Ummelde Pflicht?
Hallo Hobeltreiber,
habe nach einem Umzug von meiner Versicherung eine neue Versicherungskarte bekommen, mit dem Hinweis ich müßte mein Motorrad ummelden.
Erstmal verwundert mich, das die Stadt meine Versicherung über soetwas informiert, aber naja.
Nun hab ich den Kostenrechner bemüht und festgestellt das die Versicherung dank des neuen Wohnorts um satte 63% teurer würde. Von 180€ auf 300€ /Jahr, kein wunder also das meine Versicherung so bemüht darum ist mir die Ummeldung zu erleichtern.
Jetzt meine Frage: Wie stark stehe ich in der Pflicht mein Motorrad umzumelden? Was passiert, wenn ich es "vergesse"?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ist ja eine nicht ganz unerhebliche Summe die man sparen könnte, vielen Dank!
19 Antworten
wenn du es "vergisst", liegt eine obliegenheitsverletzung deinerseits vor, da du (wie du ja bereits herausgefunden hast), an deinem neuen wohnort einer höheren risikoeinstufung unterliegst und damit "eine nachträgliche Gefahrerhöhung ohne Einwilligung des Versicherers" verursachst. die folge davon kann sein, dass dich deine versicherung im schadensfall in regress nimmt. (siehe hier).
bei der recht großen differenz des beitrags nehme ich an, dass du nicht nu innerhalb eines kreises umgezogen bist, oder?
im übrigen informiert das straßenverkehrsamt die versicherung über die ummeldung, denn dein mopped hat ja sicher schon ein neues kennzeichen 😉
Nein, mein Motorrad steht noch am Heimatort und wird da auch noch mindestens den Winter verbringen. Umgemeldet ist es nicht, dann wäre das ja selbsterklärend. Ich habe bisher nur meinen Wohnsitz hierher verlegt.
Die Versicherung verlangt nun eine Ummeldung des Motorrads.
Muss das Motorrad da zugelassen sein, wo es steht, oder wo der Eigentümer seinen Wohnsitz hat?
Da wo du angemeldet ist, da musst du auch auf dich zugelassene Fahrzeuge zulassen.
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Bis letztes Jahr im März konnte man Fahrzeuge auch am Zweitwohnsitz zulassen, wenn dort der regelmäßige Standort war (und so genau hat das eigentlich nie jemand geprüft...)
Inzwischen allerdings gibt es die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, und die findet leider, man müsse sein Fahrzeug am Hauptwohnsitz anmelden - das kann tatsächlich ganz schön viel teurer werden. 🙁
Zitat:
Original geschrieben von wagyu
Bis letztes Jahr im März konnte man Fahrzeuge auch am Zweitwohnsitz zulassen, wenn dort der regelmäßige Standort war (und so genau hat das eigentlich nie jemand geprüft...)
Inzwischen allerdings gibt es die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, und die findet leider, man müsse sein Fahrzeug am Hauptwohnsitz anmelden - das kann tatsächlich ganz schön viel teurer werden. 🙁
Meine CBR ist auf 2.Wohnsitz angemeldet in Niedersachsen und wohnen tue ich in Hessen.
Wenn ich ummelden muss sollen die mich anschreiben. Bei Neuzulassung, musste ich im August sogar den alten MX5 vorführen, weil er aus dem Nachbarlandkreis kam.
Allerdings verlangen viele Gemeinden eine 2. Wohnsitzsteuer die es in sich hat.
Zitat:
Original geschrieben von Rossi37
Meine CBR ist auf 2.Wohnsitz angemeldet in Niedersachsen und wohnen tue ich in Hessen.Wenn ich ummelden muss sollen die mich anschreiben.
Die Neuregelung gilt vorerst nur für neu zugelassene Fahrzeuge, oder eben bei Umzug. Wenn man weiterhin am alten Hauptwohnsitz wohnt und den alten Nebenwohnsitz behält, kann das Fahrzeug auch da angemeldet bleiben.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Da wo du angemeldet ist, da musst du auch auf dich zugelassene Fahrzeuge zulassen.
Das ist NICHT richtig!
So stimmts:
§ 23 Abs. 1 Satz 1 StVZO:
Die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens für ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger hat der Verfügungsberechtigte bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu beantragen,
{{{in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll}}>
So stimmts NICHT! §23 gibt es nicht mehr.
Das sind alte Infos aus dem Netz.
Jetzt gilt: §13 FZV vom 25.04.2006
....(3) Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk,
hat er unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung bei der neuen Zulassungsbehörde die
Zuteilung eines neuen Kennzeichens und Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung
Teil I unverzüglich zu beantragen.
Mein Wissensstand ist auch so, dass man Neuanmeldungen für Fahrzeuge nur noch am Hauptwohnsitz beantragen kann/darf, anscheinend egal wo´s steht... denn mein Mopped steht den ganzen Winter in Vattern´s Garage woanders und nicht am Hauptwohnsitz bei der bösen Sabotage-Nachbarschaft auf der Straße, bin ja nicht lebensmüde - aber in der Zeit wird´s ja auch nicht gefahren.
KFZ-Neuanmeldungen am Zweitwohnsitz sind nicht mehr möglich seit 1 oder 2 Jahren, alte Anmeldungen am Zweitwohnsitz können, glaube ich, bestehenbleiben bis zum nächsten Fahrzeugwechsel, nur halt die Versicherung wird meckern, wenn die Risikoeinstufung anders ist. Der Versicherung ist´s aber wohl wurscht, solange die Risikoeinstufung für beide Bezirke identisch ist, sonst wird sie selbstverständlich meckern, klar.
Tja, TE, um die von 180 Euro auf 300Euro gestiegenen saftigen Aufpreis wirste wohl nicht drumrumkommen, vermute ich mal, soweit mir die Sachlage bekannt ist - aber biste da vom Wattenmeer (Prielen-heizen mit ner Sandbahn-Enduro oder wie 😁😁, nee nee, da haben sicher die Umweltschützer zurecht was dagegen...) vor der Nordseeküste nach München-Schwabing umgezogen, so einen Preisunterschied auf fast das Doppelte wegen des anderen Bezirkes hab´ich ja noch nie gehört😕😕, oder gab´s nen Crash, der dir zusätzlich deinen Schadenfreiheits-Rabatt kostete ??