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unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Eigentlich das falsche Forum hier aber egal.

Ein Cousin von mir, hat seit cirka 2 Wochen den Führerschein. (bei der Prüfung ist er einmal durchgefallen) Ich bin auch schon öfters mit ihm mitgefahren als er rast zwar nicht und so aber wenn man mitfährt, hat man den Eindruck, dass er Autofahren überhaupt nicht fahren kann. Er fährt so, wie ich in der ersten Fahrstunde gefahren bin. (aber egal)

Auf jeden fall, hat er vor ein paar Tagen beim einparken ganz ganz leicht ein Auto berührt und ist dann einfach weggefahren. (ich weiß selbst wie dumm er ist)
Er hat dann sein Auto ungefähr zwei Kilometer weiter geparkt. Also er dann am Abend von der Arbeit kam und wegfahren wollte, lag ein Zettel am Scheibenwischer dort stand drauf, dass er die und die Nummer bei de Polente anrufen soll.

Hat er dann gemacht, nach dem ich ends auf ihn eingeredet habe und dann hat der Polyp gesagt, dass er mit dem Angefahrenen telefoniert und dann können es die beiden vielleicht ausenrum klären. Aber zur Polizei muss er doch noch, weil der Polizist einen Bericht schreiben muss und das alles aufnehmen muss.

Ich möchte jetzt nicht sowas hören wie: "hast du eine dumme Verwandschaft oder so" (das weiß ich nämlich selbst!!!

was soll man dazu sagen???

17 Antworten

Also es war so, es wurde eine Anzeige gemacht, die wurde aber innerhalb von einem Tag wieder zurückgenommen, ich kenne mich zwar nicht aus aber ich glaube die war bis jetzt bloß beim Polizist und der hat sie dann halt wieder rausgetan. :-)

Ich glaube ich, dass er 7 Punkte bekommt und ein haufen BUßgeld zahlen muss.

Wenn sogar die, die angefahren wurde sagt, dass dem Typ das passiert ist und das er es nicht gemerkt hat.

Es ist halt so, die angefahrene und der Verursache kennen sich. Sie haben früher mal zusammen gearbeitet.

Aber ich werde hier sicher noch reinposten, wie es ausgegangen ist und was er alles für Briefe von der Staatsanwaltschaft bekommen hat.

Klingt alles etwas merkwürdig.

Wenn die Polizei Kenntnis erlangt, wird auch ermittelt. Klar kann vor Gericht die Sache gegen Auflagen eingestellt werden, aber im Vorfeld wird kein Beamter das Verfahren wegen solcher Geschichtchen und Sympathie etc unter den Tisch fallen lassen. Einstellen kann das Verfahren nur der Staatsantwalt oder bei Anhängigkeit bei Gericht der Richter.

So sieht es aus.
Kein Polizist wird ne Strafvereitelung im amt begehen nur weil die sich kennen und das geklärt ist. Die Anzeige wurde gemacht und damit geht die auch zur StA.

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