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Umweltprämie beantragen - Fahrzeugbrief verloren

Themenstarteram 20. Februar 2009 um 17:41

Hallo Leute,

Vor ein paar Tagen hat mein Wagen den Geist aufgegeben. Da er alle Voraussetzungen mitbringt, um die Umweltprämie zu beantragen habe ich mich nach einem Neuwagen umgeschaut. Bei dieser Gelegenheit habe ich festgestellt, dass mir der Fahrzeugbrief verloren gegangen ist.

Heute nun wurden ja die Richtlinien noch einmal verschärft, so dass in Zukunft bei der Antragstellung der entwertete Fahrzeugbrief eingezogen werden soll.

Hier nun meine Frage: Muss ich wirklich ca. 60 EUR für einen neuen KFZ-Brief ausgeben und 4 bis 6 Wochen darauf warten, um das Fahrzeug anschließend in die Verwertung zu geben? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit den Wagen abzumelden und „aus dem Verkehr“ zu ziehen?

Hat vielleicht jemand ein ähnliches Problem oder Erfahrungen gemacht?

Beste Antwort im Thema
am 21. Februar 2009 um 22:50

Zitat:

Ich finde (und nicht nur ich) es etwas bescheuert für einen neuen KFZ-Brief 60 € auszugeben, der noch am gleichen Tag an dem ich ihn bekomme wieder entwertet wird.

2500 - 60 = 2440 € Restgewinn

 

Wo ist da jetzt das Problem?

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ich würde einfach ein Schreiben dazupacken, in dem ich es erläutern würde! Ich hoffe die Jungs können lesen, da bin ich mir bei vielen Beamten nicht sicher!

Lesen können sie es sicher. Es geht aber wohl eher darum, den Mitarbeitern auch den Wahrheitsgehalt dieser Aussage zu vermitteln. Es gibt nämlich mit Sicherheit auch einige schwarze Schafe, die mit dieser Methode ihren Reibach machen wollen. Das Problem besteht darin, die Ehrlichen von den Unehrlichen zu unterscheiden.

am 22. Februar 2009 um 12:52

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Es gibt nämlich mit Sicherheit auch einige schwarze Schafe, die mit dieser Methode ihren Reibach machen wollen. Das Problem besteht darin, die Ehrlichen von den Unehrlichen zu unterscheiden.

So ist es!

 

Es zweifelt wohl niemand hier an das der TE wirklich den Brief verloren hat, bloss es gibt eben aktuell auch viele die mit der Abwräckprämie versuchen zu täuschen wo es nur geht.

 

Und letztenendes ist das verlieren eines Fahrzeugsbriefes eigene Schuld und nach m.Mn. auch ziemlich "dumm" und fährlässig, insofern sollte man für diesen Fehler jetzt auch gerade stehen und die 60€ dafür aufwenden. Wenn der Geiz schon so gross ist das 2440€ Abwräckprämie nicht mehr ausreichen, dann tut mir das wirklich Leid :(

Themenstarteram 22. Februar 2009 um 18:10

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

ich würde einfach ein Schreiben dazupacken, in dem ich es erläutern würde! Ich hoffe die Jungs können lesen, da bin ich mir bei vielen Beamten nicht sicher!

Hab irgendwo über Google einen Artikel gefunden, dass die Anträge überhaupt nicht in Papierform beim Bafa ankommen. Werden angeblich in Frankfurt in einer Poststelle schon geöffnet. Alle Anträge die nicht vollständig sind werden von dort zurück geschickt. Was "zu viel" bei den vollständigen Anträgen ist, wird ebefalls nicht beachtet. Was dann als korrekter Antrag anerkannt wurde wird digitalisiert und von dort an das Bafa in elektronischer Form weitergeleitet. Ich denke da dürfte ein Begleitschreiben bzw. versuchen einen Sachbearbeiter ans Telefon zu bekommen erfolglos sein.

Was soll`s, 2.440 EUR sind ja auch noch eine Ersparnis, sofern bis dahin der Topf nicht leer ist. Und das neue Auto brauch ich eh, da der alte Wagen kaputt ist.

Kann euch ja berichten wie`s ausgegangen ist.

mal ne ganz dumme frage, wie kann man seinen fahrzeugbrief verlieren? das ist doch der einzige beweis den man hat, das einem das fahrzeug vor der türe auch wirklich gehört...

sowas muß man hüten wie seinen augapfel, anstatte s in irgendeine schublade zu legen oder weiß ich wohin...

ähnlich ist es bei menschen die ihre lebensversicherungspolicen erstmal irgendwohin packen...

der brief ist kein eigentumsnachweis ;)

aber mit dem hueten hast du schon recht.

Harry

ich habe mindestens 2 Typen im Monat die ihren Brief/Fz.-Schein verloren haben!

Ich weiß auch nicht warum, ich denken nicht so helle die Typen!^^

Beim KFZ-Schein kann man es ja noch nachvollziehen (der soll bei Fahrten immer zur Hand sein und da kann man das kleine Blättchen schon mal verbummeln), aber beim Brief.....? :eek:

Das Hauptproblem wird sein, dass vor Neuausstellung der als verloren gemeldete Brief erst einmal in eine Art Fahndung geht, das heist dann "Briefaufbietung". Nach einer bestimmten Frist kann dann der neue Brief bzw. jetzt Zulassungsbescheinigung II ausgestellt werden. Und erst dann kann das Fahrzeug abgemeldet werden. Ob man diese Frist verkürzen kann, weiß ich leider auch nicht.

also wenn der fahrzeugbrief kein bweis ist das einem der wagen gehört, was bitte dann?

ein kaufvertrag? den kann man fälschen. der brief ist das einzige was beweist ob einem der wagen gehört oder nicht.

korrigiert mich wenn ich mich irre

am 23. Februar 2009 um 17:03

Zitat:

Original geschrieben von Matze316

korrigiert mich wenn ich mich irre

Korrigiert. ;)

Gruß

Frank

nein dies ist kein Nachweis für den Eigentümer!!!!

war der Fz.Brief nicht und auch die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ist dies auch nicht!

Habt ihr eine davon griffbereit??? dann schaut mal da drauf ---> Feld C.4c

sonst mache ich flott mal ein Foto!!! Fragt mal euren Rechtsbeistand wie das zu verstehen ist, da ich bei dem Thema meistens abgeschaltet habe!

nehmen wir doch das einfachste aller beispiele ?

ich verkaufe dir mein auto. geld gegen ware; kein schriftlicher kaufvertrag.

wem gehoert der wagen nach handschlag und uebergabe ? mir ? ich stehe doch im brief.

ich zitiere mal:

Der Fahrzeugbrief ist darüber hinaus eine verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben. Mit dem Eigentum am Kfz wird der Erwerber auch zum Eigentümer des Briefes - aber nicht umgekehrt!

Der Brief hat keine rechtsbegründende Bedeutung, er ist Beweisurkunde und verbrieft nicht das Eigentum am Kfz, sondern bezweckt dessen Sicherung dadurch, dass sein Fehlen den guten Glauben des Erwerbers ausschliesst.

So dient der Fahrzeugbrief allenfalls der Sicherung des Eigentums am Fahrzeug, impliziert aber nicht den Umstand, dass der Briefinhaber sowohl Eigentümer als auch Halter sein muss (wobei Halter, Eigentümer und Versicherungsnehmer ohnehin immer unterschiedliche Personen sein können).

quelle : http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=16619

Harry

wenn ich das lese bekomme ich einen dicken Kopf, aus diesem Grund habe ich damals abgeschaltet, Verwaltungsrecht ist extrem für einen technikinteressierten Menschen auch mit Diplom, die Hölle!

ließt sich alles toll, Beamten bzw Anwalts Deutsch...weas heißt das im Klartext? Durch nichts ist im Grunde belegbar das mir der Wagen gehört. Eigentum und Besitz sind ja zweierlei, ist bekannt.

Ergo, ich klau mir nen Brief und das Auto dazu, laß mich im Brief eintragen, lasse den Wagen auf mich zu und dann gejört mir der Wagen...fehlt nur ein kaufvertrag, wenngleich der eigentlich nicht unbedingt notwenig ist...

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