Und nocheinmal: A beschränkt mit leistungsstärkerem Motorrad

Hallo alle miteinander,

ich weiß, dass dieses Thema schon öfters hier im Forum besprochen wurde, ich möchte euch aber trotzdem schildern, um was es geht:
Es sind noch fünf Monate bis bei mir die 34 PS Begrenzung fällt und meine 34 PS Kawasaki ER5 hat den Geist aufgegeben (Motorschaden).
Jetzt würde ich mir notgedrungen ein anderes Bike kaufen müssen.
Wenn ich mir jetzt eine Leistungsstärkere kaufe, weiß ich dass bei einem Unfall die Versicherung von mir ihre Zahlung an Dritte einfordern kann.
Bei Ersttätern scheint die Strafe, wenn man von der Polizei erwischt wird so 20 Tagessätze plus sechs Punkte zu sei - wisst ihr, wie lange man dann den Führerschein abgeben muss? Bzw. ist er dann weg (samt Klasse B usw.) und man muss ihn neu machen?
Gibt es Vergleichserfahrungen (ich finde z.B., dass es nicht so "schlimm" ist, wenn jemand fünf Monate statt zwei Jahre vor dem Fall der 34 PS Begrenzung ohne Fahrerlaubnis fährt.

Grüße!

Beste Antwort im Thema

Grundsätzlich lehne ich Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis ab. Dennoch möchte ich hier das Falsche richtig stellen.

Versicherungstechnisch ist das ein nicht ganz so schlimmes Problem. Die Versicherung wird grundsätzlich für Geschädigte in Leistung gehen, kann aber nicht die gesamte Summe vom Verursacher zurückfordern. Da ist eine maximale Regresssumme von 5000,-Euro vorgesehen die in Ausnahmefällen auf 10000,-Euro verdoppelt werden kann.

Moralisch finde ich jedoch dass, was der Themenstarter hier fragt bedenklich. Genau genommen spreche ich jemanden die Eignung zum Führen eines Motorrads ab, wenn man hier outet, sich ernsthaft mit dem Fahren ohne, also einer Straftat zu beschäftigen. Deshalb wünsche ich mir dass die Polizei in einem solchem Falle möglichst schnell Erfolg hat und der Richter dann urteilt, dass der TS sich seines Fehlers voll bewusst war und Ihm dann alle Führerscheine schön lange abnimmt.

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Ob's noch zwo Jahre oder fünf Monate bis zum offiziellen A sind, wird vor dem Gesetz wohl leider relativ egal sein, es bleibt halt Fahren ohne Fahrerlaubnis und da kann laut Wiki schlimmsten Falls außer ner Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auch der Führerschein für ein halbes Jahr weg sein.

Was soll denn die neue werden und bist du in Gegenden unterwegs wo oft kontrolliert wird? Davon würde ich's abhängig machen. Meine CBF 600 war auf 34PS zugelassen und das wurde nie kontrolliert, bei ner Sportler auf beliebten Motorradstrecken wird hingegen die Rennleitung eher mal genau hin schauen.

Was wollste jetzt hören? Soll ich Dir ne Entschuldigung schreiben, die Du dann dem Richter vorzeigst?

Fahren ohne Führerschein ist eine STRAFTAT. Wenn dabei was passiert, bist Du mit Sicherheit vorbestraft und/oder wanderst in den Bau, wenns wirklich schlimm kommt. Ist es das Risiko wert?

Well... wenn was passiert, dann ist zumindest bei mir die erste Sorge eher die Gesundheit der beteiligten Personen, nicht ne Vorstrafe.

Ich rate dir dringend vom Fahren ohne Betriebserlaubnis und ohne entsprechende Führerscheinlegitimation ab - wenn man dich erwischt ist die Folge ein Kinderspiel im Gegensatz zu dem Fall, dass du schuldhaft in einen Unfall verwickelt wirst. Aber auch ohne schuldhaftes Verschulden wird man dir einen Strick drehen, das ist sicher.

U.U. zahlt deine Versicherung nicht und du bist für lange Zeit finanziell ruiniert - lohnt sich das?

Lass doch die ER5 reparieren oder mach es selbst soweit möglich - die 34-PS-Maschinen sind doch begehrt und vielleicht ist der Verlust beim Wiederverkauf nicht so hoch (überarbeiteter Motor usw).

Ist alles billiger als das was du ev. vorhast...🙄

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Hey

Schau dich einfach nach ner Maschine um die dir zusagt und in der Bucht besorgst du dir für kleine Geld nen Drosselsatz.
Musst sie halt den eintragen lassen, bist dann aber auf der sicheren Seite.
Wenn die fünf Monate rum sind vertickst du den Drosselsatz wieder und Gut ist.
Alles in allem billiger als ohne Fahrerlaubnis zu fahren!!

Gruß

Grundsätzlich lehne ich Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis ab. Dennoch möchte ich hier das Falsche richtig stellen.

Versicherungstechnisch ist das ein nicht ganz so schlimmes Problem. Die Versicherung wird grundsätzlich für Geschädigte in Leistung gehen, kann aber nicht die gesamte Summe vom Verursacher zurückfordern. Da ist eine maximale Regresssumme von 5000,-Euro vorgesehen die in Ausnahmefällen auf 10000,-Euro verdoppelt werden kann.

Moralisch finde ich jedoch dass, was der Themenstarter hier fragt bedenklich. Genau genommen spreche ich jemanden die Eignung zum Führen eines Motorrads ab, wenn man hier outet, sich ernsthaft mit dem Fahren ohne, also einer Straftat zu beschäftigen. Deshalb wünsche ich mir dass die Polizei in einem solchem Falle möglichst schnell Erfolg hat und der Richter dann urteilt, dass der TS sich seines Fehlers voll bewusst war und Ihm dann alle Führerscheine schön lange abnimmt.

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664


Moralisch finde ich jedoch dass, was der Themenstarter hier fragt bedenklich. Genau genommen spreche ich jemanden die Eignung zum Führen eines Motorrads ab, wenn man hier outet, sich ernsthaft mit dem Fahren ohne, also einer Straftat zu beschäftigen. Deshalb wünsche ich mir dass die Polizei in einem solchem Falle möglichst schnell Erfolg hat und der Richter dann urteilt, dass der TS sich seines Fehlers voll bewusst war und Ihm dann alle Führerscheine schön lange abnimmt.

lieber Frank,

leider schreibst du uns nicht, wieso du diese Meinung teilst. Eine Straftat zu begehen ist logischerweise nicht legal (haha), kann ja aber durchaus

legitim

sein (es gab mal so Straftatbestände wie "Jude" oder "homosexuelle Handlungen" in Deutschland, in anderen Ländern ist es eine Straftat zu demonstrieren...). Deswegen ist "Straftat begehen" keine Begründung, dieses oder jenes schlecht zu finden.

Das nur als Randnotiz.

edit:

Wobei ich damit auf keinen Fall sagen will, dass Fahren ohne FS legal sein sollte; sollte es natürlich nicht! Ich möchte natürlich auch, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer, dass jemand, der ein Fahrzeug führt, gut ausgebildet ist, um Risiken zu minimieren.
Ich persönlich würde jetzt nur gern diese Saison mitfahren, möchte aber nicht wieder ein neues 34 PS Moped kaufen, das sich evtl. nur mit Verlust wieder verkaufen lässt

Wenn ich Dir ganz offen sage, was ich von Dir und Deinen Ideen halte, könnte das für mich nachteilige Folgen haben... So von wegen Verstoß gegen die Nettiquette und die Motor-Talk-Regeln.

Aber eines sage ich Dir trotzdem:

Wofür hast Du überhaupt einen Führerschein gemacht? Ist doch total bescheuert! Du fährst doch im Zweifel sowieso ohne.

Und da Du ohne Führerschein fahren willst, finde ich, Du solltest etwas konsequenter sein: Spar die die Zulassung und Versicherung für Dein neues Moped! Ist doch im Grunde nichts anderes wie die Führerschein-Geschichte: Kostet bloß Geld und bringt Dir doch nichts!

Ohne Führerschein und ohne Zulassung... *grübel* Mensch Junge, sei doch richtig konsequent! Schmeiß Dein Geld nicht zum Fenster raus - klau Dir einfach Dein neues Moped!

Und dann ärger die Polizei und hau quer durch die Stadt ab! Mit Glück gibt das ein cooles Video für Dichtube oder so!

Manchmal glaube ich es echt nicht... 😰

Sich hier extra für solch einen Beitrag anzumelden ist schon ganz schön krass 🙂
@ich weiß, dass dieses Thema schon öfters hier im Forum besprochen wurde.......

Da denke ich das es sich hier um einen User mit einem Mehrfachaccount handelt der wohl gerade einen Frosch gefrühstückt hat und die User hier mal richtig aufmischen möchte.
Mehrfachaccount sind hier eindeutig nicht zugelassen und führen zur Sperrung durch die Moderatoren hier.

Also liebe Mt Mods , bitte vergleicht einmal seine Ip Adresse mit euren persönlichen Favoriten.
Ich denke das ich hier ev. nicht falsch liege.
Wer solch einen " Schmarrn " wie der Te schreibt, ist laut Vorgaben der Führerscheinbehörde nicht in der Lage ein Fahrzeug zu führen.

Bis zum 1. April ist noch etwas Zeit .........

@Frank170664
Ich schließe mich Ubientephes' Frage an:
Warum? Was empfindest du daran als moralisch so (extrem) verwerflich?

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg


Wenn ich Dir ganz offen sage, was ich von Dir und Deinen Ideen halte, könnte das für mich nachteilige Folgen haben... So von wegen Verstoß gegen die Nettiquette und die Motor-Talk-Regeln.
[...]
Manchmal glaube ich es echt nicht... 😰

Genau das könnte ich jetzt auf dich auch erwidern. Wenn man so wenig zu sagen hat, dass man sich nicht mit der Sache zusammenhängende Konstrukte ausdenken muss um etwas sagen zu können, warum lässt man's dann nicht einfach ganz?

@huskycrosser
Wieso Schmarrn? Ich finde die Frage sehr nachvollziehbar und auch die beschriebenen Umstände nicht soo abwegig. Auch hat er sich ja offenbar schon selbst etwas kundig gemacht, was mehr ist als man bei vielen Fragestellern in Internetforen erwarten kann. In so fern ein eher positiver Eindruck, den der TE hier vermittelt.
Da finde ich Antworten wie "lass den Motorschaden reparieren oder mach's so weit möglich selbst" aber viel absurder, wenn auch gut gemeint.

Absurd ist, daß der TE es nicht für "schlimm" empfindet, 5 Monate ohne gültige Fahrerlaubnis durch die Gegend zu fahren. In dieser Zeit steigt ihm bei einem Unfall jede Versicherung sofort aus.
Ich möchte dich, als vermeintlich Geschädigten, dann aber nicht hören, wenn du vom Unfallfahrer keinen Cent bekommst, weil dieser nicht zahlungsfähig ist.
Das ist absurd 😠
Wir sind doch hier nicht dazu da, um für Straftaten Anleitungen zu geben.

susireiter

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn


Was wollste jetzt hören? Soll ich Dir ne Entschuldigung schreiben, die Du dann dem Richter vorzeigst?

Fahren ohne Führerschein ist eine STRAFTAT. Wenn dabei was passiert, bist Du mit Sicherheit vorbestraft und/oder wanderst in den Bau, wenns wirklich schlimm kommt. Ist es das Risiko wert?

will ja jetzt nicht klugscheissen, aber wenn schon dann richtig. Das ist kein Straftat (Kein Strafbestandsmerkmale der StGB, StVG o.ä) sondern ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Der Fahrer kassiert für das

Nichtmitführen der Führerschein

Urkunde im Original. Ga gibt es ein Verwarnungsgeld von 10 €. Aber das macht unser Freund nicht ... Er fährt ohne Fahrerlaubniss.

Fahren ohne Führerschein

ist nicht gleichzusetzen mit

Fahren ohne Fahrerlaubnis; letzteres

stellt eine Straftat dar (§ 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)). - Damit wird er vorbestraft, bekommt ne schöne Aktennotiz im Polizeilicher Führungszeugniss und muss mit der Staatsanwaltschaft rechnen. (dann kommt der unfall opfer und stellt auch noch dazu eine Civilrechtlicheanspruch auf Schadensersatz weil der Versicherung nicht zahlen will .....

So, klugscheismodus off (hat viel mit mein Arbeit zu tun😉 )

Letztendlich wurde ich es nicht tun. Ich denke jeder weist worauf er sich einläßt, das muss jeder für sich entscheiden, aber sei vernünpftig und denk and die anderen ! Wenn es ein Unfall gibt, gibt es nur komplikationen.
Und an der TE ... Vorsicht ist geboten bei aussagen wie "es ist legitim" .. weil das ist es ebend nicht. Eine Straftat ist immer mit Vorsatz verbunden, im übrigens auch "der Versuch" ist strafbar. Na ja, jedenfalls gibt es sogenannten "Rechtfertigungsgründe" warum mann eine Straftat macht und trotzdem nicht bestraft wird ... "Motorschaden an eine ER-5 und nur noch 5 Monate bis zum offene Schein!" ist Kein Rechtfertigungsgrund ,, glaub mir ! 🙂

Schön Tag noch

@susi
Die Sache an sich ist ja auch nicht schlimm und um mögliche Konsequenzen zu erfahren fragt der TE ja hier. Das sollte man eigentlich honorieren, statt ihn blöd anzumachen. Ich hab mich damals nicht in einem Forum informiert und ich hab auch nicht anderthalb Jahre gewartet. Das wurde einfach gemacht und gut war's.
Ich würde mir einfach wünschen, dass die möglichen Konsequenzen und deren Wahrscheinlichkeit so objektiv wie eben möglich genannt werden und dem Fragesteller dann die Entscheidung ohne theatralisch erhobenen Zeigefinger selbst überlassen wird. Diese übermoralisierenden Antworten sind der Grund, warum ich zum Beispiel recht frühzeitig Abstand davon genommen habe, derartige Fragen zu stellen (bei mir war's damals allerdings keine PS-Frage, eine Verkehrs-Frage hingegen schon, die mich zu dieser Erkenntnis brachte).

Zitat:

Original geschrieben von Jason2002


Ich denke jeder weist worauf er sich einläßt, das muss jeder für sich entscheiden, aber sei vernünpftig und denk and die anderen !

Ich denke eben nicht, dass das jeder weiß. Zumindest nicht, bevor er sich durch Threads wie diesen hier informiert hat. Klar, das ist ne Frage die immer wieder neu gestellt wird. Es findet sich aber iwie auch keine Stelle, die die Frage wirklich mal sachlich und neutral bewertet und auf deren Angaben man sich dann auch rechtlich verlassen kann.

@ Wraithrider Da geb ich dir vollkommen Recht. Was falsch oder richtig ist wollen viele von sich geben, wobei es meist um halbwissen oder Bauchgefühle zu tun hat. Was ich nur damit sagen wollte ist, der TE wird schon wissen das sein vorhaben (möglichen vorhaben) nicht erlaubt ist. Nur in wie weit es rechtliche Konsequenzen hat, wird es bestimmt nicht wissen.

Vielliecht sollte ich versuchen eine Sachlicher Antwort zu schreiben, na dan los. (bin Kein Verkehrsrechtsexperte, also alles ohne Gewähr!)

Fahren ohne gültigen Fahrerlaubnis:

Öffentliches Recht Staat g. Bürger
Straßenverkehrsgesetz
III. Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis
Im falle des TE : Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe

Privat Recht - Bürger g. Bürger
Bei einem Unfall kommt noch die Zivilrechtliche Konsequenz dazu, die hängen aber oft vom jeweiligen Einzelfall ab. Könnte aber teuer werden wenn Personenschaden dabei sind (nicht umsonst sind die meisten KFZ KRAD Versicherungen auf ca 10 millionen € für Personenschaden ausgelegt - da kommen die 5000, lass es 10000€ pflichtversicherungsschutz gerade zu lächerlich vor)

Noch hinzu kommt:
Fehlenden versicherungsschutz
Straftat - § 6 Pflichtversicherungsgesetz
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Bis zu 6 Punkte
Bei einer fahrlässigen Straftat können Sie gegebenenfalls mit einer Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO rechnen

Erlöschen der betriebserlaubnis
Änderungen die verstossen gegen die § 19 Abs. 2 StVZO

Eventuell die gezwungene vorführung beim gutachter nach eine Kontrolle

Es könnte mehr oder weiniger auf einem zukommen, je nach Handlungsraum und schwerer der Vorfall.

Gruß
Jason

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