Unfall auf Parkplatz - bin ich zu 100% schuld ?

Hallo, ich hatte gerade einen kleinen Unfall.
Und zwar wollte ich auf einem Supermarkt-Parktplatz aus der Parklücke rückwärts nach rechts ausparken. Ich war schon zu ca. 3/4 draußen als ich von links ein Auto wahrnahm.
Ich habe natürlich gebremst und in dem Moment wo ich zum stehen kam (das können nur ein paar Zentimeter gewesen sein) knallte es schon.

Bilanz: An meinem Auto ist glücklicherweise nur die hintere linke Ecke verkratzt, am anderen Fahrzeug sind Kratzer von vorne links bis zur Felge und Stoßfänger und Kotflügel sind gebrochen. Der Kotflügel ist regelrecht zerfleddert.

Wir haben dann die Polizei geholt, die hat alles aufgenommen und gemeint, alleine aufgrund der Tatsache, dass ich rückwärts gefahren bin, wäre ich schuld (besondere Sorgfaltspflicht).

Aber kann man das wirklich so pauschal sagen ? Wer rückwärts ausparkt ist automatisch schuld ? Zu 100% ? Mich interessiert das jetzt vor allem aus versicherungstechnischer Sicht ! Die zu erwartenden 30 € Bußgeld sind mir egal.

Zu dem Unfallzeitpunkt war der Parkplatz vereist und sehr glatt (wurde von der Polizei auch so aufgenommen), schon deshalb bin ich sehr langsam gefahren und habe zwischendurch 1-2x angehalten um mich umzuschauen. Ein schnelles anfahren und "herausschießen" aus der Parklücke war gar nicht möglich. Beim letzten umschauen habe ich gesehen, dass links von mir ein anderer Wagen ausparkt.

Mein Unfallgegner hat später ausgesagt, er hätte dahinter gewartet und ihn ausparken lassen. Danach sei er nur mit Schrittgeschwindkeit weiter gefahren und konnte nix mehr machen...

Aber da ich schon fast draußen war und er quasi auf der Gegenfahrbahn fuhr, muss er mich doch gesehen haben und hätte ausweichen, bremsen oder hupen können ? Meine Vermutung ist ja eher, dass er aufgrund der Glätte nichts mehr machen konnte und in mich rein gerutscht ist.

Auch wenn meine Neutralität vermutlich gestört ist, aber von den Unfallspuren her ist er gegen mich gefahren und ca. 1 Meter dran lang geschrammt.

Bin ich trotzdem zu 100% schuldig ? Gabs da nicht mal eine 50:50 Regel bei solchen Unfällen auf privaten Parkplätzen ?

Meine Versicherung ist leider erst am Montag erreichbar und mein Blutdruck steigt grad wieder...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Markus V


Außerdem öffnet das ja Betrügern Tür und Tor. Dann kaufe ich mir jetzt auch eine Schlurre vom Schrottplatz und lege mich auf die Lauer nach Ausparkern...

Umgekehrt wird nen Schuh draus.

Wenn es Automatisch auf Teilschuld rausläuft, mußt du es so machen wie du.Immer schön Rückwärts ausparken. Wenn es kracht ist die arme Sau, die mit nichts bösem rechnet ja mitschuldig.🙄

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Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Der Unfallgegner hat durch das Einhalten der Schrittgeschwindigkeit seine Sorgfaltspflicht erfüllt

Sofern es wirklich nur Schritttempo war. Wenn der TE auch entsprechend langsam aus der Lücke rollte natürlich die Frage warum der dann nicht gebremst hat. Aber dazu müsste man erstmal anhand der Unfallspuren gucken wer zum Zeitpunkt des Aufpralls in Bewegung war und ggf. wie schnell.

Wenn der Gegner so langsam war, warum hat der den TE nicht ausparken sehen und gewartet? Warum ist der dann mit Schrittgeschwindigkeit reingefahren?

Da sind noch viele unklare Punkte die in die Schuldfrage eingehen. Und hier ist das typische Problem solcher Threads, wir kennen lediglich die Schilderung einer Seite.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Der Unfallgegner hat durch das Einhalten der Schrittgeschwindigkeit seine Sorgfaltspflicht erfüllt, der TE dadurch dass er sich nicht vergewissern konnte, dass hinter ihm frei war eben nicht.

MfG Zille

Hinter mir war frei ! Als ich von links jemanden kommen sah, habe ich angehalten und er ist in mich reingefahren. Das ging aber alles innerhalb von 1-2 Sekunden.

Die andere Sache ist halt: Wenn er 10 Meter neben mir wartet und jemanden ausparken lässt, dann muss er mich doch gesehen haben ? Fährt aber trotzdem einfach weiter und in mich rein ?

Sorry, kann ich nicht nachvollziehen. Klar trifft mich eine Teilschuld, vielleicht auch der größte Anteil. Aber dass ich automatisch voll hafte, nur weil ich rückwärts gefahren bin - nee, da sträube ich mich gegen. Soll man nur noch zu zweit einkaufen fahren, um einen Ein- und Ausweiser dabei zu haben ?

Außerdem öffnet das ja Betrügern Tür und Tor. Dann kaufe ich mir jetzt auch eine Schlurre vom Schrottplatz und lege mich auf die Lauer nach Ausparkern...

Zitat:

Original geschrieben von Markus V


Hinter mir war frei ! Als ich von links jemanden kommen sah, habe ich angehalten und er ist in mich reingefahren. Das ging aber alles innerhalb von 1-2 Sekunden.

Dann widersprichst du dir hier doch selber. Also war die Fahrbahn nicht frei. Du bist gefahren, obwohl ein anderes Auto dein Sichtfeld auf die Fahrbahn versperrt hat (der links neben dir Ausparkende).

Ergo konntest du nicht sicher sein, dass von Links alles frei war.

Zitat:

Original geschrieben von Markus V


Die andere Sache ist halt: Wenn er 10 Meter neben mir wartet und jemanden ausparken lässt, dann muss er mich doch gesehen haben ? Fährt aber trotzdem einfach weiter und in mich rein ?

Wieso muss er dich gesehen haben? Du hast ihn ja anscheinend auch nicht gesehen.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von Markus V


Außerdem öffnet das ja Betrügern Tür und Tor. Dann kaufe ich mir jetzt auch eine Schlurre vom Schrottplatz und lege mich auf die Lauer nach Ausparkern...

Umgekehrt wird nen Schuh draus.

Wenn es Automatisch auf Teilschuld rausläuft, mußt du es so machen wie du.Immer schön Rückwärts ausparken. Wenn es kracht ist die arme Sau, die mit nichts bösem rechnet ja mitschuldig.🙄

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Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von Markus V


Hinter mir war frei ! Als ich von links jemanden kommen sah, habe ich angehalten und er ist in mich reingefahren. Das ging aber alles innerhalb von 1-2 Sekunden.
Dann widersprichst du dir hier doch selber. Also war die Fahrbahn nicht frei. Du bist gefahren, obwohl ein anderes Auto dein Sichtfeld auf die Fahrbahn versperrt hat (der links neben dir Ausparkende).

Ergo konntest du nicht sicher sein, dass von Links alles frei war.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von Markus V


Die andere Sache ist halt: Wenn er 10 Meter neben mir wartet und jemanden ausparken lässt, dann muss er mich doch gesehen haben ? Fährt aber trotzdem einfach weiter und in mich rein ?
Wieso muss er dich gesehen haben? Du hast ihn ja anscheinend auch nicht gesehen.

Mfg Zille

Jein. Die Sicht war zwar durch den Ausparker versperrt, die Fahrbahn aber auch... von links konnte also in dem Moment niemand kommen. Und um Missverständnissen vorzubeugen, der Wagen hat nicht direkt links neben mir ausgeparkt, sondern 2-3 Parklücken weiter und auf der anderen Seite.

Ich bin dann langsam weitergerollt, habe nach hinten und wieder nach links geschaut, dort jemanden gesehen, angehalten, bumm.

Warum er mich gesehen haben muss ? Weil man beim Vorwärtsfahren eine wesentlich bessere Sicht hat als beim Rückwärtsfahren. Und auf Parkplätzen muss man damit rechnen, dass auch mal ausgeparkt wird ? Statt Autos können ja auch mal aussteigende Leute und spielende Kinder aus der Parklücke laufen ?

So langsam wirds hier aber albern. Insbesondere durch den Beitrag von joschi67.

Ich bin hier, weil ich einen Rat suchte. Ihr macht daraus gerade eine Anklagebank. Darauf habe ich keine Lust.

Ohne einen Zeugen geht nix.
Hatte auch mal einen unangenehmen Zusammenstoß auf nem SuMa-Parkplatz. Hab die Polizei gerufen, diese hat Zeugen befragt, Gegnerin mußte eine Strafe zahlen.
Ich sofort zum Gutachter.
Dann: Gegnerin belog ihre Vers., Versicherung wollte 50/50, ich vor Gericht weil ein Zeuge den Hergang genau gesehen hatte. Ich bekam m.M. nur Recht wegen des glaubwürdigen Zeugen, und weil ich ein Gutachten hatte; und die Gegenseite nix außer ein schon repariertes Auto und eine nicht glaubwürdige Zeugin.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Markus V


Jein. Die Sicht war zwar durch den Ausparker versperrt, die Fahrbahn aber auch... von links konnte also in dem Moment niemand kommen. Ich bin dann langsam weitergerollt, habe wieder nach links geschaut, dort jemanden gesehen, angehalten, bumm.

Wie du aber nun selber leider erfahren musstest, konnte von Links eben doch jemand kommen. Da bleibt mir wieder nur der Hinweis auf die besondere Sorgfaltspflicht des rückwärts Ausparkenden. Und nur davon auszugehen, dass da keiner kommen kann weil da ja noch jemand ausparkt, reicht eben nicht um dieser Sorgfaltspflicht nachzukommen. Sorry.

Zitat:

Original geschrieben von Markus V


Ich bin hier, weil ich einen Rat suchte. Ihr macht daraus gerade eine Anklagebank. Darauf habe ich keine Lust.

Zitat:

Original geschrieben von Markus V


Bin ich trotzdem zu 100% schuldig ? Gabs da nicht mal eine 50:50 Regel bei solchen Unfällen auf privaten Parkplätzen ?

Du hast doch eine Frage hier gestellt und dazu auch Antworten erhalte. Nur weil wir hier nicht das schreiben, was du hören willst, bist du doch nicht auf der Anklagebank. Wir versuchen dir nur - soweit es uns möglich ist - darzustellen wie unsere Sicht ist.

Wie dein Fall nun am Ende ausgeht, wird dir hier niemand beantworten können, da keiner von uns dabei war.

Parkplatzunfälle sind halt so eine Sache für sich.

Am besten nutzt die die Erstberatung deiner Rechtsschutzversicherung und fragst jemanden, der das ganze besser einschätzen kann.

Kannst ja dann hier mal posten wie es ausgegangen ist, denn wir haben hier die Weisheit auch nicht gepachtet und sind auch lernfähig.

Mfg Zille

...ja, das Thema wird durch die weiteren Ergebnisse wertvoll. 

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Parkplatzunfälle sind halt so eine Sache für sich.

Eben darum frage ich ja hier ! ;-)

Ich hatte eigentlich auf Erfahrungsberichte anderer "Betroffener" gehofft. Solche Unfälle passieren doch tagtäglich.

Persönliche Meinungen und Zitate aus der StVO helfen mir leider nicht weiter - ist nicht böse gemeint.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Kannst ja dann hier mal posten wie es ausgegangen ist, denn wir haben hier die Weisheit auch nicht gepachtet und sind auch lernfähig.

Mfg Zille

Werde ich tun. Wobei ich ja nicht hoffe, dass das ein endloser Rechtstreit wird. Der Schaden ist ja eher überschaubar. Mir geht es eher ums Prinzip. Wenn ich mich ungerecht behandelt fühle, kann ich aber sehr unangenehm werden. ;-)

Eine allgemeine Frage hätte ich dann noch.

Mir wurde vor Ort angeboten, den Verkehrsverstoß zuzugeben (und 30 € zu zahlen), nicht zuzugeben oder mich später schriftlich zu äußern (ich habe mich für letzteres entschieden).

Es geht mir nicht um die 30 €. Die Polizisten haben mir auch versichert, dass das nichts mit der Versicherung zu tun hätte.
Aber: Der Unfallbericht wird doch auch an die Versicherung weitergeleitet. Wenn ich darauf schon den Verstoß zugebe, hat das wirklich keinen Einfluss ? Sind die dann nicht voreingenommen ?

Versicherungen sind sehr "ungehalten", wen der Versicherte sich am Unfallort zur Schuldfrage äußert...

KLICK 

Zitat: "...Übrigens sollte zur Schuldfrage am Unfallort kein schriftliches Eingeständnis abgegeben werden. Dies könnte den Versicherungsschutz gefährden..."

Zitat:

Original geschrieben von Blackmen


...wenn das so einfach "geht" dann wird das ja das neue Betätigungsfeld der "Autobumser"... - leichter könnte man die Versicherung nicht betrügen...

Die 100% Haftung kann ich mir nicht vorstellen.

Auf Parkplätzen herrscht auch die gegenseitige Rücksichtnahme, da hat keiner Vorfahrt. 

Beispiel

Blackmen,

nettes Beispiel gefunden, nur hier leider FALSCH! Im Urteil geht es um einen "Vorfahrtsverstoss" der durch das Gericht verneint wurde und nicht wie hier um ein rückwärts Ausparken.

Zitat:

Original geschrieben von Blackmen


Versicherungen sind sehr "ungehalten", wen der Versicherte sich am Unfallort zur Schuldfrage äußert...

Die Ahndung der OWi durch die Polizei und die Annahme des Verwarngeldes ist KEIN Schuldeingeständnis im Sinne der Versicherung!

@ TE:

um hier etwas Klarheit in die Situation zum Unfallzeitpunkt zu bringen:
stell mal bitte ne Skizze ein
(du, der andere Unfallbeteiligte und der Ausparker links von dir!)
Eventuell ist dann mehr zu sagen über die "Schuld"!

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Die 50/50-Regelung gilt nicht automatisch bei jedem Unfall auf einem Supermarktparkplatz.

Vorliegend spricht der Anscheinsbeweis ganz klar gegen dich: Beim Rückwärtsausparken einen anderen übersehen und dadurch einen Unfall verursacht.

Haftung 100%.

Willst du diesen Anscheinsbeweis entkräften, so liegt die Beweislast zu 100% auf deiner Seite, hier wäre aber allenfalls angesichts der Sachlage eine Mithaftung des Unfallgegner zu erwarten - auf die besondere Sorgfaltspflicht als Rückwärtsfahrender hat dich die Polizei ja schon hingewiesen.

Wenn ich die Beschreibung der Sache so lese, dann wird dass eine 100%ige Haftungsangelegenheit für dich.

100% agree. basta (insider 😁)

der rückwärtsfahrende hat immer schlechte karten. ähnlich dem linksabbieger (doppelte rückschaupflicht usw..)

mir ist nur ein 50:50 fall bekannt, wo einer rückwärts in den parkplatz hineinwollte aus dem fließenden verkehr(blinkenderweise), und ein anderer meinte, noch schnell vorher vorwärts reinhuschen zu müssen 😁
ist hier aber schwerlich vergleichbar

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