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Umzug -> Ab jetzt Garage

Hallo und guten Morgen,

ich habe eine Haftungsfrage: und zwar bin ich derzeit Laternenparker. Jetzt werde ich im Dezember umziehen und habe den Luxus einer Tiefgarage. Dies möchte ich gerne auch so bei der Versicherung angeben, da sie sich dadurch erheblich (200€ p.A.) vergünstigt.

Bei meinem Versicherer (HUK24) ist nicht weiter spezifizert was genau gemeint ist (Schlagwörter wie z.B. "Überwiegend" gibt es nicht) es wird nur gefragt: "Nächtlicher Abstellort".

Jetzt steht mein Auto zwar in aller Regel in der TG, aber halt nicht immer, hierfür gibt es folgende Gründe:
1. Ich bin mit dem Fahrzeug im Urlaub und es steht irgendwo am Straßenrand
2. Ich bin feiern und das Fahrzeug steht die ganze Nacht auf dem Parkplatz der Diskothek oder bei Freunden weil ich mit dem Taxi heim gefahren bin.
3. Es ist Starker Schneefall angesagt (Wohne in den Bergen) und überlasse den TG-Stellplatz meiner besseren Häfte weil ich Homeoffice habe und das Auto stehen lassen kann an dem Tag.
4. Das Fahrzeug steht über mehrere Wochen am Bahnhof/Flughafen (keine Überdachung) weil ich mit Bahn/Flugzeug verreist bin.

Angenommen es passiert dann ausgerechnet was, wie wäre es in diesen 4 Szenarien bei einem Schadenfall (Hagel/Sturm, Diebstahl, Vandalismus)?

Überwiegend (90%) würde das Auto ja in der TG stehen, aber halt nicht immer.

Danke schonmal für eure Expertise 🙂

Beste Antwort im Thema

Ob das aber 200 Euro ausmacht?
Tiefgarage sind 6% Nachlass

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Affiliate Marketing ist nicht so der Bringer ...

Zitat:

@Krizzzzz schrieb am 23. Oktober 2020 um 11:28:52 Uhr:


Hallo und guten Morgen,

ich habe eine Haftungsfrage: und zwar bin ich derzeit Laternenparker. Jetzt werde ich im Dezember umziehen und habe den Luxus einer Tiefgarage. Dies möchte ich gerne auch so bei der Versicherung angeben, da sie sich dadurch erheblich (200€ p.A.) vergünstigt.

Bei meinem Versicherer (HUK24) ist nicht weiter spezifizert was genau gemeint ist (Schlagwörter wie z.B. "Überwiegend" gibt es nicht) es wird nur gefragt: "Nächtlicher Abstellort".

Jetzt steht mein Auto zwar in aller Regel in der TG, aber halt nicht immer, hierfür gibt es folgende Gründe:
1. Ich bin mit dem Fahrzeug im Urlaub und es steht irgendwo am Straßenrand
2. Ich bin feiern und das Fahrzeug steht die ganze Nacht auf dem Parkplatz der Diskothek oder bei Freunden weil ich mit dem Taxi heim gefahren bin.
3. Es ist Starker Schneefall angesagt (Wohne in den Bergen) und überlasse den TG-Stellplatz meiner besseren Häfte weil ich Homeoffice habe und das Auto stehen lassen kann an dem Tag.
4. Das Fahrzeug steht über mehrere Wochen am Bahnhof/Flughafen (keine Überdachung) weil ich mit Bahn/Flugzeug verreist bin.

Angenommen es passiert dann ausgerechnet was, wie wäre es in diesen 4 Szenarien bei einem Schadenfall (Hagel/Sturm, Diebstahl, Vandalismus)?

Stell deine Fragen einfach schriftlich demjenigen, der im Schadensfall bezahlen muss.

Dann hast du Rechtssicherheit.

Zitat:

@Monaco31 schrieb am 23. März 2022 um 16:52:51 Uhr:


Hello!

Denke ehrlich gesagt auch nicht, dass das gleich direkt 200 Euro ausmacht.

Man muss ja vor allem auch bedenken, wie es nach dem Umzug aussieht, kannst du dort auch dauerhaft in einer TG parken?
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Billige Art eine Werbung zu plazieren in einem q/2 Jahre alten Fred.

60 € billiger, hat der TE doch später geschrieben.
Ist eh alles längst erledigt. Bitte Datum beachten.

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