Umrüstung von Trommel- auf Scheibenbremse! Eintragen?
So ich bekomm am WE 16V Achsen, vorne mit Stabi, hinten mit Scheibenbremse komplett.
Will die dann umbauen, aber muss das ganze eingetragen werden?
VW sagt: "Nein!"
TÜV sagt: "Ja!"
Wem soll man glauben? Ich hab heute erstmal die ABE für meinen Wagen per Fax bei VW angefordert und hoffe, dass sie mir die bald zuschicken und ich dann hoffendlich auch schlau draus werde.
Wie auch immer, wie seht ihr das?
Ich würde jetzt aus dem Bauch raus sagen, muss nicht eingetragen werden, da es das Ganze serienmäßig im Golf II gab. Da es nur drei ABEs für den Golf II gibt, müsste das für meinen ja schon abgenommen und geprüft sein.
Auf der anderen Seite ist das eine ziemliche Änderung und dann sollte sowas schon vom TÜV abgenommen werden müssen.
Naja was sagt ihr?
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von HeikoVAG
Wenn du den Bremskraftregler meinst, den musst du in jedem fall haben. Es sei denn dich stört es nicht wenn du quer in der kurve stehst 🙂 Das passiert nämlich in jedem fall.
Ja die meinte ich, die sind nämlich bei der Achse nicht dabei! Die waren wohl auch vorher da nicht dran, kann ich mir aber nicht ganz vorstellen, da ich irgendwie im Hinterkopf hatte, dass alle G2 mit Scheiben hinten den BKR hatten.
@driver GT es gibt keine 246mm Bremse, wenn du die 256mm Bremse meinst, dann brauchst du andere Sättel um die Scheiben montieren zu können.
Habe mich auch gewundert, aber habe gedacht ich bin jetzt auch nicht der Bremsenspezialist!
Zitat:
Rennbremsscheiben 4x100´er Lochkreis für VW.
Sie sind innenbelüftet und gelocht und ungebraucht
Durchmesser: 246mm
So hat er es mir geschrieben!
Also liegt die Schuld nicht bei mir 😁 *lol*