Umsatzsteuer bei Italien Import
Hallo Leute,
trotz Suche habe ich keine passenden Antworten gefunden deshalb ein neues Thema. Es geht um die Umsatzsteuer in Deutschland für einen aus Italien importierten Maserati.
Ein Freund von mir hat aus Italien ein Maserati importiert bei dem in Italien die MwSt ausweisbar war.
Er ist Unternehmer und hat ihn für sein Unternehmen mit seiner Umsatzsteuer ID gekauft. Die Italiner habe das Auto auch netto verkauft.
Das deutsche Finanzamt will aber nun die entsprechende Mehrwert bzw. Einfuhrumsatzsteuer haben.
Meiner Meinung nach zu Unrecht?
Ich habe das übrigens letztes Jahr mit einem Audi A5 gemacht und von mir haben sie nix gefordert.
Der A5 war auch MwSt ausweisbar und ich habe die italienische MwSt zwar bezahlt aber vom Händler zurückbekommen.
Gruß Johannes
PS.: Fahrt nicht mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen nach Italien, kauft dort ein Auto, schraubt es dran und versucht nach Hause zu fahren. Gibt extrem viel Ärger.
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bleede
Ich habe letztens ein Auto gekauft. Bin ich jetzt Profi als Einkäufer?
Wieso solltest du dann Profi sein? 😕
Muß man für die Beantwortung einer Frage immer Profi im jeweiligen Fachgebiet sein? 😰
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wieso solltest du dann Profi sein? 😕Zitat:
Original geschrieben von Bleede
Ich habe letztens ein Auto gekauft. Bin ich jetzt Profi als Einkäufer?Muß man für die Beantwortung einer Frage immer Profi im jeweiligen Fachgebiet sein? 😰
Beim Steuerrecht sollte man wissen was man sagt sonst geht es nach hinten los.
Zitat:
Original geschrieben von Deloman
@ Drahkke: der Zoll bleibt außen vor, denn Italien ist EU-Gebiet!
Natürlich ist Italien EU-Gebiet und die Einfuhr deshalb zollfrei.
Ich meinte auch nicht den Zoll als Abgabe sondern die Zollbehörde. Die bearbeitet auch zollfreie innergemeinschaftliche Einfuhren (und ist neuerdings sogar für die Erhebung der deutschen KFZ-Steuer zuständig).
Ein Nachweis für "Verzollt und Versteuert" bei der Zulassungsbehörde brauchst du aber nur für Nicht-EU-Importe!
Jetzt will der deutsche Fiskus die Steuer für die (in Italien) steuerfreie Lieferung, da kann der Unternehmer nichts machen. Zahlen! Ein Hoch auf seinen Steuerberater für die richtige Auskunft.
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Zitat:
Original geschrieben von Deloman
Ein Nachweis für "Verzollt und Versteuert" bei der Zulassungsbehörde brauchst du aber nur für Nicht-EU-Importe!
Und wie kommt die Finanzbehörde dann jenen (privaten) Zeitgenossen auf die Schliche, die sich in Italien beim Kauf die Mehrwertsteuer erstatten lassen und hier in Deutschland das Fahrzeug anmelden, ohne die deutsche Umsatzsteuer entrichtet zu haben? 😕
Weil die italienischen Händler eine Meldung machen müssen und Betrag und USt-ID-Nummern der Käufer melden.
Die italienischen Behörden stimmen dies dann mit dem deutschen Fiskus ab!
Wenn bei privaten Käufern der Abgleich nicht gelingt, sind die italienischen Händler in der Haftung und müssen die italienische UST nachzahlen!
Und einem Privatkäufer darf man die Umsatzsteuer nicht erlassen, es hat ja auch keine USt.-ID. Auch hier haftet der Verkäufer für den fiskalen Schaden.
Hallo Leute,
ich habe es immer noch nicht kapiert.
ich habe schon 3 Autos aus dem EU Ausland importiert:
2007 TVR aus England
2011 Iveco aus Österreich
2013 Audi aus Italien
habe sie immer als Geschäftswagen angemeldet und es wurde nie ein Nachweis gefordert das das Auto versteuert ist.
War das bie Euch so?
Gruß Johannes
Abwarten ob nicht noch was kommt, die Mühlen der Finanzämter arbeiten langsam aber Ausdauernd.
Ein Bekannter bekam kürzlich Besuch vom Finanzamt. 😁 Hatte sich schon Sorgen gemacht ob Ihnen die kreativen Stauererklärungen vor Jahren aufgefallen sind. Aber der Typ wollte nur den Originalkaufvertrag des Autos sehen welches Er vor fast 10 Jahren an einen Franzosen verscherbelt hat. Der Franzmann hat auf dem Vertrag den Er bei der Steuer angab aus 2000€ 7000€ gemacht. Da dürften Sie jetzt alle Steuererklärungen der letzten Jahre penibel durchgehen.
Die Sachlage ist relativ einfach:
Man kauft in Italien ein KFZ mit ausweisbarer Mwst. Durch die UST ID Nr. bekommt man den Wagen Netto. Dazu müssen Sie gewerbetreibender sein. Sie haben keine Ust.-ID. Nr., dann sind Sie kein gewerbetreibender. Somit muß der Wagen in D wieder versteuert werden. Zudem bekommen Sie das Kfz in Italien nie Netto als private Person. Grundsätzlich muß immer die Mwst irgendwo in der EU bezahlt werden. Wenn man diese nicht bezahlt oder durch das hin und her mit den Ämtern vergisst oder vergessen will in D anzugeben (ob bezahlt oder nicht), macht man sich strafbar in Bezug auf Steuerbetrug. Das helle Erwachen kommt erst Monate oder Jahre später...
Kauft man einen Wagen der differenzbesteuert ist, also von einer privaten Person, muß keine Mehrwertsteuer in D bezahlt werden. Egal ob Sie ein Gewerbe haben oder privat Person sind.
Wer Hilfe braucht für den Import aus Italien kann sich gerne an uns wenden, wir haben ein Büro in Italien und unterstützen und helfen gerne beim Einkauf in Italien. Unser Büro in Como spricht deutsch, italienisch und englisch. Wir begleiten Sie beim Einkauf, unterstützen Sie bei Verhandlungen, holen Sie vom Flugplatz ab......
Melden Sie sich und geben Sie Ihre Festnetznummer an, wir rufen Sie auch gerne zurück.
Ganz wichtig:
keine Überführungskennzeichen verwenden (kann sonst sehr teuer werden)
Durch die Schweiz nur mit T2, da man die EU verlässt und wieder einführt (Mwst wird dabei fällig ohne T2)
Einfuhr von Bargeld in Italien: nie mehr wie 9.999,- €. Wenn man es nicht angibt und erwischt wird, dann ist die Kohle weg!
Bargeschäfte sind gesetzlich nur bis 1.000,- € erlaubt. Wird man erwischt, ist Geld weg und Pkw auch weg... Die Italiener machen hier keinen Spass. Die Autobahnpolizei ist fixiert auf deutsche Überführungskennzeichen!
Sicherste Variante: Verhandlungen und Abschlüsse in Begleitung durch uns, Austragung beim ACI durch uns mit CMR, Bezahlung mit Barscheck durch unser Büro in Italien, auf dem Autoanhänger durch Österreich oder per Spedition oder selber mit T2 auf dem Anhänger durch die Schweiz... Ab Süddeutschland können Sie selber mit Überführungskennzeichen fahren... alles andere was man hier hört sind zwar tolle Geschichten aber sehr riskant.
Unsere Büros sind am Bodensee und in Como
Kontaktieren Sie uns unter 300slr129@gmx.de
Kein private Person bekommt das Auto Netto in Italien. Nur wenn Ihr eine UST ID Nr. vorweisen könnt, da man diese direkt prüfen kann. Es ist grundsätzlich nicht möglich als private Person ein Kfz in IT Netto zu kaufen, das bleibt den Gewerbe treibenden vorbehalten. Und diese Sache wird vom Finanzamt zu 100% geprüft, was auch richtig ist!
Zitat:
@Drahkke schrieb am 27. August 2014 um 20:21:37 Uhr:
Und wie kommt die Finanzbehörde dann jenen (privaten) Zeitgenossen auf die Schliche, die sich in Italien beim Kauf die Mehrwertsteuer erstatten lassen und hier in Deutschland das Fahrzeug anmelden, ohne die deutsche Umsatzsteuer entrichtet zu haben? 😕Zitat:
Original geschrieben von Deloman
Ein Nachweis für "Verzollt und Versteuert" bei der Zulassungsbehörde brauchst du aber nur für Nicht-EU-Importe!
Zitat:
@skipper2005 schrieb am 21. April 2015 um 07:40:23 Uhr:
Die Sachlage ist relativ einfach:Man kauft in Italien ein KFZ mit ausweisbarer Mwst. Durch die UST ID Nr. bekommt man den Wagen Netto. Dazu müssen Sie gewerbetreibender sein. Sie haben keine Ust.-ID. Nr., dann sind Sie kein gewerbetreibender. Somit muß der Wagen in D wieder versteuert werden. Zudem bekommen Sie das Kfz in Italien nie Netto als private Person. Grundsätzlich muß immer die Mwst irgendwo in der EU bezahlt werden. Wenn man diese nicht bezahlt oder durch das hin und her mit den Ämtern vergisst oder vergessen will in D anzugeben (ob bezahlt oder nicht), macht man sich strafbar in Bezug auf Steuerbetrug. Das helle Erwachen kommt erst Monate oder Jahre später...
Kauft man einen Wagen der differenzbesteuert ist, also von einer privaten Person, muß keine Mehrwertsteuer in D bezahlt werden. Egal ob Sie ein Gewerbe haben oder privat Person sind.
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Ganz wichtig:
keine Überführungskennzeichen verwenden (kann sonst sehr teuer werden)
Durch die Schweiz nur mit T2, da man die EU verlässt und wieder einführt (Mwst wird dabei fällig ohne T2)
Einfuhr von Bargeld in Italien: nie mehr wie 9.999,- €. Wenn man es nicht angibt und erwischt wird, dann ist die Kohle weg!
Bargeschäfte sind gesetzlich nur bis 1.000,- € erlaubt. Wird man erwischt, ist Geld weg und Pkw auch weg... Die Italiener machen hier keinen Spass. Die Autobahnpolizei ist fixiert auf deutsche Überführungskennzeichen!Sicherste Variante: Verhandlungen und Abschlüsse in Begleitung durch uns, Austragung beim ACI durch uns mit CMR, Bezahlung mit Barscheck durch unser Büro in Italien, auf dem Autoanhänger durch Österreich oder per Spedition oder selber mit T2 auf dem Anhänger durch die Schweiz... Ab Süddeutschland können Sie selber mit Überführungskennzeichen fahren... alles andere was man hier hört sind zwar tolle Geschichten aber sehr riskant.
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Hallo ich bitte um ihre Hilfe und Telefonnummer. MfG
Das wird wohl nix. Der Skipper war seit August 2015 nicht mehr hier. Schau mal in sein Profil, da findest Du vielleicht, was Du suchst.
Zitat:
@Deloman schrieb am 27. August 2014 um 20:16:17 Uhr:
Ein Nachweis für "Verzollt und Versteuert" bei der Zulassungsbehörde brauchst du aber nur für Nicht-EU-Importe!Jetzt will der deutsche Fiskus die Steuer für die (in Italien) steuerfreie Lieferung, da kann der Unternehmer nichts machen. Zahlen! Ein Hoch auf seinen Steuerberater für die richtige Auskunft.
Auch wenn der Thread schon älter ist:
Der Käufer schuldet dem deutschen Finanzamt die Umsatzsteuer für das in Italien netto gekaufte Produkt. Ist der Käufer Unternehmer (ist er ja, sonst könnte er ja nicht netto kaufen), kann er die Umsatzsteuer gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen; das ergibt dann in Summe 0 Euro tatsächliche Zahllast, aber es MUSS angegeben werden. Nutz der gewerbliche Käufer das Auto privat, kann er keine Vorsteuer ziehen und schuldet dann die Umsatzsteuer.
Gibt er den Vorgang nicht an und meint, sich so um die Zahlung der Ust. drücken zu können, dann kommt spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung das böse Erwachen, denn wie schon gesagt wurde, hat der italienische Verkäufer sicher eine entsprechende Meldung an seine Finanzbehörede abgesetzt und die meldet dann nach Deutschland. Und fragt mich nicht, woher ich das weiß :-) hab vor einigen Jahren mal privat in GB Auto-Ersatzteile netto gekauft unter Angabe meiner USt.-Identnummer. Die Teile waren natürlich für den privaten Bedarf und liefen nie über die Bücher. Bei einer Betriebsprüfung kam es dann heraus (das FA hatte Meldung aus GB bekommen) und ich durfte nachträglich die deutsche Umsatzsteuer auf den Kauf entrichten. Es waren nur Kleinigkeiten, von daher wurde das auch nicht weiter sanktioniert.