Umrüstung von 16" auf 17"; auch ohne Anschlaggummi möglich?

Mercedes E-Klasse W211

Moin,

erst seit einigen Wochen besitzen wir einen nahezu neuen W211 Kompressor, Bj. 2005 - aber erst 7.000km gelaufen. Ein eches Rentnerfahrzeug und zudem scheckheft-gepflegt.

Derzeit sind die serienmäßigen Elegance 16"-Alufelgen aufgezogen. Diese gefallen uns aber so absolut nicht und wenngleich ich auch ein sehr großer Komfortfanatiker bin (vorher: Citroen C5), könnte ich mir jetzt sehr gut 17" Felgen vorstellen. Habe bereits von Mercedes einen Auszug der zulässigen Rad-/Reifenkombinationen für die W211 Limousine erhalten und dort steht u.a. bei einer geplanten 17" Bereifung, dass u.a. beim Basisfahrwerk die serienmäßigen Einfederpuffer an der Vorderachse gegen Anschlaggummi (Teilenummer: 211 326 0268) als Einfederbegrenzung auszutauschen sind.

Habe dann ein wenig gegoogelt und festgestellt, dass der Austausch der serienmäßigen Puffer gegen die Anschlaggummi in etwa 500,00 € kosten soll. Bei diesem Aufpreis stellt sich für mich natürlich nicht mehr die Frage, ob ich auf 17" umrüsten sollte. Hat mit dieser Thematik bereits jemand Erfahrung und wie schaut es mit einer Abnahme von Tüv (d.h. Eintrag in den Fahrzeugschein) aus? Wäre mit einem Eintrag in die Papiere der Versicherungsschutz weiterhin gewährleistet? Wie gesagt, ohne größere Felgen würde die Welt nicht untergehen und ich würde halt etwas "schönere" 16" Felgen kaufen; wobei Schönheit natürlich Geschmackssache ist.

Tja, vllcht. kann jmd. weiterhelfen??

Gruß aus Ostfriesland,

Stephan

Beste Antwort im Thema

Die Puffer haben ausschließlich mit dem Federweg zu tun. Die nennt man auch Federwegsbegrenzer.
Wenn das Rad voll einfedern muss (starke Bodenwelle o.ä.) würde das Rad ohne Federwegsbegrenzer ggf. innen das Radhaus beschädigen oder der Reifen sich am Radlauf aufschlitzen oder oder oder. Es wird über den Begrenzer halt verhindert das das Rad "nach oben" durchschlägt.

Das andere was angesprochen wurde sind Lenkeinschlagsbegrenzer. Das ist eine Vorrichtung um den Lenkeinschlag soweit zu reduzieren, dass Rad/Reifen nicht innen am Kotflügel/Radhaus schleifen oder gar mit den Fahrwerksteilen in Kontakt kommen.

Gruß
Hyperbel

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Beides findest Du auf der Mercedes-Homepage oder in den FAQ hier im 211er-Forum.

Habe es mal als Anhang hier angefügt.
Da steht drin was Du in welcher Form montieren darfst und welche Auflagen es gibt.

Einfach mal lesen .... dann wird bestimmt einiges klarer.

Bei Airmatik brauchst Du keine Puffer einbauen.

Gruß
Hyperbel

... hier für's T-Modell

Also eins versteh ich bei der ganzen Sache nicht.
Serienmäßig sind 16 Zoll-Felgen verbaut.
Rüst ich nun auf 17 oder 18 Zoll auf, wird das Rad als solches doch effektiv nicht größer.
Die Felge wird größer und der Gummireifen dafür flacher.

Wieso sollte also ein Rad mit 18 anstatt 16 Zoll weiter einfedern und zwar soweit das es den Innenkotflügel berühren könnte???

Vielleicht kann mir das mal jemand näher erkären oder versteh ich da was falsch?

Gruß

Zero-One

Zitat:

Original geschrieben von zero-one


Also eins versteh ich bei der ganzen Sache nicht.
Serienmäßig sind 16 Zoll-Felgen verbaut.
Rüst ich nun auf 17 oder 18 Zoll auf, wird das Rad als solches doch effektiv nicht größer.
Die Felge wird größer und der Gummireifen dafür flacher.

Wieso sollte also ein Rad mit 18 anstatt 16 Zoll weiter einfedern und zwar soweit das es den Innenkotflügel berühren könnte???

Vielleicht kann mir das mal jemand näher erkären oder versteh ich da was falsch?

Gruß

Zero-One

Es geht ja nicht nur um den Durchmesser - der ist in der Tat identisch (bis auf ganz wenige Millimeter).

Es geht auch um die Breite der Felge (16" = 225er, ab 17" sind es 245er oder noch breiter).
Und dann gibt es noch das Thema Einpresstiefe. Damit kann die Position der Felge/Rad weiter innen oder weiter außen sein.
Und damit kommt man gggf den Fahrwerksteilen oder den Innenkotflügeln entsprechend näher ....

Außerdem ist ein 225er Reifen an den unbelasteten Flanken u.U. schlanker als ein 245er, der auf der Felge relativ nah an der Lauffläche in die Breite gezogen wird. Weiterhin kommt noch der Flankenschutz hinzu der den Reifen auch noch mal etwas breiter macht.

Und es ist egal ob wir das verstehen oder nicht. Die Auflagen sind für die Serienräder halt die Montage der Puffer ... dafür sagt Mercedes aber auch dass KEINE Eintragung erforderlich ist.

Gruß
Hyperbel

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...nee ist nicht egal, ich möchte es nämlich schon verstehen 😁

Mit der unterschiedlichen Reifenbreite hast Du natürlich recht,
damit ist das wieder logisch und jetzt hab auch ich es verstanden.

Danke,
Gruß

Zero-One

Zitat:

Original geschrieben von zero-one


...nee ist nicht egal, ich möchte es nämlich schon verstehen 😁

Mit der unterschiedlichen Reifenbreite hast Du natürlich recht,
damit ist das wieder logisch und jetzt hab auch ich es verstanden.

Danke,
Gruß

Zero-One

Sorry, ist wohl etwas falsch angekommen, das "verstehen". 😉

Ich denke schon, dass die meisten Leser dieses Forums durchaus in der Lage sind einen Sachverhalt zu verstehen (bei manchen bin ich mir sicher das es nicht so ist 😁 )

Oft ist es bei Fahrzeugherstellern so, dass genau die eine Felge die auf dem Wagen drauf ist eine Freigabe hat und diese ausschließlich verwendet weden darf.
Jede andere Felge benötigt dann eine explizite Abnahme und Eintragung vom TÜV.

Mercedes hat alle Räder anscheinend selbst getestet und abnehmen lassen - es ist keine gesonderte TÜV-Abnahme mehr nötig. Allerdings ist aufgrund irgendwelcher Anforderungen (keine Ahnung woher die kommen) eine Auflage hinzu gekommen - nämlich die Auflage diese Puffer zu verbauen.

Warum das so ist kann ich nicht sagen - zumal Felgen GLEICHER Größe, Einpresstiefe und Bereifung von Fremdherstellern keine Auflage "Puffer" besitzen.

Das meinte ich mit verstehen. Und warum das so ist verstehe ich nicht ....
Ist mir aber auch egal, weil es mich nicht wirklich betrifft.
Ich habe die Puffer drin. In Verbindung mit einer Tieferlegung sowie Spurverbreiterung war das halt erforderlich und somit kein Mehraufwand. Und das Ganze ist auch ganz normal eingetragen worden, incl. der Original-Räder.

Gruß
Hyperbel

Zitat:

Original geschrieben von Hyperbel


... hier für's T-Modell

Danke. So wie ich das lese, kann ich keine 17-Zöller auf meinen BJ 06/07er Elegance mit Airmatic raufziehen. Das ist erst ab Modelljahr 2008 erlaubt.

Sagt mir bitte jemand, dass ich mich irre und zitiert die Zeile in dem Dokument, dass ich das doch darf!?

Grüsse...

Zitat:

Original geschrieben von AdixX



Zitat:

Original geschrieben von Hyperbel


... hier für's T-Modell
Danke. So wie ich das lese, kann ich keine 17-Zöller auf meinen BJ 06/07er Elegance mit Airmatic raufziehen. Das ist erst ab Modelljahr 2008 erlaubt.

Sagt mir bitte jemand, dass ich mich irre und zitiert die Zeile in dem Dokument, dass ich das doch darf!?

Grüsse...

Ich lese das so:

Du darfst nur 16 Zoll fahren, da Dein Fzg die Euro 4 sonst nicht mehr erfüllt.................😰

Zitat:

Original geschrieben von AdixX



Zitat:

Original geschrieben von Hyperbel


... hier für's T-Modell
Danke. So wie ich das lese, kann ich keine 17-Zöller auf meinen BJ 06/07er Elegance mit Airmatic raufziehen. Das ist erst ab Modelljahr 2008 erlaubt.

Sagt mir bitte jemand, dass ich mich irre und zitiert die Zeile in dem Dokument, dass ich das doch darf!?

Grüsse...

Also, alles ganz einfach aber inoffiziell:

Schritt 1: Drucke die Zulassung von Merzedes aus und lege sie in dein Fahrzeug.
Schritt 2: Montiere die 17''-Räder, wenn nicht zusätzlich tiefer gelegt werden sie nicht streifen!
Schritt 3: Falls du wegen der Reifengrösse gefragt wirst zeig einfach die Zulassung von Daimler.
Schritt 4: Zum TÜV fährst Du immer mit den 16''-Rädern.

Ich möchte den Polizisten sehen, der unter das Fahrzeug kriecht um die Länge der Federwegbegrenzer zu messen;_))

Falls doch was rauskommt kannst du immernoch auf "Kleingedrucktes und nicht verstanden" plädieren. Gibt vielleicht eine Strafe, aber grob fahrlässig ist das nicht, zumal sehr viele Benz mit OT-Felgen aber ohne Federwegbegrenzer durch den TÜV kommen.

Noch Fragen?

Gruss Wolfgang

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