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ummelden vollmacht
hallo
ich hätte mal eine frage zum thema auto ummelden
könnte eine fremde person wenn sie mein auto inklusive
papiere fahrzeugschein und brief und schlüssel,
einfach so ummelden?
braucht man da kein nachweis das das fahrzeug rechtmäßig erworben wurde?
mfg barny
Beste Antwort im Thema
Nein, das ist eine Ummeldung auf dich.
Da brauchst du vom vorherigen Halter nur die ZUB I und II, vormals Brief und Schein.
Und das mit dem Erbfall bindest du denen auf der Zulassung nicht auf die Nase.
Ummelden und gut ist es.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kfz Abmeldung - Vollmacht erforderlich?' überführt.]
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28 Antworten
Meine... wenn ich zur Polizei gehe und sage ich wolle meine (Ex-)Frau anzeigen, weil sie meinen Wagen (genommen) hat, den ich ihr samt Papieren gegeben habe, dann wird mir der doch sagen können, ob das jetzt Diebstahl oder Unterschlagung ist und wird mich gegebenenfalls einfach unverrichteter Dinge heimschicken, mit dem Hinweis das wäre eine Privatangelegenheit. Ich bilde mir zumindest ein, dass man das erwarten kann...
Hat man den Wagen der Frau gegeben, samt Papieren, war es womöglich ein Geschenk, könnte man so deuten. In diesem Sinne wäre es vielleicht sinnvoll ihr den einfach zu überlassen. Soll sie den auf sich anmelden, schon hat sich die Sache. Mit einem "Plus" geht der Besserverdiener (egal, ob Mann oder Frau) ohnehin nicht aus einer Beziehung raus. Da ist "so ein Auto" doch (relativ) irrelevant, wenn man nicht gerade einen Neuwagen für einen Haufen Geld (mehrere Jahre dafür gespart) gekauft hat.
Wirklich blöd wird´s ohnehin erst, wenn sie den Wagen eben nicht auf sich ummeldet, sondern gegebenenfalls mit dem neuen Lover auf Kosten des Ex damit durch die Gegend fährt.
Hat aber jetzt mit dem Thread ohnehin nur noch wenig zu tun... ja, man kann (in aller Regel) ein Auto ummelden, wenn man Schein und Papiere hat und ja, sie kann dann sagen das wäre ihres und ein Scheidungsrichter könnte ihr das womöglich sogar zusprechen (wobei es da auch wieder auf Vermögensverhältnisse/Ehevertrag/Zeugenaussagen/Anscheinsbeweise/etc. ankommt).
Vielleicht könnte sie sogar auf Schadenssersatz klagen, wenn er ihr den Wagen (= ihren Wagen?!) wegnimmt und sie dann nicht mehr zur Arbeit kommt.
Wer bekommt eigentlich den Hund und die Kinder, die Wohnung, Möbel, Fernseher und Unterhalt?
PS:
Ist die HU abgelaufen oder kein HU-Nachweis vorhanden wird es mit dem Ummelden auch schwierig und für den Halter womöglich noch etwas problematischer.
Also,
Sie waren nicht verheiratet.
Das Auto ist bj 2005. Also schon älter.
Und er hat ihr das Auto gegeben, damit sie ihre Sachen erledigen kann.
Sammt Papieren.
Warum sie alles dazu bekommen hat weiß ich nicht.
Wenn sie das Auto nur mal 3 Wochen fahren kann,
Dann reicht ja auch Auto und fahrzeugschein.
Dadurch das er ihr Geld schuldet.
Dachte sie, wenn sie eh alle papiere von ihm bekommen hat.
Das sie das Auto dann behalten kann statt des Geldes.
Na, wenn er ihr Geld schuldet, kann man das Auto doch als Ausgleich sehen. Aber, wie gesagt, das sind alles Vermutungen. Die wahren Eigentumsverhältnisse können nur die beiden bestimmen oder eben ein Richter.
Wenn ich Dich richtig versteheZitat:
@barny_hh schrieb am 4. Januar 2015 um 19:44:23 Uhr:
hallo
ich hätte mal eine frage zum thema auto ummelden
könnte eine fremde person wenn sie mein auto inklusive
papiere fahrzeugschein und brief und schlüssel,
einfach so ummelden?
braucht man da kein nachweis das das fahrzeug rechtmäßig erworben wurde?mfg barny
, willst Du wissen, ob jemand ein Fahrzeug anmelden kann, wenn sie ZUB 1 (Schein), ZUB II (Brief), Versicherungsbestätigung, HU Nachweis und Ausweis hat ?
Ja !
Das geht natürlich. Die Annahme der Verfügungsberechtigung ist gegeben, wenn jemand alle erforderlichen Unterlagen für die Zulassung eines Fahrzeuges vorliegt, auf seinen Namen.
Vorsicht, die Eigentumsverhältnisse werden nicht durch das im Besitzsein der Fahrzeugdokomente geregelt, als vielmehr durch Verträge. Dies steht auf jeder ZUB II (Brief) oben drauf.
Also, jemanden das Fahrzeug einfach mal so umzumelden, besonders noch ohne sein Wissen oder Einverständnis, wäre durchaus möglich bei der Zulassungsstelle, jedoch wären die Konsequenzen sehr unangenehm, wenn sich die Zulassung möglicherweise dadurch erschlichen wird.
Achso jetzt habe ich das verstanden,
Ich dachte das Auto gehört ihr dann auch automatisch
Wenn sie fahrzeugschein und Brief hat.
Und das Auto auf sich ummeldet.
Zitat:
@barny_hh schrieb am 4. Januar 2015 um 23:47:54 Uhr:
Es geht darum,
Der Besitzer (exfreund) des autos ihr das Auto inklusive schlüssel
Fahrzeugschein und brief gegeben.
Jetzt sagt er ihr das er das Auto wieder haben will.
Er steht noch im fahrzeugschein und brief drin.
Kann sie dann, obwohl sie weiß er möchte das Auto wieder haben.
Es ummelden auf sich.
Und dann sagen es ist jetzt mein Auto?
Na und, kann er doch. Man kann unter gewissen Umständen, wie kaputtgehen einer Beziehung, eine Schenkung rückgängig mache.
Die Dame sollte nicht voreilig handeln. Sollte sich lieber von einem Anwalt beraten lassen, nicht dass sie folgenschwere Fehler begeht. Gerade wegen der Schenkung.
Zitat:
@barny_hh schrieb am 5. Januar 2015 um 14:57:45 Uhr:
Achso jetzt habe ich das verstanden, Ich dachte das Auto gehört ihr dann auch automatisch, wenn sie fahrzeugschein und Brief hat. Und das Auto auf sich ummeldet.
Nein, da kannst du beruhigt sein. Das Gesetz unterscheidet Halter, Eigentümer und Besitzer.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 5. Januar 2015 um 15:05:08 Uhr:
Na und, kann er doch. Man kann unter gewissen Umständen, wie kaputtgehen einer Beziehung, eine Schenkung rückgängig mache.
Die Dame sollte nicht voreilig handeln. Sollte sich lieber von einem Anwalt beraten lassen, nicht dass sie folgenschwere Fehler begeht. Gerade wegen der Schenkung.
Schenkungen rückgängig machen geht aber gegen den Willen des Beschenkten nur unter ganz engen Voraussetzungen. Eigentlich nur bei "grobem Undank" (dafür reicht die einfache Beendigung einer Beziehung aber nicht aus, da muss noch mehr dazukommen, zB dass der Beschenkte den Schenker misshandelt hat o.ä.) oder eventuell wenn der Schenker verarmen sollte (dann kann es zB auch passieren, dass das Sozialamt ein Geschenk von beträchtlichem Wert vom Beschenkten zurückfordert, um Kosten für Pflege oder Sozialhilfe zu decken). Kann sein, dass es noch eine Sonderregelung für Verlobungsgeschenke gibt (dh dass die im Falle der Entlobung das Geschenk zurückgefordert werden darf). Aber das war's dann auch schon so ziemlich - ein echtes als solches gemeintes Geschenk kann man also im allgemeinen nicht so einfach zurückfordern.
Zitat:
@barny_hh schrieb am 5. Januar 2015 um 13:21:46 Uhr:
Warum sie alles dazu bekommen hat weiß ich nicht.
Ohne den Hintergrund für diese Handlungsweise zu kennen, kann man hier nur mutmaßen. Meiner Meinung nach kann es hier bei der Überlassung nicht nur darum gegangen sein "sie ihre Sachen erledigen kann". Daher halte ich das jetzt eher für eine nachgeschobene Begründung des Ex-Mannes, der seinen "Fehler" gerade erst bemerkt hat und nun versucht, zu retten was zu retten ist, auch unter Einsatz fadenscheiniger Argumente.
Hallo,
ich habe in meinem Autofahrerleben schon viele gebrauchte Autos gekauft, diese wurden immer abgemeldet übergeben. Morgen werde ich das erste Mal ein Auto im angemeldeten Zustand kaufen und damit nach Hause fahren.
Am Mittwoch werde ich dann das gute Stück auf mich zulassen.
Benötige ich für die Abmeldung eine Vollmacht des letzten Halters?
Das wäre ein Problem, da das Auto aus einem Erbfall stammt.
Könnte auch auf der Zulassungstelle fragen...aber die machen am Montag "Brückentag" und sind deshalb nicht erreichbar.
Danke für die Aufmerksamkeit
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kfz Abmeldung - Vollmacht erforderlich?' überführt.]
Nein, das ist eine Ummeldung auf dich.
Da brauchst du vom vorherigen Halter nur die ZUB I und II, vormals Brief und Schein.
Und das mit dem Erbfall bindest du denen auf der Zulassung nicht auf die Nase.
Ummelden und gut ist es.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kfz Abmeldung - Vollmacht erforderlich?' überführt.]
...ich hab bisher 2 Anhänger, ein Motorrad und einen PKW angmeldet gekauft und nie eine Vollmacht benötigt... weder zum Ab- noch zum Ummelden. Im Gegenteil als Käufer bist du sogar verpflichtet die Ab- oder Ummeldung vorzunemen... sollte so auch in den Formularen für einen Kaufvertrag, die man so bei den entsprechenden Institutionen bekommt im Kleingedruckten stehen.
Bei dem Anhänger zuletzt hatte ich damals mit dem Vorbesitzer ausgemacht, dass die Ummeldung aus Termingründen ca. 1 Woche dauern kann, der Anhänger außer für die Überführungsfahrt aber nicht bewegt werden wird und auf Privatgrund außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes abgestellt sein wird.
Der Verkäufer hatte damals ein Kaufvertragsformular ohne diese Meldungen an Versicherung und Zulassungsstelle vorbereitet... da ich auch ein Formular -glaub vom TÜV war das Ding damals- aber mit diesen beiden Schreiben vorbereitet hatte haben wir mein Formular verwendet. Der Verkäufer hat die Meldungen anscheinend recht zügig zu seiner Zulassungsstelle und Versicherung geschickt... woraufhin mir sogar ein Schreiben der Zulassungsstelle des Verkäufers ins Haus geflattert ist in dem ich auf meine Pflicht das Fahrzeug um- oder abzmelden hingewiesen wurde.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kfz Abmeldung - Vollmacht erforderlich?' überführt.]
Das nenne ich mal eine prompte Bedienung.
Vielen Dank euch Beiden.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kfz Abmeldung - Vollmacht erforderlich?' überführt.]
Brauchst du nicht.
Lies mal wie das bei uns läuft oder schau bei deiner Zulasungsstelle:
https://www.kreis-kleve.de/.../
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kfz Abmeldung - Vollmacht erforderlich?' überführt.]