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Umfrage zu Rost bei Mercedes

Brabus E-Klasse W210, Mercedes E-Klasse S210, Mercedes E-Klasse W210, Mercedes
Themenstarteram 16. April 2021 um 12:18

Hallo Leute,

Mercedes-Benz (Daimler AG) gibt für PKW seit EZ 24.10.1998 (bis 31.03.2008) eine Garantie gegen Durchrostung von innen nach außen für bis zu 30 Jahre (mobilo-life). Wie man an meinem Profilbild unschwer erkennen kann, bin ich ein Betroffener und streite aktuell vor den Stuttgarter Gerichten wegen Schlechterfüllung einer im Jahre 2017 vom Hersteller erbrachten Garantie-Rost-Reparatur. Der Hersteller behauptet, dass sei nach 17 Jahren, nur Kulanz gewesen und will nun die Längsträger, die seit 2019 erneut durchgefault sind, nicht nachbessern. Hierzu habe ich eine kleine allgemeine Kunden-Zufriedenheitsumfrage gestartet (Nur zwei Fragen!), mit der ich herausfinden möchte, ob der Hersteller von anderen Kunden wirklich so kulant wahrgenommen wird, wie er sich im aktuellen Verfahren darstellt. Immerhin wird behauptet, dass der Austausch aller 4 Türen, der Heckklappe, der beiden Kotflügel, der beiden Seitenwände hinten und die Reparatur diverser unter diesen Blechen zutage getretenen Durchrostungen, alles nur Kulanz gewesen sei.

Mich würde dabei interessieren, wie zufrieden von Rost betroffene Mercedes-Fahrer mit dem Hersteller und seiner Abwicklung in Sachen Rost sind.

Hier der Link zur Umfrage:

https://survey.lamapoll.de/Korrosion-bei-PKW-der-Marke-Mercedes-Benz

Bitte nur antworten, wenn Ihr/Dein Mercedes-Benz PKW (ab EZ 11/1998) von Rost betroffen ist und Sie/Du dies bei einem Mercedes-Händler reklamiert haben/hatten. Bitte auch gern weiterleiten.

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20 Antworten

Mein W210 ist da ein paar Monate zu alt dafür - trotzdem habe ich Interesse am Ergebnis der Umfrage.

Wie lange wird die laufen, bekommen wir hier dann die Auswertung zu sehen?

Themenstarteram 17. April 2021 um 7:55

Ja klar, ich weiß noch nicht wie lange ich´s laufen lasse, das hängt davon ab, wie die Resonaz abflaut. Ich schätze aber mal 3 - 4 Wochen.

Wie gesagt, bitte auch gerne weiterleiten, Danke. Ich möcht´ natürlich, dass möglichst Viele mitmachen, hab´ aber keinen Plan, wie ich Viele erreichen kann. Falls euch Ideen oder Verbesserungsvorschläge zur Umfrage einfallen, gerne auch mitteilen.

Ok ich leite das mal in eine MB - WA Gruppe weiter.

VIELLEICHT kommt es dann auch in FB

Respekt das du dich darauf einlässt es gerichtlich entscheiden zu lassen.

Egal welches Urteil gesprochen wird, DC wird sich nicht damit zufrieden geben.

Bis zu einem rechtskräftigen Urteil werden Jahre vergehen. In der Hoffnung das du dich nicht aufreibst, toi toi toi

An der Umfrage kann ich leider nicht teilnehmen, mir fehlen fünf Monate. s. u.

Themenstarteram 17. April 2021 um 12:54

Die wissen ja, was sie mit der Garantie für einen Unsinn verzapft haben, deshalb, so denke ich, werden die es nicht zu einem Urteil kommen lassen, auf dem dann Hunderte auch rumreiten wollen. Sollte sich das abzeichnen, wird es sicher einen Vergleich oder ein Einlenken geben, so wie letztes Mal. Zumal es sich für die ja hier letztlich nur um Peanuts handelt. Mal abwarten, ein paar Monate wird das sicher noch gehen, aber Jahre hoffe ich mal nicht. ;-))

Und falls von MB hier jemand mitliest, ich bin auch bereit bis zum BGH zu gehen und wenn das nicht geht, bis zum BVerfG. ;-.))) Spätestens dort wird dann Recht gesprochen, davon bin ich überzeugt. Denn diese Garantie ist von vorn bis hinten ne Riesensauerei, dem Kunden in Hochglazprospekten das Blaue vom Himmel runter zu lügen, der Idiot Kunde (so wie ich) glaubt das auch alles, kauft so´n Ding und trägt auch nach dem Kauf jahrzehntelang brav seine sauer verdienten Taler säckeweise ins AH, und dann, wenn der Kunde doch mal was zurück haben will, heist es: "April, April, das hättest du machen müssen, das noch und das und, und und", obwohl vorher nix davon bekannt gemacht wurde. Das wird ganz oben sicher keinen Bestand haben.

Kann man alles machen. Hab das alles durch, wurde als österreichischer Käufer im Deutschland leider vom örtlichen Gericht abgewiesen, das Gericht erklärte sich auch in der zweiten Instanz unzuständig. Hätte in Stuttgart weiterprozessieren müssen.

Da ich das Fahrzeug bis zur Verhandlung auf eigene Kosten stilllegen oder mindestens einen, besser zwei, Sachverständige den Zustand aufnehmen lassen und die Reparatur bei Mercedes machen und auch vorfinanzieren hätte müssen, wurde mir das zu blöd. Hab dann beim freien Lack zum schmalen Taler noch ein paar Jahre reininvestiert, das war unterm Strich der bessere Deal.

Der Streitwert steht -- zumindest inzwischen -- in keinem Verhältnis zum Verschleiß an Nerven und Zeit. Das ist sicher auch Kalkül des Streitgegners.

Hab daraus auch einiges gelernt und nur deshalb wieder Mercedes gekauft, weil mein MB-Meister mir bei allem was ihm heilig ist geschworen hat, dass man einen späten 211er wieder getrost kaufen kann -- Recht hatte er.

Themenstarteram 17. April 2021 um 19:52

Mag sein, dass die Gegenseite so kalkuliert, und die Leute versucht mürbe zu machen. Aber das klappt bei mir nicht, denn Zeit und Nerven habe ich genug. Auch wenn ich zugebe, dass es wohl auch schönere Freizeitbeschäftigungen geben soll - also, hab´ich gehört. ;-)))

Hast schon auch Recht, muss jeder selber für sich entscheiden, wie weit das Ganze für ihn Sinn macht. So jemanden wie mich, der noch für ein 21 Jahre altes Auto kämpft, gibt´s sicher nicht allzu oft. Ich war halt schon immer bisserl anders als andere Kinder, deshalb war mein Gitterbettt auch oben vergittert. ;-))

Aber Scherz beiseite, rein mit Sachverstand ist das was ich hier mache sicher nicht zu erklären. Das Auto und ich, wir kennen uns nun schon seit 20 Jahren, der hat mich nie im Stich gelassen und wir haben halb Europa zusammen bereist. Das war für mich als Ossi ein Kindheitstraum, mal einen Mercedes fahren zu dürfen. Der hat mich fast ein Drittel meines Lebens treu begleitet. Sowas schmeißt man nach so langer Zeit nicht einfach weg, ich hänge an dem. Zumal ich gar nicht wüsste, was ich sonst noch kaufen sollte, selbst wenn ich Geld hätte. Wenn du mir heute so ein neumodiges Ding vor die Tür stellen würdest, würde ich es verkaufen und das Geld in meinen stecken. Das ist wie bei paar alten Hausschuhen, die sich schon perfekt an deinen Fuß angepasst haben, du bist quasi schon Eins mit denen geworden. Die schmeißt du auch erst weg, wenn´s wirklich nicht mehr geht, aber davon sind wir noch weit entfernt. ;-)) Mein Beitrag zum Umweltschutz. ;-))

Aber, auch als Österreicher hättest du doch problemlos in Stuttgart prozessieren können, auf die Entfernung kommt´s da ja nicht an, das geht ohnehin alles schriftlich.

Jo eh. Prozessieren wär nicht das Problem gewesen, meine Rechtsschutzversicherung hätte alles übernommen, der Anwalt war auch sehr zuversichtlich, weil Sachlage recht klar. Was mich "verschreckt" hat das Risiko "alles" bei MB machen lassen zu müssen, das vorzufinanzieren und möglicherweise die Klage zu verlieren oder auf einen Vergleich rauszukommen. Die deutsche Gerichtsbarkeit hat(te) den Ruf, eher "herstellerfreundlich" zu sein als die hiesige.

So hab ich die Kiste mehrfach um jeweils ein Drittel der obszönen MB-Preise richten lassen und bin noch Jahre weitergefahren und hatte den Kopf und das Gemüt frei. Hätte bei jeder Reparatur ja einen neuen Prozess anfangen müssen ... manchmal war ich ja zweimal jährlich beim Karosseriebetrieb ... der Wagen war gut, ein 320 CDI Kombi, ich mochte ihn.

Aber irgendwann war's dann genug. Ich fuhr zum Lacker wegen Rost an der Dachreling, das dauerte dann zwei Wochen, und als ich ihn abholte sah ich eine zentimetergroße Blase am Tügriffrand der Fahrertür, die war vorher nicht da, behaupte ich mal ganz frech. Und so ging der 11,5 Jahre alte Wagen im Liebhaberzustand (siehe Fotos in meinem Profil) mit "nur" 200.000 km weg, deutlich früher als geplant.

"I mog nimma", hab ich mir dann gesagt. Meine Frau war mit ihrem S211 äußerst zufrieden. So kam dann der zweite S211 ins Haus ... beide fahren wir heute noch, 12,5 Jahre alt, 235.000 und 315.000 km auf der Uhr, alles prima. Das Leben kann so einfach sein.

Themenstarteram 18. April 2021 um 6:23

Das "(te)" hättest Du weglassen können, das ist heute immer noch so. Die kleineren Gerichte schützen zuerst mal den Hersteller. Ein Schelm der Böses dabei denkt, wenn das Gericht dabei nur nen Steinwurf vom Hersteller entfernt sitzt ;-)) Das hab ich grade wieder erlebt. Wenn der Hersteller sagt: "du hast 3 von 15 Wartungsdiensten um paar Kilometer überzogen, somit kriegst du auch keine Garantie mehr", dann übernimmt das Gericht das einfach und versagt mir damit PKH. Und da haben die auch keine Skrupel sich ohne Grund rotzfrech über höchstrichterliche Rechtsprechung hinweg zu setzen, denn es gibt bereits seit Längerem ein Urteil vom BGH, wonach solche Garantieklauseln unwirksam sind und den Garantienehmer unangemessen benachteiligen, wenn man Garantie wegen einer Überziehung versagt, dabei außer acht lässt, ob die Überziehung für den Schadenfall überhaupt ursächlich geworden ist. Bin mal gespannt was das LG demnächst dazu sagen wird.

Bei mir war sogar mit der Wartung alles in Ordnung ... viel Erfolg!

Du magst in der Sache vollkommen Recht haben, doch wie wird die Entschädigung berechnet?

Entscheidend ist, dass Nutzungsentgelte von deinen Kosten abgezogen werden. Es gibt da so Onlinerechner.

Bei einem VW, der von 2011 ist, 40000€ gekostet und 300.000 km gelaufen hat, würde man ca 35000€ abziehen. Nun rechne mal, was Du bei einem doppelt so altem Wagen erwarten darfst.

Themenstarteram 18. April 2021 um 11:33

Da haben wir hier schon paar mal drüber diskutiert, der Zeit-/Restwert oder die Nutzungsdauer hat bei dieser Garantie (Versicherung) nix mit dem Leistungsanspruch zu tun. Einzig und allein entscheidend ist, ob die Bedingungen erfüllt sind!!! Egal wie alt das Auto ist, oder wieviel Kilometer der drauf hat. Ich habe nun schon wirklich viele Urteile (auch BGH) dazu gelesen, noch in keinem Einzigen wurde dies thematisiert.

Du magst Recht haben, wenn es darum geht das Auto zurückzugeben, wie bei Dieselgate oder vielleicht wenn es um Schadenersatz allgemein geht. Da ist es nur recht und billig, dass man dem Nutzer ein paar Euro abzieht, da er das Auto ja auch ne Zeitlang genutzt hat. Aber darum geht es hier nicht. Hier geht es um eine Garantiezusage bis zu 30 Jahre und die ist unabhängig vom Alter oder Laufleistung!!! Wenn ich meinen Hausrat mit Summe X versichert habe, der aber nun schon 30 Jahre alt ist, kann die Versicherung, wenn mir die Bude abgefackelt ist, ja auch nicht hingehen und sagen: für das alte Zeug kriegst noch 1.000,- €, und Tschüss.

Hier geht es um eine s. g. Haltbarkeitsgarantie nach §443 Abs. 2 BGB:

(2) Soweit der Garantiegeber eine Garantie dafür übernommen hat, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.

Da steht nix von wegen: "aber nur bis zum Zeitwert" o. s. ä. Und wenn es dort nicht steht, dann gilt es auch nicht.

30 Jahre gilt die damalige Mobilo Life-Garantie. Es wird nur bis zum Zeitwert des Fahrzeuges investiert, dann rückgekauft zum Marktwert. Der Gaul, auf dem da geritten wird, der ist tot.

Themenstarteram 18. April 2021 um 16:11

Was gemacht wird und was gemacht werden müsste muss doch nicht dasselbe sein. Nix is´ tot. Woher nehmt ihr denn eure "Zeitwerttheorien"?

Das mit dem Zeitwert und dem Rückkauf hat man bei mir auch probiert, satte 912,- € wollte man mir zahlen. Und als ich gesagt hab´: "nee Leute, das is´ mir dann doch der Güte zuviel, das kann ich nicht annehmen", hat man repariert. Und der Zeitwert hat da absolut keine Rolle gespielt. Glaubt ihr denn wirklich, wenn die sich hätten auf den Zeitwert zurückziehen können, hätten die im 5-stelligen Bereich noch was gemacht?

Zeig mir weingstens einen Paragrafen oder Urteil, wo drin steht, dass Garantieleistungen immer nur bis zum Zeitwert erbracht werden müssen.

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