Unfall, angeblich schuld jedoch nix gemerkt? Keine Polizei

Grüße zusammen,

Partei 1 Parkt aus und soll dabei angeblich Partei 2 Stoßstange "angeremptelt" haben wodurch folgender Schaden passiert sein soll:
https://www2.pic-upload.de/img/33605760/image.jpg

Bei Partei 1 am Auto sieht man NIX, bei Partei 2 nur diese Kratzer.
Nach einiger Diskussion werden Namen ausgetauscht so wie E-Mail, Partei 2 Meldet sich nach 7 Tagen mit einen Kostenvoranschlag für den "Schaden" welcher 800€ betreffen soll, weil nur ein Stoßstangenwechsel in frage kommen würde.

Es wurde bei den Unfall keine Polizei hinzugezogen, Partei 2 hatte nur 1 Zeuge, anscheinend seine Lebensgefährtin etc.

Wie sollte Partei 1 nun vorgehen?
Und ist für diesen Schaden eine Summe von 800€ gerechtfertigt?
Bei den Model von Partei 2 Handelt es sich um einen Silbernen Opel Astra bj- 2014-16 schätzungsweis, bei dem Model von Partei 1 um einen BLAUEN Polo BJ 2015.

20 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. Juli 2017 um 12:08:19 Uhr:



Zitat:

@Mimro schrieb am 26. Juli 2017 um 06:57:48 Uhr:


[list]
Er kann mit Deinem Kennzeichen über den Zentralruf einfach seine Ansprüche geltend machen!

Ich hoffe mal,dass Du mit 'er " die Versicherung von Partei 2 meinst. Eine Privatperson sollte keine Auskunft über meine VersicherungsDaten beim Zentralruf bekommen. Mir ist aber auch bekannt,dass es Tricks und Möglichkeiten gibt, bei denen Auskünfte zu bekommen
Ich würde Partei 2 wegen falscher Beschuldigung anzeigen. Dies über einen Anwalt, und dafür meine Rechtschutz in Anspruch nehmen.

1. Der Geschädigte kann über den Zentralruf der Versicherer seinen Schaden melden. Dieser leitet es an die zuständige Versicherung weiter.
Die Versicherung schickt einen Schadenmelde Bogen an den Geschädigten und den Versicherungsnehmer.
2. Eine Anzeige wegen "falscher Beschuldigung" kann man machen, dafür braucht man keinen Anwalt sondern muss nur zur Polizei persönlich vorbei kommen. Nur wird das wegen Geringfügigkeit und wegen nicht Beweisbarkeit und mangels Erfolg eingestellt bzw. nicht weiter verfolgt.
Ebenso zahlt die Rechtschutz nur bei Aussicht auf Erfolg! 😉
3. Es geht hier "nur" um ca. 800 Euro bzw. den Rückstufungsschaden der wahrscheinlich noch geringer ist!

unabhängig vom Umstand deines Problems...

"angenommen" die Sache stimmt, kann bei so einem kleinen Rempler irgendwo die Stoßstange reißen. Das sieht man teilweise erst, wenn man mal auf der Bühne drunter guckt. Dann sollte eine neue ran. Könnte ja sein, dass sie bei 200Km/h wegfliegt...

Dann wären 800€ eigentlich recht günstig bzw. normal.

Bei der Polizei vorbeikommen reicht nicht. Man muss ggf. Anzeige erstatten.

Zitat:

@UliBN schrieb am 26. Juli 2017 um 15:24:53 Uhr:


Bei der Polizei vorbeikommen reicht nicht. Man muss ggf. Anzeige erstatten.

??? Was soll man sonst bei der Polizei machen? Däumchen drehen ???

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Sorry, da habe ich nur falsch und halb gelesen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 25. Juli 2017 um 13:41:09 Uhr:


Den Schaden mit einer ausführlichen Beschreibung der eigenen Versicherung melden.

Das ist keine kluge Aktion, denn wenn auch per Unfallgutachter/-Analytiker, Richter, Staatsanwaltschaft eine Nicht-
Wahrnehmung bestätigt wird, kann die Versicherung den SF-Rabatt gehörig runterstufen - und ob sich so eine
Meldung am Ende, wg. 800 € rentiert?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 25. Juli 2017 um 13:41:09 Uhr:


Dazu auch die Höhe des Schadens messen und überprüfen, ob am eigenen Fahrzeug in dieser Höhe überhaupt ein Kontakt möglich wäre.

So was kann man nur vor Ort messen und ein Unfallanalytiker (Spezialgutachter) kann feststellen, ob überhaupt

ein Kontakt bestand oder die Gegenseite nur einen "Zahl-Esel" sucht?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 25. Juli 2017 um 13:41:09 Uhr:


Das Schadensbild spricht m.E. gegen eine Beschädigung durch ein anderes Fahrzeug beim Ausparken. Dass man Kratzer nur durch einen Austausch des Stoßfängers beheben kann, wäre mir neu.

Je nach Schadenhöhe streiten sich die Versicherungen da im Innenverhältnis um-einander. Wenn ein gemeldeter
Schaden rd. 2.300 € laut befangenen Opel-Haus-Gutachter ausmacht...muss es noch lange nicht heissen, dass
die Versicherung dann auch die 2.300 € bezahlen. In der Praxis wird abgewertet und dann sind am Ende nur noch 650€
fällig.
Geschickterweise bietet man in diesem Fall 600 € in Cash an, gegen Quittung - dann ist der Fall erledigt.
Geht der ganze Mist vor das Gericht, bezahlt man noch Gutachter, Gerichtskosten, Anwälte, Ausfallraten, usw.

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