Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

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Beste Antwort im Thema

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

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Zitat:

Original geschrieben von krebsandi


 
zum Warnkb.

Ich meinte bei drei Spuren ganz links.
Da hat in der Regel mit 120 ausgenommen im Falle eines Staues links keiner was zu suchen.

Ja man kann schneller.
Schon alleine deshalb damit hinten die Kolonne nicht länger wird.

140 Mindesttempo auf der ganz linken kann man von jedem verlangen.

Man kann sogar verlangen, andere Leute so fahren zu lassen, wie sie es für richtig halten, wenn sie sich an die Vorschriften halten.

Kann man machen.

Zitat:

Original geschrieben von warnkb


Wenn irgendwann mal eine dunkelgrüne E-Klasse vor Dir auftaucht, bei der praktisch nie die Bremslichter aufleuchten, häng dich einfach mal dran und lerne, wie tiefenentspanntes Autofahren funktioniert...

Ich bin lieber hellwach beim fahren. Lass doch mal deine Bremslichter reparieren 😁

Tiefenentspannen tu ich lieber bei guter Musik, aber nicht im Auto

Zitat:

Original geschrieben von LeiderHeiser



Zitat:

Original geschrieben von dodo32


nein, das ist Unsinn.

Ja. Er darf vorbei wenn frei ist - wenn nicht, wird er sich gedulden müssen, denn seine Wunschgeschwindigkeit sticht nicht die der Langsameren.

Genau, wie beim traktor auf der landstr, das ist halt pech fuer den rest.

Anderereits ist das nicht thema, es geht nur um das unnoetige im wege stehen.

Alles mehr eine frage der kinderstube als der STVO, weil so schwer nachweisbar und wer will sich ueberhaupt schon die muehe machen jemanden einen schlechten charakter nachzuweisen. 🙂

Am ende luegt er sich eh raus, es sei ein versehen.. Was will man von schlechten menschen sonst erwarten?

Zitat:

Original geschrieben von LeiderHeiser



Zitat:

Original geschrieben von dodo32


Blinken zum Anzeigen der Überholabsicht ist verboten und gilt als Nötigung.

Ich denke, dass kurze Lichtzeichen, also auch Blinken, zur Anzeige der Überholabsicht zulässig sind.

Na aber bestimmt, hupe geht bestimmt auch. 🙂

Auf der AB muss man sicher verhalten und miteinander "sprechen", ganz klar...

3L

Zitat:

Original geschrieben von warnkb



Ja, das ist besser. Du wirst es offensichtlich nie begreifen, dass Schnellfahren keine höhere Wertigkeit mit sich bringt. Je schneller, desto mehr Vorfahrt, oder wie?
Alle haben die gleichen Rechte und müssen sich an die Vorschriften halten. Und solange diese eingehalten werden, ist gegen langsames Vorbeifahren nichts einzuwenden. Punkt.

Je schneller man fahren will, desto mehr Geduld muss man mitbringen, das liegt in der Natur der Sache.

Langsames Vorbeifahren ist gut und das mache ich auch immer - rechts, wenn sich links eine Kollonne gebildet hat. (Spart nebenbei auch noch wertvollen Verkehrsraum ein und reduziert die Staugefahr.)

Langsames Überholen ist verboten und zerstört den Verkehrsfluß.

Wer schnell vorankommen will, der muss sich gedulden, ok. Wer aber auf die Überholspur geht, hat sich gleichermaßen zu sputen.

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Zitat:

Original geschrieben von warnkb


Wenn irgendwann mal eine dunkelgrüne E-Klasse vor Dir auftaucht, bei der praktisch nie die Bremslichter aufleuchten, häng dich einfach mal dran und lerne, wie tiefenentspanntes Autofahren funktioniert...

cool.

da sterben wir dann synchron wenn wir ungebremst ins stauende knallen 😎

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Zitat:

Original geschrieben von LeiderHeiser


Ja. Er darf vorbei wenn frei ist - wenn nicht, wird er sich gedulden müssen, denn seine Wunschgeschwindigkeit sticht nicht die der Langsameren.

Genau, wie beim traktor auf der landstr, das ist halt pech fuer den rest.

Nein, nicht wie beim Traktor auf der Landstraße, dieser Vergleich ist sehr unpassend, denn der Traktor behindert immer erheblich den Verkehrsfluss und muss regelkonform an geeigneter Stelle anhalten und die Schnelleren durchlassen - was leider in der Realität nur selten vorkommt. Hier ging es um etwas ganz Anderes. Bitte nochmal nachlesen.

Ja, die Kinderstube kann man anführen. Geduld und Selbstbeherrschung prägen sich in der Kindheit schon.. Darüber reflektieren zu können, dass die eigene Wunschgeschwindigkeit nicht höher wiegt als die der Anderen - damit wäre schon ein Anfang gemacht. Aber daran mangelt es manchmal.

Zitat:

Original geschrieben von warnkb



Zitat:

Original geschrieben von gershX


auf der autobahn gilt natürlich das recht des schnelleren :-) der darf immer vorbei. nennt sich rechtsfahrgebot.
solange man die gesetze befolgt und keine nötigung begeht darf man hemmungslos wegblinken und überholen
idr sind die wirklich schnelleren fahrzeuge so schnell vorbei, dass bei dir kein schmutzfänger durch abbremsen gegen den reifen gedrückt wird oder die klorolle auf der hutablage erzittert 😁

Wenn irgendwann mal eine dunkelgrüne E-Klasse vor Dir auftaucht, bei der praktisch nie die Bremslichter aufleuchten, häng dich einfach mal dran und lerne, wie tiefenentspanntes Autofahren funktioniert...

Die fluppert bei mir aber recht schnell nach rechts. 😁

Denn ich fahre nicht tiefenentspannt mit dem Ohm Faktor, sondern konzentriert und proaktiv.

Zitat:

Original geschrieben von warnkb



Zitat:

Original geschrieben von gershX


auf der autobahn gilt natürlich das recht des schnelleren :-) der darf immer vorbei. nennt sich rechtsfahrgebot.
solange man die gesetze befolgt und keine nötigung begeht darf man hemmungslos wegblinken und überholen
idr sind die wirklich schnelleren fahrzeuge so schnell vorbei, dass bei dir kein schmutzfänger durch abbremsen gegen den reifen gedrückt wird oder die klorolle auf der hutablage erzittert 😁

Wenn irgendwann mal eine dunkelgrüne E-Klasse vor Dir auftaucht, bei der praktisch nie die Bremslichter aufleuchten, häng dich einfach mal dran und lerne, wie tiefenentspanntes Autofahren funktioniert...

Bei mir leuchten auch fast nie die Bremslichter auf,häng dich einfach

mal dran und fahre mit 180-190 Kmh zB. über die fast leere A7...

DAS nenne Ich entspanntes Reisen 😉

Wie du siehst hat jeder eine andere Definition von entspanntem

Autofahren und die sei ja auch jedem gegönnt (solange man beim

fahren seiner "persönlichen Wohlfühlgeschwindigkeit" niemand behindert

oder bedrängt).Das unfaire an einem aTL ist das damit den Schnell-

fahrern die Möglichkeit ihre Wohlfühlgeschwindigkeit zu fahren

genommen wird aber die Langsamfahrer weiterhin Ihr "Tempo"

fahren dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von meggi 2001


(solange man beim
fahren seiner "persönlichen Wohlfühlgeschwindigkeit" niemand behindert
oder bedrängt)

Das ist ein ziemlich subjektives Kriterium... manche in diesem Forum fühlen sich bereits "behindert", wenn ein LKW nur mit 120 und nicht unter Einsatz aller dem PKW zur Verfügung stehenden kW überholt werden. Andere fühlen sich schon vom Oberlehrer eingebremst, wenn auf den 250m zwischen zwei LKW nicht unverzüglich auf die rechte Spur gesprungen wird, um dem Herren hinter sich wieder seine ganz persönliche Wohlfühlgeschwindigkeit zu ermöglichen...

Erinnert manchmal schon fast an das paranoide "Ey hast du misch angeguckt, alta?" am Bahnhof...

Zitat:

Original geschrieben von krebsandi



Zitat:

Original geschrieben von dodo32


nein, das ist Unsinn.

Zitat:

Original geschrieben von krebsandi



Zitat:

Original geschrieben von dodo32


Blinken zum Anzeigen der Überholabsicht ist verboten und gilt als Nötigung.

NEIN.
Aus grosser Entfernung darf man das.
Nötigung wird es nur wenn man knapp ranfährt und dann die Lichthupe betätigt.

Blinken ist nicht erlaubt, auch nicht aus grosser Entfernung

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx



Zitat:

Original geschrieben von meggi 2001


(solange man beim
fahren seiner "persönlichen Wohlfühlgeschwindigkeit" niemand behindert
oder bedrängt)
Das ist ein ziemlich subjektives Kriterium... manche in diesem Forum fühlen sich bereits "behindert", wenn ein LKW nur mit 120 und nicht unter Einsatz aller dem PKW zur Verfügung stehenden kW überholt werden. Andere fühlen sich schon vom Oberlehrer eingebremst, wenn auf den 250m zwischen zwei LKW nicht unverzüglich auf die rechte Spur gesprungen wird, um dem Herren hinter sich wieder seine ganz persönliche Wohlfühlgeschwindigkeit zu ermöglichen...

Erinnert manchmal schon fast an das paranoide "Ey hast du misch angeguckt, alta?" am Bahnhof...

120 am LKW vorbei reichen,da habe Ich kein Problem mit.

Auch mit Vdiffs ab 15 KMH kann Ich leben alles unter 10 KMH

halte Ich für zu langsam und bei Vdiffs unter 5 KMH stelle Ich

mir die frage warum der überhaupt überholt,vor allem wenn

das zu überholende Fahrzeug ein LKW ist und der Überholvorgang

sich dadurch in die Länge zieht.

Ob die 250m ausreichen ist eine Frage der gefahrenen Geschwindig-

keit.Bei niedrigen Geschwindigkeiten < 100 halte Ich das für durchaus

vertretbar eine solche Lücke zu nutzen,von jemanden der selbst

zB. schon 130 oder mehr drauf hat verlange Ich in dem Fall natürlich

nicht das er nach rechts wechselt und ggF. seinerseits stark bremsen

muss.Je höher die Vdiff zum Verkehr auf der rechten Spur,desto größer

muss die Lücke sein um vernünftig Platz machen zu können, da beißt die

Maus keinen Faden ab.

Zitat:

Original geschrieben von dodo32



Zitat:

Original geschrieben von krebsandi

Zitat:

Original geschrieben von dodo32



Zitat:

Original geschrieben von krebsandi


NEIN.
Aus grosser Entfernung darf man das.
Nötigung wird es nur wenn man knapp ranfährt und dann die Lichthupe betätigt.

Blinken ist nicht erlaubt, auch nicht aus grosser Entfernung

Dodo klar, warum denn nicht?

Es ist kommunikation, ich gebe mich zu erkenne und sage ich will vorbei. Das ist voellig in ordnung.

Das gilt sowohl fuer blinker links auf der linken spur, als auch fuer lichthupe.

3L

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Zitat:

Original geschrieben von dodo32

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Zitat:

Original geschrieben von dodo32


Blinken ist nicht erlaubt, auch nicht aus grosser Entfernung

Dodo klar, warum denn nicht?
Es ist kommunikation, ich gebe mich zu erkenne und sage ich will vorbei. Das ist voellig in ordnung.
Das gilt sowohl fuer blinker links auf der linken spur, als auch fuer lichthupe.

3L

mein linker blinker ist die am häufigsten zu tauschende lampe am auto 😁

wäre ein prima thread "hilfe mein linker blinker geht immer so schnell kaputt"

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Dodo klar, warum denn nicht?
Es ist kommunikation, ich gebe mich zu erkenne und sage ich will vorbei. Das ist voellig in ordnung.
Das gilt sowohl fuer blinker links auf der linken spur, als auch fuer lichthupe.

3L

Es gilt als Nötigung. Hupen und Lichthupe ist erlaubt. Blinken nicht. Ob das als "Kommunikation" aufgefasst wird oder nicht, tut nicht zur Sache. Das Thema hatten wir aber schon einmal

Zitat:

Original geschrieben von LeiderHeiser



Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja


Genau, wie beim traktor auf der landstr, das ist halt pech fuer den rest.

Nein, nicht wie beim Traktor auf der Landstraße, dieser Vergleich ist sehr unpassend, denn der Traktor behindert immer erheblich den Verkehrsfluss und muss regelkonform an geeigneter Stelle anhalten und die Schnelleren durchlassen

Jeder der erheblich langsamer ist als die hinter ihm behindert erheblich und muss baldmoeglichst die spur freimachen.

Das passt doch gut.

Zitat:

- was leider in der Realität nur selten vorkommt. Hier ging es um etwas ganz Anderes. Bitte nochmal nachlesen.

das landwirtschaftliche fahrzeuge ruecksicht nehmen?

Nein das ist nicht selten.

Zitat:

Ja, die Kinderstube kann man anführen. Geduld und Selbstbeherrschung prägen sich in der Kindheit schon.. Darüber reflektieren zu können, dass die eigene Wunschgeschwindigkeit nicht höher wiegt als die der Anderen - damit wäre schon ein Anfang gemacht. Aber daran mangelt es manchmal.

Das die eigene wunschgeschwindigkeit nicht hoeher wiegt, als die der anderen - wem sagst du das? Dem troedler? Recht hast du.

Wenn die kinderstube nicht hilft, koennen unsichere fahrer, immernoch auf die STVO zurueckgreifen.

Wenn rechts frei ist, dann schwubs rueber und platz machen. Ist halt so und gut ist, keine laengere diskussion welche geschwindigkeit die besser sei oder wer mehr wiegt, noetig.

Die stvo schliesst so manche luecke die eine schlechte kinderstube hinterlassen haben koennte.

3L

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