und blitz

Opel Kadett E

hallo ihrs
habe heute post bekommen
nen kleines foto von mir und meinem kadetten
wir sollen zu schnell gefahren sein
kann mich zwar nimmer daran erinern und habe auch nichts bemerkt aber darum gehts net

adressiert war es an einen dr. rene arnhold
rene arnhold ist gut aber dr.?
bin kein doktor --- meine frage ist ob das als formfehler gilt und der bescheid dementsprechen ungültig wäre?
danke für eure antwort

34 Antworten

Also das is dein Auto? und du sitzt drin?
Und es sind praktisch folgende Angaben Fehlerhaft (muss so sein!):
Zeitangabe
Ortsangabe
die Anrede
Also da wimmelts nur so von Formfehlern, dass man denen mit juristischer unterstützung garantiert n Strick draus drehn kann!
auf jeden Fall, wie imemr eigentlich - wenn der Zettel kommt - nicht zahlen! Einspruch einlegen!

Informationen zur LEIVTEC XV2 ...

Zitat:

Möglich, aber rein theoretischer Natur, sind lediglich Fehlmessungen, die durch falsch gewählte Meßstellen entstehen könnten. Im Bereich des Meßstrahlkegels dürfen sich keine Reflektoren befinden. Wenn diese Reflektoren nicht im Videobild zu sehen sind, könnten sich möglicherweise unbemerkte fehlerhafte Meßwerte einschleichen. Laut Gutachten des Ing.-Büros Dr. Großer & Fürbeth, Erlangen, ist diese Möglichkeit einer Fehlmessung allerdings nicht möglich, wenn sich beispielsweise ein Verkehrsschild im Meßstrahlkegel befindet.

Zitat:

Daten auf dem Videobild
Im Videobild werden während einer Messung laufend folgende Daten im unteren Rand des Meßfeldrahmens eingeblendet:

IST: die gemessene Geschwindigkeit
SOLL: die als Grenzwert eingegebene Geschwindigkeit
DATUM: das Datum der Messung
ZEIT: die Uhrzeit der Messung
WO: ein sechsstelliger Code für den Meßort
WER: ein sechsstelliger Code für den Meßbeamten

Meine - aus gutem Grund - gestellten Fragen sind übrigens noch immer unbeantwortet.
Pech ... übers Wochenende hätte ich vielleicht ein paar zusätzliche Tips bekommen können ....

sorry convoy
also datum: 11.04.2005
erlaubt: 30 kmh
gefahren: 46 kmh
abzüglich toleranz: 43 kmh
bin gut zu erkennen
es ist mein auto
leider nur nen kleiner ausschnitt
anhörungsbogen ist am selben brief auf der rückseite

Zitat:

Original geschrieben von stealthfish


sorry convoy
also datum: 11.04.2005
erlaubt: 30 kmh
gefahren: 46 kmh
abzüglich toleranz: 43 kmh
bin gut zu erkennen
es ist mein auto
leider nur nen kleiner ausschnitt
anhörungsbogen ist am selben brief auf der rückseite

Damit bist Du also noch im Verwarnungsgeld-Bereich:

11 - 15 km/h innerorts ==> 25,00 EUR / keine Punkte / kein Fahrv.

Das ist auch bei Führerschein auf Probe kein Problem, da es nicht zu Nachschulung oder Probezeitverlängerung führt.

Allerdings schränkt das auch die Möglichkeiten ein, gegen diesen Vorhalt (mehr ist es im Moment noch nicht) vorzugehen.

Möglicherweise wird Dir, falls Du eine hast, die Rechtsschutzversicherung sogar dazu raten, kommentarlos zu zahlen. Traurig, aber wahr. Und auf eigenes finanzielles Risiko einen Anwalt einzuschalten, ist in diesem Falle zu heiss.

Zwar würde - nur - ein Anwalt Akteneinsicht bekommen und auch die Eich- und Messprotokolle anfordern können, aber wenigstens im Teilbereich Eichvermerk bringt das (noch) nichts, da die Geräte noch recht neu sind. Allenfalls der Einwand "Berufsschule" (also falsche Messort-Angabe) würde was bringen. Aber bei einer Einstellung des Verfahrens vor Prozesseröffnung gibt es (normalerweise) keine Kostenerstattung.

Auch wenn sich alles in mir dagegen sträubt, kann ich Dir - ohne Rechtsschutz - nur zum Zahlen raten. Mit Rechtsschutz hängt es davon ab, was einerseits die Versicherung und andererseits der Anwalt Deines Vertrauens dazu sagen. (Übrigens ist eine anwaltliche Beratung bei den meisten RS-Versicherungen im Leistungsumfang !)

Eigentlich sieht man Laser-Messungen - wenn auch zu spät - recht gut, da die ja komplett auf Sicht arbeiten ....

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ja convoy
freilich zahl ich des habe ja keine rechtsschutz
nur irgendwie wieder mal nen beispiel das mir sagt die können machen was die wollen 🙁

probezeit ist bei mir auch schon vorbei seit einem jahr
also das wäre auch kein prob gewesen

aber wenn ich mal zusammen rechne sind des in 3 jahren führerschein

165 euro bußgeld und 3 punkt 🙁

und dann noch der rekord bei diesem foto
2 wochen auto zugelassen und schon geblitzt

Also ich würd' wahrheitsgemäß sagen, ich war da nie und schon gar nicht an dem genannten Zeitpunkt. Egal, ob's mein Auto ist oder nicht, die müssen schon dafür sorgen, dass alles seine Richtigkeit hat.

Wie wär's denn einfach mit Anhörungsbogen wahrheitsgemäß ausfüllen und warten, was kommt?

Grüsse,
Oli.

Zitat:

Original geschrieben von Kadett-E-Öse


Also ich würd' wahrheitsgemäß sagen, ich war da nie und schon gar nicht an dem genannten Zeitpunkt.

Und wie soll sich diese Aussage mit der Tatsache decken, daß er einwandfrei auf dem Foto zu identifizieren ist? Anamnese?

Das sind eindeutig Fehler! Wenn er geblitzt worden ist, dann nicht dort und um die Zeit. Und damit, denke ich, ist das ganze wohl hinfällig...

besorg dir einfach mal eine verkehrsrechtschutzverischerung ... nix teuer

Sistor

@ Sistor:

Zitat:

Original geschrieben von Sistor


besorg dir einfach mal eine verkehrsrechtschutzverischerung ... nix teuer

Und was soll dieser unsinnige Beitrag jetzt hier?

Das Kind ist schon in den Brunnen gefallen - also nützt auch kein neuer Schöpfeimer.

ChrisBremen

@ ChrisBremen

Gut gebrüllt Löwe ...

Ist schon passiert, da kann man wohl nichts mehr machen.

Etwaige Einsprüche sollten aber wohl eher von Fachleuten erhoben werden. Aussagen wie "Ich war in der Berufschule und in dieser Strasse war ich noch nie ... etc. usw." mögen ja verständlich sein und der Wahrheit entsprechen - das reicht aber unter Umständen nicht ganz.

Um sich also mit dem Beamtenapparat anzulegen müsste schon etwas mehr fundierter Hintergrund vorhanden sein, z. B. rechtlicher Beistand - und der kostet nun mal.

Eine Frage der Relation von Input und Output - oder auch der von vertretbarem Aufwand und effektivem Ergebnis. Fachleute hin, Fachleute her - hier geht es um einen Betrag von unter 50 Euro für eine Übertretung ohne Beweislastumkehr. Was Convoy dazu sagt, ist das einzig Richtige, auch wenn es dem Stealth weh tut.
Recht haben und Recht bekommen sind oftmals zweierlei Paar Schuhe. Und im Streben danach, Recht zu bekommen, zahlt man oft mehr als im Verzicht darauf. Und da zählt dann nur die Relation, sofern es nicht um den guten Ruf oder ein strafbewehrtes Delikt geht.

ChrisBremen

Na das sag ich doch...

Einfach zahlen und zukünftig mal über eine Rechtschutzverischerung nachdenken ... :-)

klar zahl ich des
finde es halt nur komisch
stellt euch mal vor die hätten dort anstelle von 46 kmh
100 kmh benannt
wie hätte ich jemals beweißen sollen, dass des net stimmt

Ich habe einen Monat nachdem ich mein Auto angemeldet habe auch mal einen "Zeugenfragebogen" bekommen. Ich währe in Offenbach angeblich 10 Km/h zu schnell gefahren.

Lustigerweise war ich zu diesem Zeitpunkt im Urlaub auf Sylt.

Also hab ich um eine Prüfung gebeten und am ende vom Lied hat sich herausgestellt das ein Zahlendreher vom Nummernschild zu dem Fehler geführt hatte.
....zum glück arbeitet meine Schwester beim Rechtsanwalt - die konnte die Sache für mich klären 😁

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