Unfall auf Stadt-Autobahn - Zeuge - Vollbremsung um nicht aufzufahren - Nacken/Hals schmerzen
Guten Morgen,
am Wochenende gab es ein Unfall auf einer Stadt-Autobahn, ich habe als neutraler Zeuge alles gesehen, da ich mit gutem Abstand dahinter fuhr.
3 Fahrzeuge wurden teilweise stark beschädigt, Unfallursache war ein plötzlicher Fahrstreifenwechsel, andere versuchten auszuweichen, krachten aber u.a. gegen die Leitplanke und Fahrzeuge.
Ich fuhr wie gesagt dahinter, war angeschnallt, sah den Unfall, musste es irgendwie im Kopf verarbeiten, aber auch "schnell" bremsen, sonst würde ich hinter rein knallen.
Ich habe eine absolute Vollbremse von 120 Km/h machen müssen, Gott sei Dank bin ich nicht rein gefahren in Fahrzeuge, obwohl teilweise PKW's sogar schräg auf der Fahrbahn standen.
Ich stand halt klar unter schock, dachte es wäre alles in Ordnung.
Aber, ich muss sagen das mein Nacken sehr verspannt ist und weh tut. Auch, wenn ich mein Kopf bewege, spürt man schmerzen.
Blöde Frage, aber ich war ja nicht unmittelbar Beteiligt im Unfall, aber wie läuft so etwas?
Müsste der Verursacher auch dafür haften?
Es ist ja so, dass wenn ein Unfall entsteht, der Geschädigte neben der Regulierung seines Fahrzeugs auch Schmerzengeld bekommt, sofern er was haben sollte.
Gilt das auch für indirekte Unfallbeteiligte?
Außerdem bin ich mit meinem Wagen ja durch die verunfallten PKW's gefahren, und hielt ganz vorne an.
Ich bin über kaputte Fahrzeugteile gefahren, die lose rum lagen, ich bin nicht dazu gekommen, mein Auto mal genauer unter die Lupe zu nehmen.
Sollte ich an der Stoßstange kratzer o.ä. haben, müsste ich nun was tun?
Die Polizei hat mich natürlich als Zeugen vermerkt, vernommen usw.
Personalien liegen da vor.
Danke im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Echt jetzt? Du möchtest Schmerzensgeld, weil du aus 120 km/h eine Vollbremsung gemacht hast und jetzt dein Nacken "verspannt" ist. Die Welt wird immer verrückter.
107 Antworten
Zitat:
@dreiliterSMG schrieb am 10. Dezember 2018 um 09:04:00 Uhr:
...
Geschwinigkeit war ok, hätte ich nicht so schnell reagiert, wäre der Zusammenstoß unvermeidbar gewesen.
....Aber, einige Kommentare haben das Zeil aber so sehr verfehlt, da fehlen mir die Worte!
...
Irgendwie machst du glaub ich einen gravierenden Denkfehler.
Aber egal, willst ja bestätigt werden.
Gut dann fange ich mal an:
Hast alles richtig gemacht und dir steht neben Schmerzengeld in fünfstelliger Höhe auch noch ein Satz neuer Bremsen und Reifen zu.
Besser so?
Wie hast du so schön geschrieben:
Da fehlen mir die Worte
Ja, es gab Verletzte, sogar ein Schwerverletzten, dann weitere 6-7 Verletzte die nur Prellungen o.ä. hatten, die meisten wollten sich aber nur untersuchen lassen, erfuhr ich als ich dabei stand.
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Schade, ich hatte so eine Vorahnung, aber die hast du leider bestätigt 🙂
Bei meinem letzten Unfall war ich mir Bergen Begleiten und Sichern aller Beteiligten beschäftigt und hab es nicht mal mitbekommen, als die Polizei und der Krankenwagen endlich antrafen...
Me first ist hier wohl die Devise .....
HTC
Zitat:
@dreiliterSMG schrieb am 10. Dezember 2018 um 08:26:28 Uhr:
...in so einem Fall muss man die Ruhr bewahren und so schnell es geht...
Hmm, das kam dann auch noch aeusserst ungelegen. 😁
Ratoncita
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 10. Dezember 2018 um 09:47:52 Uhr:
@dreiliterSMG schrieb am 10. Dezember 2018 um 08:26:28 Uhr:
...in so einem Fall muss man die Ruhr bewahren und so schnell es geht...
Hmm, das kam dann auch noch aeusserst ungelegen. 😁
Ratoncita
Zitat:
@Ostelch schrieb am 10. Dezember 2018 um 09:27:46 Uhr:
Auf welcher Stadtautobahn darf man 120 km/h fahren?Grüße vom Ostelch
Ich habe das mal als "Stadt-Autobahn" bezeichnet, nix anderes als eine "Kurz-Autobahn", erlaubt sind 100 Km/h
Dann waren 120 km/h auf jeden Fall erheblich zu schnell und zum Thema Mitverschulden hat berlinpaul schon geschrieben. Mein Tipp: Vergiss es!
Grüße vom Ostelch
Zitat:
... erlaubt sind 100 Km/h ...
Zitat:
@Ostelch schrieb am 10. Dezember 2018 um 10:07:07 Uhr:
Dann waren 120 km/h auf jeden Fall erheblich zu schnell ...
Yeah, schleudert ten Purschen zu Pohden!!!
Gruß Metalhead
Zitat:
@Ostelch schrieb am 10. Dezember 2018 um 10:07:07 Uhr:
Dann waren 120 km/h auf jeden Fall erheblich zu schnell...
Tja, da sieht man es wieder. Weil einige immer zu schnell fahren, leidet der Rest wieder darunter.
Zitat:
@dreiliterSMG schrieb am 10. Dezember 2018 um 08:20:27 Uhr:
Verrückt?
Ich habe einen Auffahrunfall vermieden!
Ist verstehe das eher als verlängerte Geschädigter!Ich habe Schmerzen, die wegen eines Unfalls passoert sind!
Keine Ahnung welche Filme du gerade schiebst.
Gehts noch? Das ist deine Aufgabe als Fahrzeug Führer. Ist ja wohl ne Unverschämtheit, was du hier forderst.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 10. Dezember 2018 um 10:13:30 Uhr:
Zitat:
... erlaubt sind 100 Km/h ...
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 10. Dezember 2018 um 10:13:30 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 10. Dezember 2018 um 10:07:07 Uhr:
Dann waren 120 km/h auf jeden Fall erheblich zu schnell ...
Yeah, schleudert ten Purschen zu Pohden!!!Gruß Metalhead
Ja, das musste jetzt wieder kommen. 🙄 Es geht nicht darum den Purschen zu Pohden zu schleudern, sondern um die nüchterne Beurteilung, ob der TE unter diesen Umständen irgendwelche Ansprüche gegen den Unfallverursacher mit Erfolg durchsetzen könnte. Und er fuhr nun einmal wesentlich schneller als zulässig. Dass das nach Auffassung mancher autonomer Automobilisten immer noch zu langsam gewesen sein mag oder vielleicht auch gerade richtig, würde den pösen Richter nicht die Bohne interessieren.
Grüße vom Ostelch
Bitte, lass diesen unqualifizierten Kommentwar sein, was hat das eine mit dem anderen zutun?
Ich habe lediglich nach ähnlichen Fällen gefragt, hier driftet das Ganze so dermaßen ab, das ich mir jedegliche Stellungnahme ersparen möchte!
Unfassbar!
Wenn jemand "direkt" am Unfall beteiligt ist, dessen Auto beschädigt wird, erhält dieser Schmerzensgeld, wenn er sich dabei verletzt, klare Sache.
Meine einzige Frage, ob auch indirekt beteiligte davon Ansprüche machen KÖNNTEN, wenn sie sich verletzen würden?
Das wäre ja nichts anderes, als wenn ich dem Ganzen ausweichen würde und selber gegen ein stehendes Auto krachen würde, dann wäre ich ja direkt mitversichert und würde alles beglichen bekommen, wie sieht es aber in so einem Fall aus, wie gerade vorliegt.
Mir gehts ums Prinzip, wie das juristisch aussieht!
Wahrscheinlich gehts mir bald wider gut und alles ok, aber diese Frage muss doch gestellt werden dürfen!!!