1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Umsetzen / Zuparken

Umsetzen / Zuparken

Folgendes ereigne sich in Bayern auf einem öffentlichen Parkplatz, kein Privatgrund.

Auf dem Parkplatz befinden sich vier Autos A, B, C und D.

Reihenfolge des Ankommens ist A, B, C und schließlich D, dies sei aber nur den Fahrern der Fahrzeuge B, C und D bekannt.

Fahrzeug A ist nun eingeparkt und kann nicht wegfahren, ohne daß zuvor entweder Fahrzeug B, C oder D versetzt wird.

Polizei wird von Fahrer A hinzugezogen, kennt die Reihenfolge des Ankommens von B, C und D nicht. Die Fahrer und Halter von B, C und D sind nicht kurzfristig erreichbar.

Wie geht es jetzt weiter? Wird die Polizei aktiv? Wer wird verwarnt? Wer wird versetzt? Wer zaht für die Versetzung?

31 Antworten

Ok, kurz mal nochmal in den Raum geworfen.
Was kann man effektiv dagegen machen wenn man zugeparkt wird, ohne das etwas negatives zurückkommen kann?

Bleibt wohl nur der Abschleppdienst oder wie sehen das andere?
Andauerndes Gehupe kann von anderen als Ruhestörung gesehn werden, da ja keine gefahr besteht, könnte das ganze finanziell gesehen nach hinten losgehen

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Ist doch einfach.
A legt Gang Nr.1 ein, Lenkrad = Volleinschlag, und Gas.
Danach legt A den R-gang ein, Lenkrad= Volleinschlag in Gegenrichtung und Gas.

Am Abend haben wir dann 2 neue Threads mit Thema: Parkplatzrempler und die Sau ist abgehauen.

Bitte nicht zu ernst nehmen 😁

Ohne den letzten Satz könnte man tatsächlich denken, du wärst ein Freund der Selbstjustiz. 😉

Selbstverständlich ist ein Parkrempler nicht durch subjektives oder objektives Zugepartksein zu rechtfertigen, genauso wenig darf ich ja auf gut Glück ohne Einweiser rückwärts aus der Hofeinfahrt fahren nach dem Motto "Es muss ja aus eigener Kraft irgendwie möglich sein".

Zitat:

Original geschrieben von Textron


Ein Jogger meinte, wir könnten doch über den Bordstein fahren und da hinten über den Bürgersteig wegfahren.
Der war mir ein wenig zu hoch.
Also weitergehupt.

Hier muss man aber auch wieder fragen, inwiefern du "selbst schuld" bist, dass eine mögliche Problemlösung ausgeschieden ist.

Versteht mich nicht falsch, natürlich war der schuld, der dich zugeparkt hat, aber - ich weiß nicht welches Auto du fährts - im öffentlichen Straßenverkehr sollte man eigentlich davon ausgehen, dass man auch mal einen Bordstein rauffahren muss, was mit den meisten serienmäßigen Nicht-Sportwagen und bei 95% der Bordsteine ja auch ohne Beschädigungen am Auto möglich ist.

Wenn du einen Rettungsweg frei machen musst, kannst du ja auch nicht sagen "der Bordstein ist mir zu hoch".

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Hier muss man aber auch wieder fragen, inwiefern du "selbst schuld" bist, dass eine mögliche Problemlösung ausgeschieden ist.

Versteht mich nicht falsch, natürlich war der schuld, der dich zugeparkt hat, aber - ich weiß nicht welches Auto du fährts - im öffentlichen Straßenverkehr sollte man eigentlich davon ausgehen, dass man auch mal einen Bordstein rauffahren muss, was mit den meisten serienmäßigen Nicht-Sportwagen und bei 95% der Bordsteine ja auch ohne Beschädigungen am Auto möglich ist.

Wenn du einen Rettungsweg frei machen musst, kannst du ja auch nicht sagen "der Bordstein ist mir zu hoch".

Den Rettungsweg lassen wir mal außen vor.Sollte jedem klar sein das es keinen Grund gibt im Weg zu stehen.

Aber beim Parken?
Meist steht man ja paralell zum Bordstein. Stehst du sehr dicht dran, bekommst du keinen Volleinschlag hin. Hast du Alufelgen gibt das böse Kratzer. Das würde ich mir ohne Not nicht antun.

Bekommst du einen Volleinschlag hin, ist das ganze Streß für die Querlenker und Antriebswellen.Würde ich mir ohne Not auch nicht antun.

Also ich wäre auch in der Lücke geblieben.

Gruß,
Joschi

Ähnliche Themen

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von Textron


Ist mir neulich auch mal passiert, habe ich im Renaultforum gepostet:

Was man bei Zweite Reihe Zuparken tun kann

Sind Montag bei Freunden gewesen und als wir nach Hause fahren wollten, hatte mich jemand in zweiter Reihe zugeparkt.
Ein fetter Familienvan. Na danke.

In so einem Fall (2. Reihe-Parker) würde ich die Polizei rufen. Wenn er ein Ticket an die Scheibe geklebt bekommt, wird ihm das Grinsen schon vergehen...

Grüße,
Martin

@joschi67:

Ich kenne den genauen Sachverhalt nicht, war nur eine allgemeine Anmerkung, weil meiner Meinung nach schon eine gewisse Sturheit besteht, wenn es um "unübliche Manöver" geht (also mal den Bordstein langsam hochfahren). Ist sicher auch eine Folge der immer sportlicheren Fahrwerke und der Angst, am teuren und technisch komplizierten Wagen etwas kaputtzumachen. Reiht sich irgendwo ganz schön ein in die Reihe "ich kenne die Ausmaße und Fähigkeiten meines Autos nicht und mache es mir und anderen deshalb unnötig schwer".

Da ist man schon positiv überrascht, wenn ein SUV-Fahrer an einer Engstelle den ohnehin abgeflachten Bürgersteig (natürlich OHNE Fußgänger drauf 😉) mit 30 km/h mitbenutzt. 😁

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Bekommst du einen Volleinschlag hin, ist das ganze Streß für die Querlenker und Antriebswellen.Würde ich mir ohne Not auch nicht antun.

Also ich wäre auch in der Lücke geblieben.

Gruß,
Joschi

Aber wir reden schon noch von Autos in ihrer Funktion als Gebrauchsgegenstände oder ? Ich denke mir solange ich das nicht jeden Abend mache sollte das Auto das abkönnen. Wenn ich mir die Vorserientests anschaue können die wesentlich mehr.

Und mir persönlich wäre mir meine Zeit zu schade da ewig rumzuhupen in der Hoffnung das mal jmd kommt. Der wahrscheinlich da er sich da absichtlich hingestellt hat, auch noch "freundlich" sein wird, WENN er denn mal kommt.

Ne dafür bin ich mir zu schade .

Bei meinem Auto handelt es sich um einen Twingo. Alles Serie, keine Alus oder tiefergelegt.

Der Bordstein ist einer von denen, die schon ein wenig höher sind.
Früher wäre ich da nicht mal mit Karacho mit einem Fahrrad runtergefahren. (bei den normalen in Ausnahmefällen schon)

Zwischen dem ersten mal hupen und dem Erscheinen des Volldeppen vergingen keine 10 Minuten.
Was der zu grinsen hatte, verstehe ich bis heute nicht.

Meine gute Erziehung hat mich davon abgehalten, eben diese zu vergessen. Und nach 13 Jahren Führerschein habe ich schon andere Situationen erlebt, wo ich Leute mit weitaus größerer Merkbefreiung kennenlernen durfte.

Bye

Tex

Zitat:

Original geschrieben von Flowmaster


Aber wir reden schon noch von Autos in ihrer Funktion als Gebrauchsgegenstände oder ? Ich denke mir solange ich das nicht jeden Abend mache sollte das Auto das abkönnen. Wenn ich mir die Vorserientests anschaue können die wesentlich mehr.

Ne dafür bin ich mir zu schade .

Nicht jeder fährt ein neues Auto. Mein 90 PS Monster hat schon 8,5 Jahre auf dem Buckel. Bei Volleinschlag ( also wirklich bis es nicht mehr weiter geht) höre ich meine Servopumpe jaulen. Fahre ich so los höre ich es herzhaft von vorne knacken ( laut Werkstatt kein Defekt sondern ganz normal für so ne olle Möhre). Mit dem Wissen, fahre ich ganz bestimmt keinen Bordstein mit Volleinschlag hoch. So eilig kann ich es gar nicht haben.

P.S Ich gehöre aber nicht zu den Leuten die dann ne halbe Stunde auf die Hupe drücken. Und mein Blutdruck bleibt auch im Keller. Shit happens und an der Situation ändert ein hoher Blutdruck oder eine laute Hupe auch nichts.

Zitat:

Original geschrieben von gooli


Bleibt wohl nur der Abschleppdienst oder wie sehen das andere?

du solltest mal den von mir verfassten 3.ten beitrag auf seite eins lesen! so wird das in der praxis gehandhabt....

abschleppdienst, geht zu deinen lasten! und wenn die verhältnissmäßigkeit (ja, du bist verpflichtet den "schaden" sp gering wie möglich zu halten) nicht stimmt, dann bleibst du auch auf den kosten sitzen, und darfst dem zuparker noch die taxi-kosten zur verwahrstelle zahlen......wärest du in gleicher situation einfach mim taxi gefahren, könntest du völlig legitim die kosten eintreiben...

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Wenn du einen Rettungsweg frei machen musst, kannst du ja auch nicht sagen "der Bordstein ist mir zu hoch".

wieso kann man das nicht sagen?

sobald eine ebschädigung des fz zu erwarten ist, muss man nicht auffn bordstein fahren.....

Zitat:

Original geschrieben von gooli


Hätte ich das Recht gehabt, die Polizei hinzuzuziehen, damit diese den Sprinter versetzen läßt, oder wäre ich berechtigt gewesen selbst einen Abschleppdienst hinzuzuziehen?

klar hättest du die polizei rufen können, allerdings da die ein privatgrundstück darstellt, werden die wneig bis garnichts unternehmen, und erst recht keinen abschlepper bestellen, auch hier gillt: "abschleppen nur zu deinen lasten"

Ein öffentlicher Parkplatz, also nicht der beim Burger-Bräter, ist ein öffentlicher Verkehrsraum auf dem die StVO gilt. Hier ist die Polizei zuständig. Das Zuparken von anderen Fahrzeugen stellt eine Behinderung dar und ist damit ein eindeutiger Verstoß gegen die StVO. Die Polizei kann das Abschleppen veranlassen, die Kosten trägt der Fahrzeughalter des abgeschleppten Autos. Wenn nicht erkennbar ist, wer als letztes gekommen ist und das Auto A 😉 eingeparkt hat, wird die Polizei sich nur eins aussuchen können. Wie sollen die Beamten denn wissen, wer der Ego ist? Ohne Parkschein wird es wohl keiner recht nachweisen können.

Fakt ist aber, der Fahrzeugführer des Autos A wird behindert und damit genötigt zu warten.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


klar hättest du die polizei rufen können, allerdings da die ein privatgrundstück darstellt, werden die wneig bis garnichts unternehmen, und erst recht keinen abschlepper bestellen, auch hier gillt: "abschleppen nur zu deinen lasten"

doch die machen was, die nehmen eine anzeige wegen nötigung auf.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


du solltest mal den von mir verfassten 3.ten beitrag auf seite eins lesen! so wird das in der praxis gehandhabt....
abschleppdienst, geht zu deinen lasten!

Dann hatte ich ja so gesehen anscheinend noch glück gehabt. Dann hätte ich meinem Zuparker das Abschleppen, das Taxi und alle sonstigen damit verbundenen Auslagen auch noch bezahlen dürfen.

Aber müßte dann hier nicht die Filialleitung von Burgerking bzw. eine bevollmächtigte Person etwas in die Gänge setzen können?

Parkplatz ist ja nur für Gäste und im Restaurant sowie in der angrenzenden Tanke und auch außerhalb hat sich niemand zu dem Sprinter bekannt.

Es hätte ja auch krass sein können und ich hätte wesentlich länger als nur 20 Minuten warten dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von gooli


Aber müßte dann hier nicht die Filialleitung von Burgerking bzw. eine bevollmächtigte Person etwas in die Gänge setzen können?
Parkplatz ist ja nur für Gäste und im Restaurant sowie in der angrenzenden Tanke und auch außerhalb hat sich niemand zu dem Sprinter bekannt.

Also müsses müssen die gar nichts, ist halt immer die Frage wie sehr sie dich als Kunden schätzen und wieviel Aufwand sie deswegen betreiben wollen.

Grundsätzlich hätte aber der Besitzer des Grundstückes schon das Recht, einen unberechtigt parkenden entfernen zu lassen.
Dann wären die Kosten aber zu lasten von BK gegangen und die hätten sich das Geld vom Falschparker zurückholen müssen.
Bei denen bestünde sogar eine Chance auf Erfolg, denn in der Regel haben die ja Schilder aufgestellt, auf welchen steht "Parken nur für Kunden, unberechtigt parkende werden zu lasten des Halters abgeschleppt".

Trotzdem hätten die den Ärger "am Bein" und darauf haben die wenigsten Filialleiter lust.
Da ist es den meisten wohl ehr egal wenn du sagst "da geh ich nicht mehr hin".

Nur ein Wort zum Bordstein u.Ä.: Da juck es keine Sau dass der mal überfahren werden muss und ich kann nicht behaupten dass 95% der Bordsteine bei 95% der Autos unproblematisch sind, das sind eher 50% bei 50%.

Um angeblich die Fussgänger zu schützen oder aus Gedankenlosigkeit wird ganz anders gebaut, ich berichtete auch schon mal über ein Krankenwagen der 20 Min praktisch auf der Stelle stand weil man so gebaut hat, wie man gebaut hat.

Irgendwie verstehe ich das aber insg. nicht, würde niemanden zuparken, weil:
- eine Wahrscheinlichkeit dass man haftbar gemacht wird besteht sehr wohl: Abschleppen, Strafzettel ...
- es ist unhöflich, macht man einfach nicht
- der Zugeparkte könnte mich hauen 😉 oder mir ein Kratzer als Strafe reinmachen...

Deine Antwort
Ähnliche Themen