Unfall auf Parkplatz - bin ich zu 100% schuld ?
Hallo, ich hatte gerade einen kleinen Unfall.
Und zwar wollte ich auf einem Supermarkt-Parktplatz aus der Parklücke rückwärts nach rechts ausparken. Ich war schon zu ca. 3/4 draußen als ich von links ein Auto wahrnahm.
Ich habe natürlich gebremst und in dem Moment wo ich zum stehen kam (das können nur ein paar Zentimeter gewesen sein) knallte es schon.
Bilanz: An meinem Auto ist glücklicherweise nur die hintere linke Ecke verkratzt, am anderen Fahrzeug sind Kratzer von vorne links bis zur Felge und Stoßfänger und Kotflügel sind gebrochen. Der Kotflügel ist regelrecht zerfleddert.
Wir haben dann die Polizei geholt, die hat alles aufgenommen und gemeint, alleine aufgrund der Tatsache, dass ich rückwärts gefahren bin, wäre ich schuld (besondere Sorgfaltspflicht).
Aber kann man das wirklich so pauschal sagen ? Wer rückwärts ausparkt ist automatisch schuld ? Zu 100% ? Mich interessiert das jetzt vor allem aus versicherungstechnischer Sicht ! Die zu erwartenden 30 € Bußgeld sind mir egal.
Zu dem Unfallzeitpunkt war der Parkplatz vereist und sehr glatt (wurde von der Polizei auch so aufgenommen), schon deshalb bin ich sehr langsam gefahren und habe zwischendurch 1-2x angehalten um mich umzuschauen. Ein schnelles anfahren und "herausschießen" aus der Parklücke war gar nicht möglich. Beim letzten umschauen habe ich gesehen, dass links von mir ein anderer Wagen ausparkt.
Mein Unfallgegner hat später ausgesagt, er hätte dahinter gewartet und ihn ausparken lassen. Danach sei er nur mit Schrittgeschwindkeit weiter gefahren und konnte nix mehr machen...
Aber da ich schon fast draußen war und er quasi auf der Gegenfahrbahn fuhr, muss er mich doch gesehen haben und hätte ausweichen, bremsen oder hupen können ? Meine Vermutung ist ja eher, dass er aufgrund der Glätte nichts mehr machen konnte und in mich rein gerutscht ist.
Auch wenn meine Neutralität vermutlich gestört ist, aber von den Unfallspuren her ist er gegen mich gefahren und ca. 1 Meter dran lang geschrammt.
Bin ich trotzdem zu 100% schuldig ? Gabs da nicht mal eine 50:50 Regel bei solchen Unfällen auf privaten Parkplätzen ?
Meine Versicherung ist leider erst am Montag erreichbar und mein Blutdruck steigt grad wieder...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Markus V
Außerdem öffnet das ja Betrügern Tür und Tor. Dann kaufe ich mir jetzt auch eine Schlurre vom Schrottplatz und lege mich auf die Lauer nach Ausparkern...
Umgekehrt wird nen Schuh draus.
Wenn es Automatisch auf Teilschuld rausläuft, mußt du es so machen wie du.Immer schön Rückwärts ausparken. Wenn es kracht ist die arme Sau, die mit nichts bösem rechnet ja mitschuldig.

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51 Antworten
Ähnlicher Unfall auf einem Privatparkplatz, ohne Polizei.
Die Versicherung des rückwärts ausparkenden hatte schon gezahlt, als der Fall aufgrund von Zeugenaussage und Schadensfoto vor Gericht ging und der Schaden aufgeteilt wurde.
Die Verteilung weiß ich nicht, ich schätze aber mindestens 50/50, da der schon entschädigte ca 3000 € an die Versicherung zurückzahlen mußte.
Beim Ausparker war die Stoßstange beschädigt, am anderen Fahrzeug kaum Blech- aber langgezogener Lackschaden. Das wurde als Beleg für unangemessene Geschwindigkeit gewertet.
selbst wenn du mit nur 10 km/h an einem wagen vorbeifährst und er dir seitlich reinfährt, hast du die ganze seite verdellt, bevor du weißt, wie dir geschieht geschweige denn bevor du stehts
da werden eher die zeugenaussagen zugrunde gelegt worden sein a la 'dieser rücksichtslose raser hat...'
gibts zu dem urteil ne nummer?
Der Ausparkende hat, wie der TE, sofort gestanden, die Schleifspuren waren auf das zu späte Reagieren des Vorbeifahrenden zurückzuführen. Während dieser Sicht auf den Ausparkenden hatte, konnte der den heranfahrenden nicht vorher sehen.
Die Seite ist nicht verdellt, ich habe mir das Foto eben nochmal angesehen.
AZ des Urteils ist mir nicht bekannt.
Zitat:
Original geschrieben von rolf39
Der Ausparkende hat, wie der TE, sofort gestanden, die Schleifspuren waren auf das zu späte Reagieren des Vorbeifahrenden zurückzuführen. Während dieser Sicht auf den Ausparkenden hatte, konnte der den heranfahrenden nicht vorher sehen.
Die Seite ist nicht verdellt, ich habe mir das Foto eben nochmal angesehen.
AZ des Urteils ist mir nicht bekannt.
das wäre aber ein sehr ungewöhnliches urteil.
ich kenne als regelfall nur diese
versionbtw: was bitte soll jemand dagegen machen, wenn ihm während des passierens eines fahrzeuges von diesem in seite gefahren wird?

ich halte das für ziemlich unverschuldet und unabwendbar.....
Für den "Vorbeifahrenden" wäre es, bei der nötigen Aufmerksamkeit (Leuschn der Rückfahrscheinwerfer etc.) und etwas mehr Abstand möglich gewesen, den Unfall zu vermeiden, der Ausparkende konnte sich nur langsam aus der Lücke Tasten, die Sicht in Richtung des Herankommenden war durch andere Parker versperrt.
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
btw: was bitte soll jemand dagegen machen, wenn ihm während des passierens eines fahrzeuges von diesem in seite gefahren wird?![]()
ich halte das für ziemlich unverschuldet und unabwendbar.....
Stimmt, aber dafür müsste man wissen wie es genau ablief und wo bzw. wie sich die Schadensbereiche an den Fahrzeugen darstellen. Für die Haftungsfrage sicher relevant wer ggf. stand und wer wem reingefahren ist.
Ne Skizze und ein Foto vom Schaden am Fahrzeug des TE würden vermutlich bei der Diskussion hilfreich sein *mitdemzaunpfahlwink*

Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
@ TE:
um hier etwas Klarheit in die Situation zum Unfallzeitpunkt zu bringen:
stell mal bitte ne Skizze ein
(du, der andere Unfallbeteiligte und der Ausparker links von dir!)
Eventuell ist dann mehr zu sagen über die "Schuld"!
Ich habs mal versucht. Bitte keine Kommentare zur Qualität.

Skizze 1 zeigt die Situation bei Beginn des Ausparkens. Ich bin ein Stück rausgefahren, hab mich umgeschaut, links nur den "Ausparker" gesehen und bin weitergefahren. Dass mein späterer Unfallgenger dahinter wartet, war für mich nicht erkennbar. Die Annahme basiert auf seiner späteren Aussage.
Skizze 2 zeigt den Unfall. Ich bin ca. zu 3/4 aus der Parklücke rausgefahren, sehe links ein Fahrzeug, halte an und er fährt mir an der linken Ecke rein.
Wenn du schon so weit aus der Parklücke warst, sieht es m.M.n. schlecht für dich aus.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
btw: was bitte soll jemand dagegen machen, wenn ihm während des passierens eines fahrzeuges von diesem in seite gefahren wird?![]()
ich halte das für ziemlich unverschuldet und unabwendbar.....
Stimmt, aber dafür müsste man wissen wie es genau ablief und wo bzw. wie sich die Schadensbereiche an den Fahrzeugen darstellen. Für die Haftungsfrage sicher relevant wer ggf. stand und wer wem reingefahren ist.
Ne Skizze und ein Foto vom Schaden am Fahrzeug des TE würden vermutlich bei der Diskussion hilfreich sein *mitdemzaunpfahlwink*![]()
Gruß Meik
Für ein Foto meines Schadens ist es leider schon zu dunkel draußen. Werde ich morgen nachreichen. Aber die linke hintere Ecke ist verkratzt. Beim Unfallgegner sieht man Kratzer von der vorderen linken Ecke bis zum Radhaus und einen Kleinen Kratzer an der Radkappe. Hiervon habe ich leider keine Fotos.
Skizzen siehe vorherigen Beitrag.
Zitat:
Original geschrieben von rolf39
Wenn du schon so weit aus der Parklücke warst, sieht es m.M.n. schlecht für dich aus.
Na die Sachlage ist nicht immer ganz eindeutig, der Rückwärtsfahrer hat zwar eine
besondere Sorgfaltspflicht zu treffen, so das er keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder schädigt, notfalls muss er sich ausweisen lassen.
Der Kasus Knaktus ist : Ist der Rückwärtsfahrende beim rückwärtsfahren in das Auto des anderen gefahren oder Stand der Rückwärtsfahrende zum Zeitpunkt des Unfalls und der andere Verkehrsteilnehmer ist dem Rückwärtsfahrenden ins Heck gefahren? Das dieses in der Regel nie zu 100 % geklärt werden kann regeln die Versicherungen diese Bagatellschäden mit 50/50 ab, ein ganz normaler alltäglicher Vorgang für die Versicherungen nichts besonders also um Staranwälte, FBI oder CIA mit der Spurensuche zu beauftragen
Also, nachdem ich die Skizze gesehen habe (hatte ich mir ungefähr so vorgestellt),
gibt es für mich nur eine Erklärung: der "Unfallgegner" hat gepennt, und zwar gewaltig.
Vlt. hat er ja auf die frei gewordene Lücke nach rechts geguckt, bestimmt aber nicht nach vorne!
Es ist zwar richtig, eine solche Situation erfordert Rücksichtnahme von beiden Seiten,
aber die alleinige Schuld beim TE zu sehen, ist wohl völlig daneben.
mfg. Matt
Zitat:
Original geschrieben von Blackmen
Versicherungen sind sehr "ungehalten", wen der Versicherte sich am Unfallort zur Schuldfrage äußert...
KLICK
Zitat: "...Übrigens sollte zur Schuldfrage am Unfallort kein schriftliches Eingeständnis abgegeben werden. Dies könnte den Versicherungsschutz gefährden..."
Hmm, ich muss zugeben ich war kurz davor das zu unterschreiben. Vor allem deshalb, weil der Polizist meinte, dass Unfälle beim Rückwärtsfahren normalerweise mit 100 € und 2 Punkten bestraft würden. Er würde dann aber das nur als Parkunfall zu sehen und das kostet nur ein Bußgeld von 30 €. Alleine um ruhiger schlafen zu können hätte ich am liebsten gleich die 30 € bezahlt und meine Ruhe gehabt.
Blöde Situation.

Also laut deinen Skizzen (Qualität geht übrigens in Ordnung!) wird es schwer für dich ein paar % vom Gegener zu bekommen!
Du fährst rückwärts über die Mitte der "´Fahrbahn" in seine "Fahrspur". Somit trifft ihn keine Sorgfaltsverletzung. Er kann eigentlich drauf vertrauen, dass du ihn nicht in die Quere kommst und auf deiner Seite bliebst!
Erst wenn du über die Mitte drüber bist muss er sich eventuell Gedanken über dich machen, da war es ja dann auch schon zu spät!
Also Kopf hoch und durch durch den Mist!
So, da es endlich aufgehört hat zu schneien konnte ich Fotos machen.
Die schwarzen Flecke ganz unten sind Dreck von der Straße.
Jetzt nochmal: Die Ursache wurde hier klar von dir gesetzt: Unachtsamkeit beim Rückwärtsfahren.
Die Rechtslage ist insoweit auch klar (Parkplatz hin oder her) - den Rückwärtsfahrenden trifft eine besonde Sorgfaltspflicht.
Wenn die Lage unklar ist, dann hat sich der Rückwärtsfahrende ggf. einweisen zu lassen.
Somit spricht hier der Anscheinsbeweis ganz klar gegen dich.
Und derjenige, der einen Anscheinsbeweis entkräften will, ist hier vollumfänglich in der Beweispflicht.
Das dürfte relativ schwer werden.
Selbst, wenn das gelänge, so wäre immer noch das Verschulden durch das unachtsame Rückwärtsausfahren (wir erinnern uns: Besondere Sorgfaltspflicht) überwiegend.
Hier wäre im besten Falle die Betriebsgefahr des Unfallgegners (20 -25%) in Ansatz zu bringen - und selbst hierfür bist du in der Nachweispflicht.