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Umzug-Firmenwagen wird zu Teuer

Guten Morgen zusammen,

zur Zeit fahre ich ein Firmenwagen 52.000 Listenpreis +30 km die zusätzlich zu Versteuern haben = ca. 1062€ Brutto die dazu kommen. Das ganz schon viel Geld, aber alles machbar. Nun kommt der Umzug in die Heimat und müsste dann 65km versteuern.

1. Hat jemand ein Vorschlag für mich, wie ich aus der besonderen Steuersituation rauskomme?

2. Wäre es eine Möglichkeit ein 2. Wohnsitz in der nähe der Firma anzumelden, um damit die verstuerten KM zu reduzieren?

Würde mich sehr freuen, falls es Tipps gibt! Ich Danke euch

schönen Freitag!

Gruß

JJJ

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55 Antworten

Der geldwerte Vorteil liegt bei 1.534 Euro. Spitzensteuersatz als Grenzsteuersatz angenommen, wären das 652 Euro. Daran, dass Du das privat viel günstiger hinkriegst, habe ich meine Zweifel.

Zitat:

Zitat:

@diman3 schrieb am 3. Dezember 2021 um 16:20:09 Uhr:

Auf Fahrtenbuch umstellen.

Das bringt nix, wenn man praktisch keine Dienstkilometer hat. Dann verschlechtert man sich eher.

Deswegen habe ich auch geschrieben, dass man auch einen Gebrauchten als Firmenwagen fahren kann. Einen Wohnort in 65 km Entfernung muss man sich leisten können. Was ist die Alternative? Wenn ich es grob überschlage komme ich auf 130km x 230 Arbeitstage + 10.000 km privat auf 40.000 km pro Jahr. Das macht bei 8 Liter Verbrauch und 2€/l 6400€ pro Jahr oder 530€ pro Monat. Nur Kraftstoff ohne Autokauf Versicherung Wartung etc. Sprich locker 1000€ pro Monat aus dem netto, ohne Dienstwagen.

Bei den Kosten und einem Statusdienstwagen muss man schon aufpassen, dass der AG nicht von sich aus das Budget deckelt.

Versteuerung bleibt identisch egal ob neu oder gebraucht

Zitat:

Versteuerung bleibt identisch egal ob neu oder gebraucht

Nicht zwangsweise. Extrembeispiel: die Firma kauft einen 5 Jahre alten Audi A6 für sagen wir mal 25.000 €, nach drei Jahren wird das Auto für 10.000 € verkauft. Sonstige Betriebskosten mal mit 10.000 € pro Jahr angenommen, wären pro Jahr 15.000 € zu versteuern, oder 1250 pro Monat. Solch ein A6 kostet mindestens 70.000 BLP. Bei den angegebenen 65 km nach Hause sind es 0,03%x65+1% von 70.000 = 2065 €. Ist schon ein Unterschied.

Bei meinem alten AG, kleiner Mittelständler, sind viele große 6 Zylinder gefahren, statt neuen VW Golf. Für den Wertverlust von ca. 500 € im Monat ist bei 40.000km pro Jahr auch ein Golf im Leasing kaum zu bekommen.

Hm? Bei 1% Regel gilt der Listenpreis.

Zitat:

Hm? Bei 1% Regel gilt der Listenpreis.

Natürlich. Aber kein Mensch würde einen Gebrauchten mit 1% fahren. Das macht man mit Fahrtenbuch und Vollkostenrechnung. Da interessieren nur die tatsächlichen Kosten nicht Mond-Listenpreise die eh niemals gezahlt wurden. Die Pendlerpauschale kann man noch gegen rechnen, sofern vom AG nicht schon eh pauschal versteuert.

Der TE möchte möglichst günstig jeden Tag 130 km hin und zurück zur Arbeit fahren. Die sonstigen Fahrten kommen oben drauf. Das kostet richtig Geld.

Ich habe eine legale Möglichkeit aufgezeigt, wie es gehen könnte.

Mit krimineller Energie könnte der TE auch das Fahrtenbuch tunen.

Mit krimineller Energie bei TE und seinem AG könnte man das Fahrzeug als Poolfahrzeug laufen lassen und das Fahrtenbuch wäre ein Märchenbuch.

Dass man das nicht machen darf und auch auf keinen Fall empfehlen ist wohl selbstredend.

Ah das war so nicht klar dass Du das meinst. Muss aber der AG auch nicht anwenden, der wird sich sicher auch "freuen" bei 40 dienstwagen unterschiedlichste Methoden zur abrechnung anzuwenden.

Aufwand wird häufig überschätzt. Die monatlichen versteuernden Beträge werden geschätzt. Die Kosten pro Auto laufen eh auf einer Kostenstelle in SAP auf. Im Januar gibt's es eine Korrekturabrechnung, das war es eigentlich.

Ein Mitarbeiter, dem man 40.000 Privatkilometer zugesteht, ist meistens so wertvoll, dass die Buchhaltung diesen Aufwand durchaus treiben kann.

Ja, das ist alles möglich, aber der "Normalfall" sind als 5-jährige Gebrauchtwagen angeschaffte A6 als Firmenwagen auch eher nicht (zumindest nicht in der Masse der Firmenwagen).

 

Je nach Restriktionen (Marke, Modell, Kraftstoff) bei der Fahrzeugauswahl wird der Themenstarter beim nächsten Auto entweder ein günstigeres Fahrzeug (auch für den halben Listenpreis ist man mit 5 Sitzplätzen und Kofferraum grundsätzlich mobil) oder ein BEV wählen um seine Steuerlast deutlich zu senken.

Zitat:

oder ein BEV wählen um seine Steuerlast deutlich zu senken.

Das dürfte zukünftig tatsächlich der Normalfall sein. Bei der Subventionierung durch den Staat ist alles andere tatsächlich deutlich teurerer.

Ja ganz viele Fahren Hybrid Autos um steuern zu sparen. Leider sehen viele davon nichtmal ne Steckdose.

Wieder ein sehr durchdachtes System

Würde ich bei nem Dienstwagen auch so machen. Wenn es für mich günstiger ist…

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 4. Dezember 2021 um 12:47:06 Uhr:

Versteuerung bleibt identisch egal ob neu oder gebraucht

Nicht bei der Fahrtenbuch-Methode. Es werden die tatsächlichen Kosten versteuert, beim Gebrauchtwagen auch die dann günstigere AfA. Wenn man eine abgeschriebene Kiste eines Kollegen übernimmt, ist die AfA dann sogar 0...

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 4. Dezember 2021 um 14:38:01 Uhr:

Ah das war so nicht klar dass Du das meinst. Muss aber der AG auch nicht anwenden, der wird sich sicher auch "freuen" bei 40 dienstwagen unterschiedlichste Methoden zur abrechnung anzuwenden.

Das macht der AN bei der Steuererklärung. Da kann der AG auch nichts dagegen machen. Mehraufwand hat er auch nicht, er muss dem AN lediglich die Aufstellung der Fahrzeugkosten für das Vorjahr geben.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 5. Dezember 2021 um 10:57:17 Uhr:

Ja ganz viele Fahren Hybrid Autos um steuern zu sparen. Leider sehen viele davon nichtmal ne Steckdose.

Wieder ein sehr durchdachtes System

Die Vergünstigungen für Hybride gehören sofort gestrichen. Oder aus dem Auto wird jährlich der elektrisch gefahrene Anteil ausgelesen und entsprechend nachversteuert.

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