Umweltzonen und Feinstaubplakette
Bereits seit längerer Zeit bestehen Bemühungen die Umweltbelastung durch den Strassenverkehr zu mindern. Einer der Massnahmen ist sie die Einrichtung von Bereichen, die je nach Motortyp und Abgasanlage von einigen Fahrzeugen nicht befahren werden dürfen. Diese Bereiche nennt man die Umweltzonen. Um in diesen Umweltzonen stets fahren zu dürfen ist eine so genannte Feinstaubplakette nötig, die beim Strassenverkehrsamt erworben werden kann, wenn das Fahrzeug die erforderlichen Kriterien dazu erfüllt. Es ist geplant, diese Zonen zukünftig auszuweiten, um die Belastung zu reduzieren und damit der Erderwärmung entgegenzutreten.
Sicher ist es wichtig alle Möglichkeiten zu ergreifen, die unsere Natur schützen. Sicher ist aber auch, dass hierbei Effizienz und Umsetzbarkeit nicht aus den Augen verloren werden sollten. Natürlich ist die Belastung durch Fahrzeuge nicht gering und in vielen Fällen könnte sehr einfach verzichtet werden, aber kann das mit Plaketten und Zonen, Bestimmungen und Schildern erfolgen? Sind die immensen Kosten, die Plaketten, Schilder und Umbauten verursachen im fairen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen? Ist das Automobil, dass für unsere Wirtschaft so wichtig ist, immer weiter das Zentrum der Anstrengungen als Korrektiv und Milchkuh bei Umwelt und Steuern. Wird unser Auto gar zum Politikum gemacht, über das schlaue, wichtige Leute reden, jedoch kaum etwas tatsächlich geändert werden kann? Oder haben wir mit PS-strotzenden Gelände Auto den Rahmen aller Vernunft gesprengt?
Das ist ein heissen Thema. Es geht einerseits um unsere Erde und in der anderen Waagschale liegt unser täglich Freud' und Lastenesel!
Keine einfache Sache, oder?
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Wenigstens das ist einfach! 🙂
Beste Antwort im Thema
Voll dagegen. Über die zum größten Teil längeren Ausweichstrecken produziert man viel mehr Co2, totaler Mumpitz. Schafft Burger King und McDonalds ab, die ollen Rinder und ihr gepfurze sind viel schlimmer 😉
4988 Antworten
Äh, dir ist aber klar, daß du den SB gut sichtbar anzubringen hast ? 😁 Also hast du wieder eine Plakette, nur die Farbe ist anders 😛 . Genauso ist mit der Ausnahme zu verfahren. Hat alles gut sichtbar auszuliegen. Das Plaketten sowie Kontrollen Schwachsinn sind, darüber brauchen wir eh nicht zu unterhalten.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Völlig falsch. Wenn während der Fahrt jemand mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H im Auto war, darf es sehr wohl in der "Umweltzone" gefahren werden. Und wenn es geparkt sind, steigen im Allgeimenien auch die Schwerbehinderten aus.Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Falsch. In einer " Umweltzone " haben Fahrzeuge ohne Plakette nichts ztu suchen. Dabei ist es egal ob sie parken oder fahren.
Ebenso darf ein Fahrzeug ob mit Plakette oder ohne auch in oder durch die "Umweltzone" (ab)geschleppt werden.Somit ist das Parken ohne Plakette dort völlig legal und es ließen sich noch viele Beispiele finden, um dies zu manifestieren.
Ich hab meine Plakette inzwischen entsorgt, ich hab ja den SBA 🙂
Richtig ist aber, daß parkende Fahrzeuge kontrolliert werden. Aber das ist eben Schwachsinn.
Was das parken in der UZ ohne Plakette angeht, da gibt es ja noch einige andere Fälle die diese Regellung aufweichen.
Parken ohne Plakette auf einem Privatgrundstück
Parken ohne Plakette auf einen von mir angemieteten Stellplatz, ist ja auch Privatgrund ( nicht Stättig) nur nicht mein Eigentum.
Parken ohne Plakette in einer Tiefgarage eines Einkaufzentrums.
Das kann man noch beliebig fortsetzten.
Politessen haben auf solchem Boden nichts zu suchen.
Und wenn ich fahre dürfen sie mich auch nicht aufschreiben. Der fliehsende Verkehr wird von der Polizei kontrolliert.
mfg
Du erklärst Dir die Welt auch nur so, wie sie Deiner Meinung nach sein sollte, da wirst Du noch so manches mal sehr hart aufschlagen 🙄
Zitat:
Parken ohne Plakette auf einem Privatgrundstück
Stichwort ist "öffentlicher Verkehrsbereich", die Eigentumsverhältnisse sind unerheblich.
Zitat:
Politessen haben auf solchem Boden nichts zu suchen.
Je nach OWI schon.
Da kann sogar der lange Arm mitten in das "richtig Privat" auch hinter einem Gartenzaun bis in eine Garage hinein reichen, ist sogar hier in einigen Threads zu finden.
(Verstöße gegen die Umweltzone gehören jedoch nicht dazu)
Zitat:
Der fliehsende Verkehr wird von der Polizei kontrolliert.
Dass selbst Privatpersonen die rechtliche Möglichkeit zu einer Anzeige haben, ist Dir aber schon mal bekannt geworden?
Dass es in vielen Bereichen gegenseitige Abkommen oder Regelungen zB. pauschal in Landespolizeigesetzen oder auch im Rahmen einer besonderen oder pauschal erteilten Amtshilfe gibt, die "Zugriffe" auch über die "eigentlichen" Dienstbereiche hinweg ermöglichen, ist Dir vermutlich auch noch nicht untergekommen?
Aber Du fantasierst kindliche konstruierst Dir hier ohnehin Situationen, in denen eine Bestrafung nicht möglich ist, also bei entsprechendem Widerspruch das Knöllchen wieder zurückgenommen wird, oder man auch von der Ordnungsbehörde über die Verjährung einschlafen lässt.
Zitat:
http://...reda.hessenrecht.hessen.de/.../bslaredaprod.psml?...
Wie ich schon mehrfach geschrieben habe:
Zwar vom Gesetzestext verboten, aber nicht bestrafbar - so lange der Motor beim Parken nicht läuft, nicht mal 1/10 Sekunde.
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Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Äh, dir ist aber klar, daß du den SB gut sichtbar anzubringen hast ? 😁 Also hast du wieder eine Plakette, nur die Farbe ist anders 😛 .
Den Ausweis nimmt man mit. Was zählt ist die Fahrt, wo man ihn ohne Plakette in der Umweltzone dabeihaben sollte.
Ebenso ist es auch legal, hemanden mit entsprechendem SBA bis irgendwohin mitzunehmen und auf dem weiteren Weg jemanden anders mit entsprechendem SBA mitzunehmen.
Beispiel: Ein Bekanntes Paar von uns besteht aus einem schwerbehinderten Mann und seiner Freundin. Die beiden wohnen zwar nicht in einer Umweltzone, aber wenn, dann dürfte mein Schatz auch mich dahin ohne Plakette mitnehmen und nachdem wir uns oben etwas unterhalten haben ihn mitnehmen und mich bei seiner Frau lassen.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Genauso ist mit der Ausnahme zu verfahren. Hat alles gut sichtbar auszuliegen.
Es zählt eben nur die Fahrt. Beim Parken ist es völlig egal.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Das Plaketten sowie Kontrollen Schwachsinn sind, darüber brauchen wir eh nicht zu unterhalten.
Ja, ich denke, da sind wir uns einig.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Du erklärst Dir die Welt auch nur so, wie sie Deiner Meinung nach sein sollte, da wirst Du noch so manches mal sehr hart aufschlagen 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Stichwort ist "öffentlicher Verkehrsbereich", die Eigentumsverhältnisse sind unerheblich.Zitat:
Parken ohne Plakette auf einem Privatgrundstück
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Je nach OWI schon.Zitat:
Politessen haben auf solchem Boden nichts zu suchen.
Da kann sogar der lange Arm mitten in das "richtig Privat" auch hinter einem Gartenzaun bis in eine Garage hinein reichen, ist sogar hier in einigen Threads zu finden.
(Verstöße gegen die Umweltzone gehören jedoch nicht dazu)
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Dass selbst Privatpersonen die rechtliche Möglichkeit zu einer Anzeige haben, ist Dir aber schon mal bekannt geworden?Zitat:
Der fliehsende Verkehr wird von der Polizei kontrolliert.
Dass es in vielen Bereichen gegenseitige Abkommen oder Regelungen zB. pauschal in Landespolizeigesetzen oder auch im Rahmen einer besonderen oder pauschal erteilten Amtshilfe gibt, die "Zugriffe" auch über die "eigentlichen" Dienstbereiche hinweg ermöglichen, ist Dir vermutlich auch noch nicht untergekommen?
Aber Du
fantasierst kindlichekonstruierst Dir hier ohnehin Situationen, in denen eine Bestrafung nicht möglich ist, also bei entsprechendem Widerspruch das Knöllchen wieder zurückgenommen wird, oder man auch von der Ordnungsbehörde über die Verjährung einschlafen lässt.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Wie ich schon mehrfach geschrieben habe:Zitat:
http://...reda.hessenrecht.hessen.de/.../bslaredaprod.psml?...
Zwar vom Gesetzestext verboten, aber nicht bestrafbar - so lange der Motor beim Parken nicht läuft, nicht mal 1/10 Sekunde.
Klar lass ich mich auch gern von Dir berichtigen, auch gern mit deinen Argumenten, aber nur wenn du Anwalt bist.
Privatgrund ist öffentlicher Raum ?
Entscheiden ist nur ob das KFZ für die Behörden sichbar ist um abgestraft zu werden.
Im fließenden Verkehr eher schwer.
Und was das Kind angeht.... da werden wir sicher keine Freunde. 😉
Und so lange es nicht strafbar ist wenn der Motor nicht läuft ist ja alles geschmeidig.
Zitat:
Original geschrieben von flesh-gear
Privatgrund ist öffentlicher Raum ?
Darf man auf einem Aldi-Parkplatz (privat) ohne Fahrerlaubnis herumfahren, oder auf der Bewegungsfläche einer Tankstelle (privat) oder dem McDo-Parkplatz mit eingeschalteter Unterbodenbeluchtung?
"Öffentlicher Verkehrsraum" ist jeder Bereich, den ein Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger gehören dazu) üblicherweise ohne besondere Erlaubnis oder Überwindung einer Sperre nutzen können.
Im Öffentlichen Verkehrsraum gelten uneingeschränkt alle "öffentlichen" Bestimmungen, StVZO, StVO, FEV, FZV, ...
Befindet sich der öffentliche Verkehrsbereich auf privatem Eigentum, kann der Eigentümer bzw. dessen Bevollmächtigter weitere, zusätzlich einschränkende oder bestimmende Anordnungen vornehmen.
Aber er kann nicht Dinge erlauben, die vom Gesetzgeber als unzulässig erklärt sind.
Zitat:
Entscheiden ist nur ob das KFZ für die Behörden sichbar ist um abgestraft zu werden.
😕
Selbst wenn das Fahrzeug sichtbar ist, kann ein geparktes Fahrzeug nicht wegen dem Missachten eines Umwelt-Verkehrsverbot ein (berechtigtes) Knöllchen bekommen.
Hast Du doch selber herausgefunden.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Darf man auf einem Aldi-Parkplatz (privat) ohne Fahrerlaubnis herumfahren, oder auf der Bewegungsfläche einer Tankstelle (privat) oder dem McDo-Parkplatz mit eingeschalteter Unterbodenbeluchtung?Zitat:
Original geschrieben von flesh-gear
Privatgrund ist öffentlicher Raum ?"Öffentlicher Verkehrsraum" ist jeder Bereich, den ein Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger gehören dazu) üblicherweise ohne besondere Erlaubnis oder Überwindung einer Sperre nutzen können.
Im Öffentlichen Verkehrsraum gelten uneingeschränkt alle "öffentlichen" Bestimmungen, StVZO, StVO, FEV, FZV, ...
Befindet sich der öffentliche Verkehrsbereich auf privatem Eigentum, kann der Eigentümer bzw. dessen Bevollmächtigter weitere, zusätzlich einschränkende oder bestimmende Anordnungen vornehmen.
Aber er kann nicht Dinge erlauben, die vom Gesetzgeber als unzulässig erklärt sind.
Der Eigentümer kann aber das Gelände für den restlichen Verkehr sperren und dann darf man ohne FS drauf herumfahren.
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Der Eigentümer kann aber das Gelände für den restlichen Verkehr sperren und dann darf man ohne FS drauf herumfahren.
Dann ist es auch kein öffentlicher Verkehrsraum mehr 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Selbst wenn das Fahrzeug sichtbar ist, kann ein geparktes Fahrzeug nicht wegen dem Missachten eines Umwelt-Verkehrsverbot ein (berechtigtes) Knöllchen bekommen.
Hast Du doch selber herausgefunden.
Absolut richtig, nur würde das eine Politesse bzw. Sheriff nicht davon abhalten einen ein Busgeldbescheid zu verpassen.
Also die tippel tappel Tour, Einspruch erheben mit jener Begründung des Gerichtsbeschlusses.
Was den Privatgrund angeht ist natürlich richtig das auch ein Aldiparkplatz dann auch öffentlich ist so lange er nicht umfriedet ist.
Mein eigener Grund und Boden ist es aber, genau so wie der von meinem Hauseigentümer.
Somit hat eine Politesse darauf nichts zu suchen.
Genau so weinig die Polizei ohne gerichtliche Anordnung.
Man könnte also z.B. auch sein KFZ abgemeldet auf diesem Grund stehen lassen. Diese wäre der Fall beim WKZ oder Saisonkennzeichen.
Eins muß ich grad noch anmerken.
Die Thematik geht gerade dahin nicht die UZ abzuschaffen, was auch wohl so nicht geht, als viel mehr sie durch sonstige Möglichkeiten zu umgehen.
Was bleibt einem auch sonst übrig, ausser man rennt mit der Kaschie durchs Rathaus. 😁
mfg
Zitat:
Original geschrieben von flesh-gear
Absolut richtig, nur würde das eine Politesse bzw. Sheriff nicht davon abhalten einen ein Busgeldbescheid zu verpassen.
Also die tippel tappel Tour, Einspruch erheben mit jener Begründung des Gerichtsbeschlusses.
Ja, ist so - und ?
Ich kenne eine Stadt, da gibt es zwei "Dienstanweisungen"
- Ordnungsamt hat uneingeschränkt allen "Nicht-Plakettenparker" ein Knöllchen zu verpassen
- Bußgeldstelle hat bei Widerspruch über die Verjährung "versanden" zu lassen.
Es geht ausschließlich um das Geldmachen dabei. Es gibt genügend Leute, die bezahlen. Bei denen, die Widersprechen, wird das durch liegen lassen in die Verjährung gebracht und damit spart man dann Porto und Verpackung für den Bescheid über eine Einstellung.
Zitat:
Somit hat eine Politesse darauf nichts zu suchen.
Es gibt vielerorts keine reinen Politesse mehr, also Personen, die ausschließlich für den ruhenden Verkehr und nichts weiter zuständig sind.
Das ist dann die Stadtpolizei oder Ordnungsamt und die dürfen auch auf einen Innenhof zB. zur Kontrolle der Sauberkeit an den Aufstellplätzen der Müllkästen, Kontrolle auf Rattenbefall, ...
Eine Knolle wegen falscher Umweltplakette wird es in derartiger Situation sicherlich nicht geben, sofern es erkennbar eingefriedet ist.
Eine Knolle wegen zB. abgelaufener HU an einen zugelassenen Fahrzeug allerdings schon. Selbst wenn der Wagen hinter einem geschlossenen Zaun in einer Garage steht und die abgelaufene HU zufällig wegen offenem Garagentor erkennbar war.
Aber nicht rauf, das ist ein Irrtum. Die "echte" Polizei hat da tatsächlich größere Probleme etwas zu betreten.
Zitat:
Man könnte also z.B. auch sein KFZ abgemeldet auf diesem Grund stehen lassen.
abgemeldet ist etwas völlig anderes, ein abgemeldetes Fahrzeug hat niemals eine gültige Umweltplakette.
Zitat:
Diese wäre der Fall beim WKZ oder Saisonkennzeichen.
Das ist etwas anderes, ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison hat eine sogenannte "ruhende Zulassung". Beim WKZ und dem dann "passiven" Fahrzeug soll es dann auch so sein.
Wäre es abgemeldet, dann hätte man vorher zur Zulassungsstelle gemusst, wären die Plaketten runter und man müsste zur Zulassungsstelle, um es wieder anzumelden.
Zitat:
Die Thematik geht gerade dahin nicht die UZ abzuschaffen, was auch wohl so nicht geht,
Nein, sie können nicht abgeschafft werden, wer sich das auf irgendwelche Fahnen schreibt, der hat keine Ahnung. Auch die Einführung war bereits erzwungen worden und zu diesem Zeitpunkt keine freie Entscheidung der dann vorhandenen Bundesregierung.
Zitat:
Was bleibt einem auch sonst übrig, ausser man rennt mit der Kaschie durchs Rathaus.
Sind doch ohnehin die Falschen, die können am Wenigsten dafür.
Wenn, dann hier in Berlin, aber auch nicht die Gruppe mit der Frau vorneweg, sondern die Gruppe, die den Herrn hatten, dessen Haare nicht gefärbt sind.
Die haben das verzapft und gleich so richtig, dass es nicht mehr veränderbar ist, auch wenn sie sich heute nicht mehr so richtig erinnern können.
Zitat:
Die Thematik geht gerade dahin nicht die UZ abzuschaffen, was auch wohl so nicht geht,
Nein, sie können nicht abgeschafft werden, wer sich das auf irgendwelche Fahnen schreibt, der hat keine Ahnung. Auch die Einführung war bereits erzwungen worden und zu diesem Zeitpunkt keine freie Entscheidung der dann vorhandenen Bundesregierung.
Dem kann ich entgegenhalten dass die geplante Umweltzone in Graz sehr wohl fallen gelassen wurde. Diese nicht eingeführt wird.
Und das, obwohl schon alle Tafeln usw. aufgestellt waren....................
Michi
Zitat:
Original geschrieben von michi m.
Dem kann ich entgegenhalten dass die geplante Umweltzone in Graz ...
Keine Ahnung, wie das in Österreich gesetzlich gehandhabt ist.
In Deutschland besteht ein einklagbares Recht, es reicht wenn ein einzelner Betroffener, der an seinem Wohnort eine Belastung oberhalb der Grenzwerte aus der EU-Richtlinie nachweist und schon bekommt der auch eine Umweltzone an seinem Wohnort eingerichtet.
Diese ganze Geschichte ist immerhin eine deutsche Erfindung und wurde von Deutschland während der EU-Ratspräsidentschaft durchgezogen.
Es war die Gegenleistung an die Grünen, damit die der Einführung der Schröderschen Arbeitsmarktreform zustimmen (Hartz4, Ich-AG, 1-Euro-Jobs, ...).
Daher stammen dann auch im weiteren Verlauf die "erweiterten" Klagerechte jedes einzelnen deutschen Bürgers. Es ist doch nicht grundlos, dass hier Umweltzonen schneller aus dem Boden schießen, als im Herbst die Pilze im Wald.
Ja, dieses Recht gibt es so oder so ähnlich auch in Österreich.
Nur: Inzwischen ist einwandfrei nachgewiesen, dass die Umweltzone nichts bringt.
Und damit wird sich diesbezüglich wohl etwas ändern.
Hoffentlich auch bei euch in D
Michi🙂
Zitat:
Original geschrieben von michi m.
Nur: Inzwischen ist einwandfrei nachgewiesen, dass die Umweltzone nichts bringt.
Das ist völlig unerheblich, eine Umweltzone muss (nach deutscher Gesetzgebung) weder Erfolg noch tatsächlich positive Wirkung haben, sie muss nur dazu geeignet sein, eine positive Wirkung haben zu können.
Der ADAC hat über viele Gutachten nachgewiesen, dass eine positive Wirkung der Umweltzone in Berlin nicht nachweisbar ist und Klage dagegen eingereicht.
Ebenso eine Feststellungsklage aufgrund der Regelung einen "ganz eklatanten Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte" und "Einschnitt in ihre Lebensqualität" festzustellen.
Das ging voll in die Hose:
Zitat:
Die Verwaltungsrichter entschieden dagegen, dass der Luftreinhalte- und Aktionsplan der Berliner Senatsverwaltung rechtmäßig sei und die Kläger nicht in ihren Rechten verletze.
Auch die Maßnahmen seien verhältnismäßig, da sie geeignet seien, eine Reduzierung der Schadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffdioxid zu ermöglichen.
Das Gericht betonte, dass die Grenzwerte der Schadstoffe "zweifelsfrei" überschritten wurden und die Behörde zum Handeln verpflichtet gewesen sei.
Unter Berücksichtigung der neuesten Messungen lasse sich auch keinesfalls erkennen, dass diese Maßnahmen "nicht mehr erforderlich" seien, hieß es weiter.
Die Berliner Richter verwiesen zugleich auf eine Entscheidung zur Umweltzone des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Juli dieses Jahres, wonach der Schutz der Umwelt und die Gesundheit der Menschen als "grundsätzlich" zu bewerten sei.
Aus einer Pressemitteilung zu den Urteilen des Verwaltungsgericht Berlin - VG 11 A 295.08 u.a.