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Umsatzsteuer EU Neufahrzeug Ungarn - Schweden - Deutschland

Themenstarteram 23. Juni 2009 um 9:11

Hallo zusammen,

ich habe eine wichtige Frage zum deutschen bzw. europäischen Steuersystem bezüglich der Umsatzsteuer, in diesem Fall für ein EU Neufahrzeug.

Meine Freundin hat einen Suzuki Splash als EU Neufahrzeug gekauft. Das Fahrzeug wurde in Ungarn gebaut, für den schwedischen Markt. Es wurde daher nach Schweden zum dortigen Händler1 exportiert und bekam in Schweden eine Tageszulassung. Händler1 exportierte das Auto dann wiederum als EU Neufahrzeug an einen deutschen Händler2, der sich auf den Import solcher Fahrzeuge spezialisiert hat. Von diesem wiederum kaufte das Auto unser lokaler Händler3, ebenfalls aus Deutschland, der das gute Stück dann letztlich an uns (Privatperson aus Deutschland) verkauft hat.

So, nun zu meiner Frage: Muss für dieses Fahrzeug nun von meiner Freundin eine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden? So war nämlich die Aussage der (insgesamt leider etwas inkompetenten) Frau bei der Zulassungsstelle. Wenn die MwSt nun schon auf der Rechnung aufgeführt ist, also direkt an den lokalen Händler3 gezahlt wird, ist die Steuer damit dann abgegolten, oder kommt die nun nochmals obendrauf? Ich habe extra MwSt geschrieben, weil das so auf der Rechnung steht. Auf der Neuwagen-Bestellung steht allerdings die Ust.??!

Der Händler2 behauptet auf Nachfrage von Händler3, das keine Ust gezahlt werden muss. Wer hat nun Recht, der Händler oder die nette Frau von der Zulassungsstelle? Muss ich in jedem Fall erstmal die Ust an das Finanzamt innerhalb 10 Tage zahlen, um so eine Mahnung zu vemeiden?

Danke für eure Hilfe!

Arne

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von GoogleWoogle

Hallo zusammen,

 

ich habe eine wichtige Frage zum deutschen bzw. europäischen Steuersystem bezüglich der Umsatzsteuer, in diesem Fall für ein EU Neufahrzeug.

 

Meine Freundin hat einen Suzuki Splash als EU Neufahrzeug gekauft. Das Fahrzeug wurde in Ungarn gebaut, für den schwedischen Markt. Es wurde daher nach Schweden zum dortigen Händler1 exportiert und bekam in Schweden eine Tageszulassung. Händler1 exportierte das Auto dann wiederum als EU Neufahrzeug an einen deutschen Händler2, der sich auf den Import solcher Fahrzeuge spezialisiert hat. Von diesem wiederum kaufte das Auto unser lokaler Händler3, ebenfalls aus Deutschland, der das gute Stück dann letztlich an uns (Privatperson aus Deutschland) verkauft hat.

 

So, nun zu meiner Frage: Muss für dieses Fahrzeug nun von meiner Freundin eine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden? So war nämlich die Aussage der (insgesamt leider etwas inkompetenten) Frau bei der Zulassungsstelle. Wenn die MwSt nun schon auf der Rechnung aufgeführt ist, also direkt an den lokalen Händler3 gezahlt wird, ist die Steuer damit dann abgegolten, oder kommt die nun nochmals obendrauf? Ich habe extra MwSt geschrieben, weil das so auf der Rechnung steht. Auf der Neuwagen-Bestellung steht allerdings die Ust.??!

 

Der Händler2 behauptet auf Nachfrage von Händler3, das keine Ust gezahlt werden muss. Wer hat nun Recht, der Händler oder die nette Frau von der Zulassungsstelle? Muss ich in jedem Fall erstmal die Ust an das Finanzamt innerhalb 10 Tage zahlen, um so eine Mahnung zu vemeiden?

 

Danke für eure Hilfe!

 

Arne

Wenn Du als Privatmann eine Ware von einer Firma mit Sitz in Deutschland kaufst, musst Du Dich nicht um die Einfuhr kümmern. Dies ist Sache desjenigen, der die Ware eingeführt hat. Der von Dir als Privatmann zu zahlende Preis ist immer einschließlich Mehrwertsteuer. Lege Deinen Kaufvertrag der Zulassungsstelle vor und gut ist es.

Wenn Du einen in Asien gefertigten Laptop bei Amazon kaufst, musst Du Dich ja auch nicht um die Enfuhrangelegenheiten kümmern.

Sollte der Händler seinen Sitz nicht in Deutschland haben, Du das Fahrzeug also im Ausland gekauft hast, ist es Deine Aufgabe, sich um die Einfuhrsteuerangelegenheiten zu kümmern.

 

O.

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am 23. Juni 2009 um 16:38

Zitat:

habe schon gelernt, dass Ausdrucksweise unkorrekt ist, soweit es EU -Länder betrifft.

Diese Regel gilt auch für Einfuhr aus Nicht EG-Ländern wie z.B. USA. Daher der übergeordnete Begriff Einfuhrumsatzsteuer.

Was du beschreibst, ist diese "Umzugsgut"-Regelung... kenne ich mich nicht näher mit aus und weiß leider noch nichtmal genau, ob es da um Einfuhrumsatzsteuer oder um Zoll geht. Das sind beides Themen die ich möglichst umgehe ;)

Was die Zulassungsstelle beschreibt, ist inhaltlich die Regelung über den i.g. Erwerb neuer Fahrzeuge... nur die nennen es halt fälschlicherweise Einfuhrumsatzsteuer. War nicht als Angriff gegen dich gemeint.

Zitat:

USA ist als Einkaufsland sehr beliebt, da hier die Sales- und State Tax zusammn wesentlich geringer als deutsche Mehrwertsteuer ist.

Stimmt, dafür ist deren State- und Sales-Tax System zum gruseln, da erzähl mir noch jemand, dass unser Steuersystem zu kompliziert sei. :D

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