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Unfall als Beifahrer

Themenstarteram 22. Januar 2014 um 16:16

Hallo

ich hatte im sommer 2012 einen unfall. Ich war beifahrer und wir standen vor der roten ampel auf der rechten seite. Zwischen dem Wagen und Bürgersteig waren nur ein paar cm. Ich wollte aussteigen und als ich die tür öffnete krachte ein fahrradfahrer gegen die autotür. Der Fahrradfahrer wollte definitiv an der Kreuzung über rot fahren und hatte sehr viel geschwindigkeit drauf wie man am schaden vom fahrrad feststellen konnte. Am Unfallort meinte er das er es selbst schuld sei und gut ist. Aber nun soll ich 1.100€ an die versicherung zahlen. Nun frage ich euch was kann ich tun? Die Polizei meinte es sei meine Schuld da der Unfall vor der Ampel passiert ist. Vielleicht ist es noch erwähnenswert das ich zum Unfallzeitpunkt noch Schüler war und ich keinen Führerschein habe wodurch mir nie beigebracht worden ist den Schulterblick zu nutzen

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21 Antworten
am 22. Januar 2014 um 16:19

An welche Versicherung sollst du 1.100 Euro zahlen?

Nimmt dich seine Krankenkasse in Regress?

Wie dem auch sei.

Ist ein Fall für die private Haftpflicht.

So eine sollten deine Eltern haben und Du bist normalerweise darin mitversichert.

Dachte sowas wäre etwas für die

KFZ Versicherung der Wagentür.

am 22. Januar 2014 um 17:11

Ich würde sagen du lässt es über deine bzw. die Haftpflichtversicherung deiner Eltern laufen und eure Versicherung holt es sich von der Haftpflichtversicherung des Radfahrers zurück da er der Verursacher war, zumindest zum Teil.

Themenstarteram 22. Januar 2014 um 18:03

ja regress wurde eingeleitet und die private haftpflicht meiner elternbieten keinen versicherungsschutz gründe wurde wegen datenschutz nicht genannt

am 22. Januar 2014 um 18:10

Beratungstermin beim Anwalt wäre nun wohl der nächste Schritt.

Zitat:

Original geschrieben von Brizin

ja regress wurde eingeleitet und die private haftpflicht meiner elternbieten keinen versicherungsschutz gründe wurde wegen datenschutz nicht genannt

Dann wehre dich gegen den Regress des Krankenversicherers (der gegen dich nach Sach- und Rechtslage erfolgen muss) mit der Begründung, dass du keine Schuld an dem Zustandekommen des Unfalles hast.

 

Alternativ kann auch auf die Kfz-Haftpflicht des betreffenden Fahrzeuges verwiesen werden, da gegen diese sowieso ein Direktanspruch besteht/bestehen würde, kann man auch auf sie verweisen.

Zwischen Kranken- und Kfz-Haftpflichtversicherungen bestehen häufig sog. Teilungsabkommen, bei welchen nach Sach- und Rechtslage nicht gefragt wird.

Themenstarteram 22. Januar 2014 um 18:24

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Brizin

ja regress wurde eingeleitet und die private haftpflicht meiner elternbieten keinen versicherungsschutz gründe wurde wegen datenschutz nicht genannt

Dann wehre dich gegen den Regress des Krankenversicherers (der gegen dich nach Sach- und Rechtslage erfolgen muss) mit der Begründung, dass du keine Schuld an dem Zustandekommen des Unfalles hast.

 

Alternativ kann auch auf die Kfz-Haftpflicht des betreffenden Fahrzeuges verwiesen werden, da gegen diese sowieso ein Direktanspruch besteht/bestehen würde, kann man auch auf sie verweisen.

Zwischen Kranken- und Kfz-Haftpflichtversicherungen bestehen häufig sog. Teilungsabkommen, bei welchen nach Sach- und Rechtslage nicht gefragt wird.

wie kann ich mich gegen den regress wehren an wen muss ich mich da wenden?

ich denke auch ich mache deswegen noch einen termin beim anwalt ich will aber nicht das ich dann etliche anwaltskosten habe

Zurückschreiben an die Stelle, von welcher das Regressschreiben kommt, dass du keine Schuld an dem Unfall hast, kannst du auch noch ohne Anwalt.

Dann bleibt abzuwarten, ob seitens der Krankenversicherung noch etwas nachkommt.

am 22. Januar 2014 um 18:40

Eine Rechtsschutzversicherung hilft hier auch nicht.

Es würde auch zu einem Teilungsabkommen PH / gesetzliche KV kommen.

Die Schuld am Unfall trägst du laut meiner Schilderung sehr wohl. Denn du hast ja die Türe aufgerissen ohne zu schauen. Ob der bei Rot über die Ampel wäre, müsstest du erst mal beweisen und spielt meiner Meinung nach nur eine untergeordnete Rolle.

Abklären, warum die elterliche PH hier keine Deckung gewährt.

Datenschutz kann ja nicht der Grund sein.

Das ist nur der Grund, warum sie dir keine Auskunft geben.

Lass den VN anfragen. Der kriegt Auskunft.

Wenn deine Eltern eine PH haben, so ist es meiner Meinung nach sehr unwahrscheinlich, dass du als Schüler nicht mitversichert bist.

 

Auf die Kfz zu verweisen ist keine gute Lösung. Das wäre für den Innhaber der Kfz Versicherung sehr ärgerlich.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Es würde auch zu einem Teilungsabkommen PH / gesetzliche KV kommen.

Zwischen den wenigsten Haftpflichtversicherern (damit gemeint ist die Allgemeine Haftpflicht) und Krankenversicherern bestehen noch Teilungsabkommen.

Die wurden zum allergrößten Teil Ende der 90er bereits gekündigt.

Davon abgesehen habe ich nirgends gelesen, dass es hier um eine gesetzliche Krankenversicherung geht und nicht um eine Private.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Die Schuld am Unfall trägst du laut meiner Schilderung sehr wohl. Denn du hast ja die Türe aufgerissen ohne zu schauen. Ob der bei Rot über die Ampel wäre, müsstest du erst mal beweisen und spielt meiner Meinung nach eine untergeordnete Rolle.

Die Schuldfrage anhand eines einzigen Satzes zum Hergang zu beurteilen ist.....sagen wir mal "gewagt".

 

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Abklären, warum die elterliche PH hier keine Deckung gewährt.

Datenschutz kann ja nicht der Grund sein.

Das ist nur der Grund, warum sie dir keine Auskunft geben.

Diese Aussage mit Verweis auf "Datenschutz" fällt häufig dann, wenn ein Prämienrückstand des Versicherten besteht.....

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Lass den VN anfragen. Der kriegt auskunft.

Wenn er es nicht sowieso schon weiss.....

 

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Auf die Kfz zu verweisen ist keine gute Lösung. Das wäre für den Innhaber der Kfz Versicherung sehr ärgerlich.

Ob das für den "ärgerlich" wäre, oder nicht, spielt hier gar keine Geige.

Von der Halterhaftung abgesehen können Ansprüche auf dem Wege des Direktanspruches sowieso direkt bei der Kfz-Haftpflicht geltend gemacht werden.

Wer damit als Kfz-Halter nicht klarkommt, der darf eben niemanden mehr in seinem Fahrzeug mitnehmen!

am 22. Januar 2014 um 18:54

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Die Schuldfrage anhand eines einzigen Satzes zum Hergang zu beurteilen ist.....sagen wir mal "gewagt".

Hab ich mir auch gedacht, als du ihm geraten hast, er soll schreiben er sei unschuldig ;)

PH / GKV gibt es sehr wohl. Hatte ich erst selber im Kundenstamm vor ca. 3 Monaten.

Ob PKV oder GKV könnte er noch sagen. Welche Versicherug er meint, habe ich ja gefragt.

Datenschutz als Aussage für Prämienrückstand?

Welche Versicherung redet so um den heißen Brei rum?

Ich vermute er selber hat angerufen und nicht der VN.

Müsste man halt klären, was hier tatsächlich Sache ist.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Die Schuldfrage anhand eines einzigen Satzes zum Hergang zu beurteilen ist.....sagen wir mal "gewagt".

Hab ich mir auch gedacht, als du ihm geraten hast, er soll schreiben er sei unschuldig ;)

Was soll er sonst zurückschreiben, außer, dass er (nach seiner Ansicht) keine Schuld an dem Unfall trägt?

Wenn er schreiben will, "ja ich bin schuld", dann kann er auch gleich die Forderung bezahlen und sich die Schreibarbeit sparen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Datenschutz als Aussage für Prämienrückstand?

Welche Versicherung redet so um den heißen Brei rum?

Jede Versicherung, nämlich immer dann, wenn jemand anderes anruft, als der Versicherte selbst und Auskünfte zum Vertrag haben will.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Ich vermute er selber hat angerufen und nicht der VN.

Stark zu vermuten.

 

 

am 22. Januar 2014 um 19:24

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zurückschreiben an die Stelle, von welcher das Regressschreiben kommt, dass du keine Schuld an dem Unfall hast, kannst du auch noch ohne Anwalt.

Dann bleibt abzuwarten, ob seitens der Krankenversicherung noch etwas nachkommt.

Selbst wenn der TE nur einen Satz zum Unfallhergang geschrieben hat lehnst du dich doch recht weit aus dem Fenster!

Bei dir trägt also ein Beifahrer keine Schuld, wenn er mit der geöffneten Beifahrertür nen Radfahrer abräumt?!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

Selbst wenn der TE nur einen Satz zum Unfallhergang geschrieben hat lehnst du dich doch recht weit aus dem Fenster!

Bei dir trägt also ein Beifahrer keine Schuld, wenn er mit der geöffneten Beifahrertür nen Radfahrer abräumt?!

Halloo....!!??

Guten Morgen!

Hier geht es darum, dass der TE mit einer Regressforderung konfrontiert ist, welche aus seiner Sicht unberechtigt ist.

Und dann soll er das einfach so schreiben und sonst gar nichts - Punkt.

 

Ich lehne mich nie zu weit aus dem Fenster, denn sonst geht es mir auch einmal so http://www.blogtotal.de/wp-content/uploads/2008/01/encounter.jpg

Und mir hier Dinge zu unterstellen, dass ich hier Schuldzuweisungen oder haftungsrechtliche Beurteilungen über "abgeräumte" Radfahrer abgebe, ist fast schon unverschämt.

Ich habe dem TE gesagt, wie er sich verhalten soll, angesichts der im Raum stehenden Regressforderung und seiner Meinung zu den Dingen - und sonst nichts!

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