Unfall an geparktem Auto - Verursacher bekannt. Weiteres Vorgehen?

Hallo zusammen,

nach langem stillen Mitlesen habe ich mich nun auch bei euch registriert 🙂

Habe eine Frage.

An meinem geparktem Auto (ordnungsgemäß am Seitenrand, innerhalb der Ortschaft) bin ich am Mittwoch nach der Arbeit auf einen Zettel gestoßen, von der Polizei, dass mein Fahrzeug an einem Verkehrsunfall beteiligt war. Nach dem ersten Schock, stellte ich fest, das nach meiner Einschätzung auf der Beifahrerseite hinten Rechts ein Radfahrer in mein Rücklicht + Beule + Kratzer "reingefallen" ist.

Auf dem Schreiben von der Polizei stand, der Verursacher ist bekannt, ich erhalte eine Unfallmeldung peer Post. Diese ist bis heute nicht eingetroffen.

Was würdet ihr mir nun empfehlen? Der Fall wäre ja dann etwas für die Private Haftpflicht des Verursachers, jedoch habe ich ja keine Daten, etc.

Soll ich (morgen) schonmal zu einer Werkstatt fahren und mir einen Kostenvoranschlag geben lassen? Oder muss man erst abwarten, bis man das schreiben von der Gegnerischen Versicherung erhält, ob sie einen Kostenvoranschlag, Gutachten, etc haben wollen?

Ist mein erster Unfall und ich hoffe, ihr könnt mir ein paar Tipps geben 🙂

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von freakstyle74


Der Fall wäre ja dann etwas für die Private Haftpflicht des Verursachers, jedoch habe ich ja keine Daten, etc.

Wenn der Verursacher eine Privathaftpflicht haben sollte, dann wäre das ein Fall für diese - nur: Ob er denn eine hat??

Zitat:

Original geschrieben von freakstyle74


Soll ich (morgen) schonmal zu einer Werkstatt fahren und mir einen Kostenvoranschlag geben lassen? Oder muss man erst abwarten, bis man das schreiben von der Gegnerischen Versicherung erhält, ob sie einen Kostenvoranschlag, Gutachten, etc haben wollen?

Erstmal sollte man die Daten des Verursachers kennen, bevor man anfängt, Kosten zu produzieren.

Sollte es sich bei dem Verursacher um einen Hartz IV-Empfänger handeln, der nicht versichert ist und bei dem auch sonst nichts zu holen ist, bleibst du nämlich auf jedem Cent an Kosten sitzen, der bis dahin angefallen ist.

Zitat:

Original geschrieben von freakstyle74


Ist mein erster Unfall und ich hoffe, ihr könnt mir ein paar Tipps geben 🙂

Den zweiten oder dritten Schritt nicht vor dem ersten machen.

Erst (siehe oben) den Verursacher herausfinden, dann diesen kontaktieren und dann ggf. weitere Schritte einleiten.

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Zitat:

Original geschrieben von freakstyle74



Also heißt es erstmal, wenn ich die Daten von dem Verursacher bekomme, ihn anschreiben, nach dem Motto: "haben sie den Unfall vom xyz, (kurze Beschreibung) ihrer Versicherung gemeldet, ...." ?

Irgendwie kontaktieren, anrufen oder anschreiben.

Hieraus ergibt sich dann das Weitere (z.B. versichert oder nicht).

Zitat:

Original geschrieben von freakstyle74



Von Bekannten habe ich sonst nur den Rat bekommen, dass man ja sonst (sofern der Verursacher den Schaden seiner Haftpflicht gemeldet hat) von dieser angeschrieben wird, man solle einen Kostenvoranschlag, etc einreichen?

Das wäre dann schon wieder der zweite Schritt.

Angesichts des Schadenumfanges (Kratzer am Rücklicht) sollte ein KVA ausreichen.

Auf jeden Fall morgen mal einige Fotos vom Schaden anfertigen, damit die Beschädigung schon einmal festgehalten ist.

Um das hier noch klar zu sagen:

Es ändert an der Anspruchsgrundlage (in diesem Falle § 823 BGB) und am Umfang des Anspruches gar nichts, ob der Verursacher versichert ist, oder nicht.

Es kann nur (siehe oben) schwierig (bis unmöglich) werden, wenn der Verursacher nicht versichert und noch dazu evtl. finanziell "klamm" ist eine Forderung durchzusetzen.

Deshalb ist dieser Punkt in einem solchen Fall, wie vorliegend, mit oberster Priorität zu klären.

Kostenvoranschlag und Bilder kannst Du bereits jetzt machen lassen. Wartest Du bis die Daten hast gehen nur wieder Tage unnötig ins Land.

Was passiert, gehen wir mal vom Vorhandensein einer Haftpflicht aus, wenn er seinen Schaden dem Versicherer meldet:

- Versicherer schreibt Dich an und bittet um Schadenschilderung und Nachweise zur Schadenhöhe und Umfang
- Du rennst los und lässt den Kostenvoranschlag machen
- Unterlagen werden eingereicht und geprüft.
- Versicherer entscheidet auf Freigabe, Ablehnung oder Nachprüfung durch Gutachter

Warum das Erstellen eines Kostenvoranschlags immer mit Kosten produzieren gleichgesetzt wird erschließt sich mir wirklich nicht.

Ansonsten ist das schon richtig beschrieben worden.

Mangels fehlendem Direktanspruch da Privathaftpflichtfall kommst Du nur über den Schädiger zu deinem Geld.
Ich würde aber erstmal in Ruhe Versuchendas mit dem Verursacher zu klären. Auch wenn ich schon riechen kann wie Dir hier geraten werden wird sofort einen Anwalt zu nehmen und ja das Maximum rauszuholen.

okay,

danke für deine Infos.

Allerdings ein Kostenvoranschlag kostet mich ja bereits etwas, auch wenn ich das Geld später dafür zurück bekommen sollte.
Ich denke ich warte noch die Post heute ab und dann werde ich mal bei der Polizei nachfragen, warum das zuschicken so lange dauert. Danach schreibe ich den Verursacher an und gucke, wie er reagiert 🙂

so ein zettelchen hatten wir auch schon am auto hängen...einfach bei der polizei anrufen und sagen "ey ich bins, ich hab hier so n zettelchen am auto, aber bisher von euch noch nichts bekommen...was soll ich jetzt machen?"...bei uns wurden dann die daten des verursachers rausgerückt und mit dem direkt dann geklährt. ok bei uns war es "nur" ein abgerissener aussenspiegel, aber selbst bei den 120€ wars ein affentheater. den wie der twelfer schon sagte: der verursacher war eine besoffene harz 4 tante die ihren frust beim heimtorkeln aus der kneipe an geparkten autos ausgelassen hatte.

und DAS war unser glück. die anzeige wegen sachbeschädigung (oder wie sich das gante nennt) war dann unser druckmittel. also "entweder kohle auf den tisch oder anzeige". das hat dann aber gefruchtet und das geld war da.

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Zitat:

Original geschrieben von freakstyle74


Allerdings ein Kostenvoranschlag kostet mich ja bereits etwas, auch wenn ich das Geld später dafür zurück bekommen sollte.

warum soll ein kostenvoranschlag geld kosten? einfach zur werkstatt hin und es begutachten und dir einen kostenvoranschlag austellen lassen. kenne bisher keine einzige werkstatt die dafür geld haben wollte. musst ja nicht gleich einen gutachter drüber schauen lassen, denn der will geld!

Moin,

die Werkstätten sind ganz wild darauf, kostenlose KVAs zu erstellen und der Schaden wird dann anderswo repariert, ganz klar.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Moin,

die Werkstätten sind ganz wild darauf, kostenlose KVAs zu erstellen und der Schaden wird dann anderswo repariert, ganz klar.

da würde ich werkstatt oder autohaus wechseln. ich habe für einen kostenvoranschlag noch nie was bezahlen müssen und aus bekannten und freundeskreis ist mir auch nichts anderes bekannt

Zitat:

Original geschrieben von Abbuzze2000


da würde ich werkstatt oder autohaus wechseln.

macht sinn, sofern man ansonsten mit dem autohaus/werkstatt zufrieden ist. 🙄

das waere mir viel wichtiger!

warum sollte ich wegen einer geleisteten und berechneten arbeitsleistung wechseln?

sicherlich machen wenige/einige/viele/die meisten (suchs dir aus) auch einen KVA kostenlos, aber das ist nunmal kein muss.

kostenlos ist der KVA ja auch meist, wenn die reparatur in diesem betrieb durchgefuehrt wird.

ein markenbetrieb, der oft kostenlose KVAs erstellt, und die fahrzeuge dann nicht bei ihm repariert werden, wird sein verhalten auch aendern.

Hallo zusammen,

nun gab es weitere Aktivitäten zu dem Fall.

Die Daten von dem Verursacher habe ich nun bekommen und wir hatten diesen auch angeschrieben.
Dieser meldete sich nach Erhalt des Schreibens telefonisch und bat mich, um einen Kostenvoranschlag, damit er sich überlegen kann, ob er die Kosten dafür selber zahlt, oder seiner Versicherung übergibt.

Soweit so gut. Habe mir also ein KV von meiner Werkstatt anfertigen lassen und dabei kam brutto eine Schadenssumme von ~ 1650,-EUR bei rum.
Den Kostenvoranschlag habe ich ihm nun zugesendet und heute von ihm erfahren, das er keine Haftpflichtversicherung hat.

Nun sieht er es nicht ein die Kosten zu übernehmen und möchte sich erst von der Polizei die gemachten Fotos aushändigen lassen, um die Sache dann evtl seinem Anwalt zu übergeben (meine Werkstatt hat auch Fotos angefertigt und diese direkt an den KV geheftet, also hat er schon welche dazu erhalten).
Ich habe ihm eine Frist bis Montag gesetzt, damit er sich dann bei mir melden kann.

Habt ihr evtl weitere Tipps/Ratschläge für mich? Bin leider nicht im Rechtsschutz, daher möchte ich nun nicht noch weiter Kosten produzieren.

Viele Grüße

Hast du eine VK? Lass diese das erst regulieren und sie holen sich noch die Kosten wieder, oder weiß nicht ob deine Haftpflicht dir das auch regulieren kann.

nein, habe leider keine VollKasko, sonst hätte ich den Stress liebend gerne meiner Versicherung übertragen ^^

Hallo,
zuerst überlegt der Verursacher ob er es seiner Versicherung übergibt,
dann hat er plötzlich keine?
Danach will er die Sache einem Anwalt übergeben?
Alles sehr komisch......
Ich würde dir zu einem Beratungsgespräch bei einem Anwalt raten.
Die Kosten sollten sich in Grenzen halten (abhängig vom Streitwert).

Gruß Cokefreak

Ich denke einfach aus Selbstschutz hat er gesagt, das er sich das überlegt, mit versicherung melden, oder selber zahlen.

Ich gehe auch mal davon aus, das hat man aus dem ersten Telefonat raushören können, das er nicht damit gerechnet hat, das die Kosten so hoch sind.
Werde jetzt Montag mal abwarten was er sagt, ansonsten werde ich ihm das ganze Programm vorrechnen. Würde dann zum Gutachter gehen und einen Anwalt damit beauftragen und die Kosten dann natürlich ihm weiterleiten.

VG

Zitat:

Original geschrieben von freakstyle74


Würde dann zum Gutachter gehen und einen Anwalt damit beauftragen und die Kosten dann natürlich ihm weiterleiten.

Weiterleiten kannst du ihm die Kosten schon.

Mal angenommen, er kann diese Kosten nicht bezahlen - rate mal, wer dann noch zusätzlich zu seinem Fahrzeugschaden auf den Gutachter- und Anwaltskosten sitzen bleibt.

Um aus der Zahlungsverpflichtung heraus zu kommen,
muss der Verursacher eine Eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) abgeben/leisten.
Ob sich dieser Aufwand lohnt bei einem Schaden von 1650€ bleibt offen.
Immerhin muss der Verursacher seine Vermögensverhältnisse offen legen und lebt danach Jahre lang an der unteren Sozialgrenze.
(zumindest offiziell)

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