unbeschildertes Rondell
Hallo zusammen,
Hatte gerade eine angeregte Diskussion und hätte gern eure Meinung bzw. die Gesetzeslage kennengelernt.
Ausgangssituation:
unbeschildertes Rondell (Keine Vorfahrtsregelung, Kein Kreisverkehrschild) in einem Wohngebiet Tempo 30 Zone.
Darf ich diesen im Uhrzeigersinn befahren (um von einer Auffahrt zur nächsten zu kommen) oder muss ich, wie im Kreisel, gegen den Uhrzeigersinn fahren?
Meine internetsuche hat mich noch keinen Schritt weitergebracht....
Vielen Dank,
Matze
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Knetekasper
Hauptsache die schicken dir nicht gleich nen Terminvorschlag für ne MPU. Ich würd mich im Zweifel mal mit nem Klappstuhl und nen Block da 2 h hinsetzen und mir eine Strichliste machen wieviele benutzen Variante A und wieviele Variante B. Und danach mein Verhalten abstimmen. Oder danach einsehen , daß ich der Gesamtsituation nicht gewachsen bin und daraufhin meinen Führerschein an die ausstellende Behörde zurücksenden. Spaß muß sein.
man merkt es ist wieder wochenende 😁
38 Antworten
Hallole zusammen
Da hier im Lande noch immer das Rechtsfahrgebot herrscht den das kann man auch so auslegen würde ich wie im Kreisverkehr handeln mit dem kleinen aber bescheidenen Unterschied des Vorfahrtsrechts von Kreisel das hier so nicht besteht.
Bei unklarer Vorfahrtslage und wenn keine Beschilderung ausgewiesen ist solltest du immer von Rechts vor links ausgehen... so zumindest hab ich das mal gelernt ABER ich weis auch nicht alles !!!! Ich werde diese intressante Frage beobachten. Jol.
Vielleicht ist es ja kein Kreisverkehr sondern nur eine überdimensionierte Verkehrsinsel? Dann dürfte dir klar sein, wie du zu fahren hast...
Im Kreisverkehr darf man nur keine ganze Runde drehen, wenn ein rundes Verbotszeichen mit einem abgehenden Pfeil zu sehen ist.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Im Kreisverkehr darf man nur keine ganze Runde drehen, wenn ein rundes Verbotszeichen mit einem abgehenden Pfeil zu sehen ist.
Von welchem VERbotszeichen sprichst Du?
nur als anmerkung: es handelt sich definitiv nicht um einen Kreisverkehr (Zeichen 205 zusammen mit 215).
Ansonsten finde ich die Idee mit dem Rechtsfahrgebot interessant aber nicht 100% überzeugend, da die straße durch bauliche maßnahmen in vielen bereichen verengt wurde (verkehrsberuhigung) und das Rondell nur ein KFZ von der Breite her zulässt.
Ich verstehe nicht genau was Du meinst, aber da Du selbst es am besten beurteielen kannst: Was ist in diesem konkreten Fall denn die Funkion der Insel?
Zum besseren Verständnis der Link auf google.
Da es sich dabei um keinen Kreisverkehr handelt, könnte man dieses Rondell auch als kreisförmige Anordnung von Kreuzungen ansehen. Was würde mich dann daran hindern einfach links abzubiegen?
z.b. aus Hans-Herold-Straße kommend gleich nach link in Kesselweg abbiegen anstatt das Rondell zu umrunden
Zitat:
Original geschrieben von DerMatze
und das Rondell nur ein KFZ von der Breite her zulässt.
Und genau deshalb musst Du auch gegen den Uhrzeigersinn, weil Du sonst in den Gegenverkehr gelangen würdest. 😉
Ist nun eigentlich das Gebotschild vorhanden oder nicht?
Interessant ist hier eigentlich nur ob Rechts vor Links gilt. Ich würde meinen tut es.
Nein. Das Rondell zeichnet sich durch keine Beschilderung (garkeine!) aus.
wie gesagt: wir befinden uns in einem verkehrsberuhigten Bereich, d.h. ich Teile mir über weite Strecken des Kesselwegs und Hans-Herold-Straße die Spur mit den Gegenverkehr!
Ich bleibe trotzdem dabei: Allgemeines Rechtsfahrgebot! Selbst wenn es sich bloß um eine Verkehrsinsel handelt - an einer solchen fährst Du ja auch rechts vorbei.
Zitat:
Original geschrieben von Nelte
Ich bleibe trotzdem dabei: Allgemeines Rechtsfahrgebot! Selbst wenn es sich bloß um eine Verkehrsinsel handelt - an einer solchen fährst Du ja auch rechts vorbei.
und wo steht das?
Zitat:
Original geschrieben von DerMatze
und wo steht das?Zitat:
Original geschrieben von Nelte
Ich bleibe trotzdem dabei: Allgemeines Rechtsfahrgebot! Selbst wenn es sich bloß um eine Verkehrsinsel handelt - an einer solchen fährst Du ja auch rechts vorbei.
In der StVO. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Nelte
In der StVO. 😉Zitat:
Original geschrieben von DerMatze
und wo steht das?
paragraph 😉 ich finde für
diesen fallleider keinen geeigneten.