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Händler verkauft im Auftrag ohne Vollmacht

Themenstarteram 16. März 2022 um 7:23

Hallo Zusammen,

 

Wir haben uns einen gebrauchten Jeep bei einem Händler gekauft. Auf dem Heimweg nach der Abholung ist mir auf der Autobahn aufgefallen das etwas mit dem Getriebe nicht stimmt. Dies haben wir natürlich beim Händler reklamiert. Wie uns dann aufgefallen ist hat der Händler den Vorbesitzer als Verkäufer eingetragen um die Sachmängelhaftung zu umgehen. (Ist meiner Frau beim Kaufvertrag unterschreiben leider nicht aufgefallen) Ich habe dann den Vorbesitzer kontaktiert. Dieser hat mir schriftlich erklärt das er den Wagen an ein anderes Autohaus verkauft hat und dem Händler, wo wir den Wagen gekauft haben, keine Vollmacht ausgestellt hat.

Da wir keine Lust mehr auf das Auto haben wegen dem ganzen Theater, würden wir es gerne zurück geben.

Nun stellt sich die Frage, ob der Kaufvertrag, durch die nicht vorliegende Vollmacht nichtig wird oder ob wir dem Händler die Möglichkeit geben müssen den Schaden zu reparieren?

VG

Jürgen

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30 Antworten

Die Chancen, das der Kaufvertrag nichtig ist, sind sehr groß. Der "Vorbesitzer" war zum Zeitpunkt des Verkaufs gar nicht mehr "Eigentümer". Daher würde ich gleich einen Rechtsanwalt beauftragen, falls der Händler sich nicht einsichtig zeigt. Das spart auf jeden Fall Zeit und Nerven.

Eigentlich ist der Händler fein raus. Laut Kaufvertrag hast du das Auto vom Vorbesitzer erworben. Es kommt darauf an was in dessen Ankaufvertrag steht. Ist der erste Ankäufer zum Eigentümer geworden oder wird das Fahrzeug im Auftrag verkauft?

Vollmacht zum Verkauf ist nicht nötig. Du kannst auch ein Auto kaufen. Das verkaufst du dann weiter. Du bist doch nicht eingetragen im Brief. Trotzdem bist du der Verkäufer und nicht der Vorbesitzer.

Und vor allem! Ist ein Schaden irgendwo erwähnt. Das ist das wichtigste.

Ich würde zum Anwalt gehen. Hast du eine Rechtschutzversicherung? Wenn nicht, würde ich mich dort wenigstens beraten lassen. Diese Kosten sind überschaubar.

Wurde der Händler schon kontaktiert?

Wenn der Händler nicht von sich aus direkt einknickt und den Verkauf rückabwickelt würde ich mich vorerst gar nicht mehr mit ihm herumschlagen.

Würde Anwalt kontaktieren und prüfen lassen ob Kauf komplett rückabgewickelt werden kann, oder ob zumindest ein Gewährleistungsfall vorliegt. Gewährleistung (sofern defekt nicht angegeben war) hätte allerdings den Nachteil, dass der Händler zuerst mal Nachbesserungsrecht hat.

Wenn das alles soweit belegbar ist und und derjenige der dir das Auto tatsächlich verkauft hat auch greifbar ist, sehe ich für den Händler schlechte Karten damit durchzukommen.

Themenstarteram 16. März 2022 um 8:25

Ja der Händler wurde kontaktiert. Aus seiner Sicht ist das Auto nicht defekt. Daher ist auch schon der Anwalt involviert. Aber das dauert leider.. Und ich habe gelesen das man ihm trotzdem den Wagen zur Reparatur bringen muss. Kann ich irgendwie nicht glauben. Die Frage ist. ob ein Kaufvertrag der im Auftrag unterschrieben wurde, nichtig wird wenn keine Vollmacht vorliegt :)

Ja, wenn der Verkäufer in der Gewährleistungspflicht ist, hat er das Recht (nicht die Pflicht) die Mängel, m.W. 3 Versuche, selbst zu beseitigen.

Für dich wäre es aber wohl besser wenn der Kaufvertrag ungültig wäre und du das Auto einfach gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben könntest.

Das muss halt jetzt der Anwalt beurteilen

Täuschung über den Vertragspartner zur Umgehung der Gewährleistung und das auch noch in seltener Klarheit beweisbar ... klar geht da was und das muss sofort mit dem Anwalt abgestimmt werden.

Themenstarteram 16. März 2022 um 9:20

Der Anwalt hat mich gerade kontaktiert. Leider muss ihm die Möglichkeit gegeben werden zu reparieren :(

Eine chance den Vertrag rückabzuwickeln aufgrund Täuschung etc. besteht nicht?

Welcher Verkäufer hat denn den Kaufvertrag unterschrieben? Der tatsächliche ist ja sicherlich nicht dabei gewesen und der Händler hat dann einfach die Unterschrift nachgemacht (So habe ich es schon mehrere Male bei Kiesplatzgeschäften gehabt. Mir war das aber egal, da mich der Händler darüber informierte, dass es keine Gewährleistung gibt, was für mich auch ok war.).

Zitat:

@Fuba1982 schrieb am 16. März 2022 um 10:20:51 Uhr:

Der Anwalt hat mich gerade kontaktiert. Leider muss ihm die Möglichkeit gegeben werden zu reparieren :(

Ja. Aber nur, wenn der Händler ausdrücklich erklärt, dass er der Vertragspartner ist und es sich lediglich um einen Fehler bei der Vertragserstellung handelt.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 16. März 2022 um 10:31:15 Uhr:

Eine chance den Vertrag rückabzuwickeln aufgrund Täuschung etc. besteht nicht?

Eine "Chance" mag bestehen. Aber wenn der Händler reumütig erklärt, dass er natürlich - wie auch vereinbart - der Vertragspartner ist und selbstverständlich berechtige Gewährleistungsansprüche erfüllen wird, willst Du damit nicht vor Gericht.

Und wenn das ein [nicht rassistisch gemeint] Kiesplatz-Ali ist, würde ich da nicht mein Auto reparieren lassen.

Zitat:

@Goify schrieb am 16. März 2022 um 11:06:25 Uhr:

Und wenn das ein [nicht rassistisch gemeint] Kiesplatz-Ali ist,

Wenn man schon den Disclaimer voranstellen muss, sollte man vielleicht einfach seine Wortwahl ganz überdenken.

Ob es der Kiesplatz-Ali oder der Kiesplatz-Günther ist, spielt doch wohl kaum eine Rolle. Beide können sowohl faire Geschäftsleute als auch ausgebuffte Halunken sein. Gar nicht so selten sogar beides in einer Person vereint und tagesformabhängig. Und auch kundenabhängig. Wer da mit realistischen Vorstellungen aufschlägt, kann gar nicht so selten sogar eine brauchbare Lösung erzielen.

Zitat:

@Goify schrieb am 16. März 2022 um 11:06:25 Uhr:

würde ich da nicht mein Auto reparieren lassen.

Zwingt dich ja auch keiner. Nur hast Du dann eben keinen Gewährleistungsanspruch und musst die Reparatur aus eigener Tasche bezahlen.

Aber warum sollte der Händler, der mir gut genug war um ein Auto dort zu kaufen (inkl. etwaiger vorhergehender Reparaturen durch den Händler) nun für die Gewährleistung nicht gut genug sein?

Kaufen zum Kiesplatz-Tarif aber Gewährleistung im Glaspalast geht halt selten einher.

Als Vorbesitzer ohne Auftragsserteilung an den Händler zur Vermittlung hätte ich ebenfalls ein berechtigtes Interesse die Sache zu bereinigen. Zumindest aber würde ich den Verkäufer nun bitten mir endlich den erzielten Kaufpreis auszuhändigen ;-).

Mal davon ab ist der Vertrag selbstredend nichtig. Dem Vorbesitzer wird über den Vertrag eine Verpflichtung auferlegt, welche dieser nicht erbringen wollte und auch gar nicht kann. Damit ist der gesamte Vertrag ungültig. Ohne Vollmacht war das "ein Vertrag zu Lasten Dritter".

Zudem würde der Vorbesitzer einen Betrug begehen, da er zum Zeitpunkt des Verkaufs weder Eigentümer noch Besitzer war (Er kann das Eigentum am Fahrzeug nicht übergeben, da er nicht Eigentümer ist). Und auch da hätte ich als Vorbesitzer ganz große Probleme mit dem Händler... nein, der Händler hätte daraufhin ein mittelschweres Problem mir mir.

Themenstarteram 16. März 2022 um 12:51

Danke für eure vielen Antworten. Ich muss da beim Anwalt noch mal nachhaken. Ich habe auf den Wagen keine Lust mehr und mir inzwischen einen anderen kaufen müssen

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