einem Gebrauchtwagen eine Wertminderung an, wenn ein Unfall stattgefunden hat. Einfache Frage: Fahrzeug A und Fahrzeug B in identischem Zustand. Fahrzeug A "unfallfrei", Fahrzeug B nicht. Würdest du für Fahrzeug B den gleichen Preis zahlen wie für Fahrzeug A? Die meisten würden das nicht tun und deshalb ist durch den Unfall bei B eine Wertminderung eingetreten.

Keine Wertminderung nur dann, wenn aufgrund des Alters und der Fahrleistung tatsächlich der reparierte Unfallschaden nicht zu einem Mindererlös führen würde.

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