Undichte Frontscheibe / fehlerhafter Einbau
Hallo,
ich habe mir einen Volvo gekauft und das Autohaus hat bei der Aufbereitung des Wagens für den Verkauf gesehen, dass die Frontscheibe ausgetauch werden müßte. Das wurde dann auch gemacht...und jetzt nach 11 Monaten und starkem Regen, lief mir das Wasser durc die Frontscheibe in das Innenraum rein.
Das Autohaus sagt: 6 Monate vorbei - ist uns egal, die Versicherung sagt: kein Glasschaden - ist uns egal... So und jetzt sitz ich da und darf das aus eigener Tasche zahlen oder was...?! Fakt ist, wäre die Scheibe nicht ausgetausch, hätte ich kein Wasser im Auto...und dann geben sie einem Volvo Select Garantie (12 Monate) aber bei dem fehlerhaften Einbau gibts nix? Frechheit!!!
Beste Antwort im Thema
Mal ne (vieleicht naive) Bemerkung:
Die Reparatur bzw. der Austausch der Scheibe als solche geht den Käufer doch in meinen Augen exakt gar nichts an.
Grund: Der Austausch fand zu einem Zeitpunkt statt, als der TE weder Eigentümer noch Besitzer des Fahrzeugs war.
Er hat irgendwann ein Auto in einem Zustand X gekauft, bei dem halt die Scheibe und wahrscheinlich einiges andere auch irgendwann vorher von irgendwem mal repariert worden waren.
Sprich: Ob der Akt der Reparatur als solcher korrekt war oder nicht ist nicht Sache des TE, es hat ihn gar nicht zu interessieren.
Er kann sich aber auf die Sachmängelhaftung das Gesamtfahrzeug betreffend berufen.
Und hier scheint es so, dass er nach >6 Monaten zu beweisen hat, dass der Mangel bereits beim Kauf vor lag.
Kann er das kriegt er was, kann ers nicht hat er halt Pech.
Denkfehler?
35 Antworten
Zitat:
Uns natürlich hat eine Teilkaskoversicherung damit überhaupt nichts zu tun.
Ist jetzt dumm gelaufen.
Hätte er nicht bei der Versicherung angefragt, dann hätte er … 😮
Werkvertrag vs. Kaufvertrag. Wurde die Scheibe vor oder nach dem Kauf getauscht ?
Im Kaufrecht gilt die o.g. Beweislastumkehr. Aber was oft nicht bedacht wird: (Der Einfachheit halber hier ein Zitat aus Wiki):
"Die große Problematik bei der Beweislast ist, dass es dem Käufer – insbesondere dem Verbraucher – nicht möglich ist, ohne den erheblichen Aufwand eines Gutachtens nachzuweisen, dass ein Mangel von Anfang an vorhanden war. Die Rechtsprechung sollte daher in solchen Fällen immer berücksichtigen, dass ein Schadensereignis in der Regel aus sich heraus darauf verweist, dass der Mangel eben von Anfang an vorhanden war, da andere Güter dieser Gattung ebendiesen Schadensverlauf nicht aufweisen und ansonsten nicht zu erkennen ist, inwiefern der Kunde diesen Schaden verursacht haben sollte."
D.h. mit anderen Worten daß durchaus davon ausgegangen werden kann daß die Scheibe nicht fachgerecht eingebaut wurde. Sonst wäre sie nicht undicht geworden.
Die Scheibe wurde nach Darstellung des TE vor dem Kauf getauscht. Zumindest verstehe ich das so.
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Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 14. Januar 2016 um 11:17:15 Uhr:
Gelten da nicht die ganz normalen Gewährleistungsbestimmungen? 6 Monate Gewährleisung, danach muss ich beweisen, dass der der Schaden schon vorlag?
Dann könnte es unter Umständen schwierig werden. Obwohl es nach einem fehlerhaften Einbau förmlich riecht.
fast exakt,
jedoch ist die gesetzliche Gewährleistung 24 Monate, die aber nach Vertrag auf 12 Monate gekürzt werden können. Der Verkäufer "muss" in den ersten 6 Montan den Beweis erbringen, das der Fehler bei Auslieferung noch nicht vorlag. Nach den 6 Montan ist der Käufer beweispflichtig, das der Fehler bei Übergabe bereits vorlag.
Bei einer geklebten Scheibe, gibt es einige Einbaufehler, die man auch nach 6 Monaten noch zweifelsfrei beweisen kann!
Zitat:
Bei einer geklebten Scheibe, gibt es einige Einbaufehler, die man auch nach 6 Monaten noch zweifelsfrei beweisen kann!
Das sehe ich auch so. Deswegen halte ich das Kostenrisiko bei Einschaltung eines Anwalts für relativ gering.
Als erstes muss der geschädigte bei sowas in Vorkasse gehen, nachher kann man sich das wieder holen, bzw versuchen 😉
Zitat:
@olmo12 schrieb am 14. Januar 2016 um 18:06:39 Uhr:
Wer zahlt den Anwalt?
Fristsetzung zur Mängelbeseitigung. Recht bekommen. Wer wohl dann?
Mal ne (vieleicht naive) Bemerkung:
Die Reparatur bzw. der Austausch der Scheibe als solche geht den Käufer doch in meinen Augen exakt gar nichts an.
Grund: Der Austausch fand zu einem Zeitpunkt statt, als der TE weder Eigentümer noch Besitzer des Fahrzeugs war.
Er hat irgendwann ein Auto in einem Zustand X gekauft, bei dem halt die Scheibe und wahrscheinlich einiges andere auch irgendwann vorher von irgendwem mal repariert worden waren.
Sprich: Ob der Akt der Reparatur als solcher korrekt war oder nicht ist nicht Sache des TE, es hat ihn gar nicht zu interessieren.
Er kann sich aber auf die Sachmängelhaftung das Gesamtfahrzeug betreffend berufen.
Und hier scheint es so, dass er nach >6 Monaten zu beweisen hat, dass der Mangel bereits beim Kauf vor lag.
Kann er das kriegt er was, kann ers nicht hat er halt Pech.
Denkfehler?
Stehe seit 2 Tagen vor dem gleichen Problem.
Die Frontscheibe wurde letztes Jahr aufgrund eines Steinschlag mit anschließenden Riss ausgetauscht.
Seit 2 Tagen dringt Regenwasser im Bereich der Leselampen ein und zwar nicht wenig.
Man kann erkennen, dass die werksseitig verbaute Frontscheibe mal 1,5 mm höher gesessen hat,demnach ist zu wenig Dichtmasse aufgetragen worden. Da die Frontscheibe ein stabilisierendes Teil ist,hat sich im Dichtmaterial was aufgetragen wurde ein Riss oder ähnliches gebildet aufgrund mangelnder Flexibilität.
Werde den Freundlichen morgen mal auf den Zahn fühlen,was er zur Gewährleistungspflicht nach gut 12 Monaten sagen wird.
Gruß vom Skyliner
du hast ja glück, das sie gerissen hat. sollte der freundliche nicht mitmachen, könntest du immerhin noch nen kaskoschaden melden. dann aber zum richtigen glaser, der sowas dann auch kann.
wenn die scheibe aber vor gut 12monaten im rahmen deines eigentums getauscht wurde, gibts darauf ja noch gewährleistung. wenn man den pfusch sehen kann, ist der beweis ja erbracht.
Zitat:
@PayDay schrieb am 18. September 2017 um 20:11:36 Uhr:
du hast ja glück, das sie gerissen hat. sollte der freundliche nicht mitmachen, könntest du immerhin noch nen kaskoschaden melden. dann aber zum richtigen glaser, der sowas dann auch kann.wenn die scheibe aber vor gut 12monaten im rahmen deines eigentums getauscht wurde, gibts darauf ja noch gewährleistung. wenn man den pfusch sehen kann, ist der beweis ja erbracht.
so wie ich das verstanden habe ist nicht die Scheibe gerissen sondern das Dichtmittel - also mMn nichts mit Kasko.