Umzug-Firmenwagen wird zu Teuer
Guten Morgen zusammen,
zur Zeit fahre ich ein Firmenwagen 52.000 Listenpreis +30 km die zusätzlich zu Versteuern haben = ca. 1062€ Brutto die dazu kommen. Das ganz schon viel Geld, aber alles machbar. Nun kommt der Umzug in die Heimat und müsste dann 65km versteuern.
1. Hat jemand ein Vorschlag für mich, wie ich aus der besonderen Steuersituation rauskomme?
2. Wäre es eine Möglichkeit ein 2. Wohnsitz in der nähe der Firma anzumelden, um damit die verstuerten KM zu reduzieren?
Würde mich sehr freuen, falls es Tipps gibt! Ich Danke euch
schönen Freitag!
Gruß
JJJ
55 Antworten
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 5. Dezember 2021 um 12:49:23 Uhr:
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 5. Dezember 2021 um 10:57:17 Uhr:
Ja ganz viele Fahren Hybrid Autos um steuern zu sparen. Leider sehen viele davon nichtmal ne Steckdose.
Wieder ein sehr durchdachtes SystemDie Vergünstigungen für Hybride gehören sofort gestrichen. Oder aus dem Auto wird jährlich der elektrisch gefahrene Anteil ausgelesen und entsprechend nachversteuert.
Ich denke nicht dass das passieren wird
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 5. Dezember 2021 um 13:10:38 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 5. Dezember 2021 um 12:49:23 Uhr:
Die Vergünstigungen für Hybride gehören sofort gestrichen. Oder aus dem Auto wird jährlich der elektrisch gefahrene Anteil ausgelesen und entsprechend nachversteuert.
Ich denke nicht dass das passieren wird
Nein das Kind ist schon in den Brunnen gefallen. Da ändert sich nichts mehr.
Ich würde das auch ausnutzen wenn ich könnte.
"Hate the Game not the Player!" Wenn solche "Schlupflöcher" geschaffen werden, muss man sich nicht wundern, dass sie auch genutzt werden.
Zitat:
"Hate the Game not the Player!" Wenn solche "Schlupflöcher" geschaffen werden, muss man sich nicht wundern, dass sie auch genutzt werden.
Wobei zum Teil auch die Firmen wieder Grenzen einziehen. Ein Freund von mir ist als Serviceingenieur in einer kleinen Firma jahrelang Skoda Oktavia RS als Diesel gefahren. Seine Kollegen auch. Dann gab es den Umstieg auf Volvo XC 40 oder 60 als Hybrid. Realverbrauch 11-12 l Super statt 8 l Diesel. Bei 10 Autos und Jahresfahrleistungen von 60-80.000 km war wohl die Buchhaltung nicht begeistert. Machte 5000€ mehr Spritkosten pro Auto und Jahr aus. Jetzt sollen sie auf Mercedes C Klasse umsteigen als Diesel-Hybrid.
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Der Diesel Hybrid verbraucht auf der AB bei leerem Akku dank fleißiger Rekuperation und Segeln nur minimal mehr als der reine Diesel, da kann die Buchhaltung dann wieder entspannt durchatmen und sich über die günstigere Leasingrate freuen, sofern die Förderungen bleiben...
Zitat:
@diman3 schrieb am 4. Dezember 2021 um 13:30:55 Uhr:
Zitat:
Versteuerung bleibt identisch egal ob neu oder gebraucht
Nicht zwangsweise. Extrembeispiel: die Firma kauft einen 5 Jahre alten Audi A6 für sagen wir mal 25.000 €, nach drei Jahren wird das Auto für 10.000 € verkauft. Sonstige Betriebskosten mal mit 10.000 € pro Jahr angenommen, wären pro Jahr 15.000 € zu versteuern, oder 1250 pro Monat. Solch ein A6 kostet mindestens 70.000 BLP. Bei den angegebenen 65 km nach Hause sind es 0,03%x65+1% von 70.000 = 2065 €. Ist schon ein Unterschied.
Bei meinem alten AG, kleiner Mittelständler, sind viele große 6 Zylinder gefahren, statt neuen VW Golf. Für den Wertverlust von ca. 500 € im Monat ist bei 40.000km pro Jahr auch ein Golf im Leasing kaum zu bekommen.
Ist es wirklich so, dass es eine Rolle spielt, dass das Fahrzeug am Ende noch einen Restwert hat?
Ich wurde nämlich erst vor kurzem drauf hingewiesen, dass es nicht der Fall ist.
https://www.motor-talk.de/.../...cher-geldwerter-vorteil-t7187969.htmlZitat:
@ru86 schrieb am 6. Dezember 2021 um 09:37:38 Uhr:
Ist es wirklich so, dass es eine Rolle spielt, dass das Fahrzeug am Ende noch einen Restwert hat?
Ich wurde nämlich erst vor kurzem drauf hingewiesen, dass es nicht der Fall ist.
https://www.motor-talk.de/.../...cher-geldwerter-vorteil-t7187969.html
Kalkulatorisch schon, weil die Firma ja die Differenz zwischen Anschaffungswert und kalkuliertem Restwert über die Nutzungsdauer abschreibt. Die Abschreibung sind dann Teil der Kosten, die versteuert werden. Je höher der kalkulierte Restwert, desto niedriger die Abschreibung, desto niedriger die Gesamtkosten.
Wenn aber am Ende der kalkulierte Restwert vom tatsächlich erzielten Restwert abweicht, hat das keine Auswirkungen mehr. Das Finanzamt wird aber durchaus überprüfen, ob die kalkulierten Restwerte der Fahrzeuge einigermaßen realistisch sind. Das ist aber nicht das Problem des Arbeitnehmers.
danke für den Input. Kannst Du mir erklären, wie das mit der Reduzierung läuft? Ich habe mit mein Chef gesprochen und er könnte sich vorstellen, dass ich 2 Tage die Woche Homeoffice mache. Gibt es da eine Formel zu? Danke Danke!
Zitat:
@SoulSurvivor78 schrieb am 3. Dezember 2021 um 10:12:43 Uhr:
Dann wird es schwierig. Es gibt Möglichkeiten zur Reduzierung des GWV, wenn man die Tätigkeitsstätte nur an wenigen Tagen im Jahr aufsucht.Vergiss aber nicht, dass du bei einem Privatwagen durch die größere Entfernung auch höhere Kosten hättest. Genau deshalb hat sich der Gesetzgeber den geldwerten Vorteil ausgedacht 😉
Übrigens muss man auch einen Zweitwohnsitz beim Finanzamt glaubhaft belegen können. Dabei muss die Entfernung aber nicht das alleinige Kriterium sein.
Zitat:
@JJJ schrieb am 8. Dezember 2021 um 09:49:55 Uhr:
Gibt es da eine Formel zu? Danke Danke!
Statt 0,03% pro Entfernungskilometer pauschal 0,002% pro Entfernungskilometer pro Bürotag.
Zitat:
@JJJ schrieb am 8. Dezember 2021 um 10:23:47 Uhr:
ok verstehe, Listenpreis 50600€ *0,002%* KM * Bürotage im Monat, sprich 12 Tage
Genau. Da musst Du halt selber ausrechnen, ab wie viel Bürotagen die 0,03% günstiger sind.
https://www.haufe.de/.../...agespauschale_idesk_PI42323_HI3449511.html
Da stehen ein paar Details. Wichtig ist, die Regelung offiziell mit dem Arbeitgeber abzustimmen und regelmäßig die Fahrten-Nachweise zu liefern. Und beachten, dass man nicht beliebig zwischen den Berechnungsmethoden wechseln kann, nur kalenderjährlich.
Das ist ein guter Hinweis mit dem Wechsel der Berechnung. Also wenn Ich zum 1.3 umziehen würde, dann kann ich erst zum Jahreswechsel die neue Berechnung annehmen? Uhhh...das wird knapp...Danke an alle.
Zitat:
@SoulSurvivor78 schrieb am 8. Dezember 2021 um 10:40:14 Uhr:
https://www.haufe.de/.../...agespauschale_idesk_PI42323_HI3449511.htmlDa stehen ein paar Details. Wichtig ist, die Regelung offiziell mit dem Arbeitgeber abzustimmen und regelmäßig die Fahrten-Nachweise zu liefern. Und beachten, dass man nicht beliebig zwischen den Berechnungsmethoden wechseln kann, nur kalenderjährlich.
Vielleicht kannst du schon zum 1.1.22 in die neue Regelung wechseln. Das setzt aber voraus, dass du bereits dann die neue Home Office-Regelung hast.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. Dezember 2021 um 10:38:01 Uhr:
Zitat:
@JJJ schrieb am 8. Dezember 2021 um 10:23:47 Uhr:
ok verstehe, Listenpreis 50600€ *0,002%* KM * Bürotage im Monat, sprich 12 TageGenau. Da musst Du halt selber ausrechnen, ab wie viel Bürotagen die 0,03% günstiger sind.
warum selber? 😛
0,03 / 0,002 = 15
also ab 14 Fahrten pro Monat ist es günstiger mit Tagespauschale.
Übrigens - der AG kann die Monatspauschale weiterhin anwenden, der AN kann aber über die Steuererklärung Tagespauschale angeben.