Umweltzonen und Feinstaubplakette
Bereits seit längerer Zeit bestehen Bemühungen die Umweltbelastung durch den Strassenverkehr zu mindern. Einer der Massnahmen ist sie die Einrichtung von Bereichen, die je nach Motortyp und Abgasanlage von einigen Fahrzeugen nicht befahren werden dürfen. Diese Bereiche nennt man die Umweltzonen. Um in diesen Umweltzonen stets fahren zu dürfen ist eine so genannte Feinstaubplakette nötig, die beim Strassenverkehrsamt erworben werden kann, wenn das Fahrzeug die erforderlichen Kriterien dazu erfüllt. Es ist geplant, diese Zonen zukünftig auszuweiten, um die Belastung zu reduzieren und damit der Erderwärmung entgegenzutreten.
Sicher ist es wichtig alle Möglichkeiten zu ergreifen, die unsere Natur schützen. Sicher ist aber auch, dass hierbei Effizienz und Umsetzbarkeit nicht aus den Augen verloren werden sollten. Natürlich ist die Belastung durch Fahrzeuge nicht gering und in vielen Fällen könnte sehr einfach verzichtet werden, aber kann das mit Plaketten und Zonen, Bestimmungen und Schildern erfolgen? Sind die immensen Kosten, die Plaketten, Schilder und Umbauten verursachen im fairen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen? Ist das Automobil, dass für unsere Wirtschaft so wichtig ist, immer weiter das Zentrum der Anstrengungen als Korrektiv und Milchkuh bei Umwelt und Steuern. Wird unser Auto gar zum Politikum gemacht, über das schlaue, wichtige Leute reden, jedoch kaum etwas tatsächlich geändert werden kann? Oder haben wir mit PS-strotzenden Gelände Auto den Rahmen aller Vernunft gesprengt?
Das ist ein heissen Thema. Es geht einerseits um unsere Erde und in der anderen Waagschale liegt unser täglich Freud' und Lastenesel!
Keine einfache Sache, oder?
Oben abstimmen und unten diskutieren!
Wenigstens das ist einfach! 🙂
Beste Antwort im Thema
Voll dagegen. Über die zum größten Teil längeren Ausweichstrecken produziert man viel mehr Co2, totaler Mumpitz. Schafft Burger King und McDonalds ab, die ollen Rinder und ihr gepfurze sind viel schlimmer 😉
4988 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von logangun
Das mit der Strafzahlung hatten wir auch schon tausenmal von dir ...... das ist weder konkret festgelegt.... soweit mir bekannt sogar schon offiziell verschoben ..... locker bleiben
Die Begründung der EU um die Strafzahlung auszusetzen ist die Umweltzone, die EU erkennt diese Maßnahme als engagierte Bemühung an um den Wert zu drücken! So gesehen hat sie schon einen Zweck erfüllt und zwar 3 Jahre mehr Zeit sich was sinvolleres zu überlegen. Allerdings ist meckern, jammern und Zitate aus dem Zusammenhang reißen nicht wirklich hilfreich. Eher ein Zeichen von absoluter Hilflosigkeit!
http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/40924/
http://...stuttgarter-nachrichten.de/.../r_article_print
So kenne ich unseren Überflieger, der weiß alles kann alles und vor allen Dingen er erkennt die Hilflosigkeit und Unsachlichkeit aller Andersdenkenden!
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Die Begründung der EU um die Strafzahlung auszusetzen ist die Umweltzone, die EU erkennt diese Maßnahme als engagierte Bemühung an um den Wert zu drücken! So gesehen hat sie schon einen Zweck erfüllt und zwar 3 Jahre mehr Zeit sich was sinvolleres zu überlegen. Allerdings ist meckern, jammern und Zitate aus dem Zusammenhang reißen nicht wirklich hilfreich. Eher ein Zeichen von absoluter Hilflosigkeit!Zitat:
Original geschrieben von logangun
Das mit der Strafzahlung hatten wir auch schon tausenmal von dir ...... das ist weder konkret festgelegt.... soweit mir bekannt sogar schon offiziell verschoben ..... locker bleibenhttp://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/40924/
http://...stuttgarter-nachrichten.de/.../r_article_print
Mir ging es zu der Regelung bezüglich Höhe der Strafzahlung, Bemessungsgrundlagen ..... hierzu ist NICHTS konkretes zu finden ausser ein paar reisserische Presseartikel die von "saftigen Strafen" künden und deinen Posts dass hohe Strafzahlungen kommen werden.
...... die Quellen zur Verlängerung bis 2011 +++ unter Nachweis von Aktivitäten ... hätte ich dann schon übernommen 🙄
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Wusste doch das keine sachliche Antwort kommt. Sage mir doch bitte, welche Freiheit wird durch die Umweltzone eingeschränkt?Du darfst weiterhin jedes Auto fahren das du möchtest, nur nicht mehr überall hin wo du möchtest.
[sic]
Soviel zu der von dir beschworenen Sachlichkeit.
Weitere Kommmentare zu deinen Ausführungen erspare ich mir.
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Zitat:
Original geschrieben von logangun
Mir ging es zu der Regelung bezüglich Höhe der Strafzahlung, Bemessungsgrundlagen ..... hierzu ist NICHTS konkretes zu finden ausser ein paar reisserische Presseartikel die von "saftigen Strafen" künden und deinen Posts dass hohe Strafzahlungen kommen werden....... die Quellen zur Verlängerung bis 2011 +++ unter Nachweis von Aktivitäten ... hätte ich dann schon übernommen 🙄
Weil es für die Strafen keinen vorgefertigten Rahmen gibt! Der wird von der EU-Kommision auf einer mir unbekannten Grundlage festgelegt, das wird mir jetzt sicher zu Verhängnis und ich bin unsachlich weil ich die Grundlage nicht kenne. Aber wenigstens kann ich die meisten Fragen belegen und muss nicht einfachsten Fragen wie der nach der eingeschränkten Freiheit ausweichen.Also Arnimon, welche gesetzlich garantierte Freiheit wird dir durch die Umweltzone eingeschränkt? Oder ist die Frage unsachlich weil du keine Antwort darauf hast?
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Also Arnimon, welche gesetzlich garantierte Freiheit wird dir durch die Umweltzone eingeschränkt? Oder ist die Frage unsachlich weil du keine Antwort darauf hast?
Ich verstehe irgendwie gar nicht welche Intention du hier verfolgst.
Wenn du gerne möchtest das alle hier schreibende User deinen
Argumenten zustimmen solltest du vielleicht einfach darum bitten.
Und nicht ständig versuchen gegebene Antworten und Meinungen in Zweifel zu ziehen.
Recht haben zu wollen ist der Feind einer jeden Diskussion.
Ich will gar nicht Recht haben, ich will nur sachliche, nachvollziehbare und rationale Argumente. Ständig Fragen auszuweichen machen sonst nur Politiker die gestellt wurden, auf so ein Niveau sollte man sich hier nicht begeben.
Ich frage dich also ganz sachlich, höflich und ohne Hintergedanke: Welche gesetzlich garantierte Freiheit siehst du durch die Umweltzone eingeschränkt?
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Ich frage dich also ganz sachlich, höflich und ohne Hintergedanke: Welche gesetzlich garantierte Freiheit siehst du durch die Umweltzone eingeschränkt?
Ich darf dann mal aus unserem Grundgesetz zitieren:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht
die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das
Sittengesetz verstößt.
Oder willst Du mir jetzt etwa erzählen, jemand der ohne die Plakette in die Umweltzone einfährt, verletzt damit die Rechte anderer oder verstößt gar gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz (was auch immer das sein mag)?
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Ich darf dann mal aus unserem Grundgesetz zitieren:Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Ich frage dich also ganz sachlich, höflich und ohne Hintergedanke: Welche gesetzlich garantierte Freiheit siehst du durch die Umweltzone eingeschränkt?Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht
die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das
Sittengesetz verstößt.Oder willst Du mir jetzt etwa erzählen, jemand der ohne die Plakette in die Umweltzone einfährt, verletzt damit die Rechte anderer oder verstößt gar gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz (was auch immer das sein mag)?
Einmal ganz davon abgesehen, dass Dein Beitrag die Frage von ThePilot nicht beantwortet und diese eigentlich an Arnimon für seinen Satz
Zitat:
Es geht ums Prinzip,wir wollen doch unsere teuer erarbeitete und erkämpfte Freiheit
nicht Stück für Stück wieder aufgeben,oder?
ging:
Wenn Deiner Meinung nach das Einfahrtsverbot von Fahrzeugen ohne Plakette in die Umweltzonen gegen Art. 2 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes verstösst, dann empfehle ich Dir eine Verfassungsklage. Du könntest diese dann mit einer Klage zur Abschaffung von Privat- und Anliegerstrassen und Fussgängerzonen verbinden, da auch hier der Zugang für Kraftfahrzeuge mehr oder weniger stark eingeschränkt / verboten ist. Ich wünsche Dir viel Erfolg…
Grüsse
Norske
Ich möchte aber noch darauf hinweisen, dass wenn du dich von einem Anwalt vertreten lässt, eine Missbrauchsgebühr vonn 500€ aufgebrummt bekommen könntest.
http://www.123recht.net/article.asp?a=37403&ccheck=1
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Ich will gar nicht Recht haben, ich will nur sachliche, nachvollziehbare und rationale Argumente.
Warum benutzt Du denn dann diese "Stilmittel" nicht selbst?
Ich glaube Du bist nicht in der Lage oder gewillt den Argumenten Anderer zu folgen wenn diese nicht Deine Meinung widerspiegeln?
Zitat:
Original geschrieben von logangun
Mir ging es zu der Regelung bezüglich Höhe der Strafzahlung, Bemessungsgrundlagen ..... hierzu ist NICHTS konkretes zu finden ausser ein paar reisserische Presseartikel die von "saftigen Strafen" künden und deinen Posts dass hohe Strafzahlungen kommen werden.Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Die Begründung der EU um die Strafzahlung auszusetzen ist die Umweltzone, die EU erkennt diese Maßnahme als engagierte Bemühung an um den Wert zu drücken! So gesehen hat sie schon einen Zweck erfüllt und zwar 3 Jahre mehr Zeit sich was sinvolleres zu überlegen. Allerdings ist meckern, jammern und Zitate aus dem Zusammenhang reißen nicht wirklich hilfreich. Eher ein Zeichen von absoluter Hilflosigkeit!
http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/40924/
http://...stuttgarter-nachrichten.de/.../r_article_print...... die Quellen zur Verlängerung bis 2011 +++ unter Nachweis von Aktivitäten ... hätte ich dann schon übernommen 🙄
@pilot
ich habe mir gestern noch über 1Std die Mühe gemacht das Internet zu durchstöbern.... bezüglich der Strafregelung bei Nichteinhaltung war aber auch nichts konkretes zu finden.
Daher habe ich mir die Mühe gemacht das Baden Württembergische Umweltministerium anzuschreiben;#
Anfrage:
es ist immer wieder in der Presse von "hohen Strafzahlungen" an die EU die Rede, sofern die Feinstaubgrenwerte z.B ab 2011 - beziehungsweise mit Verlängerung von bis zu 3 Jahren unter Nachweis von ergriffenen Maßnahmen nicht eingehalten werden.
Gibt es bezüglich des Strafmaßes ein klare Regelung? Wo kann man dies nachlesen, bzw können Sie mir hierzu Links/digitales Material zuschicken um dies nachzulesen.
Antwort
"Die von Ihnen genannten Strafzahlungen können in einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) festgesetzt werden. Dieses verläuft gemäß Art. 226 und 228 EGV (neu: Art. 258 und 260 EUV = Vertrag von Lissabon) in zwei Stufen. Zunächst gibt die Kommission gegenüber dem Mitgliedsstaat eine Stellungnahme ab, in der sie die Vertragsverletzung rügt. Kommt der Mitgliedstaat dieser Stellungnahme nicht nach, kann die Kommission den EuGH anrufen. Stellt dieser die Vertragsverletzung fest, so setzt er zugleich Maßnahmen fest, die der Mitgliedstaat zu ergreifen hat, um seine Vertragspflichten zu erfüllen. Wenn der Mitgliedsstaaten diese Maßnahmen wiederum nicht ergreift, kann die Kommission die Festsetzung eines Pauschalbetrages oder Zwangsgeldes in bestimmter Höhe beantragen. Dies ist die sogenannte Strafzahlung. Diese muss wiederum vom EuGH festgesetzt werden, wenn der Mitgliedstaat seinen Pflichten weiterhin nicht nachkommt.
Die Höhe dieser Zahlung hat den Umständen angemessen zu sein, hängt also von der Bedeutung der Pflichtverletzung, dem Gewicht der betroffenen Interessen und weiteren Umständen ab. Eine Abschätzung der Höhe dieser Zahlung ist vorab kaum möglich. Hierbei geht es aber auch nicht nur um die rein finanzielle Dimension. Deutschland beabsichtigt wie andere Mitgliedstaaten auch, die sich aus den Europäischen Verträgen ergebenden Verpflichtungen einzuhalten und wird deshalb stets anstreben, eine Verurteilung wegen notorischer Vertragsverletzung auch aus prinzipiellen Gründen zu vermeiden."
Fazit:
Danke erst mal an das Umweltministerium welches, für mich unerwartet, schnell und konkret geantwortet hat - im speziellen Dank an Hr. Kurtz.
So wie ich das hier verstehe muss man nachhaltig den Vertragsinhalt verletzen, Stellungnahmen und/oder weitergehende Maßnahmen verweigern. Dann wird einem eine Strafe (in welcher Höhe auch immer) aufgebrummt.
Die reißerischen Presseartikel zu gigantischen Strafzahlungen können wir also erst mal getrost vergessen - die dienen nämlich eben nur dem Zweck die Zeitung mit der dramatischeren Schlagzeile besser zu verkaufen. Zudem schüren diese Aussagen die Angst der ach so braven Deutschen vor Strafen und somit sinkt der Widerstand gegen die Umweltzonen in ihrer jetzigen Form.
So long .... lasse mir nicht nachsagen als Gegner der Umweltzone in dieser Form nicht ausreichend zu recherieren.
PS: auch Dank an Pilot - für das ehrliche Statement hierzu + Bitte das Thema Strafzahlung hier nicht mehr als PRO Umweltzone aufführen, hoffe das haben wir nun hinter uns.
Zitat:
Original geschrieben von norske
Wenn Deiner Meinung nach das Einfahrtsverbot von Fahrzeugen ohne Plakette in die Umweltzonen gegen Art. 2 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes verstösst, dann empfehle ich Dir eine Verfassungsklage. Du könntest diese dann mit einer Klage zur Abschaffung von Privat- und Anliegerstrassen und Fussgängerzonen verbinden, da auch hier der Zugang für Kraftfahrzeuge mehr oder weniger stark eingeschränkt / verboten ist. Ich wünsche Dir viel Erfolg…
Grundvorraussetzung für ein erfolgreiches Beschreiten des Rechtsweges ist die Existenz eines Rechtsstaates. Wie unzweifelhaft feststeht kann davon im Bezug auf die BRD leider keine Rede sein. Vor diesem Hintergrund muß die von Dir empfohlene Verfassungsklage daher als nicht wirklich zielführend verworfen werden - Deinen Erfolgswünschen zum Trotz.🙁
Zitat:
Original geschrieben von logangun
PS: auch Dank an Pilot - für das ehrliche Statement hierzu + Bitte das Thema Strafzahlung hier nicht mehr als PRO Umweltzone aufführen, hoffe das haben wir nun hinter uns.
Ich stimme dir weitestgehend zu, nur in einem Punkt sehe ich die Sache auch nach der Antwort des Umweltministeriums BaWü anders. Die Umweltzone ist eigentlich das Argument um die Kommission davon abzuhalten den EuGH anzurufen (oder jeden x-beliebigen Bewohner). Das sie hierbei ein Scheinargument ist und ihren Zweck höchstens auf indirektem Weg erfüllt bestreite hier keiner, derjenige der für reinere Luft plädiert und sich vor radikalen Massnahmen scheut muss überlegen was er will. Beides ist mittelfristig nicht zu erreichen!
Interessant ist auch das die Strafen selbst von offizieller Stelle nicht konkretisiert werden konnten und es bisher auch keine Referenzwerte dazu gibt. Eine Spekulation ist müßig und die Artikel von Zeitungen als Grundlage zu nehmen auch nicht wirklich dienlich, in diesem Fall gab es aber leider keine andere Quelle.
Und Vielen Dank an Logangun für die Anfrage beim Ministerium!
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Ich stimme dir weitestgehend zu, nur in einem Punkt sehe ich die Sache auch nach der Antwort des Umweltministeriums BaWü anders. Die Umweltzone ist eigentlich das Argument um die Kommission davon abzuhalten den EuGH anzurufen (oder jeden x-beliebigen Bewohner). Das sie hierbei ein Scheinargument ist und ihren Zweck höchstens auf indirektem Weg erfüllt bestreite hier keiner, derjenige der für reinere Luft plädiert und sich vor radikalen Massnahmen scheut muss überlegen was er will. Beides ist mittelfristig nicht zu erreichen!Zitat:
Original geschrieben von logangun
PS: auch Dank an Pilot - für das ehrliche Statement hierzu + Bitte das Thema Strafzahlung hier nicht mehr als PRO Umweltzone aufführen, hoffe das haben wir nun hinter uns.
Interessant ist auch das die Strafen selbst von offizieller Stelle nicht konkretisiert werden konnten und es bisher auch keine Referenzwerte dazu gibt. Eine Spekulation ist müßig und die Artikel von Zeitungen als Grundlage zu nehmen auch nicht wirklich dienlich, in diesem Fall gab es aber leider keine andere Quelle.Und Vielen Dank an Logangun für die Anfrage beim Ministerium!