Umweltplakette

Ich weiß, das ist kein Motorradthema.
Wen es stört, bitte gleich wegklicken oder eben nach dem Mod klingeln

Aber wen soll ich fragen, wenn nicht Euch ?
Ich tu's einfach mal:

Die Stadt Stuttgart macht neuerdings Kohle mit Umweltplaketten für Fahrzeuge der Schadstoffklasse 4 (grün). Und zwar ordentlich. Nicht, indem sie die verkaufen, nein, man schaut genau hin, ob das darin eingetragene Kennzeichen noch lesbar ist. Ist das verblasst, gibts einen Bußgeldbescheid. 40 Euro, 28,50 Gebühren und 1 Punkt. Ab Donnerstag 80 Euro plus Gebühr, dafür kein Punkt mehr.

Ganz Stuttgart ist Umweltzone und nur die mit "grün" dürfen da fahren und parken.

Im vorliegende Fall eines Freundes ist die Plakette seit vier Jahren angebracht. Die Schrift war nicht mehr lesbar, obwohl § 3 Abs 2 der 35. BImSchV sagt:

Zitat:

(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.

Nun ist klar die grüne Plakette vorhanden, nur die Schrift nicht mehr lesbar. Das wird aber von der Bußgeldstelle gleichgesetzt mit Fahren/Parken ohne Plakette.

Ganz offensichtlich verstößt die Zulassungsstelle Stuttgart gegen die Vorschrift mit dem lichtechten Stift, an meinem BMW war das Kennzeichen auf der Plakette, beschriftet vom LRA FDS, noch nach 13 Jahren problemlos lesbar.

Ich will jetzt nicht soweit gehen und behaupten, die Stadt verwende bei der Zulassungsstelle Zaubertinte um nach vier Jahren über die Bußgeldstelle neu abzusahnen, aber ein wenig komisch ist das schon.

Ich habe für den Kumpel bereits einen Widerspruch formuliert.
Falls das nochmal jemand brauchen kann...🙄
Gleichermaßen sind Eure Erfahrungen gefragt. Hatte jemand schon mal so ein BGV an der Backe ? Wie ging es aus ? Erfahrungen mit verblassenden Eintragungen ?

Das Amtsgericht Augsburg hat in einem Fall, in dem noch das vorige Kennzeichen des umgemeldeten Fahrzeugs in der Scheibe klebte, das Verfahren nach 47 II OWiG auf Kosten der Staatskasse eingestellt.

Beste Antwort im Thema

Ich weiß, das ist kein Motorradthema.
Wen es stört, bitte gleich wegklicken oder eben nach dem Mod klingeln

Aber wen soll ich fragen, wenn nicht Euch ?
Ich tu's einfach mal:

Die Stadt Stuttgart macht neuerdings Kohle mit Umweltplaketten für Fahrzeuge der Schadstoffklasse 4 (grün). Und zwar ordentlich. Nicht, indem sie die verkaufen, nein, man schaut genau hin, ob das darin eingetragene Kennzeichen noch lesbar ist. Ist das verblasst, gibts einen Bußgeldbescheid. 40 Euro, 28,50 Gebühren und 1 Punkt. Ab Donnerstag 80 Euro plus Gebühr, dafür kein Punkt mehr.

Ganz Stuttgart ist Umweltzone und nur die mit "grün" dürfen da fahren und parken.

Im vorliegende Fall eines Freundes ist die Plakette seit vier Jahren angebracht. Die Schrift war nicht mehr lesbar, obwohl § 3 Abs 2 der 35. BImSchV sagt:

Zitat:

(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.

Nun ist klar die grüne Plakette vorhanden, nur die Schrift nicht mehr lesbar. Das wird aber von der Bußgeldstelle gleichgesetzt mit Fahren/Parken ohne Plakette.

Ganz offensichtlich verstößt die Zulassungsstelle Stuttgart gegen die Vorschrift mit dem lichtechten Stift, an meinem BMW war das Kennzeichen auf der Plakette, beschriftet vom LRA FDS, noch nach 13 Jahren problemlos lesbar.

Ich will jetzt nicht soweit gehen und behaupten, die Stadt verwende bei der Zulassungsstelle Zaubertinte um nach vier Jahren über die Bußgeldstelle neu abzusahnen, aber ein wenig komisch ist das schon.

Ich habe für den Kumpel bereits einen Widerspruch formuliert.
Falls das nochmal jemand brauchen kann...🙄
Gleichermaßen sind Eure Erfahrungen gefragt. Hatte jemand schon mal so ein BGV an der Backe ? Wie ging es aus ? Erfahrungen mit verblassenden Eintragungen ?

Das Amtsgericht Augsburg hat in einem Fall, in dem noch das vorige Kennzeichen des umgemeldeten Fahrzeugs in der Scheibe klebte, das Verfahren nach 47 II OWiG auf Kosten der Staatskasse eingestellt.

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Zitat:

Original geschrieben von Nette Hexe


Hihi, du schriebst ab Donnerstag, MiFiA aber 01.05. 😁😛

Donnerstag ist der 1.5.

ICH weiss das 😁

Ich habe meinen SLK gerade umgerüstet...

Immer noch kein..

HOR-DE 110.....

230E hat doch e grüne Plakette, selbst mein E300 hat ne grüne......wobei beim 230er kanns schon ne weile Dauern bei der brutalen Leistung 😉

Sammler halt uns bitte auf den laufenden, weil ist ein sehr interessantes Thema!!

Es sind zwei Themen geworden:

Die Einstufung in Schadstoffklassen (Rußpartikelfilter, soweit notwendig, Kaltlaufregelungen wie in meinem 89er Porsche 944 S2 oder meinem 92er BMW 525i etc...) das wäre ja eher ein Autothema und

der Inhalt dieses threads: Die Tatsache dass die Bußgeldstelle der Stadt Stuttgart eine unlesbare (Kennzeichen) Plakette ebenso einstuft und ahndet, wie eine fehlende. Das halte ich für pflichtwidrig.

Wenn ich Yami richtig verstanden habe, ist da jetzt ein Schreiben an ein paar Zeitungsredaktionen gegangen. 😉

Die grüne Plakette hat mit dem TÜV eigentlich nichts zu tun. Wenn keine dran ist, weil man nicht in eine Umweltzone muss, gibt es trotzdem die HU. Dass die umgekehrt darauf achten sollen, dass, wenn eine dran ist, die auch ihre Berechtigung hat, mag nachvollziehbar sein. Immerhin können die dann bei Unlerserlichkeit gleich eine neue verkaufen. Ich hab auch schon mal einen Euro für diesen Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung bei Winterreifen auf 190km/h gezahlt.
Der Bußgeldkatalog sieht aber für eine falsche grüne Plakette keine Buße vor. Auch eine Urkundenfälschung durfte das nicht sein. Im Zweifel ist es ein Irrtum des beliehenen Unternehmens, die die Dinger verteilt hat. Wenn einer solchen Stelle das öfter passiert, wird man denen die Erlaubnis für solche Arbeiten entziehen. Aber mir ist kein Fall bekannt.

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2



Der Bußgeldkatalog sieht aber für eine falsche grüne Plakette keine Buße vor.

So ist es.

Bußgeldkennzahl: 141621
Tatbestand: Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen.
§ 41 Abs. 2, Nr. 6, § 49 Abs. 3, Nr. 4, StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
Punkte: 1

Und bei dem fraglichen Kraftfahrzeug handelt es sich ausweislich der Fahrzeugpapiere und der Plakette um eines, das von dem Verbot durch Zusatzzeichen 270.2 ausgenommen ist.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler



Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2



Der Bußgeldkatalog sieht aber für eine falsche grüne Plakette keine Buße vor.
So ist es.

Bußgeldkennzahl: 141621
Tatbestand: Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen.
§ 41 Abs. 2, Nr. 6, § 49 Abs. 3, Nr. 4, StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
Punkte: 1

Und bei dem fraglichen Kraftfahrzeug handelt es sich ausweislich der Fahrzeugpapiere und der Plakette um eines, das von dem Verbot durch Zusatzzeichen 270.2 ausgenommen ist.

Ja, damit wird die Einfahrt in die Umweltzone bestraft. Eine grüne falsche grüne Plakette außerhalb der Umweltzone bleibt aber Bußgeld frei.

Edit: einmal grüne reicht. ...😁

Eine Frage zur grünen Plakette (ist Halb-OT):
Muss man als Ausländer auf Besuch immer noch ein Plakette haben?
Wenn ich am Wochenende Verwandte/Bekannte/Freunde in einer Umweltzone besuche, dann kann ich mir nur schwer noch eben eine Plakette holen.
Ok, ich persönlich wohne ziemlich nahe der deutschen Grenze, aber das ist ja nicht bei jedem so.

Zitat:

Original geschrieben von Vulkanistor


Eine Frage zur grünen Plakette (ist Halb-OT):
Muss man als Ausländer auf Besuch immer noch ein Plakette haben?
Wenn ich am Wochenende Verwandte/Bekannte/Freunde in einer Umweltzone besuche, dann kann ich mir nur schwer noch eben eine Plakette holen.
Ok, ich persönlich wohne ziemlich nahe der deutschen Grenze, aber das ist ja nicht bei jedem so.

Ja, wenn Du in eine Umweltzone fahren willst.

Ich will mal nachberichten...

"Bernhard Volk" ist offensichtlich genau dasselbe widerfahren, wie unserm Freund Yami59. Zur selben Zeit, am selben Ort, mit demselben Fahrzeug 😁

http://www.stuttgarter-zeitung.de/...-2bfe-4c34-bb21-466186ab1446.html

Die Stuttgarter Zeitung ist denen von der Stadt schon mal auf die Zehen gestanden. Und der Sprecher der Stadt lügt, um es mal einfach zu sagen. Weder gab es in diesem Fall eine Ermahnung, sondern sofort ein Ticket, noch war die Zulassungsstelle bereit, das von ihr fehlerhaft beschriftete Teil kostenlos zu tauschen und dann scheint der Mann noch ein verkehrsrechtlich unbeschriebenes Blatt zu sein, wenn er behauptet:
"Ist das Kennzeichen nicht mehr lesbar, ist die Plakette ungültig. Geahndet wird das mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro – wie auch das Fahren ohne Plakette."

Und Lügen haben kurze Beine.
Es bleibt spannend.

Das mit den Plaketten verstehe ich sowieso so langsam nicht mehr. Einmal die Dinger draufgeklebt, kriegt man die ja fast nicht mehr ab. So jetzt wollen einige Politiker die Maut einführen (noch so ein Ding oder Dinger auf der Scheibe). Dann muß man unter Umständen in die Schweiz oder nach Österreich. Was ist das Ende, die Frontscheibe ist zugekleistert ohne Ende. Was soll der Sch... , bekommt man dann ein Ticket wegen Sichtbehinderung. Vor allem wenn ich mir die Schiesscharten was die Autobauer mittlerweile so als Frontscheibe bezeichnen so ansehe. Komisch die vorderen Seitenscheiben darf man noch nicht einmal "schwach" folieren. Das ist doch ein Widerspruch an sich !!!

Ich bin mal gespannt, wie das weiter geht. Wenn die Presse erst mal Witterung aufgenommen hat, wird manche Verwaltung hellhörig und prüft ihre Vorgehensweise. Das wäre zu wünschen.
Dann müsste Yami59 aka "Bernhard Volk" (Du kennst ihn persönlich MifiA4) einen Bescheid über die Einstellung des Verfahrens und die 6 Euro für die neue Plakette ersetzt bekommen.
Alles Andere würde den Sprecher der Stadt Stuttgart der Unwahrheit überführen.

Zitat:

Original geschrieben von Dessie


http://m.ebay.de/itm/261330563051?nav=SEARCH
Dieser Shop existiert leider nicht.

steht da bei dem Link weiter unten wo es steht :

Benötigen Sie eine Haftfolie / Trägerfolie zum Erhalt der Plakette z.B. nach einem Frontscheibenwechsel?

Ich frage mich mal warum ? 🙂

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