Unfall an geparktem Auto - Verursacher bekannt. Weiteres Vorgehen?
Hallo zusammen,
nach langem stillen Mitlesen habe ich mich nun auch bei euch registriert 🙂
Habe eine Frage.
An meinem geparktem Auto (ordnungsgemäß am Seitenrand, innerhalb der Ortschaft) bin ich am Mittwoch nach der Arbeit auf einen Zettel gestoßen, von der Polizei, dass mein Fahrzeug an einem Verkehrsunfall beteiligt war. Nach dem ersten Schock, stellte ich fest, das nach meiner Einschätzung auf der Beifahrerseite hinten Rechts ein Radfahrer in mein Rücklicht + Beule + Kratzer "reingefallen" ist.
Auf dem Schreiben von der Polizei stand, der Verursacher ist bekannt, ich erhalte eine Unfallmeldung peer Post. Diese ist bis heute nicht eingetroffen.
Was würdet ihr mir nun empfehlen? Der Fall wäre ja dann etwas für die Private Haftpflicht des Verursachers, jedoch habe ich ja keine Daten, etc.
Soll ich (morgen) schonmal zu einer Werkstatt fahren und mir einen Kostenvoranschlag geben lassen? Oder muss man erst abwarten, bis man das schreiben von der Gegnerischen Versicherung erhält, ob sie einen Kostenvoranschlag, Gutachten, etc haben wollen?
Ist mein erster Unfall und ich hoffe, ihr könnt mir ein paar Tipps geben 🙂
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von freakstyle74
Der Fall wäre ja dann etwas für die Private Haftpflicht des Verursachers, jedoch habe ich ja keine Daten, etc.
Wenn der Verursacher eine Privathaftpflicht haben sollte, dann wäre das ein Fall für diese - nur: Ob er denn eine hat??
Zitat:
Original geschrieben von freakstyle74
Soll ich (morgen) schonmal zu einer Werkstatt fahren und mir einen Kostenvoranschlag geben lassen? Oder muss man erst abwarten, bis man das schreiben von der Gegnerischen Versicherung erhält, ob sie einen Kostenvoranschlag, Gutachten, etc haben wollen?
Erstmal sollte man die Daten des Verursachers kennen, bevor man anfängt, Kosten zu produzieren.
Sollte es sich bei dem Verursacher um einen Hartz IV-Empfänger handeln, der nicht versichert ist und bei dem auch sonst nichts zu holen ist, bleibst du nämlich auf jedem Cent an Kosten sitzen, der bis dahin angefallen ist.
Zitat:
Original geschrieben von freakstyle74
Ist mein erster Unfall und ich hoffe, ihr könnt mir ein paar Tipps geben 🙂
Den zweiten oder dritten Schritt nicht vor dem ersten machen.
Erst (siehe oben) den Verursacher herausfinden, dann diesen kontaktieren und dann ggf. weitere Schritte einleiten.
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
Um aus der Zahlungsverpflichtung heraus zu kommen,
muss der Verursacher eine Eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) abgeben/leisten.
Ob sich dieser Aufwand lohnt bei einem Schaden von 1650€ bleibt offen.
Belangloses Gelaber.
Das gesamte Verhalten des Schädigers mahnt hier zu äusserster Vorsicht beim weiteren Vorgehen, insbesondere bei produzieren von Kosten.
Jemand der haftpflichtversichert ist und/oder vor hat, für die Kosten eines von ihm verursachten Schadens auch aufzukommen, meldet sich sofort beim Geschädigten um die Schadenregulierung zu besprechen und in die Wege zu leiten.
Wenn jemand so lange wartet, bis der Geschädigte oder die Polizei sich melden und dann noch herumlügt ("muss erst einmal überlegen, ob man es der Versicherung meldet" usw. usw.) bzw. dem Geschädigten noch mit einem Anwalt droht, hat entweder nicht wirklich vor, für den verursachten Schaden aufzukommen oder er ist finanziell dazu nicht in der Lage (wobei letzteres die häufigere Variante ist).
Und da ist es vollkommen schnuppe, ob er bereits eine eidesstattliche Versicherung geleistet hat oder sich mitten in einer Privatinsolvenz befindet.
Zu holen ist da in den wenigsten Fällen etwas - nur mit dem Produzieren von weiteren Kosten schmeisst man dem guten Geld u.U. noch das schlechte hinterher.
Hier ist bedachtes Vorgehen angesagt, wenn man für sich selbst den bisher schon angefallenen Schaden nicht auch noch zusätzlich vergrössern will.
Das alles sind Erfahrungswerte aus zig Jahren beruflicher Tätigkeit in diesem Bereich, und keine stupide "Anwaltskläfferei" oder Google-"Wissen".