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Unfall auf Parkplatz in der Probezeit

Themenstarteram 14. Juni 2012 um 20:55

Habe heute aus einer Parklücke rausgesetzt und bin einem von rechts kommenden Wagen in die Parade gefahren. Polizei ist nicht gekommen, habe die Schuld auf mich genommen. So weit so gut...in einem Monat ist meine Probezeit rum. Kommt da jetzt noch was?

Beste Antwort im Thema
am 14. Juni 2012 um 20:59

Nein.

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am 15. Juni 2012 um 5:29

Moin!

Gestern wurde ein Mann verurteilt, der es auf Parkplätzen darauf angelegt hatte, von Ausparkenden sein Auto anfahren zu lassen. Wenn jemand rückwärts aus der Parklücke fahren wollte, stellte er sich fix dahinter und kassierte dann ab. Hierüber gab es einen Radiobeitrag auf Bayern 2, soweit ich mich erinnere.

Man könnte ja polizeilich überprüfen lassen, ob der Unfallgegner schon mehrere solcher Unfälle hatte.

Gruß,

M. D.

am 15. Juni 2012 um 6:38

Ich habe aber auch schon gehört, dass jemand aus der Parklücke einem Auto was schon fast vollständig an der Lücke vorbeigefahren ist, hinten reingefahren ist, und der Geschädigte dann noch 50% der Gesamtkosten tragen musste, weil Teilschuld!

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts

Moin!

Gestern wurde ein Mann verurteilt, der es auf Parkplätzen darauf angelegt hatte, von Ausparkenden sein Auto anfahren zu lassen. Wenn jemand rückwärts aus der Parklücke fahren wollte, stellte er sich fix dahinter und kassierte dann ab. Hierüber gab es einen Radiobeitrag auf Bayern 2, soweit ich mich erinnere.

Man könnte ja polizeilich überprüfen lassen, ob der Unfallgegner schon mehrere solcher Unfälle hatte.

Gruß,

M. D.

Vielleicht sollte man auch noch überprüfen, ob der Unfallgegner radikal veranlagt ist, ob er Punkte in Flensburg hat, ob er schon mal einen Lutscher geklaut hat, ob er bei der Polizei schon aktenkundig ist... :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Die Schilder auf Parkplätzen " STVO..bla bla bla" sind meist nix wert da es sich um Privatgelände handelt.

Da, wo ich die sehe, ist es faktisch öffentlicher Verkehrsraum. Und da gilt die StVO - mit oder ohne Schild.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Jeder ist immer wartepflichtig im Zweifelsfall,gegenseitige Verständigung ist das Zauberwort, es gibt unabwendware Ereignisse,eindeutige Ausschilderungen nacch der STVO sind zu beachten, aber sowas wie Vorfahrt kann man vergessen. Oft geht die Sache dann darauf hinaus das jeder seinen Schaden bezahlt, bzw. alles in einen Topf geworfen wird und dann geteilt.

Letzteres.

Themenstarteram 15. Juni 2012 um 21:55

Heißt das jetzt, dass die Versicherung die Frage der Schuld regelt oder wie wird das gemacht? Habe ja nichts unterschrieben aber eigentlich schon die Schuld auf mich genommen...

Zitat:

Original geschrieben von Zlatorog

Heißt das jetzt, dass die Versicherung die Frage der Schuld regelt oder wie wird das gemacht? ...

Im Prinzip - ja. Es sei denn, das Ganze geht vor Gericht.

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