Umgemeldet & Feinstaub-Plakette nicht mehr lesbar

Hallo,

meine Frau hat ihren Wagen umgemeldet (neue Stadt, neues Kennzeichen). Eine Feinstaubplakette ist im Wagen, aber war wohl mit einem so dämlichen Stift geschrieben, dass das Kennzeichen nicht mehr wirklich lesbar ist. Sie hat nun eine neue Plakette. Aber die alte kriegt ja kein Mensch ab.

Wie gehe ich nun vor? Alte irgendwie entfernen und dabei die halbe Scheibe kaputt kratzen? Alte Plakette einfach behalten? Weiss jemand Rat? Freue mich über jeden Tipp!

Beste Antwort im Thema

schreib doch einfach mitm schwarzen edding auf der scheibe über das weiße feld dein aktuelles kennzeichen😁😁😁😁😁

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Zitat:

Original geschrieben von MvM



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Wenn der Händler oder die Ausgabestelle schuld an der unlesbarkeit haben, dann würde ich mir auf deren Kosten aber eine neue Plakette besorgen.
Warum sollen die Schuld haben????

Wenn kein UV beständiger Stift genutzt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von MvM


Warum sollen die Schuld haben????

Wenn kein UV beständiger Stift genutzt wurde.

Um deine aussage auf das Thema zu beziehen.

Die Plakette wurde richtig beschriftet, und währe noch gülltig. Das die Schrift verblasst ist kann vernachlässigt werden, weil die dadurch nicht ihre Gültigkeit verloren hat. Der Fahrzeugbesitzer hat dafür zu sorgen, das die Plakette an sich gut lesbar ist. Er ist nicht dafür verantwortlich, das die Schrift darauf nachgezeichnet werden muss, wie es beim Nummernschild der fall ist.

Die Plakette muss nur weg, weil der Wagen ein neues Kennzeichen bekommen hat. Die Plakette ist nicht Fahrzeuggebunden, sondern Kennzeichengebunden. Deshalb frage ich mich, warum der Autohändler schuld hat, wenn der Kunde beim Umzug seine Kennzeichen nicht mitnehmen kann?

Muss der Schildermacher etwa auch kostenlose neue Kennzeichen aushändigen, weil die alten durch den Umzug nicht mehr gülltig sind? Auch dann, wenn man sie bereits mit Edding nachmalen musste? Mir ist kein Fall bekannt, wo das passiert ist.

"Die Plakette ist nicht Fahrzeuggebunden, sondern Kennzeichengebunden. "

Nein die Plakette ist Fahrzeuggebunden, den welche Plakette ich bekomme geht aus dem Emissionschlüssel in Fahrzeugschein Punkt 14.1 ( die letzten 2 Ziffern ) hervor.

Damit kann man die Plakettenfarbe selbst Überprüfen, zum Beispiel unter
https://umwelt-plakette.de/plakettenshop.php

Zitat:

Original geschrieben von feuerstein56


"Die Plakette ist nicht Fahrzeuggebunden, sondern Kennzeichengebunden. "

Nein die Plakette ist Fahrzeuggebunden, den welche Plakette ich bekomme geht aus dem Emissionschlüssel in Fahrzeugschein Punkt 14.1 ( die letzten 2 Ziffern ) hervor.

Ob, und wenn ja in welcher Farbe, eine Plakette zugeteilt wird, ist vom Fahrzeug abhängig.

Die ausgefüllte Plakette gilt aber danach nur noch für dieses Fahrzug mit genau diesem Kennzeichen.

Ändert sich eine der beiden Dinge, ist eine neue Plakette zu beantragen.

Also ist die Plakette andie Kombination Kennzeichen und Fahreug gebunden.

MfG Zille

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Eine neue Plakette ist nur notwendig, wenn diese kaputt geht ( Windschutzscheibenschaden), das Kennzeichen nicht mehr lesbar ist, oder das Auto ein neues Kennzeichen erhält.

Oder ein Diesel wird mit einem PM-Filter nachgerüstet und sich damit die Farbe der Plakette "verbesert"

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Die ausgefüllte Plakette gilt aber danach nur noch für dieses Fahrzug mit genau diesem Kennzeichen.

Vollkommen korrekt. Ich glaube, das ich einmal gegen dieses Gesetz verstoßen habe. Ich habe mir eine Plakette gekauft, aber nicht reingeklebt. Dann ein neues auto gekauft, und dort klebt sie nun. Da aber die farbe und Kennzeichen identisch sind fällts nicht auf. Vielleicht Gesetzeslücke? 😁

Zitat:

Original geschrieben von feuerstein56


Eine neue Plakette ist nur notwendig, wenn diese kaputt geht ( Windschutzscheibenschaden), das Kennzeichen nicht mehr lesbar ist, oder das Auto ein neues Kennzeichen erhält.

Ich habe nirgendwo gelesen, das die Schrift des Kennzeichens auf der Plakette "lesbar" sein soll. Ich finde nur Hinweise, das man die Plakette als ganzes "lesbar anbringen" muss. 😕😕😕

Zitat:

Original geschrieben von MvM



Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Die ausgefüllte Plakette gilt aber danach nur noch für dieses Fahrzug mit genau diesem Kennzeichen.
Vollkommen korrekt. Ich glaube, das ich einmal gegen dieses Gesetz verstoßen habe. Ich habe mir eine Plakette gekauft, aber nicht reingeklebt. Dann ein neues auto gekauft, und dort klebt sie nun. Da aber die farbe und Kennzeichen identisch sind fällts nicht auf. Vielleicht Gesetzeslücke? 😁

Ist vor allem hier in der Schweiz bei Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen absolut gang und gebe 😁

Alter Hobby 525tds... ? Zweitanmeldung, grüne Plakette vom Erstfahrzeug holen und in's Zweitfahrzeug kleben..

Problem ? trollface.jpg

Die Ausgabe der Feinstaubplaketten erfolgt gemäß § 5 KennzVO aufgrund der Angaben in den Fahrzeugpapieren. Dementsprechend stellt die zuständige Stelle die Feinstaubplakette für ein ganz bestimmtes Fahrzeug aus. Das gilt auch dann, wenn die Zuordnung mittels der Kfz-Kennzeichen ausnahmsweise nicht eindeutig ist. Diese Plakette ist eine Urkunde im Sinne des StGB. Indem jemand die Plakette in einem Fahrzeug anbringt, entsteht eine "zusammengesetzte Urkunde". Durch das Anbringen im falschen Fahrzeug (auch wenn es dasselbe Kennzeichen hat wie das richtige Fahrzeug) wird dem Aussteller der Feinstaubplakette (Urkunde) eine Aussage untergeschoben, die er nicht gemacht hat. Dies erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung (§ 267 StGB).

§ 267 Urkundenfälschung: (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

siehe auch : www. umwelt-plakette.de

Bei mir ist das Kennzeichen auf der Plakette mittlerweile auch nicht mehr lesbar.

Na und? Wen kümmerts?

Wenn die mich mal drauf ansprechen, sage ich, die namen weißen Stift auf weißen Grund.

Und wenn es mal auffallen sollte, was ich bezweifele, dann kann ich mir immer noch eine neue holen.

Irgenwann kräht doch eh kein Hahn mehr danach, so wie früher bei den Plaketten für Kats.

Du würdest dich wundern...

zwei Entscheidungen aus FFM aus 2011

Zitat:

Das von der.
Verwaltungsbehörde festgesetzte Bußgeld greift nach ständiger Rechtsprechung auch, wenn
durch'eine fehlende oder nicht ordnungsgemäße Plakette die Zulässigkeit des Führens dieses
Fahzeugs im gespenten Bereich nicht.sofort feslgestellt werden kann. Die Bußgeldandrohung für
das Fehlen einer ordnungsgemäßen Plakette soll in erster Linie die reibungslose Kontrolle där im
Sperrgebiet befindlichen Fahzeuge sicherstellen
...

und

Zitat:

Die Kennzeichnungspflicht soll die Übewachung
angeordneter Verkehrsbeschränkungen erleichtern.

Das ist eigentlich lächerlich, da das Kennzeichen in dem Absatz auf den sich das Umweltzonenzeichen bezieht nicht gefordert ist sondern nur die Farbe.

Aber der Richter entscheidet hier mal wieder nach seiner "allgemeinen Lebenserfahrung" und für die Überwachungskräfte - auch wenn es die Verordnung nicht hergibt. 🙄

Aber die 2 Entscheidungen sind rechtskräftig.

Also zumindest in FFM sind sie da hart.

Sehe ich ähnlich. Die gelbe Plakette auf dem Skoda meiner besseren Hälfte ist komplett ausgeblichen, sieht nun (nicht nur fast) wie eine Blanko-Plakette aus. Gestört hat es bisher auch noch niemanden.
Die Schrift auf der grünen Plakette an meinem Passat wird auch immer schwächer...na und ? Auch noch aufregen und dem dummen Blödsinn noch Geld hinterwerfen (abkratzen, neue holen, Behördengänge etc.) für nichts und wieder nichts ? Das Zeug leibt dran, diese Gängelung war eh schon teuer genug, basta. Keinen lichtechten Stift verwendet und der Bürger solls dann wieder ausbaden... nö 🙂 Schon blöd genug, dass man bei einer neuen Frontscheibe wieder 5,-€ löhnen muss für diesen Schwachsinn. Andere fahren auch mit einer Plakette herum, die nicht mal ansatzweise auf der Beifahrerseite rechts unten hängt...links, oben, unten alles schon gesehen...und ich mach mir nen Kopf ob die Schrift noch gut lesbar ist ?

Mit dem amtl. Kennzeichen kann ich den Halter feststellen,
mit der Plakette für das Land kann ich das Bundesland feststellen,
mit der HU-Plakette kann ich festellen, ob das Auto den verkehrstechn. Sicherheitansprüchen enspricht...nur was kann ich an der Umwelt-Plakette bei neueren Fahrzeugen genau sehen ? Richtig, eigentlich rein gar nichts, nur dass der Nutzer die 5,-€ gezahlt hat für etwas, was er nicht mal gebraucht hätte, da alle Fahrzeuge ab einem gewissen Baujahr eh grün erhalten. (Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel bei rot/gelb). Aber klug eingefädelt von der Politik das Geschäftsmodell...aber anderes Thema.

Im Zweifelsfall zahlst du halt 40 € und kassierst nen Punkt...

Allerdings sollte mir sowas passieren und ich wäre nicht angehalten worden sondern es wäre im ruhenden Verkehr aufgefallen - dann würde ich auf die "Halterhaftung" im ruhenden Verkehr gehen.
Um den Punkt zu vermeiden.

Wer das wirklich ausfechten will muß ja die Parker/Fahrereigenschaft zugeben und kann auch auf die Schnauze fallen - siehe die 2 Urteile aus FFM.

Obwohl das Kennzeichen NICHT gefordert ist von der StVO - das Schild bezieht sich rein auf den FARB Absatz. 😠😠😠

Ich frag mich was aus den ganzen Dieselautos passiert ist, die nur Gelb hatten und seit 1.1. nicht mehr in die Innenstadt dürfen. Ich habe bei einem Spaziergang mal drauf geachtet und echt nur grüne Plaketten gesehen. Haben die in Berlin alle diese Filter nachgerüstet, oder wo sind die ganzen Diesel hin? 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Im Zweifelsfall zahlst du halt 40 € und kassierst nen Punkt...
Allerdings sollte mir sowas passieren und ich wäre nicht angehalten worden sondern es wäre im ruhenden Verkehr aufgefallen - dann würde ich auf die "Halterhaftung" im ruhenden Verkehr gehen.
Um den Punkt zu vermeiden.
Wer das wirklich ausfechten will muß ja die Parker/Fahrereigenschaft zugeben und kann auch auf die Schnauze fallen - siehe die 2 Urteile aus FFM.
Obwohl das Kennzeichen NICHT gefordert ist von der StVO - das Schild bezieht sich rein auf den FARB Absatz. 😠😠😠

Ist mir durchaus bewusst, nur warum soll ich mir (in meinem Fall wir uns) die Hacken jetzt wundlaufen wegen so einer Nichtigkeit ? Wo kein Kläger, da auch kein Richter und gekennzeichnet sind unsere beiden Kfz ja mit der richtigen Farbe wobei eine nur dank dem behördlichen Edding-Stift im Laufe der Zeit nicht mehr lesbar ist. Gibt wahrlich Schlimmeres bzw. Wichtigeres im Leben...

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