Unfall als Beifahrer
Hallo
ich hatte im sommer 2012 einen unfall. Ich war beifahrer und wir standen vor der roten ampel auf der rechten seite. Zwischen dem Wagen und Bürgersteig waren nur ein paar cm. Ich wollte aussteigen und als ich die tür öffnete krachte ein fahrradfahrer gegen die autotür. Der Fahrradfahrer wollte definitiv an der Kreuzung über rot fahren und hatte sehr viel geschwindigkeit drauf wie man am schaden vom fahrrad feststellen konnte. Am Unfallort meinte er das er es selbst schuld sei und gut ist. Aber nun soll ich 1.100€ an die versicherung zahlen. Nun frage ich euch was kann ich tun? Die Polizei meinte es sei meine Schuld da der Unfall vor der Ampel passiert ist. Vielleicht ist es noch erwähnenswert das ich zum Unfallzeitpunkt noch Schüler war und ich keinen Führerschein habe wodurch mir nie beigebracht worden ist den Schulterblick zu nutzen
21 Antworten
Ich an der Stelle vom TE würde jetzt als allererstes mal abklären ob ich Deckung über die PH habe oder nicht.
Wenn ich Deckung habe, dann übergebe ich den Fall der PH und die Sache ist für mich abgeschlossen.
Wer die tuer aufmacht ohne zugucken ist schuld. Auch wenn rot ist
stvo paragraph irgendwas .
Solche schaeden werden oft zwischen kfz versicherung und der Privathaftpflicht versicherung hin und her geschoben. Könnte n beide aber zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Wer die tuer aufmacht ohne zugucken ist schuld. Auch wenn rot ist
stvo paragraph irgendwas .ich hab keinen führerschein und das wissen von den stvo paragraphen kann ich mir nicht aus dem ..... ziehen
Die StVO gibt es problemlos im www nachzulesen: StVO .
Selbst als Fußgänger und Radfahrer (ich unterstelle mal, das Du das bist), musst Du einiges davon wissen. Und als Beifahrer noch ein wenig mehr.
Ansonsten schützt Unkenntnis vor Strafe / Schadenersatzpflicht nicht - mal so ganz allgemein gesagt.
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Ob du einen Führerschein hast oder nicht ist vollkommen irrelevant.
Auch der "Schulterblick" den man beim abbiegen verwendet, hat nichts mit dem Aussteigen aus einem Auto zu tun.
Du hast die Türe geöffnet und dabei den Radfahrer übersehen.
Das darf ganz einfach nicht passieren.
Für solche Fälle gibts eine private Haftpflicht. Fall erledigt.
Also ich hab hier dazugelernt.
Als Autofahrer hätte ich den Vorfall meiner KFZ Versicherung
gemeldet (und Regulierung erwartet) und dem Beifahrer die Ohren langgezogen.
Aber sowas ggf. auf die PHV des Beifahrers abwälzen zu können hat was ....
Als Radfahrer wäre ich garnicht auf die Idee gekommen,
die (eventuell vorhandene) PHV des Beifahrers zu belangen,
hätte mich sofort an die KFZ Versicherung gewandt.
Glaube einfach mit der KFZ Versicherung schneller zum Ergebnis zu kommen,
als erstmal zu erkunden ob PHV überhaupt vorhanden etc.
Zitat:
Original geschrieben von onzlaught
...Als Radfahrer wäre ich garnicht auf die Idee gekommen,
die (eventuell vorhandene) PHV des Beifahrers zu belangen,
hätte mich sofort an die KFZ Versicherung gewandt....
nicht der Radfahrer stellt hier irgendwelche Forderungen sondern irgendeine Versicherung.