Unfall auf dem VW Gelände
Hallo zusammen,
ich fahre einen VW Caddy Maxi bei dem es hinten links bereits einen Kratzer gab.
Jetzt ist ein Mitarbeiter von VW mit offener Tür an mein Auto dran gefahren und hat ne Delle und weitere Kratzer reingehauen.
Ich hab ein schriftliches Schreiben erhalten :
Zitat:
Am xx.xx.2020 ist es zu einem "Obhut" schaden durch einen unserer Mitarbeiter zu folgendem Fahrzeug gekommen. ( Mein Fahrzeug )
Selbstverständlich werden wir die Regulierung durchführen.
Der Schaden ist an dem linken hinteren Seitenteil entstanden. Dieser hat auch einen Vorschauen gehabt. Bilder sind dokumentiert."
Nach meiner Frage ob er mir noch etwas entgegen kommen könne, ( mehr Kratzer auf der selben Seite lackieren zb an der Tür ) wurde es verneint.
Macht es Sinn trotzdem ein Gutachten zu erstellen, und den Schaden fachgerecht von einem Lackierer reparieren zu lassen ? ( Auf der Linken Seite ist mir ein Fahrrad Fahrer vorbei gezogen und hat mehrere Kratzer hinterlassen )
Mein Gutachter meinte frage mal was er dir anbietet ansonsten mit Vorschauen wird sowieso etwas abgezogen.
PS: Ich muss dazu sagen das ich von dem VW Haus enttäuscht bin, nachdem mein Motor ausgetauscht worden ist ging meine Kupplung 3 Wochen später kaputt. Schaden von 900-1400€ musste ich selber bezahlen. Also für mein empfinden relativ kunden unfreundlich Fahrzeug hatte um die 90000km und war 2 Jahre alt.
Beste Antwort im Thema
Was erwartest Du???
Es wurde ein Schaden verursacht und das AH beseitigt ihn Dir. Warum sollten die Deine ganze Seite lackieren?
Arbeitest Du gerne 3 h unentgeltlich für Deinen Chef?
Was kann das AH dafür, dass Deine Kupplung kaputt gegangen ist? Es ist Dein Auto und Deine Kupplung!
37 Antworten
Mir ist zwar auch nicht klar wie man einen Motor tauschen kann und dabei nicht merkt dass die Kupplung kurz vor dem Ende ist aber das hat mit dem Schaden nichts zu tun.
Allerdings ist bei normaler Fahrweise auch weder Motor noch Kupplung nach 90.000km hinüber.
Wenn sie den Schaden ohne Zuzahlung beseitigen, so hört sich das in dem Schreiben eigentlich an, wäre ich an deiner Stelle zufrieden. Das Seitenteil muss ohnehin komplett lackiert werden. Dann ist doch alles gut.
Zitat:
@B4byf4ce schrieb am 28. Juli 2020 um 14:38:20 Uhr:
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 28. Juli 2020 um 14:30:35 Uhr:
Zu Deiner Frage: Natürlich kannst Du Dir einen Gutachter nehmen!! Warum denn nicht?!?!Danke werde ich auch machen, dann zahlt das Autohaus 500€ drauf anstatt mal eben die Tür mitzulackieren...
Das Autohaus wird eine Haftpflichtversicherung haben, die dafür aufkommt. Die zahlen selber nichts drauf.
Daß es wegen des Vorschadens zu Abzügen kommen kann, hat Dir Dein Gutachter schon gesagt. Ich würde deswegen auch den Vorschlag von berlin-paul mit der geringen Zuzahlung versuchen oder das Autohaus einfach machen lassen. Vielleicht ist hinterher die Schramme weg, ohne daß es einer Zuzahlung bedurfte.
Ich glaub die Wahrheit ist, dass der TE gar nicht möchte, dass die Werkstatt den Schaden repariert.
Der will ihn nur ausbezahlt haben.
Das wäre ja auch sein Gutes Recht...!
Zitat:
@aMieX schrieb am 28. Juli 2020 um 17:19:41 Uhr:
Ich glaub die Wahrheit ist, dass der TE gar nicht möchte, dass die Werkstatt den Schaden repariert.Der will ihn nur ausbezahlt haben.
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Frage an B4byf4ce:
besteht denn Einigkeit drüber was Vorschaden und was der neue Schaden ist ?!
die Kratzer vom Fahrradfahrer mitzulacken dürfte kein grosser Kostenfaktor sein - sollte eigentlich aus Kulanz für den Ärger kein Thema sein - ich würde das ganz offen anfragen und wenn die Werkstatt dafür etwas bezahlt haben will, um die vorbestehenden Kratzer mit zu entfernen, wird man Dir auch einen Preis nennen können....
eine andere Lage hast Du, wenn der grössere Kratzer mit Delle als Vorschaden bezeichnet würde....
Gruß rmx
Was kostet die Beseitigung der Delle und der "weiteren" Kratzer? Könnte also leicht sein, dass der Schaden zu gering ist, um guten Gewissens ein Gutachten einzuholen. Und man anschließend auf den Gutachterkosten sitzen bleibt...
Vielleicht erst einmal mit einem Kostenvoranschlag einer VW-Vertragswerkstatt anfangen. Sich dann den Nettobetrag auszahlen lassen und dann selbst bei einer Lackiererei vorsprechen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 28. Juli 2020 um 19:01:32 Uhr:
Könnte also leicht sein, dass der Schaden zu gering ist, um guten Gewissens ein Gutachten einzuholen. Und man anschließend auf den Gutachterkosten sitzen bleibt...
Hat man als Geschädigter überhaupt ein Anrecht auf freie Wahl eines Gutachters? Ist ja kein Autounfall mit einer KfZ Versicherung als Gegener sondern ein Fall für die Betriebshaftpflicht.
Gute Frage, aber ich wüsste nicht, worin für mich als Geschädigter ein Unterschied bestehen sollte? Ob es nun eine gegnerische Haftpflichtversicherung des Autos ist oder eine gegnerische Privathaftpflichtversicherung kann doch bei den Rechten des Geschädigten zu keiner grundlegenden Änderung (Verschlechterung) führen...? So zumindest meine Auffassung...
Falls das anders wäre, wäre ich sehr überrascht um ehrlich zu sein und ich würde es (erst mal) nicht nachvollziehen können...
Ich habe den TS so verstanden, dass der Schaden vom Betrieb selber behoben wird, Zitat "Selbstverständlich werden wir die Regulierung durchführen."
also kein externer Versicherer, sondern Eigenleistung ?!
Griuß rmx
Jaaaa, aber darauf braucht sich doch kein Geschädigter einlassen!!
Im absoluten Extremfall (liegt hier sicherlich nicht vor!!) kann doch dem Geschädigten nicht auferzwungen werden, dass der Schaden vom Schädiger selbst rapariert wird...
Das ist schon klar - vereinfacht aber hier vielleicht die Position des Geschädigten, alle Kratzer entfernen zu lassen;
der TS ist ja schliesslich ein geschätzter Kunde und wenn es eine eigene Lackiererei/Karrosseriebau gibt, ist die fachgerechte Behebung des Schadens in dieser Vertragswerkstatt eine sachgerechte Lösung - in diesem speziellen Fall.......
Gruß rmx
Zitat:
@remix schrieb am 28. Juli 2020 um 20:03:41 Uhr:
der TS ist ja schliesslich ein geschätzter Kunde...
Wenn mir einer ankommen würde "Hey, wenn ihr schon neue Kratzer in mein Auto macht, dann müsst ihr mir schon entgegen kommen und gleich die Altschäden auf der ganze Seite ausbessern, sonst geh ich zum Gutachter und das wird noch teurer für euch" wäre das für mich ein Kunde den ich nie wieder in meiner Werkstatt sehen möchte.
Anders wäre es, wenn er gefragt hätte "Hey, wenn ihr jetzt sowieso den Lack dafür anrührt, was müsste ich drauflegen, wenn ihr mir die Kratzer an der Tür auch gleich mit weg macht?"
Freie Wahl des Gutachters hat ein Geschädigter auch in diesem Fall.
Und statt einer Naturalrestitution (kann behebt der Schädiger den Schaden) kann er auch Ersatz der Kosten in Geld verlangen, ohne Rechnung natürlich nur ohne MwSt.
Wenn hier der Geschädigte dem Schadenverursacher die Möglichkeit anbietet, den Schaden in Eigenregie zu beseitigen, sollte diese VW-Werkstatt nicht nur die Altschäden mit beseitigen, sondern noch eine kostenlose Inspektion draufpacken.
Käme sie immer noch deutlich billiger, als wenn der Geschädigte eine ganz normale Schadensregulierung durchführt...
Jain, Fremdkosten wird die Betriebshaftpflichtversicherung übernehmen. Ob sie auch die Kosten einer Eigenreparatur übernimmt?