Umweltprämie beantragen - Fahrzeugbrief verloren

Hallo Leute,

Vor ein paar Tagen hat mein Wagen den Geist aufgegeben. Da er alle Voraussetzungen mitbringt, um die Umweltprämie zu beantragen habe ich mich nach einem Neuwagen umgeschaut. Bei dieser Gelegenheit habe ich festgestellt, dass mir der Fahrzeugbrief verloren gegangen ist.

Heute nun wurden ja die Richtlinien noch einmal verschärft, so dass in Zukunft bei der Antragstellung der entwertete Fahrzeugbrief eingezogen werden soll.

Hier nun meine Frage: Muss ich wirklich ca. 60 EUR für einen neuen KFZ-Brief ausgeben und 4 bis 6 Wochen darauf warten, um das Fahrzeug anschließend in die Verwertung zu geben? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit den Wagen abzumelden und „aus dem Verkehr“ zu ziehen?

Hat vielleicht jemand ein ähnliches Problem oder Erfahrungen gemacht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Ich finde (und nicht nur ich) es etwas bescheuert für einen neuen KFZ-Brief 60 € auszugeben, der noch am gleichen Tag an dem ich ihn bekomme wieder entwertet wird.

2500 - 60 = 2440 € Restgewinn

Wo ist da jetzt das Problem?

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Zitat:

Original geschrieben von Matze316


Ergo, ich klau mir nen Brief und das Auto dazu, laß mich im Brief eintragen, lasse den Wagen auf mich zu und dann gejört mir der Wagen...fehlt nur ein kaufvertrag, wenngleich der eigentlich nicht unbedingt notwenig ist...

nein, so gehts (theoretisch) auch nicht 🙂

du kannst an gestohlem gut kein eigentum erwerben (bis auf wenige ausnahmen afaik).

allerdings wird der besitzer schon glaubhaft darlegen muessen die der fall zustande kommen konnte.

es muss ja aber auch nur unter androhung koerperlicher gewalt bei einem verkaufsgespräch erpresst worden sein.

das geht aber dann doch weit ueber meine kenntnisse und auch zu weit in den bereich rechtsberatung.

kurzform von oben:
du kaufst das auto, dann steht dir der brief zu, aber NICHT, du hast den brief, also steht dir das auto zu.

naja schon klar, war ja auch übertrieben von mir...aber wir beweise ich denn nun stichhaltig, glaubhaft und überzeugend ob ein pkw mir gehört...eigentum und besitz ist beides bei mir

Zitat:

Original geschrieben von Matze316


naja schon klar, war ja auch übertrieben von mir...aber wir beweise ich denn nun stichhaltig, glaubhaft und überzeugend ob ein pkw mir gehört...eigentum und besitz ist beides bei mir

das wird im zweifelsfall nur ein richter entscheiden koennen.

dazu gäbe es zu viele denkbare zweifelhafte konstellationen.

eigentum und besitz koennen bei dir sein, aber der halter im brief ist eben ein 3. 🙂

hab ich mich mißverständlich ausgedrückt?
im brief stehe ich drin, im fahrzeugschein auch und der wagen steht bei mir in der garage,..der kaufvertrag läuft auf meinen namen und ich hab alle schlüssel...
trotzdem kommt ein fiktiver typ und behauptet es wäre sein wagen...
was macht man in sonem fall, wie beweise ich trotz eigentlich eindeutiger beweise das der typ ne meise hat und ich im recht bin...

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Zitat:

Original geschrieben von Matze316


hab ich mich mißverständlich ausgedrückt?
im brief stehe ich drin, im fahrzeugschein auch und der wagen steht bei mir in der garage,..der kaufvertrag läuft auf meinen namen und ich hab alle schlüssel...
trotzdem kommt ein fiktiver typ und behauptet es wäre sein wagen...
was macht man in sonem fall, wie beweise ich trotz eigentlich eindeutiger beweise das der typ ne meise hat und ich im recht bin...

mit welcher grundlage, sollte es der andere denn behaupten ?

wenn du das spiel umdrehst, also er hat "alles" (aber unrechtmaessig) wird ein schuh draus.

sofern du im recht bist, kann er doch behaupten was er will !

(einweisung nicht ausgeschlossen 😉 )

er ist in der beweislast, nicht du.

Harry

ja das stimmt auch wider...aber die urfrage war doch...wenn nicht der fahrzeugbrief als eindetiges beweismittel gilt das der wagen mir gehört, wie kann ich das beweisen? muß doch irgendwas geben, sonst kann man sich die ganze bürokratie doch sparen..

Die eigentliche Besitzurkunde ist der Kaufvertrag.

Deshalb ist es auch grob fahrlässig, ein Fahrzeug nur mittels mündlichem Vertrag zu kaufen.

Der Fahrzeugbrief dokumentiert lediglich, wer verwaltungsrechtlich als Fahrzeughalter die Verantwortung für das Fahrzeug hat.

Kurz nebenbei, auch wenn es schon ein paar Posts her ist. Ich habe auch meinen Brief "verloren" bzw. meine Mutter.

Der Brief lag längere Zeit nach dem Kauf des Fahrzeuges auf dem Wohnzimmertisch, da für mein neues Auto ein Ordner angelegt werden sollte. Meine Mutter wollte das entsprechend für mich machen.
Als es dann zeitlich bedingt soweit war, war der Brief unauffindbar. Wo er letztendlich geblieben weiß keiner. Spekulativ wird vermutet, dass der Brief zusammen mit einem Stapel (Fernseh-)Zeitungen im Altpapier entsorgt wurde.

Briefausstellung dauert übrigens 6 Wochen, da der Brief noch verwahrt wird, damit sichergestellt ist, dass das Fahrzeug nicht irgendwo geklaut wurde.

Ich war zwischenzeitlich auf der Zulassungsstelle und hab den KFZ-Brief aufbieten lassen. Hatte ja geschrieben ich berichte euch wenn ich dort war.

Also die Sachbearbeiterin meinte, es gäbe keine andere Möglichkeit wie den Brief aufzubieten und dann ca. 6-8 Wochen Wartezeit bis ich den neuen Brief bekomme und entwerten lassen kann. Als wir fertig waren mit dem ganzen Papierkram hat sie dann doch noch ihre Kollegen rund herum gefragt ob ich wirklich so lange warten müsse, wenn ich den Wagen doch verschrotten lassen will. Ihre Kollegen hatten dann zunächst einmal die Wartezeit etwas relativiert. Es würde mittlerweile nur noch max. 4 Wochen dauern bis ich den neuen Brief bekommen kann.

Dann ging aber zwischen den einzelnen Sachbearbeitern eine Diskussion los, die fast die ganze Zulassungsstelle lahmgelegt hat. Die eine Hälfte meinte ich könnte den Wagen ja schon einmal abmelden, um Steuern und Versicherung zu sparen, aber auf keinem Fall den Wagen schon zum Verwerter geben, dass würde nur mit Fahrzeugbrief gehen. Die andere Hälfte der Sachbearbeiter dort glaubt gehört zu haben, bzw. wäre angeblich bei ihnen schon so gehandhabt worden, dass ich mit dem Nachweis des Verwerters den Brief schon früher auf der Zulassungsstelle abholen könnte. Diese Diskussion endete dann irgendwann ergebnisslos, denn ich muss dazu sagen, ich war hier in unserem Kaff auf einer Außenstelle der Zulassungsstelle. Ich konnte zwar hier den Fahrzeugbrief aufbieten lassen, aber den neuen muss ich dann, wenn es so weit ist, auf die Hautstelle abholen gehen. Und da man dort niemanden erreicht hat, als diese Diskussion in vollem Gang war, konnte man mir hier keine endgültige Auskunft geben. Naja ich hab den Namen des Sachbearbeiters in der Hauptstelle. Werde noch ein paar Tage warten, bis der meinen Fall auf dem Tisch hat und werde ihn dann mal anrufen und nachfragen.

Also, das mit dem schon früher abholen des Briefes mag zwar eine nette Geste sein und dir sicher sehr viel weiter helfen, aber rechtlich finde ich das eher bedenklich. Die Fristen gibt es ja nicht einfach so aus heiterem Himmel, sondern die Aufbietung soll ja auch, soweit ich weiß, dazu dienen, um anderen Berechtigten die Möglichkeit zu geben, sich zu melden und Einspruch gegen die Aushändigung des neuen Briefes an den Halter zu erheben..

Um es mal einfach darzustellen:
Du kaufst ein Auto auf Kredit und der Kreditgeber behält den Brief als Sicherheit (Pfand). Das soll verhindern, dass das Auto gegen den Willen des Kreditgebers verkauft werden kann. Wenn du jetzt einfach zur Zulassungsstelle gehen könntest mit der Behauptung, du hast den Brief verloren und relativ schnell einen neuen Brief bekommen würdest, würde das das Eigentumsrecht des Kreditgebers beschneiden.

Aber halt uns mal auf dem Laufenden.

Zitat:

Original geschrieben von grobi69


Ich war zwischenzeitlich auf der Zulassungsstelle und hab den KFZ-Brief aufbieten lassen. Hatte ja geschrieben ich berichte euch wenn ich dort war.

Also die Sachbearbeiterin meinte, es gäbe keine andere Möglichkeit wie den Brief aufzubieten und dann ca. 6-8 Wochen Wartezeit bis ich den neuen Brief bekomme und entwerten lassen kann. Als wir fertig waren mit dem ganzen Papierkram hat sie dann doch noch ihre Kollegen rund herum gefragt ob ich wirklich so lange warten müsse, wenn ich den Wagen doch verschrotten lassen will. Ihre Kollegen hatten dann zunächst einmal die Wartezeit etwas relativiert. Es würde mittlerweile nur noch max. 4 Wochen dauern bis ich den neuen Brief bekommen kann.

Dann ging aber zwischen den einzelnen Sachbearbeitern eine Diskussion los, die fast die ganze Zulassungsstelle lahmgelegt hat. Die eine Hälfte meinte ich könnte den Wagen ja schon einmal abmelden, um Steuern und Versicherung zu sparen, aber auf keinem Fall den Wagen schon zum Verwerter geben, dass würde nur mit Fahrzeugbrief gehen. Die andere Hälfte der Sachbearbeiter dort glaubt gehört zu haben, bzw. wäre angeblich bei ihnen schon so gehandhabt worden, dass ich mit dem Nachweis des Verwerters den Brief schon früher auf der Zulassungsstelle abholen könnte. Diese Diskussion endete dann irgendwann ergebnisslos, denn ich muss dazu sagen, ich war hier in unserem Kaff auf einer Außenstelle der Zulassungsstelle. Ich konnte zwar hier den Fahrzeugbrief aufbieten lassen, aber den neuen muss ich dann, wenn es so weit ist, auf die Hautstelle abholen gehen. Und da man dort niemanden erreicht hat, als diese Diskussion in vollem Gang war, konnte man mir hier keine endgültige Auskunft geben. Naja ich hab den Namen des Sachbearbeiters in der Hauptstelle. Werde noch ein paar Tage warten, bis der meinen Fall auf dem Tisch hat und werde ihn dann mal anrufen und nachfragen.

Hi,

irgendwelche News dazu? Habe gerade den gleichen Fall in der Firma.

SG d.-

Zitat:

Original geschrieben von FalconFutura



Hi,
irgendwelche News dazu? Habe gerade den gleichen Fall in der Firma.

?

In Firmen sollte man eigentlich wissen, wo die Fahrzeugpapiere aufbewahrt sind. Finde ich.

Oder handelt es sich um ein Fahrzeug aus einer Mietwagenflotte?

Firma ? oder Kollegen ?

Privatwagen einer Kollegin IN der Firma, kein Firmenwagen ...

Habe ein ähnliches Problem, habe heute den Zuwendungsbescheid bekommen und lese aufeinmal, dass ich eine Kopie des Scheins und den entwerteten Fahrzeugbrief mitschicken muss. Mein Problem ist, dass beides der Verwerter eingezogen hat. Er hat mich ausdrücklich aufgefordert das bei ihm abzugeben, deshlab habe ich gedacht es sei alles in Ordnung. Habe jetzt heute mit ihm telefoniert und er will "mal nachschauen". Ich könnte vor Ungeduld die Wände hoch und runter laufen. Kann mir einer einen Tip geben, was ich machen soll wenn er die Sachen nicht mehr hat. Der Wagen ging vor 1,5 Monaten zur Verwertung. Den Nachweis naach §15 habe ich.

Wie sehe es den aus, wenn mein Brief oder irgend ein Brief auf dem Postweg mit den ganzen Dokumenten weg kommt? Brauch dringend Hilfe!!!

Vielen Dank.

P.S.: Habe und werde mit dem WIssen keinen blödsinn betreiben, bin nur total verzweifelt, über meine Dummheit.

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